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1. Studienorganisation und Anrechnungen

Viele Fragen zur Studienorganisation werden auf der Seite des Prüfungsbüros des Fachbereichs Geschichts- und Kulturwissenschaften beantwortet. Die FAQs des Prüfungsbüros sind eine hilfreiche erste Anlaufstelle: 

https://www.geschkult.fu-berlin.de/studium/faqs

Die Bachelorbeauftragten der Japanologie (https://www.geschkult.fu-berlin.de/e/oas/japanologie/studium/allgemeine_infos/index.html) beantworten ebenfalls Fragen zur Studienorganisation und sind für Anrechnungen von Leistungen zuständig. Lesen Sie aber bitte zuerst die FAQs durch und melden Sie sich nur dann per Email für die Sprechstunde der Beauftragten an, wenn Sie die Antwort auf Ihre Frage weder hier noch auf der Seite des Prüfungsbüros des Fachbereichs finden konnten.

Ganz einfach: sehen Sie in Campusmanagement (CM) nach, welche SPO für Sie dort hinterlegt ist. Dies sehen Sie z.B. im Noten- und Punktekonto anhand der Studiengangsnummer.

  • 0124a (SPO 87/2005)
  • 0124b (SPO 49/2009)
  • 0124c (SPO 05/2012)
  • 0385a (SPO 05/2012) Integr. BA
  • 0124d (2023)
  • 0385b (2023) (Integrierte Japanstudien)

Zu einem Wechsel zu den Studienordnungen des Jahres 2023 wird dringend geraten. Weitere Informationen: hier

https://www.geschkult.fu-berlin.de/studium/pruefungsbuero/pruefungsausschuss/Ordnungswechsel/index.html

Dieser Antrag ist direkt an das Prüfungsbüro zu richten. Anders als auf dem Formular vermerkt, müssen die Studiengangsbeauftragten nicht kontaktiert werden. Mit dem Prüfungsbüro wurden mit Genehmigung des Prüfungsausschusses Äquivalenzlisten vereinbart, die eine Übertragung erbrachter Leistungen ermöglichen, ohne dass Studiengangsbeauftragte über Anrechnungsverfahren eingreifen müssen. Es ist nur ein Wechsel in die Studienordnung aus dem Jahr 2023 möglich.

Die Studienordnung des Bachelorstudiengangs Japanstudien gibt in einem exemplarischen Studienverlaufsplan 30 LP an. Sie sollten aber selbst entscheiden, ob Sie ggfs. in der Studienanfangsphase weniger Kurse belegen, da der Japanischunterricht sehr zeitaufwändig sein kann. Ggfs. können Sie in einem höheren Semester mehr Kurse belegen. Den exemplarischen Studienverlaufsplan finden Sie in der Studienordnung auf S. 69: https://www.fu-berlin.de/service/zuvdocs/amtsblatt/2012/ab052012.pdf?1328269698

Empfehlungen zur Anrechnung von an japanischen Universitäten erbrachten Leistungen sind generell möglich, wenn sich eine Äquivalenz zu den Anforderungen in einzelnen Modulen unseres Curriculums feststellen lässt. Auf Antrag von Dr. Sprotte hat der Prüfungsausschuss einer möglichen Anpassung bzw. Erhöhung der erwerbbaren Leistungspunkte an die Kriterien der Freien Universität zugestimmt, da japanische Universitäten bei der Zuweisung von Leistungspunkten andere Kriterien zugrunde legen und verhaltener Leistungspunkte zuweisen. Formal empfehlen die BA-Beauftragten möglicherweise eine Anrechnung, über die dann der Prüfungsausschuss entscheidet.

Bitte wenden Sie sich dazu an eine/n der Bachelorbeauftragten (Prof. Dr. Steffen Heinrich: heinrich.s@fu-berlin.de oder Dr. Maik Hendrik Sprotte: maik.sprotte@fu-berlin.de). Bitte legen Sie die folgenden Unterlagen digital vor: 

(1) einen Scan des "Transcript of Records" der japanischen Universität, 

(2) Modulbeschreibungen der Veranstaltungen in Japan, die angerechnet werden sollen, im PDF-Format,

(3) eine aktuelle Leistungsübersicht aus dem Campus Management (inkl. offener Buchungen) im PDF-Format, 

(4) den "Antrag auf Leistungsanrechnung", der nur oben mit den persönlichen Daten zu versehen ist (Download über https://www.geschkult.fu-berlin.de/studium/downloadbereich/index.html, unter dem Menüpunkt "Bachelor- und Masterstudium"). Das Formular muss digital bearbeitbar bleiben.

 

Dieses Verfahren gilt gleichermaßen für den BA Japanstudien und den BA Integrierte Japanstudien. Zu beachten ist aber, dass für Empfehlungen zur Anrechnung von Sprachkursen, die nicht im Rahmen des BA Studiengangs Integrierte Japanstudien erbracht wurden, aber das Sprachenzentrum zuständig ist. Für die japanische Universität, die besucht wurde, ergibt sich im Sprachenzentrum folgende Zuständigkeit:

The University of Tokyo, Kyoto University, Sophia University, ICU, Keio University: Yasuyo Hioki(yasuyo.hioki@fu-berlin.de)

Chuo University, Kinki University, Kobe University, TUFS, Waseda University: Mie Shiroki (mie.shiroki@fu-berlin.de)

Dokkyo University, Chiba University, Okayama University, Nanzan University, University of Tsukuba, Hitotsubashi University: Ryusuke Takai (ryusuke.takai@fu-berlin.de)

Im Falle eines Studiums der Integrierten Japanstudien sind für die erforderlichen Empfehlungen zur Anrechnungen in den Modulen "Japanisch Intensiv in Japan" und "Japanese Studies in Japan" die BA-Beauftragten zuständig.

Informationen zum affinen Bereich finden Sie hier: https://www.geschkult.fu-berlin.de/studium/bachelor/affiner_Studienbereich/index.html

Weitere Fragen beantworten ggfs. die Bachelorbeauftragten der Japanologie.

Informationen dazu finden Sie hier: https://www.geschkult.fu-berlin.de/studium/bachelor/affiner_Studienbereich/index.html

Weitere Fragen beantworten ggfs. die Bachelorbeauftragten der Japanologie.

Am Fachbereich Geschichts-und Kulturwissenschaften sind die Bafög-Beauftragten zuständig.

Diese finden Sie hier. https://www.geschkult.fu-berlin.de/studium/beratung/studienberatung_am_fb/beauftragte/index.html

Die Bachelorbeauftragten der Japanologie sind nicht dafür zuständig, das Formblatt 5 auszufüllen.