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Fragen und Antworten zum Public History Master

  1. Einen überdurchschnittlichen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss auf Bachelorebene im Fach Geschichte oder in einem verwandten Fachgebiet, in dem gleichwertige geschichtswissenschaftliche Kenntnisse im Umfang von mindestens 60 LP erworben wurden, die mit einem transcript of records nachgewiesen werden müssen.
  2. Den Nachweis von fortgeschrittenen Kenntnissen in Englisch auf der Niveaustufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (z.B. sechsjähriger Schulunterricht). Informationen zur Einstufung und zum Nachweis von Fremdsprachenkenntnissen finden Sie auf der diesbezüglichen Seite der Studierendenverwaltung.
Nein, der Masterstudiengang Public History ist ein konsekutiver Master, der sich in erster Linie an "frische" BA-Absolventen richtet. Er ist dagegen kein weiterbildender Master, der bereits Berufserfahrung im Bereich der öffentlichen Geschichtsvermittlung voraussetzt.

 

Nein, erste Praxiserfahrungen im Bereich der öffentlichen Geschichtsvermittlung sind lediglich erwünscht, z.B. Praktika in Medien, Museen, Archiven, Verlagen oder Tätigkeit in Geschichtswerkstätten, im Geschichtsmarketing etc. Sie können aber bei 15 Prozent der Studienplätze nach § 10 Abs. 2 Nr. 5 BerlHZG ein Auswahlkriterium darstellen, vorausgesetzt die Praxiserfahrungen summieren sich auf mindestens ein Jahr und werden bei der Bewerbung durch Zeugnisse nachgewiesen.

 

Der Masterstudiengang Public History richtet sich in erster Linie an BA-Absolventen im Fach Geschichte. Es werden aber auch solche Bewerber zugelassen, die über einen gleichwertigen oder höherwertigen Abschluss in Geschichte oder einem verwandten Fachgebiet verfügen.

 

Ja, wenn Sie vom Prüfungsbüro/-amt Ihrer Heimatuniversität bzw. Fakultät einen amtlichen provisorischen Nachweis vorlegen, der eine vorläufige Abschlussnote enthält und bescheinigt, dass Sie zwei Drittel der erforderlichen Leistungspunkte erbracht haben, also mindestens 120 von 180 LP. Es genügt nicht, sich die vorläufige Abschlussnote selbst zu errechnen. Die Bescheinigung muss bis zum Bewerbungsschluss vorliegen oder die Bewerbung wird nicht berücksichtigt!

 

Für die Bewerbung gilt das übliche Verfahren zur Bewerbung für konsekutive Masterstudiengänge an der Freien Universität Berlin: Während des Bewerbungszeitraums müssen:

  1. ein Online-Formular ausgefüllt werden,

  2. die erforderlichen Nachweise elektronisch im Bewerberportal hochgeladen werden.

Gehen Sie hierfür bitte auf die Internetseite der Abteilung Bewerbung und Zulassung der Freien Universität Berlin.

Bewerber*innen können im Bewerberportal einen Härtefallantrag stellen. Mehr Informationen und Formular können hier abgerufen werden.

Bewerbungen, die direkt an das Friedrich-Meinecke-Institut der Freien Universität Berlin geschickt werden, können leider nicht berücksichtigt werden.

 

Studieninteressierte, die ihren Hochschulabschluss nicht in Deutschland erworben haben, müssen ihren Antrag über uni-assist an die Freie Universität Berlin schicken. Uni-assist prüft, ob die Bewerbung den von der Freien Universität Berlin geforderten formalen Voraussetzungen entspricht. Über die Zulassung entscheidet die Freie Universität Berlin. Informationen zum Online Bewerbungsformular, die Bewerbungsadresse, den Ablauf der Bewerbung und zur Höhe des Entgelts finden Sie auf den Webseiten von uni-assist.

Alle anderen Studieninteressierten bewerben sich direkt bei der Freien Universität Berlin. Bewerbungen sind nur Online möglich unter. Gehen Sie hierfür bitte auf die Internetseite der Abteilung Bewerbung und Zulassung der Freien Universität Berlin.

Für den Masterstudiengang Public History müssen Sie fortgeschrittene Englischkenntnisse auf der Niveaustufe B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen nachweisen. Dazu reicht in der Regel das Abiturzeugnis, wenn Sie sechs Jahre Englischunterricht erhalten haben. Legen Sie in diesem Fall den Bewerbungsunterlagen bitte eine Kopie des Abiturzeugnisses bei, auch wenn der Nachweis der Hochschulreife bei der Bewerbung zum Masterstudium eigentlich nicht mehr verlangt wird.

Falls Sie keine sechs Jahre Schulunterricht in Englisch nachweisen können, benötigen Sie einen gleichwertigen Nachweis von Englischkenntnissen auf der Niveaustufe B 2 (z.B. einen erfolgreich absolvierten TOEFL). Informationen zur Einstufung und zum Nachweis von Fremdsprachenkenntnissen finden Sie auf der diesbezüglichen Seite der Studierendenverwaltung.

 

Der Public History Master wird hauptsächlich auf Deutsch unterrichtet. Deutschkenntnisse werden daher unbedingt vorausgesetzt.

 

Ja, für das 2. und 4. Fachsemester. 

Ja, der Masterstudiengang ist zulassungsbeschränkt. Dies gilt nur für das 1. Fachsemester.

 

Das lässt sich vor dem eigentlich Bewerbungsverfahren nicht sagen, da sich der jeweilige NC immer erst aus dem aktuellen Verhältnis von Studienplätzen zur konkreten Bewerberzahl ergibt. Beachten Sie, dass eine bestimmte Anzahl der Studienplätze nicht primär über die Note, sondern nach Wartesemestern bzw. nach Praxiserfahrungen im Bereich der öffentlichen Geschichte vergeben wird.

 

Nein, der Masterstudiengang Public History ist nicht gebührenpflichtig. Es müssen aber die allgemeinen Immatrikulations- und Rückmeldegebühren, Semesterbeiträge sowie das Semesterticket getragen werden. Über die genaue Höhe der Beiträge informieren Sie sich bitte auf der Seite der Studierendenverwaltung.

 

Nein, der Masterstudiengang Public History ist ein Vollzeitstudium und kein weiterbildender Studiengang. Er ist nicht für Berufstätige gedacht, die eine fachliche Zusatzqualifikation neben ihrer Arbeit anstreben.

 

Nein, in anderen Studiengängen können keine Leistungspunkte für den Public History Master erworben werden, mit Ausnahme für den affinen Bereich. Sie müssen im gesamten Studium Lehrveranstaltungen im Umfang von insgesamt 15 LP in anderen Studiengängen besuchen. Zusätzlich steht es Ihnen aber frei zu den Pflichtveranstaltungen des Public History Master noch freiwillig und ohne Benotung Veranstaltungen in anderen Studiengängen zu besuchen, sofern dies der Stundenplan und der/die jeweilige Lehrende zulässt.

 

Ja, der Masterstudiengang Public History ist ebenfalls ein konsekutiver Master of Arts und aufgrund seiner fachwissenschaftlichen Inhalte gleichwertig mit einem "normalen" Master in Geschichte.

 

Ja, wenn Sie das Studium so organisieren können, dass die Lehrveranstaltungen während des Auslandssemesters bzw. -jahrs dem Curriculum des Public History Masters weitgehend entsprechen und daher potenziell anerkannt werden können.

Wir empfehlen ein Auslandspraktikum.

 

Der Leitfaden zum Studienabschluss enthält Informationen rund um die Masterarbeit.

Ja, denn es handelt sich beim Masterstudiengang Public History um einen konsekutiven Master, der auf einem geschichtswissenschaftlichen BA in Geschichte aufbaut und gegebenenfalls zu einer Promotion in Geschichte weiterführt.

 

Der Info-Service der FU ist sowohl für allgemeine Fragen rund ums Studium, als auch für Probleme mit Campus Management zuständig.

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