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Entsorgung/Verschrottung von Elektro-Altgeräten (einschl. IuK-Geräten)

Auf dieser Seite möchten wir Sie mit der Verfahrensweise zur Entsorgung/Verschrottung von Elektro-Altgeräten (einschl. IuK-Geräten) vertraut machen. Grundsätzlich erfolgt die Entsorgung in verschiedenen Schritten:

  1. Sie teilen uns mit, dass IuK-Geräte (also z.B. Computer, Notebooks, Bildschrime, Drucker...) defekt oder nicht mehr gebraucht werden. Wir prüfen, ob sich die Geräte wirtschaftlich instandsetzen lassen, und ob ein Weiterbetrieb ggf. an einer anderen Stelle am Fachbereich oder der Freien Universität möglich scheint.
  2. Sofern kein Weiterbetrieb möglich oder sinnvoll erscheint oder die Reparatur unwirtschaftlich wäre, beantragen Sie über die Fachbereichsleitung mittels dieses Formulars () die Entsorgung der Geräte.
  3. Sobald die Genehmigung zur Entsorgung von II B 12 eingegangen ist, vereinbaren Sie mit uns entweder die Abholung der zu entsorgenden Geräte (bei kleinen Mengen) oder vereinbaren über die Technische Abteilung III 42 über dieses Formular eine Sonderentsorgung (bei größeren Mengen, Abholung erfolgt dann direkt vor Ort).


Gerne stehen wir Ihnen bei Rückfragen zum Verfahren zur Verfügung!

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