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Informationen zum Inter- und transdisziplinären Wahlbereich

Allgemeine Informationen finden Sie auf den Seiten des Fachbereichs.

Für den MA Geschichtswissenschaft gelten zusätzlich folgende Richtlinien:

  1. Prüfungsleistungen können jederzeit angerechnet werden. Es gibt kein Ablaufdatum für erbrachte Prüfungsleistungen. Teilnahmebedingungen und Prüfungsformen regeln die jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen.
  2. Der Erwerb moderner Fremdsprachen ist im Inter- und transdisziplinären Bereich in der Regel nicht anrechenbar. Ausnahmen sind alte Sprachen (z. B. Graecum, Latinum, Hebraicum) oder Sprachen für besondere Forschungsfelder (z. B. Arabisch, Türkisch oder Chinesisch).
  3. Ein Praktikum ist in Ausnahmenfällen und nach vorheriger Absprache anrechenbar (120 Stunden Praktikum entsprechen 5 LP). Die sinnvolle Ergänzung des Geschichtsstudiums muss nachgewiesen werden.
  4. Die Studienordnung empfiehlt die Absolvierung von vollständigen Modulen. Unter Umständen können auch Kurse aus mehreren Modulen angerechnet werden, wenn beispielsweise Module mit 10 LP eingereicht werden. In diesem Fall kann entweder eine zusätzliche Prüfungsleistung im absolvierten 10 LP Modul erbracht oder eine weitere LV belegt werden. Die zusätzliche Prüfungsleistung muss einem Aufwand von 5 LP entsprechen und setzt die Zustimmung der Dozierenden voraus.
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