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Allgemeine Fragen & Antworten

Die Dozierenden sind entweder zu Sprechstunden in ihrem Büro erreichbar oder per E-Mail. Alle Kontaktinformationen finden Sie auf den Fachbereichswebsites.

Die Anforderungen entnehmen Sie bitte Ihrer Studien- und Prüfungsordnung.
Sie können immer den enthaltenen exemplarischen Studienverlaufsplan als Orientierung nehmen.

Gemäß § 9 (2) RSPO liegt eine regelmäßige Teilnahme vor, wenn mindestens 85 % der in den Lehr- und Lernformen eines Moduls vorgesehenen Präsenzstudienzeit besucht wurden.
Gegebenenfalls können mit der Lehrkraft Ersatzstudienleistungen vereinbart werden, sofern die Fehlzeiten 15% überschritten werden.

Sollten Sie keine LVen mehr belegen müssen und lediglich auf die Bewertung(en) der letzten Leistung(en) warten, so müssen Sie sich nicht zum nächsten Semester zurückmelden. Sie können dann einfach einen Antrag auf Exmatrikulation stellen.

Mentoring
Tutoring