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Ausschreibung - von der Ausschreibung zur Einstellung. Ein Leitfaden

1. Ausschreibung der Stelle

Für Stellenausschreibungen sind die jeweiligen Angaben und notwendigen Qualifikationen schriftlich im Online-Antrag auf Stellenausschreibung zu fixieren. Diese bilden die Grundlage der Auswahlbegründung.

Den Antrag auf Stellenausschreibung finden Sie online unter: https://www.fu-berlin.de/sites/abt-1/formulare/personal/PM_stellenausschreibung/index.html

  • Ausschreibefrist: drei Wochen, Abweichungen müssen begründet werden

    Stellenbefristung:

  •      Wissenschaftliches Personal aus Haushaltsmitteln

    • vor der Promotion (abhängig von Vorbeschäftigungszeiten) 4 Jahre mit der Option der Verlängerung maximal bis zum Erreichen der gesetzlich festgelegten Höchstbeschäftigungsgrenze.

    • nach der Promotion (abhängig von Vorbeschäftigungszeiten) 3 Jahre mit der Option der Verlängerung maximal bis zum Erreichen der gesetzlich festgelegten Höchstbeschäftigungsgrenze.

       Wissenschaftliches Personal aus Drittmitteln

    • Ende des Projektes bzw. Teilprojektes

2. Bewerbungsunterlagen sichten, Auswahlgespräch vorbereiten und durchführen

 Auswahlgespräche werden grundsätzlich nach Ablauf der Ausschreibungsfrist geführt. Die Ausschreibungsfrist ist dabei keine Ausschlussfrist, d. h. nachträgliche Bewerbungen können bis zum Abschluss des Auswahlverfahrens berücksichtigt werden.

Einzuladen sind:

  • Personalrat Dahlem (bzw. Studentischer Personalrat)
  • Vertrauensperson der Schwerbehinderten (bei Bewerbungen von Schwerbehinderten), Dezentrale Frauenbeauftragte
  • Verwaltungsleitung bei Dauerstellen oder Stellen in Sekretariaten

Der Personalrat bittet darum, Auswahlgespräche nicht Mittwochs (sonstige Mitarbeiter / Wissenschaftliche Mitarbeiter) stattfinden zu lassen. Die Gespräche sollten möglichst frühestens eine Woche nach Ende der Ausschreibungsfrist terminiert werden.

Zu den Verfahrensschritten gehören:

  1. Sichtung der Bewerbungsunterlagen, Zusammenstellen einer Auswahlkommission, Festlegen von Bewertungskriterien anhand des Ausschreibungstextes (siehe Stellenausschreibungen)
  2. Bestätigung des Bewerbungseingangs an alle Bewerber/inn/en.
  3. Einladen der inhaltlich und formal qualifizierten KandidatenInnen.
  4. Führen der Vorstellungsgespräche (Leitfaden)
  5. Anfertigen eines ausführlichen Auswahlprotokolls mit einer zusammenfassenden Würdigung der einzelnen KandidatenInnen nach fachlichen (bei Studierenden auch sozialen) Kriterien.
  6. Absageschreiben an die nicht berücksichtigten Bewerber/innen schicken (Email). Der Nachweis der erfolgten Abschreibung erfolgt durch das beifügen eines Absagebriefes mit dem Vermerk, dass gleichlautendes Schreiben an alle nicht berücksichtigten Bewerber gesandt wurden
  7. HINWEIS (!): Kandidat/inn/en, die sich im Vorstellungsgespräch als nicht für die Stelle geeignet herausstellen, müssen nicht gelistet werden. Die Nicht-Listung muss begründet werden.
  8. Die Nichtauswahl schwerbehinderter Bewerber/innen muss unabhängig einer Einladung zum Vorstellungsgespräch in jedem Fall schriftlich begründet werden.
  9. Antrag auf Einstellung des/der bestplatzierten Kandidaten/in in zweifacher Ausfertigung acht Wochen vor dem Einstellungstermin zusammen dem Auswahlprotokoll (weitere Anlagen siehe dazu auch Einstellung) an den Personalbereich des Fachbereiches senden.

3. Einstellungsantrag fertigen

Die Einstellung kann frühestens zwei Wochen nach Absenden der Absageschreiben erfolgen. Zu den vollständigen Einstellungsanträgen gehören:

  • Zu den vollständigen Einstellungsanträgen bei einer Neueinstellung gehören:

    • Einstellungsantrag (Tarifbeschäftigte nach dem TV-L FU oder studentische Hilfskräfte) jeweils in zweifacher Ausfertigung (mit originalen Unterschriften) mit Unterlagen der Bewerbung des/der Erstplatzierten inkl. aktueller Kontaktdaten und Lebenslauf (unterschrieben).

      Bitte lassen Sie die Formulare nur noch ausschließlich digital vom Antragsteller signieren, bevor Sie uns diese im Original per E-Mail zusenden. Sonst kann der Vorgang nicht weiter bearbeitet werden und wir müssen Ihnen diesen leider zurück senden. Die Personalstelle nimmt die Anträge nur noch mit digitalen Unterschriften per Email an.

      Ebenso ist das Formular dann als einzelne Datei sowie alle Anlagen (Begründung sowie Unterlagen der betreffenden Person)  in einer zweiten Datei zu versenden, so dass zukünftig jeder Vorgang aus mindestens zwei Dateien besteht. Sollten bei Einstellungsanträgen noch weitere Bewerber/innen vorhanden sein, senden Sie diese bitte als dritte Datei oder laden Sie die Unterlagen in die FU Box. 

    • Kommissionsbericht zur Auswahl

    • Absageschreiben an nicht berücksichtige und nicht zur Einstellung vorgesehene Bewerber/innen

    • Originalunterlagen aller Mitbewerber/innen (bei Online-Bewerbungen: CD/Stick mit allen Bewerbungen)

    • Nachweis der Benachrichtigung der nicht berücksichtigten Bewerber/innen (Kopie des Sendevermerks genügt)

    In einfacher Ausführung:

    • Stufenfeststellungsbogen sowie dort aufgeführte Arbeitsverträge in Kopie (nicht bei Studentischen Hilfskräften)

    • Kopie des Ausschreibungstextes aus dem Stellenanzeiger

    • Bei Drittmittelbeschäftigten: Bewilligungsbescheid

    Zusätzlich bei Wiss. Mitarbeiter/innen:

    • Die dort erwähnte Promotionsvereinbarung wird – sofern die Promotion am FB GeschKult erfolgt – über die FB-Verwaltung beigefügt.

    • Ggf. ausführliche Erklärung zu Qualifikationsziel (wenn nicht Promotion oder Habilitation). Hierbei unbedingt Rücksprache mit der Verwaltungsleitung halten. Andere Qualifikationsziele als Promotion oder Habilitation finden Sie im Katalog Qualifikationsziele

    Bei wissenschaftlichem Personal aus Drittmitteln muss kein Qualifikationsziel benannt werden. Maßgeblicher Grund für die Befristung ist das Projektende bzw. Ende des Teilprojektes.

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