Abschlussleitfaden Bachelor
Der Weg zum Bachelor-Abschluss im Kernfach Chinastudien / Ostasienwissenschaften: Leitfaden für Studierende im 5. und 6. Semester
Die folgenden Hinweise sollen den Weg durch die Bachelorarbeit erleichtern – vor allem, was die „formalen“ Aspekte betrifft. Wie Sie die Arbeit inhaltlich vorbereiten und schreiben, erfahren Sie hier nicht! Diese Hinweise sind nicht rechtsverbindlich. Sie sind nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, ersetzen aber nicht die Lektüre der Prüfungsordnung.
Verbindlich sind die Ordnungen der Freien Universität Berlin, hier v. a.: die „Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Chinastudien / Ostasienwissenschaften“ und die „Rahmenstudien- und Prüfungsordnung (RSPO)“ in der jeweils gültigen Fassung.
Zeitplan:
- Wann muss ich anfangen, mir Gedanken über die Bachelorarbeit zu machen?
- Was ist die Voraussetzung für die Anmeldung zur Bachelorarbeit?
- Wie lang ist die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit? Wann beginnt die Bearbeitungszeit?
- Gibt es im Bachelor Kernfach Chinastudien auch eine mündliche Bachelorprüfung?
Anmeldung:
- Wie melde ich mich für die Bachelorarbeit an?
- Wann und wo melde ich die Bachelorarbeit an?
Themenwahl und Betreuung:
- Wie komme ich zu einem Thema für die Bachelorarbeit?
- Wie finde ich eine/n Betreuer/in für die Bachelorarbeit?
- Was ist der Unterschied zwischen „Betreuer/in“ und „Prüfer/in“?
- Was hat es mit dem/der zweiten Prüfer/in auf sich?
- Wer darf erste/r und zweite/r Prüfer/in sein?
- Was mache ich, wenn ich merke, dass ich mit dem Thema nicht zurechtkomme?
Formalitäten:
- Wie lang (wie umfangreich) soll bzw. darf die Bachelorarbeit sein?
- Wo und in welcher Form gebe ich die Bachelorarbeit ab?
- Wie lange dauert es bis zur Benotung?
Benotung:
- Was ist, wenn die beiden Prüfer/innen unterschiedliche Noten vorschlagen?
- Was ist, wenn die Bachelorarbeit „nicht bestanden“ ist?
- Wie zählt die Bachelorarbeit für die Bachelor-Note?
- Ist damit mein Bachelor-Studium abgeschlossen?
- Wie beende ich mein Bachelor-Studium? Bekomme ich mein Zeugnis automatisch zugeschickt?
- An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Zeitplan:
Wann muss ich anfangen, mir Gedanken über die Bachelorarbeit zu machen?
Sie sollten sich gegen Ende des 5. Semesters – also etwa eineinhalb Semester vor Ende Ihres Studiums – Gedanken über die Arbeit, das Thema und die Betreuung machen.
Was ist die Voraussetzung für die Anmeldung zur Bachelorarbeit?
Erfolgreiche Absolvierung von Modulen im Umfang von insgesamt mindestens 70 LP im Kernfach des Bachelorstudiengangs, einschließlich des Aufbaumoduls „Sozialwissenschaftliche Chinaforschung I“ (10 LP) oder des Aufbaumoduls „Kulturwissenschaftliche Chinaforschung I“ (10 LP) - siehe Prüfungsordnung für der Bachelorstudiengang Chinastudien / Ostasienwissenschaften, § 13 (2).
Wie lang ist die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit? Wann beginnt die Bearbeitungszeit?
Die Bearbeitungszeit beträgt laut Studien- und Prüfungsordnung zwölf Wochen. Als Beginn der Bearbeitungszeit gilt das Datum der Ausgabe des Themas durch den Prüfungsausschuss. Sie erhalten darüber schriftliche Nachricht durch das Prüfungsbüro, in welcher der Abgabetermin festgehalten wird.
Überlegen Sie sich also vor der Anmeldung zur Bachelorarbeit, ob Sie mit der Vorbereitung weit genug sind.
Gibt es im Bachelor Kernfach Chinastudien / Ostasienwissenschaften auch eine mündliche Bachelorprüfung?
Nein.
Anmeldung:
Wie melde ich mich für die Bachelorarbeit an?
Sie müssen sich für die Bachelorarbeit schriftlich anmelden. Die Formulare erhalten Sie im Bereich "Anträge und Formulare" der Webseite des Fachbereichs Geschichts- und Kulturwissenschaften. zum Ausdrucken.
Sie benötigen den Nachweis der Immatrikulation an der Freien Universität Berlin und die Bescheinigung eines/ einer Prüfungsberechtigten über die Bereitschaft zur Übernahme der Betreuung der Bachelorarbeit.
Wann und wo melde ich die Bachelorarbeit an?
Die Anmeldung ist jederzeit zu den Sprechzeiten des Prüfungsbüros oder per Post möglich.
Themenwahl und Betreuung:
Wie komme ich zu einem Thema für die Bachelorarbeit?
Überlegen Sie, welches Thema Sie besonders interessiert. Können oder wollen Sie vielleicht das Thema einer besonders gut gelungenen Hausarbeit aufgreifen und zur Bachelorarbeit ausbauen? Besonders geeignet hierfür sind Seminare des Vertiefungsmoduls II!
Sie können sich ein Thema schon sehr präzise überlegen und es dann mit dem / der Betreuer/in absprechen. Im Prinzip ist jedes Thema möglich, unter der Voraussetzung, dass es wissenschaftlich zu bearbeiten ist und dass Sie dafür eine Betreuungszusage erhalten. Sie können auch mit einer ungefähren Vorstellung eine/n Betreuer/in ansprechen: „Mich interessiert dieses Thema, welche Aspekte oder Fragestellungen könnte ich in meiner Bachelorarbeit bearbeiten?“
Laut Prüfungsordnung haben Sie das Recht, ein Thema vorzuschlagen; ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht; offiziell gibt der Prüfungsausschuss das Thema aus. Wenn Sie aber ein Thema plausibel entwickeln und vernünftig absprechen, wird Ihnen selbstverständlich auch kein anderes Thema zugewiesen!
Wie finde ich eine/n Betreuer/in für die Bachelorarbeit?
Wenn Sie sich ein Thema überlegen und nicht wissen, welche/r Dozent/in dafür hinsichtlich ihrer/seiner Kompetenzen und Interessen am besten in Frage kommt, dann erkundigen Sie sich ggf. auch bei der Studienberatung.
Was ist der Unterschied zwischen „Betreuer/in“ und „Prüfer/in“? Was hat es mit dem/der zweiten Prüfer/in auf sich?
Die Betreuung ist in der Prüfungsordnung ausdrücklich vorgesehen. In der Regel ist der/ die Betreuer/in auch erste/r Prüfer/in (laut Prüfungsordnung). Damit es fair zugeht, ist eine zweite Benotung erforderlich. Sie können in Rücksprache mit dem/der Erstprüfer/in selbst eine/n zweite/n Prüfer/in Ihres Wunsches ansprechen. Wenn Sie niemanden wissen: Ihr/e Betreuer/in kann Ihnen sicherlich eine/n Zweitprüfer/in vorschlagen.
Wer darf erste/r und zweite/r Prüfer/in sein?
Der/ die Betreuer/in (i. d. R. Erstprüfer/in, s. o.), aber auch der/ die Zweitprüfer/in müssen „prüfungsberechtigte Lehrkräfte“ sein. Prüfungsberechtigt in diesem Sinne sind in der Regel „Hochschullehrer/innen“, d.h. Professor/innen, Privatdozent/innen. Angehörige des akademischen „Mittelbaus“ wie noch nicht promovierte Wissenschaftliche Mitarbeiter/innen gehören in der Regel nicht dazu. Bitte vergewissern Sie sich (ggf. durch eine direkte Frage), wenn Sie einen/e möglichen/e Prüfer/in ansprechen.
Was mache ich, wenn ich merke, dass ich mit dem Thema nicht zurechtkomme?
Sie können das Thema einmalig innerhalb der ersten zwei Wochen zurückgeben. Wenn Sie das Thema gut vorbereiten und mit dem/ der Betreuer/in sorgfältig absprechen, ist dieser Fall jedoch unwahrscheinlich.
Formalitäten:
Wie lang (wie umfangreich) soll bzw. darf die Bachelorarbeit sein?
Gemäß der Prüfungsordnung umfasst die Bachelorarbeit etwa 9000 Wörter. Es sind jedoch immer themenspezifische Sonderfälle denkbar. Bitte sprechen Sie das in jedem Fall individuell mit Ihrem/r Betreuer/in ab.
Wo und in welcher Form gebe ich die Bachelorarbeit ab?
Die Bachelorarbeit wird im Prüfungsbürodes Fachbereich Geschichts- und Kulturwissenschaften innerhalb der Sprechzeiten fristgemäß eingereicht. Wird die Bachelorarbeit per Post eingesandt, muss das Paket mit dem Tagesstempel der Post versehen werden. Die Bachelorarbeit ist in drei maschinenschriftlichen, gebundenen Exemplaren sowie in elektronischer Form im Portable-Document-Format (PDF) abzugeben..
Bei der Abgabe müssen Sie schriftlich versichern, dass Sie die Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt haben. Diese Erklärung muss als letzte Seite in die Bachelorarbeit eingebunden sein. Das Prüfungsbüro leitet die Arbeit an die beiden Prüfer/innen weiter. Sie haben zusätzlich die Möglichkeit, die Arbeit nach der Vorlage beim Prüfungsbüro den Prüfer/innen zuzustellen.
Benotung:
Was ist, wenn die beiden Prüfer/innen unterschiedliche Noten vorschlagen?
Laut Rahmenstudien- und Prüfungsordnung (RSPO) wird die Note als arithmetisches Mittel gebildet.
Was ist, wenn die Bachelorarbeit „nicht bestanden“ ist?
Die Bachelor-Arbeit ist nicht bestanden, wenn sie nicht mindestens mit „ausreichend“ (4,0) bewertet wird. Ein intensiver Kontakt mit dem / der Betreuer/in in der Vorbereitungs- und Schreibphase hilft dabei diese Situation zu vermeiden! Die Bachelorarbeit darf dann einmal wiederholt werden.
Wie zählt die Bachelorarbeit für die Bachelor-Note?
Die Bachelorarbeit ist mit 10 Leistungspunkten gewichtet und geht entsprechend in die Gesamtnote ein.
Ist damit mein Bachelor-Studium fertig?
Nicht automatisch. Erstens müssen Sie die Module des 3. Studienjahres in Ihrem Kernfach Chinastudien / Ostasienwissenschaften erfolgreich abschließen. Zweitens interessiert für die Bachelorarbeit nur Ihr Kernfach. Für den Abschluss des Bachelor-Studiums aber müssen Sie auch Ihre Studienanteile in den anderen 60 LP erfolgreich abschließen: 30 LP im affinen Bereich sowie 30 LP im ABV-Bereich.
Wie beende ich mein Bachelor-Studium? Bekomme ich mein Zeugnis automatisch zugeschickt?
Für die Ausstellung des Zeugnisses sind die gem. §§ 9 und 13 der Studien- und Prüfungsordnung geforderten Leistungen nachzuweisen. Ihr Abschlusszeugnis erhalten Sie, wenn Sie im Prüfungsbüro einen Antrag auf Studienabschluss stellen. Das Ausstellen der Dokumente dauert mindestens vier Wochen nach Einreichen der vollständigen Nachweise. Bitte fragen Sie vor der Abholung der Dokumente im Prüfungsbüro nach.
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Bitte wenden Sie sich je nach Art Ihrer Fragen an den/ die Betreuer/in Ihrer Arbeit, an das Prüfungsbüro des Fachbereichs, an die Studentische Studienberatung oder an den Bachelor-Beauftragten.
Viel Erfolg bei der Bachelorarbeit und beim Studienabschluss!