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Abschlussarbeit (Anmeldung zur BA-/MA-Arbeit)

Sobald Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, reichen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular „Anmeldung zur Abschlussarbeit“ beim Prüfungsbüro ein. Sie finden es im Downloadbereich. Bitte füllen Sie dieses möglichst digital aus.

Sie haben ein Vorschlagsrecht für das Thema und Ihre Bewerter*innen.
Die Bewerter*innen unterschreiben bzw. signieren digital die Anmeldung und Sie senden das Anmeldeformular möglichst per E-Mail (möglichst via FU-Adresse) an das Prüfungsbüro. Bei einer postalischen Einreichung müssen die Unterschriften alle im Original und handschriftlich vorliegen.
Wichtig: setzen Sie die Bewerter*innen bitte ins CC, damit deren Unterschrift verifiziert werden kann.

Sollten Sie ein anderes Emailprogramm als Outlook verwenden, achten Sie bitte bei der Trennung der Mailadressen der Bewerter*innen darauf, diese mit einem Semikolon und ein Leerzeichen zu trennen, da ansonsten ggf. nicht beide Emailadressen für das Prüfungsbüro sichtbar sind.

Vergessen Sie bitte auch nicht, die Erklärung gemäß RSPO §23 Abs. 1, Satz 2 auszufüllen, welche Anlage des Anmeldungsformulars ist.

Die Zulassungsvoraussetzungen für die Anmeldung der Abschlussarbeit können Sie der für Sie geltenden Studien- und Prüfungsordnung  entnehmen. Dies sind meist eine bestimmte Anzahl an LP, bestimmte Module, ggf. Nachweise zur Teilnahme an einer obligatorischen Studienberatung o.ä.

Eine Überprüfung, ob Sie die Voraussetzungen zur Anmeldung erfüllen, erfolgt durch das Prüfungsbüro erst, wenn dort die Anmeldung vollständig vorliegt.

Achten Sie bitte auf die korrekte und gut lesbare Schreibweise des Themas. Es ist nach der Genehmigung Ihrer Anmeldung durch die*den Vorsitzende*n des Prüfungsausschusses nicht mehr veränderbar.

Ober- und Untertitel dürfen im Nachhinein zugefügt werden, erscheinen jedoch nicht auf den Abschlussdokumenten.
Sollte Ihr Thema außergewöhnlich viele Sonderzeichen enthalten, senden Sie es bitte zusätzlich formlos per E-Mail an das Prüfungsbüro, das erleichtert die Bearbeitung.

Grundsätzlich sind die Abschlussarbeiten von Hochschullehrer*innen des Faches zu betreuen und zu bewerten. Unter bestimmten Umständen können auch Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, Gastdozent*innen und/ oder Externe Personen eingesetzt werden. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.geschkult.fu-berlin.de/studium/pruefungsbuero/pruefungsberechtigung/index.html

Das ist ganz unterschiedlich – die genaue Bearbeitungszeit entnehmen Sie Ihrer Studien- und Prüfungsordnung. Der genaue Abgabetermin wird Ihnen dann mit dem Zulassungsschreiben vom Prüfungsbüro mitgeteilt.

Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit kann formlos beantragt werden. Sofern die Prüfungsordnung keine anderslautende Regelung umfasst, gilt folgendes:

Die gesamte Höchstverlängerungsdauer beträgt gemäß Beschlussfassung des Bachelor- und Masterprüfungsausschusses maximal die Hälfte Ihrer Bearbeitungszeit und ist im Einzelfall auf begründeten Antrag zu prüfen. Der Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit muss von Ihnen und dem /der Betreuer*in unterschrieben sein. Die Übersendung des vollständig unterschriebenen Antrages erfolgt per Mail durch den/die Studierende*n an das Prüfungsbüro. Zwecks Verifizierung der Unterschrift muss der /die Betreuer*in dabei in cc gesetzt werden.

 

Die gesamte Höchstverlängerungsdauer darf eine Verlängerung um

  • maximal vier Wochen für der Bachelorarbeit und
  • maximal sechs Wochen für der Masterarbeit

aus gesundheitlichen Gründen beinhalten. Hierfür reichen Sie bitte eine Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung (PU) von einem/einer Arzt/Ärztin per E-Mail beim Prüfungsbüro ein. Ein separater Antrag auf Verlängerung ist nicht erforderlich – die Übersendung der PU per E-Mail ist ausreichend.

Wichtig ist, dass Sie die Genehmigung/Zulassung für die Erstellung der Abschlussarbeit vom Prüfungsbüro erhalten haben. Erst dann dürfen Sie offiziell mit dem Schreiben beginnen und ab diesem Zeitpunkt können Sie die Arbeit im Prüfungsbüro einreichen.

Die Arbeit ist fristgerecht – spätestens am Abgabetermin, um 23:59 Uhr - per E-Mail als nicht veränderbare PDF beim Prüfungsbüro einzureichen.

Die unterschriebene Plagiatserklärung muss als letzte Seite im Dokument eingebunden sein.

Sobald beide Bewertungen für Ihre Bachelor-/Masterarbeit vorliegen, können Sie das Ergebnis im Campus Management einsehen. Sollten Sie keinen Zugriff mehr auf das Campus Management haben, können Sie das Ergebnis per E-Mail beim Prüfungsbüro erfragen.

Hinweis: Sollte der Bachelor- /Masterarbeit eine Verteidigung folgen, darf das Ergebnis der Bachelor-/Masterarbeit vor Absolvierung der Verteidigung nicht bekannt gegeben werden und wird demnach auch nicht in Campus Management angezeigt.

Sie können Kopien der Bewertungen beim Prüfungsbüro per E-Mail anfordern. Das Antragsformular erhalten Sie auf Anfrage im Prüfungsbüro.

Das hängt von der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung ab. In jedem Fall erhalten Sie hierzu immer eine Zulassung inkl. Protokollbogen durch das Prüfungsbüro.
Vorher dürfen Sie die mündliche Prüfung/Verteidigung nicht absolvieren.

Nicht bestandene Abschlussarbeiten im BA oder MA dürfen zweimal wiederholt werden.

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