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2. ABV - Praktikum und "fachnahe Zusatzqualifikationen"

Derzeit ist Lenard Görögh  (E-Mail: lenard.goeroegh@fu-berlin.de) für den ABV-Bereich zuständig.

Informationen über „fachnahe Zusatzqualifikationen“ finden Sie unter folgendem Link: https://www.fu-berlin.de/studium/studienangebot/abv/Zusatzqualifikationen/index.html.

Noch dazu können an japanischen Universitäten belegte Kurse in diesem Bereich angerechnet werden.

Nein. Allerdings können diese möglicherweise in einem anderen Kompetenzbereich der ABV angerechnet werden (siehe: https://www.fu-berlin.de/studium/studienangebot/abv/index.html). Für die Anrechnung solcher Kurse ist nicht der/die ABV-Beauftragte der Japanologie zuständig, sondern die Beauftragten der jeweiligen Kompetenzbereiche (siehe https://www.fu-berlin.de/studium/studienangebot/abv/index.html).

Ja, im Prinzip schon. In diesem Kompetenzbereich darf aber die Leistungspunktezahl von 15 LP generell nicht überschritten werden. Soweit in Japan Kurse besucht werden, die in der ABV anrechenbar sein könnten, ist zu Kursen zu raten, die auch in einem anderen Kompetenzbereich der ABV angerechnet werden könnten. Um später eine mögliche Äquivalenz prüfen zu können, sind noch während des Aufenthaltes Modulbeschreibungen besuchter Kurse zu sichern und später mit dem Leistungsnachweis einzureichen.

Das Praktikum muss einen eindeutigen Bezug zum Studium haben und soll als Ergänzung der erlernten Studieninhalte dienen. Tätigkeiten wie Kellnern und Verkauf sind von einer Anrechnung ausgeschlossen. Kontaktieren Sie am besten den ABV-Beauftragten/die ABV-Beauftragte der Japanologie, um vorweg abzusichern, dass Ihr Praktikum anrechenbar ist.

Wenn dieses Praktikum einen eindeutigen Bezug zu den Japanstudien hat, kann es als Berufspraktikum angerechnet werden. Setzen Sie sich bitte mit dem/der ABV-Beauftragten der Japanologie in Verbindung.