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Studienabschluss (BA-/MA-Arbeit)

Sie sind bereits gut vorangekommen in Ihrem Studium und planen demnächst Ihre Abschlussarbeit zu schreiben? Dann haben wir hier einige Tipps & Hinweise für Sie zusammengestellt. Achten Sie auf aktuelle Hinweise und lesen Sie ebenfalls Ihre Studien- und Prüfungsordnung, denn allein diese ist rechtsverbindlich!

Zur BA-Arbeit im Fach Klassische Archäologie gehört stets eine mündliche Verteidigung nach der Bewertung der schriftlichen Arbeit. Das Thema der Masterarbeit muss vor der Abgabe im Rahmen des Moduls „Neue Forschungen zur Klassischen Archäologie“ (Examenskolloquium) vorgestellt werden. Die mündliche Prüfung im Rahmen dieses Moduls kann vor oder nach der Anfertigung der Master-Arbeit erfolgen.

Allgemein: Die Abschlussarbeit muss nicht Ihre letzte Prüfungsleistung sein. Zum Studienabschluss sind zwei Dinge nötig: Abschlussarbeit bestehen UND Antrag auf Studienabschluss beim Prüfungsbüro stellen. Informationen zum formalen Ablauf finden Sie auf der Seite des Fachbereichs Geschichts- und Kulturwissenschaften.

Beachten Sie, nach welcher Studien- und Prüfungsordnung (SPO) Sie studieren!

Den Rahmen bilden für den Bachelor entweder die „alte“ SPO 2012, § 5 oder die „neue“ SPO 2023 § 14. Im Master gibt es aktuell zwei Studienordnungen, bei denen die Regelungen zur Abschlussarbeit aber gleich sind (PO 2013 § 5 und SPO 2023 § 9)

Diese Empfehlungen sind allgemein. Sprechen Sie Ihren Zeitplan mit Ihrer/Ihrem Betreuer*in ab!

Bitte beachten Sie, dass eine Begutachtung in den Semesterferien wegen möglicher längerer Abwesenheiten der Betreuerinnen und Betreuer (Forschungsreisen, Grabungskampagnen, Urlaub) nicht so rasch erfolgen kann wie in der Vorlesungszeit.

An der FU gibt es keine festen Fristen für die Anmeldung oder Abgabe von Abschlussarbeiten. Demnach legen Sie Ihren Zeitplan so an, dass Sie ihn (mit Puffer) vom Ende her denken (im Sinne von: Wann wollen Sie mit dem Studium fertig sein?) und wählen Sie entsprechend einen Zeitpunkt für die Anmeldung.

Einige Schritte sind zu beachten:

  1. Vor der Antragsstellung beim Prüfungsbüro sollten Sie Ihr Thema und eine Betreuung finden.
  2. Nach Antragsstellung beträgt die Bearbeitungszeit im Prüfungsbüro bis zur Ausgabe des Themas ca. 4 Wochen. Achtung: Dies ist nur ein ungefährer Richtwert. Die Bearbeitungsfrist des Prüfungsbüros kann in Einzelfälle auch nur 2 Wochen oder aber auch 6 Wochen betragen. Erst mit der Bestätigung durch das Prüfungsbüro beginnt die Bearbeitungszeit.
  3. Für die Masterarbeit sollten Sie das Modul „Neue Forschungen zur Klassischen Archäologie“ belegen und sich einen Vortrags-Termin geben lassen.
  4. Es ist hilfreich, wenn Sie Ihren Betreuer*innen den Abgabetermin per Email mitteilen.
  5. Nach Abgabe der BA-Arbeit dauert die Begutachtung in der Regel 4 Wochen, bei der MA-Arbeit in der Regel 6 Wochen.
  6. Bei der Bachelorarbeit findet nach der Begutachtung die mündliche Verteidigung statt.

BA PO 2012

Planen Sie für die Bachelorarbeit mindestens fünf Monate ein. Bedenken Sie, dass die Begutachtung in der Regel vier Wochen dauert. Der Termin für die Prüfung findet nicht automatisch nach Eingang der Gutachten statt, sondern muss abgesprochen werden.

BA SPO 2023

Planen Sie für die Bachelorarbeit mindestens acht Monate ein. Bedenken Sie, dass die Begutachtung in der Regel vier Wochen dauert. Der Termin für die Prüfung findet nicht automatisch nach Eingang der Gutachten statt, sondern muss abgesprochen werden.

MA

Planen Sie für die Masterarbeit mindestens sieben Monate ein. Bedenken Sie, dass die Begutachtung mindestens vier Wochen dauert. Der Termin für die Prüfung findet nicht automatisch nach Eingang der Gutachten statt, sondern muss abgesprochen werden.

Im Idealfall besuchen Sie in diesem Zeitraum zudem das Examenskolloquium (Moduls „Neue Forschungen zur Klassischen Archäologie“).

Zeitplan_BA-2012_optimal

Zeitplan_BA-2012_optimal

Zeitplan_BA-2023_optimal

Zeitplan_BA-2023_optimal

Zeitplan_MA-2023_optimal

Zeitplan_MA-2023_optimal

Die Bachelorarbeit können Sie bereits anmelden, auch wenn Sie nicht alle übrigen Module abgeschlossen haben. Voraussetzung ist die erfolgreiche Absolvierung derjenigen Module des Kernfachs, die gemäß der exemplarischen Studienverlaufspläne bis zum 4. Semester abgeschlossen sein sollen. D. h.

PO 2012: 78 LP im Kernfach.

SPO 2023: insgesamt 120 LP, davon 60 LP im Kernfach

Die Masterarbeit können Sie bereits anmelden, auch wenn Sie nicht alle übrigen Module abgeschlossen haben (SPO § 9, 2).

Zur Anmeldung muss man diejenigen Module gemäß § 6 der Studienordnung (vgl. die exemplarischen Studienverlaufspläne, Anlage 2 der Studienordnung) erfolgreich absolviert haben, die bis zum Ende des zweiten Fachsemesters abgeschlossen sein sollen (insgesamt mindestens 60 LP).

Allgemeine Informationen auf der Seite des Fachbereichs finden Sie hier.

Sobald Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, reichen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular „Anmeldung zur Abschlussarbeit“ beim Prüfungsbüro ein. Sie finden es im Downloadbereich. Bitte füllen Sie dieses digital aus.

Sie haben ein Vorschlagsrecht für das Thema und Ihre Bewerter*innen.
Die Bewerter*innen unterschreiben bzw. signieren digital die Anmeldung und Sie senden das Anmeldeformular möglichst per E-Mail (via FU-Adresse) an das Prüfungsbüro. Bei einer postalischen Einreichung müssen die Unterschriften alle im Original und handschriftlich vorliegen.
Wichtig: setzen Sie die Bewerter*innen bitte ins CC, damit deren Unterschrift verifiziert werden kann.

Grundsätzlich sind die Abschlussarbeiten von Hochschullehrer*innen (Prof. und apl. Prof.) zu betreuen und zu bewerten.

Nach persönlicher Absprache können auch die Privatdozent*innen (PD) und Honorarprofessor*innen die Arbeiten betreuen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Die Suche nach einem Thema kann sich schwierig anfühlen. Daher machen Sie sich klar, was die Abschlussarbeit von Ihnen fordert (s. PO 2012 § 5, 1, SPO 2023 § 14,1):

Ziel der Abschlussarbeit ist es, zu zeigen, dass Sie Fragestellungen der Klassischen Archäologie formulieren und bearbeiten können, z. B. die Beschreibung eines Objektes und eines Fundkontextes, eine ikonographische Analyse und Interpretation sowie die Datierung.

Hierbei zeigen Sie, dass Sie Thesen und Methoden der bisherigen wissenschaftlichen Literatur nachvollziehen und sinnvoll wiedergeben können.

Ferner legen Sie das Thema gemäß den grundlegenden Arbeitstechniken und Formalia dar, z. B. Zitierrichtlinien, Anmerkungsapparat und Bebilderung. Allgemeine Informationen zu Formalia finden Sie hier.

Achten Sie daher darauf, dass Sie eine klar umgrenzte Fragestellung bearbeiten, d. h. z. B. ein Objekt oder Monument analysieren.

Generell gilt: Folgen Sie Ihren Interessen, was Gattungen, Methoden und Fragestellungen betrifft.

Machen Sie sich klar, was die Abschlussarbeit von Ihnen fordert (SPO § 9, 1):

Die Masterarbeit soll zeigen, dass die Studentin oder der Student in der Lage ist, Fragestellung auf dem Gebiet der Klassischen Archäologie auf fortgeschrittenem wissenschaftlichen Niveau selbständig zu bearbeiten und die Ergebnisse angemessen darzustellen, wissenschaftlich einzuordnen und zu dokumentieren.

Das heißt, im Vergleich zur Bachelorarbeit geht es um eine vertiefte Diskussion und Einordnung. In der Regel bearbeiten Sie mehr Material als in der Bachelorarbeit, aber auch hierbei sollten Sie sich nicht zu viel vornehmen.

Generell gilt: Folgen Sie Ihren Interessen, was Gattungen, Methoden und Fragestellungen betrifft.

Generell gilt: DAI-Zitierrichtlinien, Rand lassen und ausreichend Zeilenabstand!

Allgemeine Informationen zu Formalia finden Sie hier.

Der Umfang beträgt etwa 25 Seiten (etwa 7.500 Wörter).

Bitte beachten Sie, die Eigenständigkeitserklärung auszufüllen.

Generell gilt: DAI-Zitierrichtlinien, Rand lassen und ausreichend Zeilenabstand!

Allgemeine Informationen zu Formalia finden Sie hier.

Der Umfang beträgt etwa 50 Seiten (etwa 15.000 Wörter).

Bitte beachten Sie, die Eigenständigkeitserklärung und die Erklärung zum Kulturgüterschutz auszufüllen.

BA-SPO 2012: 10 Wochen

BA-SPO 2023: 22 Wochen

MA: 19 Wochen

PO 2012 § 5, 8 bzw. SPO 2023 § 14, 8: Die Verteidigung schließt sich sobald wie möglich nach Bewertung des schriftlichen Teils der Bachelorarbeit an, sofern der schriftliche Teil der Bachelorarbeit mindestens mit der Note „ausreichend (4,0) bewertet wurde. Die Verteidigung dauert 30 Minuten. Es sind in der Regel beide Betreuer*innen der BA-Arbeit anwesend.

Bei der Verteidigung müssen Sie im Fach Klassische Archäologie eine 8-10-minütige Powerpoint-Präsentation halten, in der Sie noch einmal kurz Ihr Thema, das Material, die Fragestellung, das methodische Vorgehen und die wichtigsten Ergebnisse vorstellen. Achten Sie auf eine gute visuelle Unterstützung Ihres Vortrages. Die Präsentation kann frei, mit Stichworten oder mit ausformuliertem Text gehalten werden. Es schließen sich Fragen zu Einzelpunkten Ihrer Arbeit bzw. Ihrer Präsentation an.

Parallel zur Masterarbeit ist das Modul „Neue Forschungen zur Klassischen Archäologie“ zu absolvieren, in dessen Rahmen auch ein Vortrag oder Werkstattbericht über die Masterarbeit im Kolloquium für Examenskandidaten zu halten ist. Das Modul schließt mit einer mündlichen Prüfung ab. Für das Format der Prüfung wenden Sie sich an den oder die Betreuer*in der Masterarbeit.

Zur Arbeit müssen Sie eine Eigenständigkeitserklärung abgeben.

Leider kommt es immer wieder zu Plagiatsversuchen bei schriftlichen Prüfungsleistungen, sodass der Fachbereich Geschichts- und Kulturwissenschaften die Studentinnen und Studenten auffordert, bei schriftlichen Prüfungsleistungen im BA- und MA-Studium die hier genannte Erklärung abzugeben und die Arbeiten sowohl in ausgedruckter Form als auch als PDF-Datei beim Prüfer/in einzureichen. Diese Regelung wurde vom Fachbereichsrat am 09.06.2010 beschlossen und gilt ab dem Wintersemester 2010/2011.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Verwendung nicht angegebener Hilfsmittel und dabei insbesondere die nicht gekennzeichnete Übernahme von Textpassagen aus anderen Werken nach § 8 Abs. 2 und 3 der Satzung für Allgemeine Prüfungsangelegenheiten der Freien Universität zum Nichtbestehen der Prüfungsleistung führt, in besonders schweren Fällen auch zum Nichtbestehen der Gesamtprüfung und damit zur Exmatrikulation.

Nein. Da die Abschlussarbeit nicht ihre letzte Prüfungsleistung sein muss, ist Ihr Studium nach der Verteidigung nicht automatisch zu Ende.

Sie müssen einen Antrag auf Studienabschluss stellen, wenn ALLE Studienleistungen erbracht sind. Idealerweise stellen Sie diesen Antrag im Sommersemester vor dem Semesterende, d. h. vor dem 30. September.

Hinweise hierzu auf der Seite des Fachbereichs Geschichts- und Kulturwissenschaften.

Ja. Sie können sich vorläufig in einen Masterstudiengang immatrikulieren, auch wenn Sie Ihre Bachelorarbeit noch nicht abgeschlossen haben. Erst bei der Rückmeldung zum 2. Mastersemester (meist bis 15. Januar bzw. 15. Juli eines Jahres) müssen Sie nachgewiesen haben, dass Sie den Bachelor erfolgreich abgeschlossen haben.

Sie müssen für die Bewerbung zu einem Masterstudiengang an der FU nachweisen, dass Sie zwei Drittel des Bachelors erfolgreich abgeschlossen haben, s. allgemein hier. Weitere Voraussetzungen den MA-Studiengang Klassischen Archäologie hier.