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Informationen zur Promotion am Fachbereich Geschichts- und Kulturwissenschaften

Studentinnen und Studenten sowie Absolventinnen und Absolventen, die sich für eine Promotion am Fachbereich Geschichts- und Kulturwissenschaften der Freien Universität Berlin interessieren, finden auf dieser Seite allgemeine Hinweise zum Ablauf des Promotionsverfahrens entsprechend der Regelungen der Gemeinsamen Promotionsordnung zum Dr. phil./Ph. D. der Freien Universität Berlin (FU-Mitteilungen 60/2008 vom 02.12.2008).

Bitte beachten Sie, dass seit Oktober 2020 eine neue Promotionsordnung in Kraft ist.
Für Zulassungsanträge, welche ab 22.10.2020 eingereicht wurden, gelten demnach die Regelungen gem. Promotionsordnung des Fachbereichs Geschichts- und Kulturwissenschaften (FU-Mitteilungen 40/2020 vom 22.10.2020).

Ab 15.07.2022 wurde die 1. Ordnung zur Änderung der Promotionsordnung des Fachbereichs Geschichts- und Kulturwissenschaften der Freien Universität Berlin vom 22.10.2020 veröffentlicht. (FU-Mitteilungen 30/2022).

Ab 05.05.2023 wurde die 2. Ordnung zur Änderung der Promotionsordnung des Fachbereichs Geschichts- und Kulturwissenschaften der Freien Universität Berlin vom 22.10.2020 veröffentlicht. (FU-Mitteilungen 14/2023).

Grundsätzlich finden Sie sämtliche Anträge und Formulare zu allen Verfahrensschriften in unserem Downloadbereich.

Zulassung zur Promotion
Eröffnung des Promotionsverfahrens
Auslage der Dissertation
Disputation
Veröffentlichungs- und Ablieferungspflicht
Hinweise und Formulare

Zulassung zur Promotion

Liegen die Zulassungsvoraussetzungen zur Promotion gemäß § 3 der Promotionsordnung des Fachbereichs Geschichts- und Kulturwissenschaften der Freien Universität Berlin vor und hat sich ein/e prüfungsberechtigte/r Betreuer/in dem gewählten Dissertationsthema angenommen, kann im Promotionsbüro ein Antrag auf Zulassung zur Promotion gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag erst dann bearbeitet wird, wenn dieser vollständig ausgefüllt ist und alle Unterlagen beigefügt sind. Bei Vorlage eines deutschen Studienabschlusses beträgt die Bearbeitungszeit ca. vier Wochen, bei einem ausländischen Studienabschluss ca. drei Monate. Sie sollten diese Zeiträume berücksichtigen und Ihren Antrag daher rechtzeitig einreichen.

Der Antrag auf Zulassung zur Promotion wird vom Promotionsbüro an den Promotionsausschuss weitergeleitet, der über die Zulassung der Antragstellerin/des Antragstellers entscheidet. Sofern Ihnen ein Zulassungsbescheid zugeht und Sie bisher nicht Mitglied der Freien Universität waren, müssen Sie sich innerhalb der im Bescheid genannten Frist als Studierender zur Promotion immatrikulieren. Die Zulassung erfolgt für einen Zeitraum von fünf Jahren.

Bitte informieren Sie sich bei Ihrem/Ihrer Betreuer/Betreuerin frühzeitig auch darüber, ob Sie die für eine Promotion in Ihrem Fach erforderlichen Fremdsprachenvoraussetzungen gemäß der Fremdsprachenordnung erfüllen.

Planen Sie eine Promotion nach dem Cotutelle Promotionsverfahren, wenden Sie sich bitte für eine erste Beratung - noch vor der Antragstellung im Promotionsbüro - an die Dahlem Research School.

Eröffnung des Promotionsverfahrens

Nach Fertigstellung Ihrer Dissertation geben Sie diese zusammen mit dem Formular über die Zusammensetzung der Promotionskommission und einer aktuellen Immatrikulationsbescheinigung im Promotionsbüro ab. Daraufhin bestellt der Promotionsausschuss die Gutachter/innen für die Dissertation und die Promotionskommission. Bitte beachten Sie auch die aktuellen Informationen zur Einreichung der Dissertation HIER.

Auslage der Dissertation

Nach Eingang der Gutachten findet die Auslage der Dissertation mit den Notenvorschlägen für die Dauer von zwei Wochen (in der vorlesungsfreien Zeit vier Wochen) statt. Anschließend entscheidet die Promotionskommission über die Annahme, Ablehnung oder Rückgabe der Dissertation, die Zulassung der Doktorandin/des Doktoranden zur Disputation sowie über die Festsetzung des Prädikates der Dissertation.

Disputation

Die/der Doktorand/in ist selbst für die Organisation der Disputation (Termin, Raum, tech. Equipment) verantwortlich. Sie/er legt den Termin im Einvernehmen mit den Mitgliedern der Kommission fest und teilt ihn dem Promotionsbüro mit. Die Disputation soll innerhalb von vier Monaten nach dem Eingang des letzten Gutachtens durchgeführt werden. Der Disputationstermin wird im Fachbereich veröffentlicht. Im Anschluss an die Disputation wird diese durch die Promotionskommission bewertet und abschließend die Gesamtnote festgelegt. Die/der Doktorand/in erhält ein Zwischenzeugnis, das den Titel der Dissertation, die Einzelprädikate von Dissertation und Disputation sowie das Gesamtprädikat enthält. Dieses Zwischenzeugnis berechtigt nicht zum Führen des Doktorgrades. Das Führen des Titels Dr. des. ist entsprechend den Regelungen der geltenden Promotionsordnung ebenfalls nicht zulässig.

Veröffentlichungs- und Ablieferungspflicht

Gemäß § 13 der Promotionsordnung des Fachbereichs Geschichts- und Kulturwissenschaften der Freien Universität Berlin ist die Dissertation in angemessener Weise der wissenschaftlichen Öffentlichkeit durch Vervielfältigung und Verbreitung zugänglich zu machen. Vor der Drucklegung hat die Doktorandin/der Doktorand die Genehmigung der zu veröffentlichenden Textfassung einzuholen. Diese wird von der oder dem Vorsitzenden des Promotionsausschusses im Benehmen mit den Gutachterinnen/den Gutachtern erteilt. Die Veröffentlichung und Erfüllung der Ablieferungspflicht müssen innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Termin der Disputation, erfolgen.

Die Promotionsurkunde wird erst nach der Mitteilung über die Erfüllung der Ablieferungspflicht ausgehändigt. Die Promotionsurkunde berechtigt zum Führen des Doktorgrades.

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