Studienberatung
Die Zentraleinrichtung Studienberatung informiert und berät Studieninteressierte über das Studienangebot und den Studienalltag an der Freien Universität Berlin und unterstützt Studierende im Studium in Form von Beratung, Workshops, Informationsmaterialen u.a.
Studienfachberatung
Eine individuelle Studienfachberatung wird besonders bei Beginn des Studiums empfohlen. Sollten Sie Fragen oder Anliegen bezüglich Studienverlauf, Anrechnungen, Organisation etc. haben oder allgemeine Beratung in Bezug auf den Bachelor oder Master der Vorderasiatischen Archäologie wünschen, steht Ihnen folgende Adresse zur Verfügung: studienfachberatung-vaa@geschkult.fu-berlin.de.
FAQ zum Studium der Vorderasiatischen Archäologie
Einen ausgefüllten Antrag auf Leistungsanrechnung sowie eine Kopie der Nachweise der anzurechnenden Leistung. Beide Formulare müssen an studienfachberatung-vaa@geschkult.fu-berlin.de gesendet werden. Bitte machen Sie im Titel sichtbar, ob es sich um MA oder BA handelt.
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Nein, ein Wechsel muss direkt beim Prüfungsbüro beantragt werden, geschieht aber auf freiwilliger Basis. Für den Wechsel ist ein Antrag auf Fortsetzung des Studiums nach der neuen Studien- und Prüfungsordnung zu stellen und im Regelfall eine Anrechnungsempfehlung der bisher erbrachten Studienleistungen einzureichen.
Links zum Thema
Für den Zugang zum Masterstudiengang mit dem Schwerpunkt Vorderasiatische Archäologie müssen Bewerber*innen die folgenden Voraussetzungen nachweisen:
- Bachelorabschluss im Studiengang Altertumswissenschaften mit dem Schwerpunkt Vorderasiatische Archäologie der Freien Universität Berlin oder ein gleichwertiger anderer Hochschulabschluss, dessen Anteil an Vorderasiatischer Archäologie dem des Bachelorstudiengangs Altertumswissenschaften mit dem Schwerpunkt Vorderasiatischer Archäologie an der Freien Universität entspricht.
- Sprachnachweis in zwei fachwissenschaftlich relevanten Fremdsprachen insbesondere Latein, Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Arabisch, Persisch oder Türkisch (Niveau B1 GER).
Bei Bewerber*innen, die ihren Studienabschluss an einer ausländischen Hochschule oder gleichgestellten Einrichtung erworben haben, ist der Nachweis von Deutschkenntnissen zu erbringen. Dies kann durch das Bestehen der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) oder durch Nachweis eines gleichwertigen Kenntnisstandes gemäß der Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerberinnen und Studienbewerber an der Freien Universität Berlin erfolgen.