Abschlussleitfaden Master
Abschlussleitfaden Chinastudien
Der Weg zum Master-Abschluss im Studiengang Chinastudien.
Die folgenden Hinweise sollen den Weg durch die Masterarbeit erleichtern – vor allem, was die „formalen“ Aspekte betrifft. Wie Sie die Arbeit inhaltlich vorbereiten und schreiben, erfahren Sie hier nicht! Diese Hinweise sind nicht rechtsverbindlich. Sie sind nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, ersetzen aber nicht die Lektüre der aktuellen Prüfungsordnung.
- Wann muss ich anfangen, mir Gedanken über die Masterarbeit zu machen?
- Was ist die Voraussetzung für die Anmeldung zur Masterarbeit?
- Wie lang ist die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit? Wann beginnt die Bearbeitungszeit?
- Gibt es im Master Chinastudien auch eine mündliche Masterprüfung?
- Wie melde ich mich für die Masterarbeit an?
- Wann und wo melde ich die Masterarbeit an?
- Wie komme ich zu einem Thema für die Masterarbeit?
- Wie finde ich eine/n Betreuer/in für die Masterarbeit?
- Was ist der Unterschied zwischen „Betreuer/in“ und „Prüfer/in“?
- Was hat es mit dem/der zweiten Prüfer/in auf sich?
- Wer darf erste/r und zweite/r Prüfer/in sein?
- Was mache ich, wenn ich merke, dass ich mit dem Thema nicht zurechtkomme?
- Wie lang (wie umfangreich) soll bzw. darf die Masterarbeit sein?
- Wo und in welcher Form gebe ich die Masterarbeit ab?
- Wann erhalte ich meine Note?
- Was ist, wenn die beiden Prüfer/innen unterschiedliche Noten vorschlagen?
- Was ist, wenn die Masterarbeit „nicht bestanden“ ist?
- Wie zählt die Masterarbeit für die Master-Note?
- Ist damit mein Masterstudium fertig?
- Wie beende ich mein Masterstudium? Bekomme ich mein Zeugnis automatisch zugeschickt?
- An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Zeitplan:
Wann muss ich anfangen, mir Gedanken über die Masterarbeit zu machen?
Formal sollte das Thema zum Ende des 3. Semesters feststehen, da man sich beim Prüfungsbüro rechtzeitig für die Masterarbeit anmelden kann. Eine frühzeitige Themenfindung gibt Gelegenheit, das Thema im Laufe des Studiums bereits weitergehend zu bearbeiten und Material zu sammeln.
Was ist die Voraussetzung für die Anmeldung zur Masterarbeit?
Es werden Leistungen des Masterstudienganges Chinastudien im Umfang von 60LP benötigt. Diese müssen im Campusmanagement oder in Papierform (inter- und transdisziplinärer Bereich, Auslandsaufenthalte) bei der Anmeldung der Masterarbeit nachgewiesen werden.
Wie lang ist die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit? Wann beginnt die Bearbeitungszeit?
Die Bearbeitungszeit beträgt 22 Wochen. Als Beginn der Bearbeitungszeit gilt das Datum der Ausgabe des Themas durch den Prüfungsausschuss. Sie erhalten darüber schriftliche Nachricht durch das Prüfungsbüro, in der der Abgabetermin festgehalten wird.
Gibt es im Master Chinastudien auch eine mündliche Masterprüfung?
Nein. Die Teilnahme am Kolloquium hingegen ist verpflichtend. Das Kolloquium wird in jedem Semester angeboten und kann dazu genutzt werden, die eigene Arbeit vorzustellen und Feedback oder Vorschläge einzusammeln.
Anmeldung:
Wie melde ich mich für die Masterarbeit an?
Sie müssen sich für die Masterarbeit beim Prüfungsbüro schriftlich anmelden. Die Formulare erhalten auf der Seite "Anträge und Formulare" zum Ausdrucken. Neben Nachweis der Immatrikulation und Nachweisen über erbrachte Studienleistungen benötigen Sie die Betreuungszusage zwei prüfungsberechtigter Institutsmitglieder (i.d.R. promovierte Mitarbeiter und Professoren). Diese müssen den Antrag unterschreiben.
Den unterschriebenen Antrag mit allen notwendigen Nachweisen geben Sie im Prüfungsbüro ab. Bitte vergessen Sie nicht den Antrag auch selbst zu unterschreiben.
Wann und wo melde ich die Masterarbeit an?
Die Anmeldung ist jederzeit zu den Sprechzeiten des Prüfungsbüros oder per Post möglich.
Themenwahl und Betreuung:
Wie komme ich zu einem Thema für die Masterarbeit?
Überlegen Sie, welches Thema Sie besonders interessiert. Welche bisherige Lehrveranstaltung fanden Sie spannend, welche/r Dozent/in hat Sie besonders angesprochen? Überlegen Sie, ob Sie das Thema einer besonders gut gelungenen Hausarbeit aufgreifen können und es zur Masterarbeit ausbauen wollen. Sie können sich ein Thema schon sehr präzise überlegen und es dann mit dem/der Betreuer/in absprechen. Im Prinzip ist jedes Thema möglich, unter der Voraussetzung, dass Sie dafür eine Betreuungszusage erhalten! Sie können auch mit einer ungefähren Vorstellung eine/n Betreuer/in ansprechen: „Mich interessiert dieses Thema, welche Aspekte oder Fragestellungen könnte ich in meiner Masterarbeit bearbeiten?“ Sie können die Arbeit auch aus jedem Modul bzw. jeder Lehrveranstaltung entwickeln, oder auch Thema und (prüfungsberechtigten!) Betreuer/in ganz frei wählen, ohne einen Zusammenhang mit einer von Ihnen besuchten Lehrveranstaltung.
Wie finde ich eine/n Betreuer/in für die Masterarbeit?
Sprechen Sie eine/n prüfungsberechtigten/e Dozenten/in an oder wenden Sie sich an die Lehrenden des Moduls, aus dem Sie Ihre Arbeit entwickeln möchten, sofern diese prüfungsberechtigt sind. Wenn Sie sich ein Thema frei überlegen und nicht wissen, welche/r Dozent/in dafür von Kompetenzen und Interessen her am besten in Frage kommt, dann erkundigen Sie sich einfach bei den Institutsmitgliedern.
Was ist der Unterschied zwischen „Betreuer/in“ und „Prüfer/in“? Was hat es mit dem/der zweiten Prüfer/in auf sich?
Die „Betreuung“ ist in der Prüfungsordnung ausdrücklich vorgesehen. In der Regel ist der/ die Betreuer/in auch erste/r Prüfer/in (laut Prüfungsordnung). Damit es fair zugeht, ist eine zweite Benotung erforderlich. Sie können selber eine/n zweite/n Prüfer/in Ihres Wunsches ansprechen, aber bitte in Rücksprache mit dem / der Erstprüfer/in. Wenn Sie niemanden wissen: Ihr/e Betreuer/in wird einen Vorschlag für den/die Zweitprüfer/in machen.
Wer darf erste/r und zweite/r Prüfer/in sein?
Der/ die Betreuer/in (i. d. R. Erstprüfer/in, s. o.), aber auch der/ die Zweitprüfer/in müssen „prüfungsberechtigte Lehrkräfte“ sein. Prüfungsberechtigt in diesem Sinne sind in der Regel „Hochschullehrer/innen“, d.h. Professor/innen, Privatdozent/innen. Angehörige des akademischen „Mittelbaus“ gehören in der Regel nicht dazu. Bitte vergewissern Sie sich (ggf. durch eine direkte Frage), wenn Sie einen/e möglichen/e Prüfer/in ansprechen. Sonst würde das Prüfungsbüro Sie bei der Anmeldung darauf aufmerksam machten, und Sie müssten neu suchen.
Die genaue Liste der prüfungsberechtigten Lehrkräfte des Studienganges bekommen Sie im Prüfungsbüro des Fachbereichs Geschichts- und Kulturwissenschaften.
Was mache ich, wenn ich merke, dass ich mit dem Thema nicht zurechtkomme?
Sie können das Thema einmalig innerhalb der ersten zwei Wochen zurückgeben. Wenn Sie das Thema gut vorbereiten und mit dem/ der Betreuer/in sorgfältig absprechen, ist dieser Fall extrem unwahrscheinlich.
Formalitäten:
Wie lang (wie umfangreich) soll bzw. darf die Masterarbeit sein?
Nach der Prüfungsordnung umfasst die Masterarbeit 15.000 – 18.000 Worte. Der Umfang der Arbeit versteht sich einschließlich Anmerkungen und Literaturverzeichnis. Es sind immer themenspezifische Sonderfälle denkbar, z. B. Anhänge von Dokumenten. Bitte sprechen Sie das in jedem Fall individuell mit Ihrem/r Betreuer/in ab.
Wo und in welcher Form gebe ich die Masterarbeit ab?
Die Masterarbeit wird im Prüfungsbüro des Fachbereich Geschichts- und Kulturwissenschaften innerhalb der Sprechzeiten fristgemäß eingereicht. Wird die Masterarbeit per Post versandt, muss das Paket mit dem Tagesstempel der Post versehen werden. Es sind drei gebundene Exemplare vorzulegen, inklusive einer digitalen Version mit Onlinequellen.
Bei der Abgabe müssen Sie schriftlich versichern, dass Sie die Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt haben. Diese Erklärung muss als letzte Seite in die Masterarbeit eingebunden sein. Das Prüfungsbüro leitet die Arbeit an die beiden Prüfer/innen weiter. Sie haben zusätzlich die Möglichkeit, die Arbeit nach der Vorlage beim Prüfungsbüro den Prüfer/innen persönlich zuzustellen.
Benotung:
Wann erhalte ich meine Note?
Die Rahmenstudien- und Prüfungsordnung der Freien Universität Berlin gibt vor, dass die Bewertung der Masterarbeit so vorzunehmen ist, dass der Bewerber innerhalb von drei Monaten nach Abgabe den Mastergrad erhalten kann.
Was ist, wenn die beiden Prüfer/innen unterschiedliche Noten vorschlagen?
Laut Rahmenstudien- und Prüfungsordnung der Freien Universität Berlin wird die Note als arithmetisches Mittel gebildet.
Was ist, wenn die Masterarbeit „nicht bestanden“ ist?
Die Masterarbeit ist nicht bestanden, wenn sie nicht mindestens mit „ausreichend“ (4,0) bewertet wird. Ein intensiver Kontakt mit dem / der Betreuer/in in der Vorbereitungs- und Schreibphase hilft diese Situation zu vermeiden! Die Masterarbeit darf dann einmal wiederholt werden.
Wie zählt die Masterarbeit für die Abschlussnote?
Die Masterarbeit ist mit 30 Leistungspunkten gewichtet und geht entsprechend in die Gesamtnote ein.
Ist damit mein Masterstudium fertig?
Nicht automatisch. Erst sobald alle Module des Studiengangs erfolgreich abgeschlossen sind ist das Studium beendet. Als Datum des Studienabschlusses gilt das Datum der letzten Prüfung, d.h. beispielsweise die Abgabe der letzten Hausarbeit. Danach muss der Antrag auf Studienabschluss gestellt werden.
Wie beende ich mein Masterstudium? Bekomme ich mein Zeugnis automatisch zugeschickt?
Für die Ausstellung des Zeugnisses sind die gem. § 4 Abs. 1 der Prüfungsordnung geforderten Leistungen nachzuweisen. Ihr Abschlusszeugnis erhalten Sie, wenn Sie im Prüfungsbüro einen Antrag auf Studienabschluss stellen. Das Ausstellen der Dokumente dauert mindestens vier Wochen nach Einreichen der vollständigen Nachweise. Bitte fragen Sie vor der Abholung der Dokumente im Prüfungsbüro nach.
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Bitte wenden Sie sich je nach Art Ihrer Fragen an den/ die Betreuer/in Ihrer Arbeit, an das Prüfungsbüro des Fachbereichs, an die Studentische Studienberatung oder an die Master-Beauftragten des Masterstudienganges Chinastudien.
Viel Erfolg bei der Masterarbeit und beim Studienabschluss!