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Promotion


Die am 22.10.2020 in Kraft getretene Promotionsordnung des Fachbereichs Geschichts- und Kulturwissenschaften kann in den FU-Mitteilungen 40/2020 eingesehen werden. Sie gilt in Verbindung mit der 1. Ordnung zur Änderung und der 2. Ordnung zur Änderung der Promotionsordnung des Fachbereichs Geschichts- und Kulturwissenschaften und ersetzt die Gemeinsame Promotionsordnung zum Dr. phil./Ph.D. der Freien Universität Berlin vom 02.12.2008, gemäß der einige Promovierende noch zugelassen wurden.

Den Antrag auf Zulassung zur Promotion (deutsch / englisch) können Sie jederzeit stellen. Sie sind nicht an Fristen gebunden. Alle Dokumente können digital als PDF-Dateien per E-Mail eingereicht werden.
Zeugnisse und Urkunden sind entweder im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie im Promotionsbüro nach vorheriger Terminvereinbarung vorzuzeigen oder per Post einzureichen.

Nachdem Sie die vollständigen Unterlagen im Promotionsbüro eingereicht haben, wird der Promotionsausschuss des Fachbereichs prüfen, ob die Voraussetzungen für die Zulassung gegeben sind. Ist das der Fall, wird die Zulassung ausgesprochen. Sie kann gegebenenfalls mit fachlichen Auflagen verbunden werden. In jedem Fall werden Sie durch einen Bescheid per E-Mail über die Entscheidung des Promotionsausschusses informiert.

Wenn Sie nicht Beschäftige*r der Freien Universität Berlin sind, müssen Sie sich innerhalb von einem Monat nach Zulassung bei der Studierendenverwaltung der Freien Universität Berlin als Studierende*r zur Promotion immatrikulieren. Beantragen Sie die Immatrikulation nicht fristgemäß, erlischt die Zulassung zum Promotionsverfahren. Beschäftigte der Freien Universität Berlin werden gebeten, sich zu immatrikulieren, sind aber nicht dazu verpflichtet.

Bei Anträgen auf Zulassung zur Promotion ist für die jeweiligen Promotionsfächer die Erfüllung der Anforderungen der in der Fremdsprachenordnung aufgeführten Fremdsprachenkenntnisse nachzuweisen. Bitte reichen Sie die Nachweise gemeinsam mit den restlichen Antragsunterlagen per E-Mail ein.

Auf den Nachweis von Fremdsprachenkenntnissen kann der Promotionsausschuss auf begründeten Antrag hin verzichten. Hierfür muss Ihr/e Betreuer*in einen entsprechend begründeten, formlosen Antrag verfassen, der den Unterlagen beizufügen ist.

Für die Sprache, in der die Promotionsleistungen (Dissertation und Disputation) erbracht werden sollen, ist der Nachweis von Kenntnissen auf der Niveaustufe C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) bzw. – bei Deutsch – DSH2 erforderlich.

Akzeptierte Nachweise auf C1-Niveau sind:

  • Cambridge Certificate
  • IELTS
  • TOEFL
  • UNICERT
  • oder der Nachweis gleichwertiger Kenntnisse

Bitte reichen Sie die Nachweise gemeinsam mit den restlichen Bewerbungsunterlagen per E-Mail ein.

Die Regelbearbeitungszeit beträgt fünf Jahre (vier Jahre Bearbeitungszeit plus ein Jahr für den Abschluss des Verfahrens). Sie werden daher von der Studierendenverwaltung befristet immatrikuliert.

Sollte sich bei Ihnen die Überschreitung der Bearbeitungsfrist abzeichnen, reichen Sie bitte per E-Mail einen Antrag auf Verlängerung der Regelbearbeitungszeit beim Promotionsbüro ein. Zudem müssen ein Zeitplan und ein vorläufiges Inhaltsverzeichnis eingereicht werden. Wenn Ihre Zulassung bereits länger als sechs Jahre zurückliegt, muss der Antrag auch von Ihrem/Ihrer Betreuer*in unterschrieben werden.

Bitte berücksichtigen Sie bei der Beantragung der Verlängerung, dass Sie bis zur Disputation immatrikuliert sein müssen.

Mit der vom Promotionsausschuss gewährten Verlängerung können Sie die Immatrikulationsfrist verlängern.

Sollte sich Ihr Arbeitstitel im Laufe der Bearbeitungsfrist ändern, müssen Sie einen Antrag auf Änderung des Arbeitstitels stellen. Ihr/Ihre Betreuer*in muss auf dem Antrag mit seiner/ihrer Unterschrift bestätigen, dass es sich um eine Änderung des Titels und nicht des Themas Ihres Dissertationsthemas handelt. Nach erfolgter Genehmigung der Änderung durch die Vorsitzende des Promotionsausschusses, erhalten Sie eine Bestätigung über die Änderung.

Ein Antrag auf Änderung des Arbeitstitels kann spätestens mit der Einreichung der Dissertation erfolgen.

Sollten Sie in einer der älteren Promotionsordnungen zugelassen worden sein und in die neue Promotionsordnung von 2020 wechseln wollen, so können Sie einen Antrag auf Promotionsordnungswechsel stellen.

Die neuere Promotionsordnung aus dem Jahr 2020 hat den Vorteil, dass Ihnen gem. §10 Abs. 2 die Gutachten - ohne Notenvorschläge - bereits zum Zeitpunkt der Auslage zur Vorbereitung auf die Disputation zugesandt werden. Nach der älteren Promotionsordnung aus dem Jahr 2008, bekommen Sie die Gutachten erst nach der Disputation zur Einsicht.

Bitte beachten Sie, dass sich durch den Wechsel der Promotionsordnung die Bezeichnung Ihres Promotionsfachs ändern kann. Eine Listung der Promotionsfächer des Fachbereichs Geschichts- und Kulturwissenschaften finden Sie auf Seite 12 von 16 der Promotionsordnung.

Die Einreichung Ihrer Dissertation erfolgt zunächst digital und es sind folgende Unterlagen per E-Mail einzureichen:

  • Ihre Dissertation als PDF von Ihrer FU-E-Mail-Adresse
  • Wenn das Datenvolumen Ihrer Dissertation zu groß ist, nutzen Sie bitte die Box FU und teilen uns den Link dafür mit.
  • ggf. eine Listung von Publikationen, welche aus der Arbeit an dem Dissertationsthema hervorgegangen sind, im Anhang der Dissertation
    • Die Artikel sind zusätzlich separat als PDF’s einzureichen
  • ausgefülltes Formular zur „Erklärung Art der Promotion
  • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
  • Scan eines gültigen amtlichen Personaldokumentes
  • evtl. Formvordruck „Antrag auf Änderung des Arbeitstitels
  • evtl. Unterlagen zum Promotionsstudium, durch den Aufnahmebescheid und vom Betreuungsteam unterzeichnete Betreuungsvereinbarung zum Promotionsstudium

Bitte geben Sie Ihre Dissertation erst in den Druck, wenn die Mitarbeiterinnen des Promotionsbüros Sie dazu auffordern – die Anzahl der einzureichenden Druckfassungen wird Ihnen in diesem Zuge mitgeteilt. In der Regel ist das je ein Exemplar für die Gutachter*innen sowie ein Exemplar für das Promotionsbüro. Die Druckfassungen können entweder postalisch zugesendet oder nach Terminvereinbarung im Promotionsbüro abgegeben werden.

Die Promotionskommission besteht in der Regel aus den Gutachter*innen und mindestens zwei weiteren Hochschullehrer*innen sowie einer/m promovierten akademischen Mitarbeiter*in, die/der in einem Beschäftigungsverhältnis zur Freien Universität Berlin oder einer/einem Angehörigen des Fachbereichs steht. Der Promotionskommission soll nicht mehr als ein/eine Hochschullehrer*in im Ruhestand angehören. Die weiteren Anforderungen an die Promotionskommission sind in §9 der PromO 2008 oder PromO 2020 geregelt.

Sobald der Promotionsausschuss den Verfahrensschritt der Einreichung Ihrer Dissertation sowie die Kommissionszusammensetzung bestätigt hat, werden Sie sowie die Kommissionsmitglieder schriftlich per E-Mail darüber informiert. Den Gutachter*innen steht eine Begutachtungsfrist von zehn Wochen zu. Diese Frist wird Ihnen sowie den Kommissionsmitgliedern mitgeteilt.

Nach Eingang der Gutachten wird vom Promotionsbüro die Auslage gefertigt. Die Auslagefrist beträgt im Rahmen der PromO 2008 zwei Wochen während der Vorlesungszeit und vier Wochen während der vorlesungsfreien Zeit und im Rahmen der PromO 2020 zehn Werktage während der Vorlesungszeit und zwanzig Werktage während der vorlesungsfreien Zeit. Innerhalb der Auslagefrist können die Professor*innen und promovierten Mitglieder des Fachbereichs in Ihre Dissertation sowie die Notenvorschläge Einsicht nehmen. Die Auslage erfolgt digital über entsprechende E-Mail-Verteiler.

Die Disputation ist hochschulöffentlich, es sei denn Sie widersprechen. Mit Einreichung der Dissertation werden Sie auf dem Formular „Mitteilung über die Zusammensetzung der Promotionskommission“ (PromO 2008 oder PromO 2020) gefragt, ob Sie die Öffentlichkeit zulassen oder ausschließen möchten.

Das Promotionsbüro lädt im Auftrag der/des Vorsitzenden des Promotionsausschusses etwa zwei Wochen vor dem Termin zur Disputation ein. Teilen Sie uns daher rechtzeitig das Datum, die Uhrzeit sowie den Raum Ihrer Disputation mit. Bitte beachten Sie, dass Disputationen vornehmlich als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden sollen. Für die Durchführung von Disputationen im Rahmen einer digitalen oder hybriden Form, muss Ihrerseits rechtzeitig ein begründeter Antrag an das Promotionsbüro gesendet und von der Vorsitzenden des Promotionsausschusses genehmigt werden.

Die Disputation beginnt mit einem etwa 30-minütigen Vortrag, in dem Sie die Ergebnisse der Dissertation und deren Bedeutung in größerem fachlichem Zusammenhang darstellen und erläutern. Anschließend verteidigen Sie Ihre Dissertation gegen Kritik und beantworten Fragen von Mitgliedern der Promotionskommission.Anschließend kann die/der Vorsitzende der Promotionskommission Fragen der Öffentlichkeit zum Disputationsthema zulassen. Die Aussprache muss mindestens 30 und soll höchstens 60 Minuten dauern.

Bitte beachten Sie, dass die Disputation erst nach Ablauf der Auslagefrist stattfinden darf! Beachten Sie dies unbedingt bei der Terminplanung.

Nach Eingang der Disputationsunterlagen im Promotionsbüro, erhalten Sie zeitnah ein Zwischenzeugnis über den erfolgreichen Abschluss Ihres Promotionsverfahrens per E-Mail zugesendet.

Der Doktorgrad darf erst geführt werden, nachdem die Dissertationsschrift im Rahmen der Publikationsfrist veröffentlicht und der Doktorgrad durch Aushändigung der Promotionsurkunde verliehen wurde. Das Zwischenzeugnis berechtigt auch nicht zur Führung des „Dr. des.“.

Die Exmatrikulation kann ab dem Zeitpunkt der bestandenen Disputation erfolgen, spätestens jedoch zum Ende des Semesters, in der die Disputation bestanden wurde. Bitte reichen Sie bei der Studierendenverwaltung einen Antrag auf Exmatrikulation wegen Abschlusses des Studiums ein. Sollten Sie die Exmatrikulation zum nächsten Semester nicht beantragen und sich nur nicht rückmelden, erhalten Sie eine Exmatrikulation von Amts wegen seitens der Hochschule.

Für die Ausstellung der abschließenden Druck-/Veröffentlichungsgenehmigung reichen Sie die Druckgenehmigungen der Gutachter*innen Ihrer Dissertation beim Promotionsbüro ein. Bitte achten Sie darauf, dass die Angaben zum Dissertations- und Publikationstitel in den Druckgenehmigungen der Gutachter*innen gleich und aktuell sind.

Die abschließende Druck-/Veröffentlichungsgenehmigung des Fachbereichs wird Ihnen sowie der Hochschulschriftenstelle der Freien Universität Berlin zur Kenntnis zugesendet.

Nach Abschluss des Promotionsverfahrens haben Sie die Pflicht, Ihre Dissertation zu publizieren. Die Publikationsfrist beträgt zwei Jahre, eine Verlängerung kann beim Promotionsausschuss beantragt werden.
Vor der Publikation müssen Sie die abschließende Druck-/Veröffentlichungsgenehmigung der zu veröffentlichenden Textfassung beim Promotionsausschuss einholen (s. FAQ "Druckgenehmigung").

Die Erfüllung Ihrer Publikationspflicht weisen Sie nach, indem Sie die gemäß Promotionsordnung festgelegte Anzahl von Pflichtexemplaren bei der Hochschulschriftenstelle der Freien Universität Berlin, der zentralen Annahmestelle für Dissertationen, einreichen. Bitte beachten Sie immer die Vorgaben der Hochschulschriftenstelle, nur so können Sie sicher sein, dass Ihre abzugebenden Pflichtexemplare auch akzeptiert werden. Auf den Webseiten der Hochschulschriftenstelle finden Sie unter der Rubrik Rechtsgrundlagen die aktuellsten Angaben zur Anzahl der einzureichenden Pflichtexemplare.

Nach erfolgreicher Abgabe der geforderten Pflichtexemplare, erhalten Sie sowie das Promotionsbüro von der Hochschulschriftenstelle per E-Mail eine Empfangsbestätigung.“

Sobald die Bestätigung der Hochschulschriftenstelle über den Erhalt der Pflichtexemplare vorliegt, werden Sie vom Promotionsbüro kontaktiert und um Zusendung von Unterlagen für die Ausstellung der Urkunde und des Verleihungsschreibens gebeten. Mit Aushändigung der Urkunde wird Ihnen bei Abschluss einer Individualpromotion der akademische Grad Doktorin/Doktor der Philosophie (Dr. phil.) oder bei Abschluss einer strukturierten Promotion auf Wunsch der Grad Doctor of Philosophy (PhD) verliehen.

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