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M.A. Sergej Perder

Friedrich-Meinecke-Institut

Doktorand

Promotion

  • Seit April 2015

Promotion im Fach Geschichte an der Freien Universität Berlin

Stipendien

  • Seit Juli 2015

Promotionsförderung durch ein Elsa-Neumann-Stipendium des Landes Berlin

  • März 2009 – Oktober 2014

Stipendiat der Friedrich-Ebert-Stiftung

Studium

  • Oktober 2011 – Oktober 2014

Masterstudiengang Geschichte im Profil Geschichte des 19./20. Jahrhunderts an der Freien Universität Berlin

 Masterarbeit zu den Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zu Somalia im Nachgang der „Landshut“-Entführung 1977

  • September 2013 – Februar 2014

Auslandssemester an der Universidad Autónoma de Madrid

  • Oktober 2008 – September 2011

Bachelorstudiengang der Geschichte und Politikwissenschaften mit Gesellschaft an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

Bachelorarbeit zur Darstellung und Wahrnehmung des 17. Juni 1953 in der bundesrepublikanischen Presse

Beruf

  • Juli 2010 – Juli 2012

Studentische Hilfskraft in der Abteilung für Osteuropäische Geschichte der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

 

Forschungs- und Interessengebiete

  • Deutsche Zeitgeschichte
  • Lateinamerikanische Geschichte
  • Spanische Geschichte des 20. Jahrhunderts
  • Geschichte der Menschenrechte

Dissertationsvorhaben

Menschenrechtspolitik zwischen Anspruch und Praxis – die Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zu südamerikanischen Militärdiktaturen 1973-1990

Gefördert durch das Elsa-Neumann-Stipendium des Landes Berlin

Im Promotionsprojekt werden der menschenrechtspolitische Anspruch der Bundesregierung und deren diesbezügliche Praxis erforscht. Konzentriert wird sich dabei auf die Fallbeispiele Chile und Argentinien. In beiden südamerikanischen Staaten stürzte das jeweilige Militär in den 1970er Jahren die demokratisch legitimierten Regierungen und übernahm die Macht. Infolgedessen wurden Menschenrechte erheblich eingeschränkt und verletzt. Exakt eine Woche nach dem Putsch in Chile wurde die Bundesrepublik in die Vereinten Nationen aufgenommen. In seiner ersten Rede vor der UN-Generalversammlung erklärte Bundeskanzler Willy Brandt am 26. September 1973, Menschenrechte würden der besondere Schwerpunkt der Arbeit der Bundesrepublik innerhalb der Vereinten Nationen sein. Das Auswärtige Amt erhob in den 1970er Jahren eine „menschenrechtlich orientierte Außenpolitik“ gar zur Maxime seines Handels.

Wie reagierte die Bundesregierung nach ihrer eindeutigen öffentlichen Stellungnahme auf die Menschenrechtsverletzungen der beiden Militärregierungen? Vergleichend wird dabei untersucht, ob sich ihre Praxis gegenüber den Regimen in Chile und Argentinien – dort putschte sich das Militär im Jahr 1976 an die Macht. Welche Motive über den Menschenrechtssektor hinaus beeinflussten die bundesdeutsche Außenpolitik? Spielten ökonomische Interessen in den Ländern oder die im Untersuchungszeitraum erstarkenden menschenrechtspolitische Proteste in der Bundesrepublik eine Rolle bei der Entscheidungsfindung?

Mit Hilfe des historischen Vergleichs sollen einerseits Unterschiede und Gemeinsamkeiten in der Praxis der bundesdeutschen Außenpolitik gegenüber den beiden Militärregierungen und etwaige Lernprozesse untersucht werden. Neben der Vergleichs- und Diplomatiegeschichte wird durch die Einbeziehung von Menschenrechts- und Wirtschaftsakteuren ein transnationaler Zugang eröffnet.

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OSA Geschichte
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