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Leitfaden zum Studienabschluss

Leitfaden zum Studienabschluss

Bitte lesen Sie sich diesen Leitfaden die FAQs des Fachbereichs genau durchbevor Sie Ihren Studienabschluss planen. Bei offenen Fragen wenden Sie sich bitte an das Leitungsteam des Studiengangs Prof. Dr. Paul Nolte, Prof. Dr. Martin Lücke, Dr. Tobias Becker und Dr. Irmgard Zündorf.

Allgemeine Fragen zu Prüfungen und Abschlussarbeiten
Zeitplan

Masterarbeit
Wiederholung von Prüfungsleistungen
Studienabschluss
Masterzeugnis

Allgemeine Fragen zu Prüfungen und Abschlussarbeiten

• Wo finde ich allgemeine Informationen zu Prüfungen und Abschlussarbeiten?

Die Rahmenstudien- und -prüfungsordnung (RSPO) der Freien Universität regelt allgemeine Fragen, die nicht studiengansspezifisch in der Studien- und Prüfungsordnung (ab 2011/ab 2023) Public History geregelt sind.

Zeitplan

Wann muss ich anfangen, mir Gedanken über die Masterarbeit zu machen?

Im Laufe des 4. Fachsemesters sollten Sie erste Überlegungen zu einem Thema der Masterarbeit anstellen und mit möglichen Betreuer:innen Kontakt aufnehmen. Behalten Sie die Abschlussarbeit aber schon früher im Auge, indem Sie bestimmte Schwerpunkte in Ihren Hausarbeiten und Referatsthemen bzw. im Projektseminar oder Praktikum setzen bzw. darauf reflektieren, welches Thema Sie besonders angesprochen hat, das Sie ggf. aufgreifen und weiterentwickeln würden.

• Wann besuche ich das Colloquium?

Ein speziell für Studierende des Masterstudiengangs Public History konzipiertes Colloquium findet semesterbegleitend im 4. Fachsemester statt (also im Sommersemester). Im Colloquium besprechen Sie allgemeine Fragen der Entwicklung eines Masterthemas, präsentieren erste Überlegungen, etwa in Form eines Exposés, oder bereits Zwischenergebnisse der Masterarbeit, und diskutieren das in der Gruppe. Die Teilnahme ist verpflichtend.

• Wie komme ich zu einem Thema für die Masterarbeit?

Überlegen Sie, welches Thema Sie besonders interessiert. Welche bisherige Lehrveranstaltung fanden Sie spannend, welche Dozent:innen haben Sie besonders angesprochen? Überlegen Sie, ob Sie das Thema einer besonders gut gelungenen Hausarbeit aufgreifen können und es zur Masterarbeit ausbauen wollen. Sie können sich ein Thema schon sehr präzise überlegen und es dann mit dem/der Betreuer:in absprechen. Im Prinzip ist jedes Thema möglich, unter der Voraussetzung, dass Sie dafür eine Betreuungszusage erhalten. Sie können auch mit einer ungefähren Vorstellung eine Betreuerin oder einen Betreuer ansprechen: „Mich interessiert dieses Thema, welche Aspekte oder Fragestellungen könnte ich in meiner Masterarbeit bearbeiten?“ Sie können die Arbeit aus jedem Modul bzw. jeder Lehrveranstaltung entwickeln, oder auch Thema und Betreuung ganz frei wählen, ohne einen Zusammenhang mit einer von Ihnen besuchten Lehrveranstaltung. Vorkenntnisse sind aber sinnvoll; sie sollten nicht „bei Null“ starten.
Falls Sie eine projektbezogene Masterarbeit einreichen möchten, sollten Sie bereits in Ihrem Praktikum oder Projektseminar entsprechende Schwerpunkte setzen. In der projektbezogenen Masterarbeit können Sie beispielsweise ein eigenständiges Ausstellungskonzept erarbeiten, eine App oder einen Internetauftritt für ein Museum entwickeln und dies kritisch reflektieren. Scharfe Unterscheidungen zu der herkömmlichen Form einer Masterarbeit, einschließlich einer primär fachwissenschaftlichen Themenwahl, gibt es nicht.
Die informelle Phase der Betreuung und Beratung zu Ihrer Arbeit (die der Anmeldung im Prüfungsbüro vorausgeht) ist in der Regel wichtiger als die Phase danach. Zum Abschluss der informellen Phase verständigen Sie sich auf eine exakte Themenformulierung (Titel und ggf. Untertitel der Masterarbeit), die verbindlich im Prüfungsbüro eingereicht wird.
Auf einem Formular, das Sie mit der Anmeldung einreichen, formulieren Sie in Absprache mit der / dem Betreuer/in der Masterarbeit das Thema (vorgesehener Titel / Untertitel der Arbeit). Das in der Anmeldung formulierte Thema ist verbindlich.

Beispiele von Masterarbeiten aus den vergangenen Semestern finden Sie hier: Abschlussarbeiten Public History Master (Stand: 9.2.2021)

• Wie finde ich eine/n Betreuer:in und Bewerter:in für die Masterarbeit?

Sprechen Sie eine;n prüfungsberechtigten:e Dozenten:in an oder wenden Sie sich an die Lehrenden des Moduls, aus dem Sie Ihre Arbeit entwickeln möchten, sofern diese prüfungsberechtigt sind. Wenn Sie sich ein Thema frei überlegen und nicht wissen, wer dafür von Kompetenzen und Interessen her am besten in Frage kommt, dann erkundigen Sie sich, ggf. beim Leitungsteams des Studiengangs (siehe oben).

• Was hat es mit dem/der zweiten Bewerter:in und ggf. Prüfer:in auf sich?

Damit es fair zugeht, ist eine zweite Benotung erforderlich. Sie können selber eine:n zweite:n Bewerter:in Ihres Wunsches ansprechen.

• Wer darf erste:r und zweite:r Bewerter:in und Prüfer:in sein?

Beide Bewerter:innen müssen „prüfungsberechtigte Lehrkräfte“ sein. Prüfungsberechtigt in diesem Sinne sind in der Regel „Hochschullehrer:innen“, d. h. Professor:innen, Honorarprofessor:innen, Privatdozent:innen. Angehörige des akademischen „Mittelbaus“ und externe Lehrbeauftragte gehören in der Regel nicht dazu. Promovierte Lehrende können jedoch Zweitbetreuung und -gutachten übernehmen. Bitte vergewissern Sie sich (ggf. durch eine direkte Frage), wenn Sie jemand ansprechen. Dafür muss ggf. ein Antrag auf Prüfungsberechtigung gestellt werden.

• Wie und wo melde ich mich für die Masterarbeit an?

Für die Anmeldung gibt es an der Freien Universität generell keine besonderen Fristen oder Stichtage. Die Zulassung zur Masterarbeit ist jederzeit per E-Mail über das Prüfungsbüro möglich. Die Formulare finden Sie online auf den Serviceseiten des Fachbereichs Geschichts- und Kulturwissenschaften. Sehen Sie dazu auch die FAQs.

• Was ist die Voraussetzung für die Anmeldung zur Masterarbeit?

Für die Anmeldung der Masterarbeit sind nachzuweisen:

1. Nachweis über die Immatrikulation an der Freien Universität.

2. Erfolgreicher Abschluss der Module 1 bis 4 des Studengangs.

3. Die Unterschrift beider prüfungsberechtigter Dozent:innen über die Bereitschaft zur Bewertung der Masterarbeit.

• Wie lang ist die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit?

Die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit beträgt seit der Prüfungsordnung von 2023 20 Wochen, in der Prüfungsordnung von 2011 23 Wochen.

• Wann beginnt die Bearbeitungszeit?

Als Beginn der Bearbeitungszeit gilt das Datum der „Ausgabe“ (Mitteilung, Bestätigung) des Themas durch den Prüfungsausschuss. Zwischen der vollständigen Anmeldung der Masterarbeit beim Prüfungsbüro und der per E-Mail versandten Ausgabe des Themas an Sie kann eine Bearbeitungszeit von einigen Wochen liegen. Aber zu diesem Zeitpunkt stecken Sie ja ohnehin (siehe oben, „informelle Phase“) mitten in der Arbeit drin!

Masterarbeit

Die Masterarbeit soll zeigen, dass Sie in der Lage sind, eine spezielle Thematik auf dem Gebiet der Public History bzw. der Zeitgeschichte auf fortgeschrittenem wissenschaftlichen Niveau selbstständig zu bearbeiten und die Ergebnisse angemessen darzustellen, wissenschaftlich einzuordnen und zu dokumentieren.

• Wie lang (wie umfangreich) soll bzw. darf die Masterarbeit sein?

Die Masterarbeit soll ca. 50-60 Seiten mit ca. 150.000 bis 180.000 Zeichen umfassen. Wenn Sie beim Schreiben merken, dass die Arbeit deutlich länger wird, besprechen Sie das mit den Betreuenden.

• Was mache ich, wenn ich merke, dass ich mit dem Thema nicht zurechtkomme?

Das Thema kann einmalig innerhalb der ersten vier Wochen zurückgegeben werden und gilt dann als nicht ausgegeben (siehe Studiengangs- und Prüfungsordnung). Wenn Sie das Thema gut vorbereiten und sorgfältig absprechen, ist dieser Fall extrem unwahrscheinlich.

• Wo und in welcher Form gebe ich die Masterarbeit ab?

Die Masterarbeit muss digital per E-Mail (als PDF-Datei) in der beantragten Sprache im Prüfungsbüro eingereicht werden. Dabei muss Ihre eingescannte Unterschrift auf der Plagiatserklärung enthalten sein. Die Masterarbeit und die Selbstständigkeitserklärung müssen zusammen in einer Datei an das Prüfungsbüro gesandt werden.

• Wie lange dauert es bis zur Benotung?

Das Prüfungsbüro leitet die Arbeit i.d.R. innerhalb weniger Tage an die beiden Bewerter:innen weiter. Diese haben vier Wochen Zeit für die Begutachtung; ggf. kann diese Frist auch etwas überschritten werden.

• Was ist, wenn die beiden Bewerter/innen der Masterarbeit unterschiedliche Noten vorschlagen?

Wird eine Prüfungsleistung von mehreren Prüferinnen oder Prüfern bewertet, wird die Note als ein arithmetisches Mittel errechnet, wobei die zweite Nachkommastelle wegfällt. (Beispiel: „2,0“ im Erstgutachten und „2,3“ im Zweitgutachten ergibt „2,1“.)

• Was ist, wenn die Masterarbeit „nicht bestanden“ ist?

Die Masterarbeit ist nicht bestanden, wenn sie nicht mindestens mit „ausreichend“ (4,0) bewertet wird. Ein intensiver Kontakt mit den Betreuenden der Vorbereitungs- und Schreibphase hilft diese Situation zu vermeiden! Die Masterarbeit darf dann zweimal wiederholt werden. Mit „ausreichend“ (4,0) oder besser bewertete Prüfungsleistungen dürfen nicht wiederholt werden.

Studienabschluss

• Wie zählt die Masterarbeit für die Abschlussnote?

Die Masterarbeit ist in den Studien- und Prüfungsordnungen von 2011 mit 25 und seit der Studien- und Prüfungsordnung von 2023 mit 20 Leistungspunkten gewichtet und geht entsprechend in die Gesamtnote ein.

• Wie beende ich mein Master-Studium?

Ihre Abschlussdokumente erhalten Sie, wenn Sie im Prüfungsbüro einen Antrag auf Studienabschluss stellen. Für die Ausstellung der Dokumente sind die gemäß der Studien- und Prüfungsordnung geforderten Leistungen (120 LP) nachzuweisen. Alle Studien- und Prüfungsleistungen müssen vollständig im CM dokumentiert sein. Das Ausstellen der Dokumente dauert ca. vier Wochen nach Einreichen der vollständigen Nachweise. Die Dokumente werden Ihnen dann nach postalisch zugesandt. Für die durchschnittliche Bearbeitungszeit und das Versenden der Dokumente sehen Sie bitte ebenfalls die FAQs.

Masterzeugnis

Sie erhalten ein Prüfungszeugnis und eine Urkunde über den erworbenen Hochschulgrad eines Master of Arts – M.A. Außerdem erhalten Sie ein Diploma Supplement mit den Angaben der Studieninhalte, die mit dem Abschluss erworbenen akademischen und beruflichen Qualifikationen und der verleihenden Hochschule, sowie ein Transcript of Records. Eine englische Übersetzung des Zeugnisses, der Urkunde und des Diploma Supplements erhalten Sie automatisch mit den deutschen Dokumenten. Das Transcript of Records erhalten Sie ausschließlich in deutscher Sprache.

• An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Bitte wenden Sie sich je nach Art Ihrer Fragen an den/die Betreuer:in Ihrer Arbeit, an das Prüfungsbüro des Fachbereichs oder an die Master-Beauftragten. Die für den Masterstudiengang Public History zuständigen Ansprechpartner:innen erreichen Sie unter public-history@fu-berlin.de.

(Stand: Februar 2024)

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