Ressourcen
Wissenschaftliches Arbeiten
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Hinweise zur Erstellung einer Hausarbeit (Institut für Vorderasiatische Archäologie)
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Einen ausführlichen und ausgezeichneten Leitfaden 2.0 zum wissenschaftlichen Arbeiten (pdf) sowie Tipps für das Schreiben von Essays und Hausarbeiten, die auch für die Vorderasiatische Archäologie bzw. Altertumswissenschaften äußerst hilfreich sind, finden Sie auf den Seiten des Kunsthistorischen Instituts des Fachbereichs.
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Einführende Literatur zu verschiedenen Themen der Vorderasiatischen Archäologie
Online Ressourcen (Auswahl)
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Bilddatenbank des Institut für Vorderasiatische Archäologie - Mediathek / Easy DB
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ARWA - Youtube Channel mit Vorträgen zu verschiedenen Themen, wie Ausgrabungen, aktuelle Projekte etc.
- Reallexikon der Assyriologie und Vorderasiatischen Archäologie
FAQ zum Studium der Vorderasiatischen Archäologie
Einen ausgefüllten Antrag auf Leistungsanrechnung sowie eine Kopie der Nachweise der anzurechnenden Leistung. Beide Formulare müssen an studienfachberatung-vaa@geschkult.fu-berlin.de gesendet werden. Bitte machen Sie im Titel sichtbar, ob es sich um MA oder BA handelt.
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Nein, ein Wechsel muss direkt beim Prüfungsbüro beantragt werden, geschieht aber auf freiwilliger Basis. Für den Wechsel ist ein Antrag auf Fortsetzung des Studiums nach der neuen Studien- und Prüfungsordnung zu stellen und im Regelfall eine Anrechnungsempfehlung der bisher erbrachten Studienleistungen einzureichen.
Links zum Thema
Für den Zugang zum Masterstudiengang mit dem Schwerpunkt Vorderasiatische Archäologie müssen Bewerber*innen die folgenden Voraussetzungen nachweisen:
- Bachelorabschluss im Studiengang Altertumswissenschaften mit dem Schwerpunkt Vorderasiatische Archäologie der Freien Universität Berlin oder ein gleichwertiger anderer Hochschulabschluss, dessen Anteil an Vorderasiatischer Archäologie dem des Bachelorstudiengangs Altertumswissenschaften mit dem Schwerpunkt Vorderasiatischer Archäologie an der Freien Universität entspricht.
- Sprachnachweis in zwei fachwissenschaftlich relevanten Fremdsprachen insbesondere Latein, Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Arabisch, Persisch oder Türkisch (Niveau B1 GER).
Bei Bewerber*innen, die ihren Studienabschluss an einer ausländischen Hochschule oder gleichgestellten Einrichtung erworben haben, ist der Nachweis von Deutschkenntnissen zu erbringen. Dies kann durch das Bestehen der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) oder durch Nachweis eines gleichwertigen Kenntnisstandes gemäß der Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerberinnen und Studienbewerber an der Freien Universität Berlin erfolgen.