Springe direkt zu Inhalt

Prüfungsberechtigung (BA-/MA-Arbeiten)

Sie sind auf der Suche nach einem/einer Betreuer*in sowie Bewerter*innen für Ihre
BA- oder MA-Arbeit? Sie wissen aber nicht, wer hierfür in Frage kommen würde?
Dann sind folgende Infos wichtig:

Sie benötigen eine*n Betreuer*in, der/die dann auch die Erstbewertung übernimmt sowie eine*n Zweitbewerter*in. Grundsätzlich sind BA-/MA-Arbeiten von Hochschullehrer*innen (HL) des Faches am Fachbereich (der FU) abzunehmen, sofern diese prüfungsberechtigt sind.
Prüfungsberechtigt gem. §32 (3) BerlHG sind somit grundsätzlich alle aktiven Hochschullehrer*innen Ihres Faches. Das sind Univ.-Prof., Jun.-Prof., Gast-Prof., Hon.-Prof., Apl.-Prof. sowie Privatdozent*innen.

Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen (WiMi) haben grundsätzlich keine Prüfungsberechtigung, können aber unter bestimmten Voraussetzungen dennoch an Ihrem Prüfungsverfahren beteiligt werden (s. Infos für WiMis)

Auch externe Personen (andere Fachbereiche/ andere Hochschule) können von Ihnen vorgeschlagen werden, sofern diese i.S.d. §32 BerlHG über eine Prüfungsberechtigung verfügen. 
Bei externen Personen muss der Nachweis über das Vorliegen der Prüfungsberechtigung von diesen oder der zuständigen Hochschule direkt an das Prüfungsbüro (per Mail) geschickt werden.

Infos für WiMis:

Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen (WiMi) haben gem. BerlHG grundsätzlich keine Prüfungsberechtigung für BA-/MA-Arbeiten.
Mit Wirkung zum 01.10.2026 hat der Fachbereichsrat (FBR) folgende Regelung (für WiMi des Fachbereichs) verabschiedet:

  • promovierte WiMi (PostDocs): haben die Befugnis zur selbstständigen Wahrnehmung von Aufgaben in der Lehre (inkl. Prüfungen) vom FBR erteilt bekommen und können direkt als Erst-/Zweitbewerter*in bei BA-/ MA-Arbeiten mitwirken.
    - Sofern Sie den Doktortitel bereits führen, müssen Sie nichts weiter unternehmen.
    - Sofern das Promotionsverfahren abgeschlossen ist (nach der Disputation) senden Sie einen entsprechenden Nachweis (Zwischenzeugnis) bitte an das Prüfungsbüro.
  • nicht-promovierte WiMi (PraeDocs): können in begründeten Fällen – und sofern sie das möchten – über die Geschäftsstelle des (FBR) einen Antrag auf Befugnis zur selbstständigen Lehre inkl. Prüfungsberechtigung für BA- und/oder MA-Arbeiten stellen. Sofern der Antrag bewilligt wurde, können Sie als Erst-/Zweitbewerter*in bei BA-/ MA-Arbeiten mitwirken.
    • Antragsverfahren für WiMi:
      Der/die WiMi stellt einen formlosen Antrag auf Befugnis zur selbstständigen Lehre inkl. Prüfungsberechtigung an den FBR mit folgendem Inhalt:
      • Grund für die Notwendigkeit (entweder generell inhaltlich oder strukturell)
        !! Bitte nennen Sie keine konkreten Studierenden im Antrag: es wird eine generelle Prüfungsberechtigung - ohne Bezug zu konkreten Kandidat*innen - beantragt !!
      • Dauer der Berechtigung (individuell zwischen 1 Semester bis max. Beschäftigungsende; konkretes Datum ist anzugeben)
      • Umfang/ Art (ob für BA- und/oder MA-Arbeiten)
      • Antrag muss befürwortend von der/dem zuständigen Professor*in (=Fachvorgesetzte*r) unterschrieben sein.

Wurde der Antrag vom FBR genehmigt, wird der/ die Antragsteller*in sowie das Prüfungsbüro hierüber informiert.

Der FBR empfiehlt, dass WiMi max. zwei Abschlussarbeiten pro Semester bewerten.