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Visum und Aufenthalt

Die Freie Universität Berlin gibt einige allgemeine Informationen zu Visa und Aufenthaltsgenehmigungen für internationale StudentInnen.

Visum

In der Regel benötigen alle AusländerInnen, die sich länger als 90 Tage in Deutschland aufhalten und in Deutschland arbeiten oder studieren wollen, vor der Einreise nach Deutschland ein Visum. Es gibt eine Reihe von Ausnahmen von dieser Regel, insbesondere für EU-BürgerInnen. Das Verfahren, Regelungen für verschiedene Personengruppen und nützliche Links finden Sie auf der Website von Study in Germany. Weitere und rechtsverbindliche Informationen, wie z.B. aktuelle Bestimmungen und die Adressen der deutschen Botschaften oder Konsulate, finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes.

Wenn Sie ein Visum benötigen, müssen Sie es in Ihrem Heimatland beantragen. Bitte beantragen Sie Ihr Visum rechtzeitig im Voraus, da die Ausstellung des Visums mehrere Monate dauern kann. Weitere Informationen erhalten Sie bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat in Ihrem Heimatland.

Wenn Sie noch keinen Bescheid über die Zulassung zu einem Hochschul- oder Grundstudium erhalten haben, sollten Sie ein Studentenvisum beantragen. Wenn Sie den Zulassungsbescheid für eine Universität oder einen Studiengang erhalten haben, sollten Sie ein Visum für Studienzwecke beantragen. Die deutsche Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland teilt Ihnen mit, welche zusätzlichen Unterlagen für einen Visumantrag erforderlich sind. In der Regel benötigen Sie die folgenden Unterlagen:

  • gültiger Reisepass
  • Bescheinigung über den Krankenversicherungsschutz
  • Nachweis über finanziellen Mittel
  • Bescheinigungen über frühere akademische Arbeiten und Leistungen
  • Nachweis deutscher Sprachkenntnisse oder Nachweis, dass Sie beabsichtigen, einen Sprachkurs in Deutschland zu besuchen, oder englische Sprachkenntnisse für einen englischsprachigen Studiengang
  • Für ein Studentenvisum: in Deutschland anerkannte Hochschulzugangsberechtigung
  • Für ein Studentenvisum: Zulassungsbescheid Ihrer deutschen Universität (oder eine Erklärung der Universität, die bestätigt, dass Sie gute Chancen auf Zulassung haben).
  • eventuell ein Gesundheitszeugnis

Registration

Wenn Sie in Berlin sind und eine Unterkunft gefunden haben, müssen Sie vor der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis Ihre Wohnadresse bei einem der mehr als 40 Bürgerämter, die in Berlin zu diesem Zweck unterhalten werden, anmelden. Hierfür müssen Sie einen Termin vereinbaren.

Für die Anmeldung benötigen Sie die folgenden Unterlagen:
■ Ihren Reisepass, Ihr Visum oder Ihren amtlichen Personalausweis
■ Wohnsitzbestätigung von Ihrer/m VermieterIn (Sie finden das Formular auch online, indem Sie nach dem Wort "Wohnungsgeberbestätigung" suchen)
■ ein ausgefülltes Anmeldeformular

Falls Sie von Familienangehörigen begleitet werden, benötigen Sie auch deren Reisepässe und Dokumente zum Ehe- und Familienstand (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde). Die Anmeldebestätigung erhalten Sie kostenlos bei Ihrem Termin.

Aufenthaltserlaubnis

Für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen müssen Nicht-EU-Bürger in der Regel nach der Einreise bei der Berliner Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Sie müssen den Antrag so schnell wie möglich oder mindestens acht Wochen vor Ablauf des Visums stellen. Bitte lesen Sie die Informationen auf der Website der Freien Universität, wo Sie auch ein Merkblatt mit allen erforderlichen Unterlagen finden.

Der FU-Pass-Service unterstützt StudentInnen und MitarbeiterInnen der Freien Universität, die eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland benötigen. Bei Fragen zur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Unser Pass-Service prüft die Antragsunterlagen auf Vollständigkeit und leitet Ihre Anträge direkt an die Ausländerbehörde weiter.

Bitte beachten Sie, dass es für jeder/n AntragstellerIn unbedingt erforderlich ist, einen persönlichen Termin bei der Ausländerbehörde zu vereinbaren.

Mentoring
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