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1. Studienorganisation und Anrechnungen

Viele Fragen zur Studienorganisation werden auf der Seite des Prüfungsbüros des Fachbereichs Geschichts- und Kulturwissenschaften beantwortet. Die FAQs des Prüfungsbüros sind eine hilfreiche erste Anlaufstelle: 

https://www.geschkult.fu-berlin.de/studium/faqs

Die Bachelorbeauftragten der Japanologie (https://www.geschkult.fu-berlin.de/e/oas/japanologie/studium/allgemeine_infos/index.html) beantworten ebenfalls Fragen zur Studienorganisation und sind für Anrechnungen von Leistungen zuständig. Lesen Sie aber bitte zuerst die FAQs durch und melden Sie sich nur dann per Email für die Sprechstunde der Beauftragten an, wenn Sie die Antwort auf Ihre Frage weder hier noch auf der Seite des Prüfungsbüros des Fachbereichs finden konnten.

Ganz einfach: sehen Sie in Campusmanagement (CM) nach, welche SPO für Sie dort hinterlegt ist. Dies sehen Sie z.B. im Noten- und Punktekonto anhand der Studiengangsnummer.

  • 0124a (SPO 87/2005)
  • 0124b (SPO 49/2009)
  • 0124c (SPO 05/2012)
  • 0385a (SPO 05/2012) Integr. BA
  • 0124d (2023)
  • 0385b (2023) (Integrierte Japanstudien)

Zu einem Wechsel zu den Studienordnungen des Jahres 2023 wird dringend geraten. Weitere Informationen: hier

https://www.geschkult.fu-berlin.de/studium/pruefungsbuero/pruefungsausschuss/Ordnungswechsel/index.html

Dieser Antrag ist direkt an das Prüfungsbüro zu richten. Anders als auf dem Formular vermerkt, müssen die Studiengangsbeauftragten nicht kontaktiert werden. Mit dem Prüfungsbüro wurden mit Genehmigung des Prüfungsausschusses Äquivalenzlisten vereinbart, die eine Übertragung erbrachter Leistungen ermöglichen, ohne dass Studiengangsbeauftragte über Anrechnungsverfahren eingreifen müssen. Es ist nur ein Wechsel in die Studienordnung aus dem Jahr 2023 möglich.

Die Studienordnung des Bachelorstudiengangs Japanstudien gibt in einem exemplarischen Studienverlaufsplan 30 LP an. Sie sollten aber selbst entscheiden, ob Sie ggfs. in der Studienanfangsphase weniger Kurse belegen, da der Japanischunterricht sehr zeitaufwändig sein kann. Ggfs. können Sie in einem höheren Semester mehr Kurse belegen. Den exemplarischen Studienverlaufsplan finden Sie in der Studienordnung auf S. 69: https://www.fu-berlin.de/service/zuvdocs/amtsblatt/2012/ab052012.pdf?1328269698

Empfehlungen zur Anrechnung von an japanischen Universitäten erbrachten Leistungen sind generell möglich, wenn sich eine Äquivalenz zu den Anforderungen in einzelnen Modulen unseres Curriculums feststellen lässt. Auf Antrag von Dr. Sprotte hat der Prüfungsausschuss einer möglichen Anpassung bzw. Erhöhung der erwerbbaren Leistungspunkte an die Kriterien der Freien Universität zugestimmt, da japanische Universitäten bei der Zuweisung von Leistungspunkten andere Kriterien zugrunde legen und verhaltener Leistungspunkte zuweisen. Formal empfehlen die BA-Beauftragten möglicherweise eine Anrechnung, über die dann der Prüfungsausschuss entscheidet.

Bitte wenden Sie sich dazu an eine/n der Bachelorbeauftragten (Prof. Dr. Steffen Heinrich: heinrich.s@fu-berlin.de oder Dr. Maik Hendrik Sprotte: maik.sprotte@fu-berlin.de). Bitte legen Sie die folgenden Unterlagen digital vor: 

(1) einen Scan des "Transcript of Records" der japanischen Universität, 

(2) Modulbeschreibungen der Veranstaltungen in Japan, die angerechnet werden sollen, im PDF-Format,

(3) eine aktuelle Leistungsübersicht aus dem Campus Management (inkl. offener Buchungen) im PDF-Format, 

(4) den "Antrag auf Leistungsanrechnung", der nur oben mit den persönlichen Daten zu versehen ist (Download über https://www.geschkult.fu-berlin.de/studium/downloadbereich/index.html, unter dem Menüpunkt "Bachelor- und Masterstudium"). Das Formular muss digital bearbeitbar bleiben.

 

Dieses Verfahren gilt gleichermaßen für den BA Japanstudien und den BA Integrierte Japanstudien. Zu beachten ist aber, dass für Empfehlungen zur Anrechnung von Sprachkursen, die nicht im Rahmen des BA Studiengangs Integrierte Japanstudien erbracht wurden, aber das Sprachenzentrum zuständig ist. Für die japanische Universität, die besucht wurde, ergibt sich im Sprachenzentrum folgende Zuständigkeit:

The University of Tokyo, Kyoto University, Sophia University, ICU, Keio University: Yasuyo Hioki(yasuyo.hioki@fu-berlin.de)

Chuo University, Kinki University, Kobe University, TUFS, Waseda University: Mie Shiroki (mie.shiroki@fu-berlin.de)

Dokkyo University, Chiba University, Okayama University, Nanzan University, University of Tsukuba, Hitotsubashi University: Ryusuke Takai (ryusuke.takai@fu-berlin.de)

Im Falle eines Studiums der Integrierten Japanstudien sind für die erforderlichen Empfehlungen zur Anrechnungen in den Modulen "Japanisch Intensiv in Japan" und "Japanese Studies in Japan" die BA-Beauftragten zuständig.

Informationen zum affinen Bereich finden Sie hier: https://www.geschkult.fu-berlin.de/studium/bachelor/affiner_Studienbereich/index.html

Weitere Fragen beantworten ggfs. die Bachelorbeauftragten der Japanologie.

Informationen dazu finden Sie hier: https://www.geschkult.fu-berlin.de/studium/bachelor/affiner_Studienbereich/index.html

Weitere Fragen beantworten ggfs. die Bachelorbeauftragten der Japanologie.

Am Fachbereich Geschichts-und Kulturwissenschaften sind die Bafög-Beauftragten zuständig.

Diese finden Sie hier. https://www.geschkult.fu-berlin.de/studium/beratung/studienberatung_am_fb/beauftragte/index.html

Die Bachelorbeauftragten der Japanologie sind nicht dafür zuständig, das Formblatt 5 auszufüllen.

2. ABV - Praktikum und "fachnahe Zusatzqualifikationen"

Derzeit ist Lenard Görögh  (E-Mail: lenard.goeroegh@fu-berlin.de) für den ABV-Bereich zuständig.

Informationen über „fachnahe Zusatzqualifikationen“ finden Sie unter folgendem Link: https://www.fu-berlin.de/studium/studienangebot/abv/Zusatzqualifikationen/index.html.

Noch dazu können an japanischen Universitäten belegte Kurse in diesem Bereich angerechnet werden.

Nein. Allerdings können diese möglicherweise in einem anderen Kompetenzbereich der ABV angerechnet werden (siehe: https://www.fu-berlin.de/studium/studienangebot/abv/index.html). Für die Anrechnung solcher Kurse ist nicht der/die ABV-Beauftragte der Japanologie zuständig, sondern die Beauftragten der jeweiligen Kompetenzbereiche (siehe https://www.fu-berlin.de/studium/studienangebot/abv/index.html).

Ja, im Prinzip schon. In diesem Kompetenzbereich darf aber die Leistungspunktezahl von 15 LP generell nicht überschritten werden. Soweit in Japan Kurse besucht werden, die in der ABV anrechenbar sein könnten, ist zu Kursen zu raten, die auch in einem anderen Kompetenzbereich der ABV angerechnet werden könnten. Um später eine mögliche Äquivalenz prüfen zu können, sind noch während des Aufenthaltes Modulbeschreibungen besuchter Kurse zu sichern und später mit dem Leistungsnachweis einzureichen.

Das Praktikum muss einen eindeutigen Bezug zum Studium haben und soll als Ergänzung der erlernten Studieninhalte dienen. Tätigkeiten wie Kellnern und Verkauf sind von einer Anrechnung ausgeschlossen. Kontaktieren Sie am besten den ABV-Beauftragten/die ABV-Beauftragte der Japanologie, um vorweg abzusichern, dass Ihr Praktikum anrechenbar ist.

Wenn dieses Praktikum einen eindeutigen Bezug zu den Japanstudien hat, kann es als Berufspraktikum angerechnet werden. Setzen Sie sich bitte mit dem/der ABV-Beauftragten der Japanologie in Verbindung.

3. Abschlussarbeit

Viele Fragen zur BA-Arbeit werden bereits auf der Seite des Prüfungsbüros des Fachbereichs beantwortet: https://www.geschkult.fu-berlin.de/studium/pruefungsbuero/FAQ/index.html

Sie sollten sich etwa Mitte des 5. Semesters – also etwa eineinhalb Semester vor Ende Ihres Studiums – Gedanken über die Arbeit, das Thema und die Betreuung machen.

Überlegen Sie sich ein Thema oder sprechen Sie Ihre(n) Wunschbetreuer*in für die Bachelorarbeit an, um gemeinsam über ein Thema zu beraten (siehe unten). Falls Sie schon ein Thema haben, freuen sich Bewerter*innen darüber, wenn Sie mit der Emailanfrage nach einem Sprechstundentermin bereits das Thema, die Fragestellung oder sogar ein Exposé schicken. Dann können die Bewerter*innen besser entscheiden, ob Sie die Bachelorarbeit betreuen können bzw. wollen.

Bewerter*innen müssen Professor*innen sein. Wenn Sie nicht wissen, welche(r) Professor*in am besten in Frage kommt, dann ist es empfehlenswert, Ratschläge von Dritten einzuholen. Ältere Kommiliton*innen, die Fachschaftsinitiative oder Dozent*innen, mit denen Sie schon vertraut sind, kommen hier in Frage. Weitere Informationen zur Prüfungsberechtigung finden Sie hier: https://www.geschkult.fu-berlin.de/studium/pruefungsbuero/pruefungsberechtigung/index.html

Die „Betreuung“ ist in der Prüfungsordnung ausdrücklich vorgesehen. In der Regel ist der/die Betreuer*in auch erste(r) Bewerter*in, der/die im "Antrag auf Bachelorarbeit" angegeben werden soll. Damit es fair zugeht, ist ein zweites Gutachten/eine zweite Benotung erforderlich. Sie können selber eine(n) zweite(n) Bewerter*in Ihres Wunsches ansprechen, aber bitte in Rücksprache mit dem/der Erstbewerter*in. Wenn Sie niemanden wissen: Ihr(e) Betreuer*in wird einen Vorschlag machen.

Überlegen Sie, welcher Schwerpunkt des Studienganges und welches Thema Sie besonders interessiert. Welche bisherige Lehrveranstaltung fanden Sie besonders spannend, welche(r) Dozent*in hat Sie besonders angesprochen? Überlegen Sie, ob Sie das Thema einer besonders gut gelungenen Hausarbeit aufgreifen können und es zur Bachelorarbeit ausbauen wollen. Sie können sich ein Thema schon sehr präzise überlegen und es dann mit dem/der Betreuer*in absprechen. Im Prinzip ist jedes Thema möglich, unter der Voraussetzung, dass Sie dafür eine Betreuungszusage erhalten! – Sie können auch mit einer ungefähren Vorstellung eine(n) Betreuer*in ansprechen: "Mich interessiert die japanische Bauwirtschaft/ das Thema Krieg in der japanischen Literatur“; was genau könnte ich da bearbeiten?“ Laut Prüfungsordnung haben Sie ein Vorschlagsrecht für das Thema; ein Anspruch darauf besteht nicht; offiziell gibt der Prüfungsausschuss das Thema aus. Aber wenn Sie ein Thema plausibel entwickeln und vernünftig absprechen, ist es normalerweise auch als Prüfungsthema akzeptabel.

Laut Studienordnung (05/2012: https://www.geschkult.fu-berlin.de/e/oas/japanologie/studium/ordnungen/index.html) müssen im Kernfach mindestens 75 LP erbracht und alle Module des 1. und 2. Fachsemesters erfolgreich abgeschlossen worden sein.

Sie müssen sich für die Bachelorarbeit schriftlich anmelden: https://www.geschkult.fu-berlin.de/studium/downloadbereich/_pdf/ba-ma/Anmeldung-Arbeit.pdf.

Das Anmeldeformular muss im Original (mit allen erforderlichen Unterschriften) eingereicht werden.

Sie müssen auf dem Formular das Thema der Bachelorarbeit eintragen. Achtung: Das Thema kann nicht mehr geändert werden. Ratsam sind daher etwas allgemeinere Titel. Fokussieren können Sie mit einem Untertitel, der nicht angemeldet werden muss. Sie benötigen auch die Unterschrift (Einverständniserklärung) der beiden Bewerter*innen. Kümmern Sie sich bitte frühzeitig darum. Insbesondere in der vorlesungsfreien Zeit sind die Dozent*innen nicht immer verfügbar.

Darüber hinaus benötigen Sie das von einer/m der Bachelorbeauftragten (Prof. Dr. Steffen Heinrich: heinrich.s@fu-berlin.de; Dr. Maik Hendrik Sprotte: maik.sprotte@fu-berlin.de) unterschriebene und gestempelte Formular, dass die Teilnahme an einer Studienberatung bestätigt.

Die Anmeldung ist jederzeit zu den Sprechzeiten des Prüfungsbüros (https://www.geschkult.fu-berlin.de/studium/pruefungsbuero/index.html) oder per Post möglich.

Die Bearbeitungszeit beträgt laut Prüfungsordnung zwölf Wochen. Als Beginn der Bearbeitungszeit gilt das Datum der Ausgabe des Themas durch den Prüfungsausschuss. Sie erhalten darüber schriftliche Nachricht durch das Prüfungsbüro. Die Regelbearbeitungszeit des Antrags im Prüfungsbüro beträgt ca. 5 Wochen.

Nein. In Japanstudien/Ostasienwissenschaften besteht die Prüfung nur aus der schriftlichen Hausarbeit (Bachelorarbeit). In anderen Studiengängen/Fächern unseres Fachbereiches ist das jedoch anders, deswegen ist auf manchen Formularen (siehe unten) von einer mündlichen Prüfung die Rede. Nicht verwirren lassen, das können Sie ignorieren!

Ja, wenn alle anderen Studienleistungen erbracht wurden (d.h. alle Kurse besucht und abgeschlossen wurden). Bitte beachten Sie aber, dass Sie dann keinen Zugriff mehr auf die Serviceleistungen der Bibliothek (Primo) oder Campusmanagement haben. Das kann den Abschluss der Bachelorarbeit erschweren.

Wenn Sie das Thema gut vorbereiten und mit dem/der Betreuer*in sorgfältig absprechen, ist dieser Fall extrem unwahrscheinlich. Hinweis: Sie können das Thema einmalig innerhalb der ersten zwei Wochen über den Bachelorprüfungsausschuss (bzw. das Prüfungsbüro) zurückgeben.

Nach der Prüfungsordnung „soll“ die Bachelorarbeit „etwa 25 Seiten und etwa 7500 Wörter umfassen“. Es sind immer themenspezifische Sonderfälle denkbar, z. B. Anhänge von Dokumenten, eigene Übersetzungen et al. Bitte sprechen Sie das in jedem Fall individuell mit Ihrem(r) Betreuer*in ab.

 

Sie müssen einen formlosen Antrag an das Prüfungsbüro richten, welcher von der/dem Erstbewerter*in befürwortend gegengezeichnet wurde und in welchem Sie den neuen Titel benennen. Sollte dieser vom Bachelorprüfungsausschuss angenommen werden, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid darüber.

Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit kann i.d.R. um bis zu vier Wochen verlängert werden.

Im Krankheitsfall ist eine Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung (eine normale AU-Bescheinigung ist nicht ausreichend) im Original einzureichen. Sollten andere Gründe vorliegen, muss ein schriftlich begründeter Antrag mit Ihrer und der Unterschrift vom/von Erstbewerter*in gestellt werden. Dieser muss die empfohlene Verlängerungszeit enthalten (im Rahmen der o.g. Maximalverlängerung).

Folgen Sie hier bitte dem Modus, der Ihnen in der Mail bzw. dem Schreiben des Prüfungsbüros mit der Zuteilung des Themas genau beschrieben wird. Bitte konsultieren Sie dazu auch die Seite des Prüfungsbüros unter https://www.geschkult.fu-berlin.de/studium/pruefungsbuero/index.html Bitte beachten Sie, dass die Arbeit am Tag der Abgabe bis spätestens 16.00 Uhr digital im Prüfungsbüro eingereicht werden muss.

Das Prüfungsbüro leitet die Arbeit an die beiden Bewerter*innen weiter. Sie haben zusätzlich die Möglichkeit, die Arbeit nach der Vorlage beim Prüfungsbüro den Bewerter*innen zuzustellen. Diese haben vier Wochen Zeit für die Begutachtung.
Gern können Sie sich ca. 7 Wochen nach Einreichung der Arbeit beim Prüfungsbüro nach dem Stand der Bewertung erkundigen, sollten Sie die Note bis dahin nicht in CM sehen. Das Prüfungsbüro muss dann ggf. die Bewerter*innen anmahnen.

4. Integrierte Japanstudien

Informationen zum Studiengang Integrierte Japanstudien finden Sie hier:

https://www.geschkult.fu-berlin.de/e/oas/japanologie/studium/Studiengaenge/index.html

Ja. Beides ist möglich. Bitte wenden Sie sich an die Bachelorbeauftragten der Japanologie.

5. Auslandsstudium

Informationen über die Bewerbung für einen Aufenthalt an unseren japanischen Partneruniversitäten finden Sie hier:

https://www.geschkult.fu-berlin.de/e/oas/japanologie/studium/auslandsaufenthalt/index.html