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Ende für die Hemmung von Fristen

For the englisch Version see HERE.

News vom 29.06.2020

Abschlussarbeiten sind bis auf Weiteres digital als nicht-veränderbare PDF-Datei per E-Mail* beim Prüfungsbüro einzureichen.
Ab wann die Arbeiten wieder in dreifach gedruckter und gebundener Version eingereicht werden müssen, ist  derzeit in Klärung.Die Informationen hierzu werden dann auf dieser Seite und in den zentralen Corona-FAQs (sowie ggf. per FU-Email) bereitgestellt.


Liebe Studierende,

im Nachgang zum Schreiben des Präsidenten der FU Berlin (19.06.2020) möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Hemmung von Fristen (v.a. für die Abgabe von schriftlichen Prüfungsleistungen) ab dem 20.07.2020 beendet ist. Die Hochschule ist versucht, seit 02.06.2020 nach und nach in einen geordneten eingeschränkten Präsenzbetrieb überzugehen und auch die Bibliotheken haben größtenteils den Leihbetrieb wieder aufgenommen bzw. werden dies demnächst tun.   Für die Abgabe der studienbegleitenden schriftlichen Prüfungsleistungen (Hausarbeiten) besprechen Sie bitte mit Ihren Dozent*innen den Abgabetermin (falls noch nicht bekannt). Für die Abgabe von BA- und MA-Abschlussarbeiten gilt folgendes: die Bearbeitungszeiten beginnen ab 20.07.2020 wieder zu laufen. Die Bearbeitungszeiten waren somit in der Zeit vom 12.03.2020 bis 20.07.2020 (= 130 Tage bzw. 18 Wochen und 4 Tage) gehemmt. Folgende Konstellation ist nun möglich:

  • Sie haben sich bereits erfolgreich für die Abschlussarbeit beim Prüfungsbüro angemeldet und das Schreiben für die Verfahrenseröffnung erhalten (postalisch oder per E-Mail):
    • die dort mitgeteilte Frist war vom 12.03.-19.07.2020 ausgesetzt und läuft ab 20.07.20 weiter – die 130 Tage Fristhemmung werden einfach auf den ursprünglich mitgeteilten Abgabetermin raufgerechnet.
      Bsp.: mitgeteilter Abgabetermin 14.05.2020 + 130 Tage = 21.09.2020 neuer Abgabetermin
    • haben Sie das Eröffnungsschreiben in der Zeit vom 12.03.-19.07.2020 erhalten, so beginnt Ihre Bearbeitungsfrist erst ab dem 20.07.20 in vollem Umfang zu laufen (z.B. 16 Wochen ab 20.07.20)
    • wurde Ihnen ggf. noch kein konkreter Abgabetermin, sondern nur die generelle Bearbeitungszeit (z.B. 16 Wochen) mit Eröffnungsschreiben mitgeteilt, so beginnt die Frist ab dem 20.07.2020 zu laufen
      => Abgabetermin wäre somit (bei 16 Wochen) der 09.11.2020


      Allgemeiner Hinweis: fällt ein errechneter Abgabetermin auf einen Samstag, Sonn-/Feiertag, wird der nächste Werktag festgesetzt.
  • Sie haben das Anmeldeformular bereits eingereicht bzw. werden dies demnächst tun: Ihnen wird dann das Eröffnungsschreiben mit dem konkreten Abgabetermin per E-Mail zugeschickt; die Fristberechnung startet ab 20.07.2020

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nicht jede* einzelne* Studierend* die individuelle neue Fristberechnung zusenden können. Wir hoffen, die genannten Berechnungsbeispiele helfen Ihnen weiter. Sollten dennoch Unsicherheiten bzgl. des Abgabetermins bestehen, wenden sie sich bitte per E-Mail (FU-Adresse) an unser Prüfungsbüro.
Die Abschlussarbeit ist bis auf Weiteres digital als nicht-veränderbare PDF-Datei per E-Mail* beim Prüfungsbüro einzureichen. Ein gedrucktes Belegexemplar ist nicht einzureichen.
 

„Die Option, die mündliche Prüfung zur Bachelor- oder Masterarbeit zu erlassen, läuft mit Ablauf des 20. Juli 2020 aus, das heißt, Anträge auf Erlass der mündlichen Prüfung zur Bachelor- oder Masterarbeit nach dem 20. Juli 2020 werden nicht mehr berücksichtigt. Studierende, die ihre Bachelor- oder Masterarbeit nach dem 20. Juli 2020 abgeben, müssen die in der maßgeblichen Studien- und Prüfungsordnung vorgesehene Prüfung in einer der beiden vorgenannten Formen (Distanz oder Präsenz) ablegen.“

https://www.fu-berlin.de/sites/coronavirus/faq/index.html 


*Achtung: sämtliche E-Mails sind von Ihrem FU-E-Mail-Account zu senden.

 

Wichtige E-Mail-Adressen: Prüfungsbüro; Studienbüro


Bitte beachten Sie weiterhin die Informationen auf der generellen Corona-Seite der FU Berlin.


Bleiben Sie gesund und geben Sie auf sich und Ihre Mitmenschen acht.

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