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Anrechnung von Studienleistungen in Master- und Bachelorstudiengängen

Allgemeine Hinweise

Die Anrechnung von bereits erbrachten Studien- oder Prüfungsleistungen kann für Sie von Interesse sein, wenn:

  • Sie bereits an der Freien Universität immatrikuliert sind und Leistungen, die Sie an/in anderen Hochschulen/ Studiengängen erbracht haben, in Ihren Studiengang einbringen möchten.
  • Sie innerhalb des gleichen Studienganges von alter in die neue Studienordnung wechseln möchten.
  • Sie an anderen Hochschulen erbrachte Studien- oder Prüfungsleistungen einbringen möchten, um sich auf ein höheres Semester an der Freien Universität zu bewerben.

Anrechnung:

Um eine Studienleistung anrechen zu lassen, wenden Sie sich bitte an den/die jeweilige/n Beauftragte/n des in Frage kommenden Studienganges/Modulangebotes, die eine Empfehlung zur Anrechnung der erbrachten Studienleistungen an den Prüfungsausschuss weiterleiten. Der Prüfungsausschuss entscheidet auf Grundlage der Empfehlung über die Anrechnung. Den endgültigen Bescheid sendet Ihnen das Prüfungsbüro anschließend per Post zu.

Bitte bringen Sie die Vorlage für die Anrechnung, sowie den ausgefüllten und vom Dozenten unterschriebenen Leistungsnachweis (in Form einer Modulbescheinigung oder einer Prüfungs- und/oder Teilnahmebescheinigung) zum Beratungsgespräch mit. 

Leistungen, die nicht das Kernfach betreffen und in einem anderen Fach erbracht wurden, lassen Sie bitte bei Ihrer/Ihrem jeweiligen Studienfachberater/in anrechnen. Dies gilt zum Beispiel für moderne Fremdsprachen, die über das Sprachenzentrum angerechnet werden.

Einstufung:

Wenn Sie sich für ein höheres Fachsemester bewerben möchten, finden Sie hier Hinweise zum Bewerbungsverfahren.

Können Sie anhand Ihrer bisher erbrachten Studienleistungen nicht selbst einschätzen, welches Fachsemester für Sie in Frage kommt, helfen Ihnen die Beauftragten des in Frage kommenden Studienganges/Modulangebotes dabei.

Sollte Ihnen entsprechend Ihrer Bewerbung ein Platz in einem höheren Semester angeboten werden, werden Sie zunächst unter Vorbehalt immatrikuliert.
Um diesen Vorbehalt aufzuheben, müssen Sie sich von der/dem Beauftragte/n des in Frage kommenden Studienganges/Modulangebotes eine schriftliche Einstufung ausstellen lassen.
Lassen Sie diese Einstufung bitte dem Immatrikulationsbüro zukommen, welches die vorläufige Immatrikulation aufhebt und Sie vorbehaltlos immatrikuliert. Wir empfehlen, dass Sie sich die Einstufung schon im Vorfeld des Zulassungsbescheides vom der/dem Beauftragte/n ausstellen lassen. Bitte beachten Sie unbedingt des jeweiligen Sprechzeiten der Studiengangsbeauftragten.

Anrechnungen von Prüfungsleistungen können Sie im Laufe des ersten Semesters nach Ihrer Immatrikulation vornehmen (siehe Anrechnung). Diese wird von der/dem Beauftragte/n an das Prüfungsbüro weitergeleitet. Der Prüfungsausschuss entscheidet dann über die Anrechnung(en), woraufhin Ihnen das Prüfungsbüro, nach Bearbeitung, den Anrechnungsbescheid per Post zusendet.

Bitte beachten Sie die Bewerbungsfristen der Masterstudiengänge.

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