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3. Abschlussarbeit

Viele Fragen zur BA-Arbeit werden bereits auf der Seite des Prüfungsbüros des Fachbereichs beantwortet: https://www.geschkult.fu-berlin.de/studium/pruefungsbuero/FAQ/index.html

Sie sollten sich etwa Mitte des 5. Semesters – also etwa eineinhalb Semester vor Ende Ihres Studiums – Gedanken über die Arbeit, das Thema und die Betreuung machen.

Überlegen Sie sich ein Thema oder sprechen Sie Ihre(n) Wunschbetreuer*in für die Bachelorarbeit an, um gemeinsam über ein Thema zu beraten (siehe unten). Falls Sie schon ein Thema haben, freuen sich Bewerter*innen darüber, wenn Sie mit der Emailanfrage nach einem Sprechstundentermin bereits das Thema, die Fragestellung oder sogar ein Exposé schicken. Dann können die Bewerter*innen besser entscheiden, ob Sie die Bachelorarbeit betreuen können bzw. wollen.

Bewerter*innen müssen Professor*innen sein. Wenn Sie nicht wissen, welche(r) Professor*in am besten in Frage kommt, dann ist es empfehlenswert, Ratschläge von Dritten einzuholen. Ältere Kommiliton*innen, die Fachschaftsinitiative oder Dozent*innen, mit denen Sie schon vertraut sind, kommen hier in Frage. Weitere Informationen zur Prüfungsberechtigung finden Sie hier: https://www.geschkult.fu-berlin.de/studium/pruefungsbuero/pruefungsberechtigung/index.html

Die „Betreuung“ ist in der Prüfungsordnung ausdrücklich vorgesehen. In der Regel ist der/die Betreuer*in auch erste(r) Bewerter*in, der/die im "Antrag auf Bachelorarbeit" angegeben werden soll. Damit es fair zugeht, ist ein zweites Gutachten/eine zweite Benotung erforderlich. Sie können selber eine(n) zweite(n) Bewerter*in Ihres Wunsches ansprechen, aber bitte in Rücksprache mit dem/der Erstbewerter*in. Wenn Sie niemanden wissen: Ihr(e) Betreuer*in wird einen Vorschlag machen.

Überlegen Sie, welcher Schwerpunkt des Studienganges und welches Thema Sie besonders interessiert. Welche bisherige Lehrveranstaltung fanden Sie besonders spannend, welche(r) Dozent*in hat Sie besonders angesprochen? Überlegen Sie, ob Sie das Thema einer besonders gut gelungenen Hausarbeit aufgreifen können und es zur Bachelorarbeit ausbauen wollen. Sie können sich ein Thema schon sehr präzise überlegen und es dann mit dem/der Betreuer*in absprechen. Im Prinzip ist jedes Thema möglich, unter der Voraussetzung, dass Sie dafür eine Betreuungszusage erhalten! – Sie können auch mit einer ungefähren Vorstellung eine(n) Betreuer*in ansprechen: "Mich interessiert die japanische Bauwirtschaft/ das Thema Krieg in der japanischen Literatur“; was genau könnte ich da bearbeiten?“ Laut Prüfungsordnung haben Sie ein Vorschlagsrecht für das Thema; ein Anspruch darauf besteht nicht; offiziell gibt der Prüfungsausschuss das Thema aus. Aber wenn Sie ein Thema plausibel entwickeln und vernünftig absprechen, ist es normalerweise auch als Prüfungsthema akzeptabel.

Laut Studienordnung (05/2012: https://www.geschkult.fu-berlin.de/e/oas/japanologie/studium/ordnungen/index.html) müssen im Kernfach mindestens 75 LP erbracht und alle Module des 1. und 2. Fachsemesters erfolgreich abgeschlossen worden sein.

Sie müssen sich für die Bachelorarbeit schriftlich anmelden: https://www.geschkult.fu-berlin.de/studium/downloadbereich/_pdf/ba-ma/Anmeldung-Arbeit.pdf.

Das Anmeldeformular muss im Original (mit allen erforderlichen Unterschriften) eingereicht werden.

Sie müssen auf dem Formular das Thema der Bachelorarbeit eintragen. Achtung: Das Thema kann nicht mehr geändert werden. Ratsam sind daher etwas allgemeinere Titel. Fokussieren können Sie mit einem Untertitel, der nicht angemeldet werden muss. Sie benötigen auch die Unterschrift (Einverständniserklärung) der beiden Bewerter*innen. Kümmern Sie sich bitte frühzeitig darum. Insbesondere in der vorlesungsfreien Zeit sind die Dozent*innen nicht immer verfügbar.

Darüber hinaus benötigen Sie das von einer/m der Bachelorbeauftragten (Prof. Dr. Steffen Heinrich: heinrich.s@fu-berlin.de; Dr. Maik Hendrik Sprotte: maik.sprotte@fu-berlin.de) unterschriebene und gestempelte Formular, dass die Teilnahme an einer Studienberatung bestätigt.

Die Anmeldung ist jederzeit zu den Sprechzeiten des Prüfungsbüros (https://www.geschkult.fu-berlin.de/studium/pruefungsbuero/index.html) oder per Post möglich.

Die Bearbeitungszeit beträgt laut Prüfungsordnung zwölf Wochen. Als Beginn der Bearbeitungszeit gilt das Datum der Ausgabe des Themas durch den Prüfungsausschuss. Sie erhalten darüber schriftliche Nachricht durch das Prüfungsbüro. Die Regelbearbeitungszeit des Antrags im Prüfungsbüro beträgt ca. 5 Wochen.

Nein. In Japanstudien/Ostasienwissenschaften besteht die Prüfung nur aus der schriftlichen Hausarbeit (Bachelorarbeit). In anderen Studiengängen/Fächern unseres Fachbereiches ist das jedoch anders, deswegen ist auf manchen Formularen (siehe unten) von einer mündlichen Prüfung die Rede. Nicht verwirren lassen, das können Sie ignorieren!

Ja, wenn alle anderen Studienleistungen erbracht wurden (d.h. alle Kurse besucht und abgeschlossen wurden). Bitte beachten Sie aber, dass Sie dann keinen Zugriff mehr auf die Serviceleistungen der Bibliothek (Primo) oder Campusmanagement haben. Das kann den Abschluss der Bachelorarbeit erschweren.

Wenn Sie das Thema gut vorbereiten und mit dem/der Betreuer*in sorgfältig absprechen, ist dieser Fall extrem unwahrscheinlich. Hinweis: Sie können das Thema einmalig innerhalb der ersten zwei Wochen über den Bachelorprüfungsausschuss (bzw. das Prüfungsbüro) zurückgeben.

Nach der Prüfungsordnung „soll“ die Bachelorarbeit „etwa 25 Seiten und etwa 7500 Wörter umfassen“. Es sind immer themenspezifische Sonderfälle denkbar, z. B. Anhänge von Dokumenten, eigene Übersetzungen et al. Bitte sprechen Sie das in jedem Fall individuell mit Ihrem(r) Betreuer*in ab.

 

Sie müssen einen formlosen Antrag an das Prüfungsbüro richten, welcher von der/dem Erstbewerter*in befürwortend gegengezeichnet wurde und in welchem Sie den neuen Titel benennen. Sollte dieser vom Bachelorprüfungsausschuss angenommen werden, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid darüber.

Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit kann i.d.R. um bis zu vier Wochen verlängert werden.

Im Krankheitsfall ist eine Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung (eine normale AU-Bescheinigung ist nicht ausreichend) im Original einzureichen. Sollten andere Gründe vorliegen, muss ein schriftlich begründeter Antrag mit Ihrer und der Unterschrift vom/von Erstbewerter*in gestellt werden. Dieser muss die empfohlene Verlängerungszeit enthalten (im Rahmen der o.g. Maximalverlängerung).

Folgen Sie hier bitte dem Modus, der Ihnen in der Mail bzw. dem Schreiben des Prüfungsbüros mit der Zuteilung des Themas genau beschrieben wird. Bitte konsultieren Sie dazu auch die Seite des Prüfungsbüros unter https://www.geschkult.fu-berlin.de/studium/pruefungsbuero/index.html Bitte beachten Sie, dass die Arbeit am Tag der Abgabe bis spätestens 16.00 Uhr digital im Prüfungsbüro eingereicht werden muss.

Das Prüfungsbüro leitet die Arbeit an die beiden Bewerter*innen weiter. Sie haben zusätzlich die Möglichkeit, die Arbeit nach der Vorlage beim Prüfungsbüro den Bewerter*innen zuzustellen. Diese haben vier Wochen Zeit für die Begutachtung.
Gern können Sie sich ca. 7 Wochen nach Einreichung der Arbeit beim Prüfungsbüro nach dem Stand der Bewertung erkundigen, sollten Sie die Note bis dahin nicht in CM sehen. Das Prüfungsbüro muss dann ggf. die Bewerter*innen anmahnen.