Erasmus FAQs Outgoings
Für die Bewerbung am FMI ist Ihr Abiturzeugnis ausreichend, da die meisten Partneruniversitäten Englisch auf Niveau B2 fordern. Allerdings muss beachtet werden, dass einige Universitäten (z.B. diejenigen in Großbritannien oder in Skandinavien) höhere Niveaus fordern. Spätestens bei der Einreichung Ihrer Unterlagen bei der Partneruniversität MUSS ein entsprechender Nachweis (TOEFL, TELC, etc.) vorgelegt werden, da ansonsten die formalen Voraussetzungen für den Antritt des Platzes nicht gegeben sind und Sie somit den Platz verlieren.
Bestätigen Sie dem Koordinator umgehend die Annahme des Angebots. Danach werden Sie bei der jeweiligen Partneruniversität nominiert und von dort aus kontaktiert und weiter informiert. Erwarten Sie keine unmittelbare Antwort, da deren Fristen oft anders sind als an der FU. Spätestens nach Ablauf der Nominierungsfrist (meist Mitte oder Ende April) werden Sie von der Partneruniversität kontaktiert und i.d.R. gebeten, Ihre Unterlagen einzureichen (z.B. Immatrikulationsbescheinigung, Pass-/Personalausweiskopie, Sprachnachweise etc.) Sie müssen diese Unterlagen der Universität zukommen lassen. Dies geschieht zumeist über ein verschlüsseltes Internetportal. Dann sollten Sie sich, sofern nicht schon geschehen, um eine Auslandskrankenversicherung sowie Unterkunft und finanzielle Förderung kümmern.
Zunächst besorgen Sie sich beim Erasmus-Büro bzw. online das Formular (https://www.fu-berlin.de/studium/international/studium_ausland/erasmus/formulare/) und füllen es aus (unter dem angegebenen Link finden Sie auch einen Leitfaden). Dabei geben Sie bitte die Kurse, die Sie besuchen möchten, und die entsprechenden ECTS an. Es empfiehlt sich dabei mit dem jeweiligen Koordinator der Partneruniversität Rücksprache zu halten, weil er über das Angebot vor Ort und evtl. Sonderkurse für Erasmus-Studierende am besten Bescheid weiß. Lassen Sie auch das Formular von ihm/ihr unterzeichnen. Dann senden Sie dem zuständigen Koordinator am FMI (Herrn Bauerkämper bzw. Herrn Geus [ggf. den Vertreter/innen]) das learning agreement per Email als Scan zu oder bringen es persönlich in den Sprechstunden vorbei. Wenn es unterschrieben ist, erhalten Sie per Mail eine Kopie/Scan. Im letzten Schritt reichen Sie das LA beim zentralen Erasmusbüro ein, und zwar VOR dem Auslandaufenthalt (Scan/Kopie genügt).
Besprechen Sie bitte schon vor der Abreise mit dem zuständigen Koordinator, wie es sich mit der Anerkennung Ihrer im Ausland erbrachten Leistungen (s. u.) verhält, damit Sie bei Ihrer Rückkehr keine bösen Überraschungen erleben.
Sie wenden sich mit dem transcript of records, das Sie von der Partneruniversität erhalten haben, an Ihren Koordinator. Außerdem sollten Sie vorab das Formular bzw. die Formulare (bei mehreren Modulen) für die Anerkennung ausfüllen (Formular). Entscheidend für die Anerkennung ist die Vergleichbarkeit des Arbeitsaufwands (dokumentiert durch die ECTS bzw. Credits) bzw. des Themas bzw. die Äquivalenz des Leistungsnachweises (Prüfungsform), wobei keine 100-%ige Übereinstimmung gegeben sein muss. Nach der Prüfung, welche Kurse für welches Modul angerechnet werden können, wird das Formular von dem Koordinator unterzeichnet, gestempelt und Ihnen ausgehändigt. Weil bei der Prüfung der im Ausland erbrachten Leistungen gelegentlich Rücksprachen mit der Gastuniversität nötig sind, kann die Bearbeitung des Anerkennungsformulars manchmal mehrere Wochen dauern. Sie müssen es dann zusammen mit dem ToR (im Original!) – am besten persönlich! – im Prüfungsbüro vorlegen. Die Koordinatoren können die Eintragung im Campus Management nicht selber vornehmen, weil Dozierende hier generell nur auf ihre eigenen Kurse Zugriff haben.