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FAQ zum Studium der Vorderasiatischen Archäologie

Bitte nehmen Sie direkt mit den Dozierenden der Kurse Kontakt auf und lassen von ihnen das ausgefüllte Formular "Modulanmeldung" unterzeichnen. Dieses senden Sie anschliessend an das Studienbüro mit den Dozierenden im CC.

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Nein, grundsätzlich erlaubt das System eine halbe Anrechnung nicht! Nur in gut begründeten Ausnahmefällen wird eine solche gestattet.

Einen ausgefüllten Antrag auf Leistungsanrechnung sowie eine Kopie der Nachweise der anzurechnenden Leistung. Beide Formulare müssen an studienfachberatung-vaa@geschkult.fu-berlin.de gesendet werden. Bitte machen Sie im Titel sichtbar, ob es sich um MA oder BA handelt.

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Nein, ein Wechsel muss direkt beim Prüfungsbüro beantragt werden, geschieht aber auf freiwilliger Basis. Für den Wechsel ist ein Antrag auf Fortsetzung des Studiums nach der neuen Studien- und Prüfungsordnung zu stellen und im Regelfall eine Anrechnungsempfehlung der bisher erbrachten Studienleistungen einzureichen.

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Für den Zugang zum Masterstudiengang mit dem Schwerpunkt Vorderasiatische Archäologie müssen Bewerber*innen die folgenden Voraussetzungen nachweisen:

  • Bachelorabschluss im Studiengang Altertumswissenschaften mit dem Schwerpunkt Vorderasiatische Archäologie der Freien Universität Berlin oder ein gleichwertiger anderer Hochschulabschluss, dessen Anteil an Vorderasiatischer Archäologie dem des Bachelorstudiengangs Altertumswissenschaften mit dem Schwerpunkt Vorderasiatischer Archäologie an der Freien Universität entspricht.
  • Sprachnachweis in zwei fachwissenschaftlich relevanten Fremdsprachen insbesondere Latein, Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Arabisch, Persisch oder Türkisch (Niveau B1 GER).

Bei Bewerber*innen, die ihren Studienabschluss an einer ausländischen Hochschule oder gleichgestellten Einrichtung erworben haben, ist der Nachweis von Deutschkenntnissen zu erbringen. Dies kann durch das Bestehen der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) oder durch Nachweis eines gleichwertigen Kenntnisstandes gemäß der Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerberinnen und Studienbewerber an der Freien Universität Berlin erfolgen.

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