Viele Fragen zur Studienorganisation werden auf der Seite des Prüfungsbüros des Fachbereichs Geschichts- und Kulturwissenschaften beantwortet. Die FAQs des Prüfungsbüros sind eine hilfreiche erste Anlaufstelle:
https://www.geschkult.fu-berlin.de/studium/pruefungsbuero/FAQ/index.html
Die Bachelorbeauftragten der Japanologie (https://www.geschkult.fu-berlin.de/e/oas/japanologie/studium/allgemeine_infos/index.html) beantworten ebenfalls Fragen zur Studienorganisation und sind für Anrechnungen von Leistungen zuständig. Lesen Sie aber bitte zuerst die FAQs durch und melden Sie sich nur dann per Email für die Sprechstunde der Beauftragten an, wenn Sie die Antwort auf Ihre Frage weder hier noch auf der Seite des Prüfungsbüros des Fachbereichs finden konnten.
Die Studienordnung der BA Studiengänge der Japanologie finden Sie hier:
https://www.geschkult.fu-berlin.de/e/oas/japanologie/studium/ordnungen/index.html
Die Studienordnung des Bachelorstudiengangs Japanstudien gibt in einem exemplarischen Studienverlaufsplan 30 LP an. Sie sollten aber selbst entscheiden, ob Sie ggfs. in der Studienanfangsphase weniger Kurse belegen, da der Japanischunterricht sehr zeitaufwändig sein kann. Ggfs. können Sie in einem höheren Semester mehr Kurse belegen. Den exemplarischen Studienverlaufsplan finden Sie in der Studienordnung auf S. 69: https://www.fu-berlin.de/service/zuvdocs/amtsblatt/2012/ab052012.pdf?1328269698
Informationen dazu, finden Sie hier: https://www.geschkult.fu-berlin.de/studium/pruefungsbuero/pruefungsausschuss/Anrechnung_von_Studienleistungen/index.html
Dazu stellt die dafür zuständige Zentraleinrichtung Sprachenzentrum Informationen unter https://www.sprachenzentrum.fu-berlin.de/sprachtests/einstufungstests_japanisch/index.html bereit.
Bitte wenden Sie sich an eine/n der Bachelorbeauftragten (Prof. Dr. Elena Giannoulis: elena.giannoulis@fu-berlin.de; Dr. Maik Hendrik Sprotte: maik.sprotte@fu-berlin.de) und vereinbaren Sie einen Sprechstundentermin. Bringen Sie Kopien des Transcript of Records der japanischen Universität mit. Tragen Sie Ihre persönlichen Angaben in das Anrechnungsformular (https://www.geschkult.fu-berlin.de/studium/pruefungsbuero/pruefungsausschuss/Anrechnung_von_Studienleistungen/index.html#eins%20) ein und senden Sie es bitte vor der Sprechstunde per Email an die Beauftragten. Dieses Verfahren gilt gleichermaßen für den BA Japanstudien und den BA Integrierte Japanstudien. Für Empfehlungen zur Anrechnung von Sprachkursen, die nicht im Rahmen des BA Studiengangs Integrierte Japanstudien erbracht wurden, nehmen Sie bitte Kontakt mit Frau Yasuyo Hioki (yasuyo.hioki@fu-berlin.de) auf.
Informationen zum affinen Bereich finden Sie hier: https://www.geschkult.fu-berlin.de/studium/bachelor/affiner_Studienbereich/index.html
Weitere Fragen beantworten ggfs. die Bachelorbeauftragten der Japanologie.
Informationen dazu finden Sie hier: https://www.geschkult.fu-berlin.de/studium/bachelor/affiner_Studienbereich/index.html
Weitere Fragen beantworten ggfs. die Bachelorbeauftragten der Japanologie.
Informationen zum Übergang vom Bachelor zum Master finden Sie hier: https://www.geschkult.fu-berlin.de/studium/bachelor/BA-MA_uebergang/index.html
Am Fachbereich Geschichts-und Kulturwissenschaften sind die Bafög-Beauftragten zuständig.
Diese finden Sie hier. https://www.geschkult.fu-berlin.de/studium/beratung/studienberatung_am_fb/beauftragte/index.html
Die Bachelorbeauftragten der Japanologie sind nicht dafür zuständig, das Formblatt 5 auszufüllen.
Informationen für Studierende mit einer Behinderung oder einer chronischen Erkrankung finden Sie hier: https://www.fu-berlin.de/service/behinderung/index.html
Direkt an der FU berät die Sozialberatung des Studierendenwerkes Berlin für Studierende der Freien Universität Berlin: https://www.fu-berlin.de/einrichtungen/service/studierende/studwerk/sozial-studwerk/index.html
Derzeit ist Tarik Merida (tarik.merida@fu-berlin.de) für den ABV-Bereich zuständig.
Informationen über „fachnahe Zusatzqualifikationen“ finden Sie unter folgendem Link: https://www.fu-berlin.de/studium/studienangebot/abv/Zusatzqualifikationen/index.html.
Noch dazu können an japanischen Universitäten belegte Kurse in diesem Bereich angerechnet werden.
Nein. Allerdings können diese möglicherweise in einem anderen Kompetenzbereich der ABV angerechnet werden (siehe: https://www.fu-berlin.de/studium/studienangebot/abv/index.html). Für die Anrechnung solcher Kurse ist nicht der/die ABV-Beauftragte der Japanologie zuständig, sondern die Beauftragten der jeweiligen Kompetenzbereiche (siehe https://www.fu-berlin.de/studium/studienangebot/abv/index.html).
Ja, im Prinzip schon. In diesem Kompetenzbereich darf aber die Leistungspunktezahl von 15 LP generell nicht überschritten werden. Soweit in Japan Kurse besucht werden, die in der ABV anrechenbar sein könnten, ist zu Kursen zu raten, die auch in einem anderen Kompetenzbereich der ABV angerechnet werden könnten. Um später eine mögliche Äquivalenz prüfen zu können, sind noch während des Aufenthaltes Modulbeschreibungen besuchter Kurse zu sichern und später mit dem Leistungsnachweis einzureichen.
Das Praktikum muss einen eindeutigen Bezug zum Studium haben und soll als Ergänzung der erlernten Studieninhalte dienen. Tätigkeiten wie Kellnern und Verkauf sind von einer Anrechnung ausgeschlossen. Kontaktieren Sie am besten den ABV-Beauftragten/die ABV-Beauftragte der Japanologie, um vorweg abzusichern, dass Ihr Praktikum anrechenbar ist.
Allgemeine Informationen zum Aufbau des Praktikumsmoduls finden Sie unter folgendem Link: https://www.fu-berlin.de/sites/career/studium/Praktikumsmodule/Aufbau-der-Module/index.html.
Bitte lesen Sie die Informationen sorgfältig durch.
Viele Fragen zur BA-Arbeit werden bereits auf der Seite des Prüfungsbüros des Fachbereichs beantwortet: https://www.geschkult.fu-berlin.de/studium/pruefungsbuero/FAQ/index.html
Überlegen Sie sich ein Thema oder sprechen Sie Ihre(n) Wunschbetreuer*in für die Bachelorarbeit an, um gemeinsam über ein Thema zu beraten (siehe unten). Falls Sie schon ein Thema haben, freuen sich Bewerter*innen darüber, wenn Sie mit der Emailanfrage nach einem Sprechstundentermin bereits das Thema, die Fragestellung oder sogar ein Exposé schicken. Dann können die Bewerter*innen besser entscheiden, ob Sie die Bachelorarbeit betreuen können bzw. wollen.
Bewerter*innen müssen Professor*innen sein. Wenn Sie nicht wissen, welche(r) Professor*in am besten in Frage kommt, dann ist es empfehlenswert, Ratschläge von Dritten einzuholen. Ältere Kommiliton*innen, die Fachschaftsinitiative oder Dozent*innen, mit denen Sie schon vertraut sind, kommen hier in Frage. Weitere Informationen zur Prüfungsberechtigung finden Sie hier: https://www.geschkult.fu-berlin.de/studium/pruefungsbuero/pruefungsberechtigung/index.html
Die „Betreuung“ ist in der Prüfungsordnung ausdrücklich vorgesehen. In der Regel ist der/die Betreuer*in auch erste(r) Bewerter*in, der/die im "Antrag auf Bachelorarbeit" angegeben werden soll. Damit es fair zugeht, ist ein zweites Gutachten/eine zweite Benotung erforderlich. Sie können selber eine(n) zweite(n) Bewerter*in Ihres Wunsches ansprechen, aber bitte in Rücksprache mit dem/der Erstbewerter*in. Wenn Sie niemanden wissen: Ihr(e) Betreuer*in wird einen Vorschlag machen.
Überlegen Sie, welcher Schwerpunkt des Studienganges und welches Thema Sie besonders interessiert. Welche bisherige Lehrveranstaltung fanden Sie besonders spannend, welche(r) Dozent*in hat Sie besonders angesprochen? Überlegen Sie, ob Sie das Thema einer besonders gut gelungenen Hausarbeit aufgreifen können und es zur Bachelorarbeit ausbauen wollen. Sie können sich ein Thema schon sehr präzise überlegen und es dann mit dem/der Betreuer*in absprechen. Im Prinzip ist jedes Thema möglich, unter der Voraussetzung, dass Sie dafür eine Betreuungszusage erhalten! – Sie können auch mit einer ungefähren Vorstellung eine(n) Betreuer*in ansprechen: "Mich interessiert die japanische Bauwirtschaft/ das Thema Krieg in der japanischen Literatur“; was genau könnte ich da bearbeiten?“ Laut Prüfungsordnung haben Sie ein Vorschlagsrecht für das Thema; ein Anspruch darauf besteht nicht; offiziell gibt der Prüfungsausschuss das Thema aus. Aber wenn Sie ein Thema plausibel entwickeln und vernünftig absprechen, ist es normalerweise auch als Prüfungsthema akzeptabel.
Laut Studienordnung (05/2012: https://www.geschkult.fu-berlin.de/e/oas/japanologie/studium/ordnungen/index.html) müssen im Kernfach mindestens 75 LP erbracht und alle Module des 1. und 2. Fachsemesters erfolgreich abgeschlossen worden sein.
Sie müssen sich für die Bachelorarbeit schriftlich anmelden: https://www.geschkult.fu-berlin.de/studium/downloadbereich/antraege_und_formulare/bachelor/Anmeldung-zur-Bachelorarbeit.pdf
Das Anmeldeformular muss im Original (mit allen erforderlichen Unterschriften) eingereicht werden.
Sie müssen auf dem Formular das Thema der Bachelorarbeit eintragen. Achtung: Das Thema kann nicht mehr geändert werden. Ratsam sind daher etwas allgemeinere Titel. Fokussieren können Sie mit einem Untertitel, der nicht angemeldet werden muss. Sie benötigen auch die Unterschrift (Einverständniserklärung) der beiden Bewerter*innen. Kümmern Sie sich bitte frühzeitig darum. Insbesondere in der vorlesungsfreien Zeit sind die Dozent*innen nicht immer verfügbar.
Darüber hinaus benötigen Sie das von einer/m der Bachelorbeauftragten (Prof. Dr. Elena Giannoulis: elena.giannoulis@fu-berlin.de; Dr. Maik Hendrik Sprotte: maik.sprotte@fu-berlin.de) unterschriebene und gestempelte Formular, dass die Teilnahme an einer Studienberatung bestätigt.
Die Bearbeitungszeit beträgt laut Prüfungsordnung zwölf Wochen. Als Beginn der Bearbeitungszeit gilt das Datum der Ausgabe des Themas durch den Prüfungsausschuss. Sie erhalten darüber schriftliche Nachricht durch das Prüfungsbüro. Die Regelbearbeitungszeit des Antrags im Prüfungsbüro beträgt ca. 5 Wochen.
Nein. In Japanstudien/Ostasienwissenschaften besteht die Prüfung nur aus der schriftlichen Hausarbeit (Bachelorarbeit). In anderen Studiengängen/Fächern unseres Fachbereiches ist das jedoch anders, deswegen ist auf manchen Formularen (siehe unten) von einer mündlichen Prüfung die Rede. Nicht verwirren lassen, das können Sie ignorieren!
Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit kann i.d.R. um bis zu vier Wochen verlängert werden.
Im Krankheitsfall ist eine Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung (eine normale AU-Bescheinigung ist nicht ausreichend) im Original einzureichen. Sollten andere Gründe vorliegen, muss ein schriftlich begründeter Antrag mit Ihrer und der Unterschrift vom/von Erstbewerter*in gestellt werden. Dieser muss die empfohlene Verlängerungszeit enthalten (im Rahmen der o.g. Maximalverlängerung).
Die Bachelorarbeit kann im Prüfungsbüro des Fachbereichs Geschichts- und Kulturwissenschaften innerhalb der Sprechzeiten fristgemäß eingereicht werden. Wird die Bachelorarbeit per Post versandt, muss das Paket mit dem Tagesstempel der Post versehen werden, der das Abgabedatum dokumentiert. Auch die Abgabe über den Briefkasten im Gebäude Fabeckstr. 23/25 ist fristgerecht möglich.
Es sind drei gebundene Exemplare vorzulegen. Die im Original unterschriebene Plagiatserklärung muss in jeder Arbeit eingebunden sein (https://www.geschkult.fu-berlin.de/studium/pruefungsbuero/Plagiate/Plagiate-Erklaerung_N.pdf) und jedes Exemplar muss eine nicht wiederbeschreibbare CD/DVD enthalten (eingeklebt in die Arbeit, z.B. letzte Seite). Sie haben die Möglichkeit, die Arbeiten nach Vorlage im Prüfungsbüro selbst an die Bewerter*innen weiterzugeben. Dies sollte dann innerhalb von zwei Tagen erfolgen. Im Regelfall werden die Arbeiten jedoch vom Prüfungsbüro an die Bewerter*innen verschickt, damit auch die Bewertungsfrist korrekt festgesetzt werden kann.
Das Prüfungsbüro leitet die Arbeit an die beiden Bewerter*innen weiter. Sie haben zusätzlich die Möglichkeit, die Arbeit nach der Vorlage beim Prüfungsbüro den Bewerter*innen zuzustellen. Diese haben vier Wochen Zeit für die Begutachtung.
Gern können Sie sich ca. 7 Wochen nach Einreichung der Arbeit beim Prüfungsbüro nach dem Stand der Bewertung erkundigen, sollten Sie die Note bis dahin nicht in CM sehen. Das Prüfungsbüro muss dann ggf. die Bewerter*innen anmahnen.
Informationen zum Studiengang Integrierte Japanstudien finden Sie hier:
https://www.geschkult.fu-berlin.de/e/oas/japanologie/studium/Studiengaenge/index.html
Informationen über die Bewerbung für einen Aufenthalt an unseren japanischen Partneruniversitäten finden Sie hier:
https://www.geschkult.fu-berlin.de/e/oas/japanologie/studium/auslandsaufenthalt/index.html