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FAQ

Bitte beachten Sie, dass wir personenbezogene Auskünfte nur nach erfolgter Identitätsprüfung (Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises) geben können.

Bitte führen Sie daher immer ein Ausweisdokument mit sich, wenn Sie in die Sprechstunde kommen.

Für das Erbringen ausstehender Studienleistungen (regelmäßiger und aktiver Teilnahmen an Lehrveranstaltungen) müssen Sie immatrikuliert sein.

Für die Erbringung von Prüfungsleistungen müssen Sie nicht mehr aktuell immatrikuliert sein.

Zu den Prüfungsleistungen gehören z.B.: BA-Arbeit / MA-Arbeit und ggf. mündlicher Prüfung (inkl. Anmeldung), Modulprüfung.

Ihre DozentInnen können auch nach der Exmatrikulation weiterhin Ihre Leistungen ins Campus Management eintragen.

Wir weisen darauf hin, dass das Prüfungsbüro auch nach Ihrer Exmatrikulation weiterhin Zugang zum Campus Management hat.

Wenn Ihr/e PrüferIn Probleme bei Eintragungen von Leistungen hat, muss er/sie sich per E-Mail mit allen erforderlichen Angaben an das Prüfungsbüro wenden.

Eine Leistungsübersicht umfasst alle bisher absolvierten Studien- und Prüfungsleistungen und kann auch selbst von Ihnen aus CM ausgedruckt werden.Eine Leistungsstandbescheinigung gibt den aktuellen Leistungsstand in Ihrem Studiengang wieder und weist nur die bislang erworbenen Leistungspunkte aus. Sie wird oft für eine Bewerbung für das Masterstudium benötigt.

Benötigen Sie eine offizielle Bestätigung vom Prüfungsbüro, wenden Sie sich bitte an dieses.

Die Leistungsübersicht (Modulauflistung) können Sie gerne per E-Mail oder postalisch beantragen. Diese wird Ihnen dann postalisch zugesandt. Alternativ können wir Ihnen diese auch in der Sprechstunde ausstellen.

Leider können wir derzeit keine englischen Leistungsübersichten sowie englische Transkripts ausstellen. Sie erhalten eine deutsche Version, welche Sie sich dann gern über externe Stellen übersetzen lassen können. Es wird derzeit daran gearbeitet, künftig auch englische Leistungsübersichten/Transkripts über Campus Management zu erstellen.

Die Leistungsstandbescheinigung (oder auch "2/3-Bescheinigung") können Sie gerne per E-Mail, postalisch oder in der Sprechstunde beantragen. Eine Bearbeitungszeit von ca. zwei Wochen ist hierbei einzuplanen.

Aufgrund der erhöhten Anfrage in der Masterbewerbungsphase, sind längere Bearbeitungszeiten einzuplanen.
Die Beantragungsfristen für eine solche Bescheinigung sind wie folgt:

  • Lehramtsmaster bis zum 14. Juli
  • Zulassungsfreie Fächer bis zum 30. April
  • Zulassungsbeschränkte Fächer bis zum 30. April
  • Fächer außerhalb der FU Berlin bis zu vier Wochen vor Bewerbungsschluss.

Bei später eingehenden Anträgen kann eine fristgerechte Bearbeitung nicht gewährleistet werden.

Sie müssen sich für die Abschlussarbeit mit dem entsprechenden Formular für die „Anmeldung zur Bachelorarbeit/Masterarbeit und ggf. mündliche Prüfung“ anmelden. Sie finden es im Downloadbereich.

Hier tragen Sie Ihr Thema und die gewünschten Prüfer*innen ein.
In einigen Studiengängen muss zum schriftlichen Teil der Abschlussprüfung noch ein mündlicher Teil absolviert werden.
Ist dies bei Ihnen der Fall, tragen Sie bitte die Prüfer*innen für die mündliche Prüfung mit in das Anmeldungsformular ein.
Die Prüfer*innen müssen unterschreiben oder digital signieren.
Setzen Sie die Prüfer*innen bitte ins CC, wenn Sie das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anmeldungsformular per E-Mail von Ihrer Zedat-Adresse an das Prüfungsbüro senden.

Achten Sie bitte auf die korrekte und gut lesbare Schreibweise des Themas. Es ist nach der Genehmigung Ihrer Anmeldung durch die*den Vorsitzende*n des Prüfungsausschusses nicht mehr veränderbar.
Ober- und Untertitel dürfen dennoch im Nachhinein zugefügt werden, erscheinen jedoch nicht auf den Abschlussdokumenten.
Sollte Ihr Thema außergewöhnlich viele Sonderzeichen enthalten, senden Sie es bitte freundlicherweise auch kurz formlos per Mail an das Prüfungsbüro, das erleichtert die Bearbeitung.

Der für Sie geltenden Studien- und Prüfungsordnung können Sie entnehmen, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um zur Abschlussarbeit zugelassen zu werden. Die Überprüfung, ob Sie die Voraussetzungen zur Anmeldung erfüllen, erfolgt erst, wenn uns die Anmeldung vollständig vorliegt.

Das gilt auch für die Überprüfung, ob die gewünschten Betreuer*innen/Bewerter*innen bzw. Prüfer*innen die notwendige Prüfungsberechtigung haben, etwa wenn sie nicht habilitiert sind.

Dafür gegebenenfalls noch nötige Nachweise der Befugnis zur selbständigen Lehre (Antrag 1) oder Anträge auf Prüfungsberechtigung (für die einzelnen Abschlussarbeiten, Antrag 2) müssen vollständig im Prüfungsbüro eingegangen sein.
Bitte bleiben Sie im Kontakt mit der*dem Prüfer*in bezüglich des Stands etwaiger Verfahren zur Erteilung von Prüfungsberechtigungen und setzen uns in Kenntnis, sobald diese vorliegen.

Vergessen Sie bitte auch nicht, die Erklärung gemäß RSPO §23 Abs. 1, Satz 2 auszufüllen, die Anlage des Anmeldungsformulars ist.

Im Idealfall sind Ihre beiden Bewerter/innen habilitierte Hochschullehrer/innen (d.h. Privat-Dozent/innen oder Professor/innen) Ihres Instituts.

Alle weiteren Infos zur Prüfungsberechtigung finden Sie hier.

Wichtig ist, dass Sie die Genehmigung/Zulassung für die Erstellung der Arbeit vom Prüfungsbüro erhalten haben. Sie können nach Erhalt der Genehmigung/Zulassung die Arbeiten im Prüfungsbüro einreichen.
Zu beachten gilt:

  • es müssen drei Exemplare der Arbeit eingereicht werden,
  • das Thema darf nicht verändert werden,
  • die im Original unterschriebene Plagiatserklärung muss in jeder Arbeit eingebunden sein,
  • jedes Exemplar muss eine nicht wiederbeschreibbare CD/DVD enthalten.

Sie haben die Möglichkeit, die Arbeiten nach Vorlage im Prüfungsbüro selbst an die Bewerter/innen weiterzugeben. Dies sollte dann innerhalb von zwei Tagen erfolgen. Im Regelfall werden die Arbeiten jedoch vom Prüfungsbüro an die Bewerter/innen verschickt, damit auch die Bewertungsfrist korrekt festgesetzt werden kann.

Das vom Prüfungsausschuss ausgegebene Thema darf nicht verändert werden. Sie können jedoch einen Ober- und/oder Untertitel hinzufügen.

Wenn eine Themenänderung erforderlich sein sollte, müssen Sie einen schriftlichen Antrag auf Themenänderung mit Ihrer und der Unterschrift des/der Erstbewerter/in im Original per Post stellen.

Die Bearbeitungszeit der Bachelor- bzw. Masterarbeit kann, sofern die Prüfungsordnung keine anderslautende Regelung umfasst, um bis zu vier Wochen (Bachelorarbeit) und um bis zu sechs Wochen (Masterarbeit) verlängert werden.

Im Krankheitsfall ist eine Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung im Original einzureichen. Sollten andere Gründe vorliegen, muss ein schriftlich begründeter Antrag mit Ihrer und der Unterschrift vom/von Bewerter/in gestellt werden. Dieser muss die empfohlene Verlängerungszeit enthalten (im Rahmen der o.g. Maximalverlängerung).

Gerne können Sie ca. sieben Wochen nach Einreichen der Bachelor-/Masterarbeit im Prüfungsbüro telefonisch oder persönlich in der Sprechstunde den Bewertungsstand erfragen.

Per E-Mail ist eine Mitteilung der Note aus Datenschutzgründen nicht möglich.

Sie können gerne in die Sprechstunde vom Prüfungsbüro kommen und sich die Bewertungen gegen Vorlage Ihres Personalausweises, Reisepasses oder Führerscheins ansehen. Ansonsten haben Sie auch die Möglichkeit einen Antrag auf Fotokopie des Akteninhalts zu stellen. Das entsprechende Antragsformular können Sie beim Prüfungsbüro anfordern und im Original unterschrieben einreichen. Die Fotokopien der Bewertungen erhalten Sie ggf. direkt in der Sprechstunde oder bekommen Sie zugeschickt. Hinweis: Eine sofortige Aushändigung ist nur möglich, soweit sich Ihre Akte noch nicht im Archiv befindet. Ansonsten erfolgt eine Zusendung per Post. Dieses bitten wir zu beachten.

Bitte beachten Sie außerdem, dass in der Regel bei einer mündlichen Verteidigung der Bachelor- bzw. Masterarbeit erst nach erfolgreichem Bestehen der mündlichen Verteidigung Einsicht in die Bewertungen (der Bachelorarbeit bzw. Masterarbeit) genommen werden darf.

 

Die Note erscheint, sobald beide BewerterInnen Ihre Bewertung abgegeben haben, im Campus Management. Sollten Sie keinen Campus-Zugang mehr haben, können Sie die Note während unserer Telefonsprechstunde oder in unserer persönlichen Sprechstunde erfragen.

Per E-Mail ist dies aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.

Das hängt von der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung ab. In jedem Fall erhalten Sie hierzu immer eine Zulassung inkl. Protokollbogen durch das Prüfungsbüro.

Vorher dürfen Sie die mündliche Prüfung/Verteidigung nicht absolvieren.

Den Antrag auf Studienabschluss können Sie sofort nach Erbringung Ihrer letzten Leistung einreichen, spätestens aber vier Wochen nach Erbringung der letzten Leistung. Sie müssen nicht auf die Benotungen warten. Bitte beachten Sie, dass bei nicht fristgerechter Antragstellung auf den Abschlussdokumenten ggf. nicht das Datum der letzten Prüfungsleistung sondern das Datum der Antragstellung als Abschlussdatum verwendet wird. Den Antrag können Sie persönlich in der Sprechstunde oder per Post stellen.

Beispiel für die letzte Leistung:

  • Abgabe der Abschlussarbeit
  • mündliche Prüfung/Verteidigung
  • Modulprüfung
  • Anrechnung (Genehmigungsdatum durch den Prüfungsausschuss)
  • Abgabe Praktikumsbericht

Sie werden nicht unmittelbar und automatisch vom Prüfungsbüro exmatrikuliert, da für die Immatrikulation und Exmatrikulation die Studierendenverwaltung zuständig ist. Nach erfolgreichem Studienabschluss wird jedoch die Studierendenverwaltung im Rahmen einer turnusmäßigen Statistikmeldung über die erfolgreichen Abschlüsse im jeweiligen Zeitraum informiert und reagiert dann zu gegebener Zeit, indem die Exmatrikulation von Amts wegen erfolgt. Den genauen Zeitpunkt, wann die Exmatrikulation erfolgen wird, erfragen Sie bitte zuständigkeitshalber bei der Studierendenverwaltung.

Bitte stellen Sie daher ggf. selbst den Antrag auf Exmatrikulation, damit eine ordnungsgemäße Exmatrikulation erfolgen kann.

Sobald dem Prüfungsbüro der Antrag auf Studienabschluss vorliegt und alle Studien-und Prüfungsleistungen erfolgreich in Campus Management dokumentiert wurden, erhalten Sie innerhalb von ca. zwei Wochen eine vorläufige Abschlussbescheinigung. Die Abschlussdokumente (Zeugnis, Urkunde und Diploma Supplement) werden ca. fünf Wochen nach Erhalt der Abschlussbescheinigung per Einwurfeinschreiben zugesandt.

Es muss ein Antrag auf Ausstellung der Abschlussdokumente in englischer Sprache im Prüfungsbüro eingereicht werden. Der Antrag muss im Original unterschrieben sein und per Post oder persönlich eingereicht werden. Zudem muss der Antrag eine englische Übersetzung des Themas (ohne Ober- und Untertitel) beinhalten. Das Antragsformular erhalten Sie auf Anfrage im Prüfungsbüro.

Das Prüfungsbüro stellt max. drei Beglaubigungen Ihrer Abschlussdokumente (Urkunde, Zeugnis, Diploma Supplement) aus. Dazu können Sie mit Ihrem Original und den jeweiligen Kopien in die Sprechstunde des Prüfungsbüros kommen und sich die entsprechenden Beglaubigungen ausstellen lassen. Alternativ können Sie dem Prüfungsbüro das Original und die entsprechende Anzahl der Kopien zusenden. Die beglaubigten Unterlagen werden Ihnen dann per Einwurfeinschreiben zurückgeschickt.

Bitte prüfen Sie vorab, ob wirklich alle Teilnahmen und Noten im Campus Management bestätigt sind. An den Wochenenden finden in der Regel die automatischen Modulabschlussreports statt. Falls dies nicht der Fall sein sollte, können Sie dem Prüfungsbüro gerne eine Email schreiben und nachfragen.

Eine Notenverbesserung ist grundsätzlich nicht möglich. Nur nicht bestandene Prüfungsleistungen können wiederholt werden.

Alle nötigen Informationen dazu finden Sie hier.

Bitte wenden Sie sich - sollte es sich um Module/LVen unseres Fachbereichs handeln - an die Mitarbeiterinnen im Studienbüro des Fachbereichs Geschichts- und Kulturwissenschaften.

 

Am Fachbereich Geschichts- und Kulturwissenschaften wurden (bis auf Widerruf) "nichtbindende Prüfungstermine" festgelegt. Sofern Sie an einer mündlichen Prüfung oder Klausur nicht teilnehmen, bleibt dies ohne Konsequenz. Der/die Dozent/in sollte jedoch darüber infomiert werden. Bei einer Hausarbeit/Essay etc.stellt die Ausgabe des Themas und die Absprache des Abgabetermins bereits den Antritt der Prüfungsleistung dar. Bei nicht fristgerechter Abgabe der Hausarbeit/Essay etc. gilt diese als nicht bestanden.

Am Fachbereich Geschichts-und Kulturwissenschaften sind die Bafög-Beauftragten zuständig.
Diese finden Sie hier.

Während der Wintersemesterferien bleiben die Sprechstunden des Prüfungsbüros bestehen.
In den Sommersemesterferien gibt es ggf. geänderte Sprechstunden.

Unsere aktuellen Sprechstunden finden Sie hier.

Der/die Bevollmächtigte muss eine Vollmacht mit Originalunterschrift und seinen/ihren eigenen Personalausweis vorlegen. Es muss aufgeführt werden, in welchem Umfang die Vollmacht erteilt werden soll.

Sie können diese per E-Mail, per Post oder persönlich beantragen. Hierfür gibt es kein Formular.
Für die Berechnung des voraussichtlichen Abschlusszeitpunktes werden 30 Leistungspunkte pro Semester zu Grunde gelegt.
Bitte beachten Sie, dass nur abgeschlossene Module berücksichtigt werden können. Leistungen, die noch nicht im Campus Management eingetragen worden sind, fallen bei der Berechnung weg. Sollten Sie ein Formblatt zum Ausfüllen erhalten haben, reichen Sie dieses bitte bei uns mit ein.

Zunächst fragen Sie im Studienbüro nach, ob diese Lehrveranstaltungen nachgemeldet werden können. Sollte dies nicht der Fall sein, müssten Sie sich für diese Leistungen von den Studiengangsbeauftragten eine Anrechnungsempfehlung ausstellen lassen. Nach Einreichung der vollständigen Unterlagen dauert die Bearbeitung der Anrechnung ca. fünf Wochen. Bitte sehen Sie von Anfragen vor Ablauf der fünf Wochen ab, da keine Bevorzugung stattfinden kann.

Bitte legen Sie den Nachweis über die erbrachten Leistungen Ihrer/m Studiengangsbeauftragten zur Anrechnungsempfehlung vor. Die Originalanrechnung sowie eine Fotokopie des Nachweises werden dann im Prüfungsbüro eingereicht. Nach Einreichung der vollständigen Unterlagen dauert die Bearbeitung der Anrechnung ca. fünf Wochen. Bitte sehen Sie von Anfragen vor Ablauf der fünf Wochen ab, da keine Bevorzugung stattfinden kann.
https://www.geschkult.fu-berlin.de/studium/pruefungsbuero/pruefungsausschuss/Anrechnung_von_Studienleistungen/index.html

Eine aktuelle Auflistung der verschiedenen AnsprechpartnerInnen finden Sie hier.

 

Sollten Sie für eine/n potenzielle Praktikumsgeber/in eine Pflichtpraktikumsbescheinigung bekommen, so wenden Sie sich an Ihre ABV-Beauftragten oder das Studienbüro.