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Ordnungswechsel

Für Studiengänge, für die eine neue Studien- oder Prüfungsordnung erlassen wurde, finden Sie hier Unterlagen und Hinweise zum empfohlenen Wechsel. Über die Vorteile eines Wechsels in Ihrem jeweiligen Fach beraten Sie gern Ihre Studiengangsbeauftragten.

Für den Wechsel ist zum einen ein Antrag auf Fortsetzung des Studiums nach der neuen Ordnung zu stellen und zum anderen eine Anrechnung der bisher erbrachten Studienleistungen einzureichen. Die entsprechende Anrechnungsvorlage finden Sie unten auf dieser Seite. Hinsichtlich der Anrechnungsvorlage wenden Sie sich bitte an Ihre oder Ihren Studiengangsbeauftragte/n und lassen sich eine fachbezogene Anrechnungsvorlage für die Anrechung schon erbrachter Leistungen mit Hilfe des oben verlinkten Formulars erstellen. Denken Sie daran, zu der Beratung die Nachweise bereits erworbener Studienleistungen mitzubringen.

Haben Sie die Formulare vollständig ausgefüllt, reichen Sie sie bitte im Prüfungsbüro ein (per Post oder im Briefkasten vor dem Prüfungsbüro). Angaben zur Amtsblattnummer und sonstigen wesentlichen Daten der Ordnung finden Sie in den entsprechenden Studien- und Prüfungsordnungen.

Falls Sie unter den Anrechnungsvorlagen keinen für Sie passenden finden und Ihnen auf Nachfrage im Prüfungsbüro keine spezielle Vorlage geliefert wurde, füllen Sie bitte ein dieser allgemeinen Formulare (Bachelor / Master) aus.

Antrag auf SPO-Wechsel:

Anrechnungsvorlagen: