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Austausch über den Fachbereich

Programmbeschreibung

Der Freien Universität Berlin stehen voraussichtlich Studienplätze (Semesterplätze) an folgenden Universitäten zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass zusätzliche Kosten anfallen können, z.B. für Krankenversicherung, ärztliche Bescheinigungen und diverse administrative Gebühren. Wir bitten Sie darum, sich im Voraus zu informieren.

Für diese Studienplätze werden bevorzugt Studierende der Japanologie ausgewählt. Änderungen bleiben vorbehalten.

Für Bachelor- und Masterstudierende

Dokkyo University

Sophia University

Tokyo University of Foreign Studies

Chiba University

Okayama University

Bewerbung

Studierende der Freien Universität bewerben sich auf einen Austauschplatz im Japan Programm allgemein; ein Ranking der präferierten Partneruniversitäten innerhalb des Programms erfolgt beim Ausfüllen des Bewerbungsformulars.

Mit Nachdruck weisen wir darauf hin, dass die Freie Universität den für ein Direktaustauschstipendium nominierten Bewerberinnen und Bewerbern eine Zulassung an der ausländischen Partneruniversität nicht garantieren kann, da die endgültige Entscheidung über die Annahme der vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten ausschließlich bei dieser liegt.

Bewerbungsfrist

Die Bewerbungsfrist des Fachbereichsaustausch richtet sich nach dem Bewerbungsverfahren des Direktaustauschprogramms.

Laufzeit

Generell laufen die Semester an den Universitäten von September - Januar/Februar bzw. März/April - Juli/August.

Studierende haben die Wahl, ob sie sich auf ein oder zwei Semester bewerben wollen; für alle Partneruniversitäten ist ein Aufenthalt beginnend im Wintersemester vorgesehen, beginnend im September

Voraussetzungen

  1. Bewerben können sich unbefristet an der Freien Universität Berlin immatrikulierte
    1. Bachelorstudierende, die zum Zeitpunkt des Bewerbungstermins i. d. R. im 3. Fachsemester studieren,
    2. Masterstudierende, die zum Zeitpunkt des Bewerbungstermins i. d. R. im 1. Fachsemester studieren.
  2. Bewerber*innen müssen über gute, dem Studienstand entsprechende japanische Sprachkenntnisse verfügen, die zum Bewerbungszeitpunkt nachzuweisen sind. Da das Auswahlgespräch teilweise in japanischer Sprache geführt wird, ist der Be­werbung kein Sprachzeugnis beizufügen.
  3. Es ist notwendig, dass die Bewerber*innen angemessene fachliche Leistungen nachweisen können, da die Partneruniversitäten letztlich über die Zulassung, die Einstufung in einen Studienabschnitt sowie die Vergabe des Stipendiums entscheiden.
  4. Nicht berücksichtigt werden können Bewerber*innen, die vor Stipendienantritt ihr Studium abschließen werden; für diesen Bewerber*innenkreis bietet gegebenenfalls der DAAD Stipendien an. Neben- oder Gasthörende können sich ebenfalls nicht um die Direktaustauschstipendien bewerben.
  5. An den meisten Universitäten ist für die Teilnahme an japanischsprachigen Kursen ein hohes JLPT-Level Voraussetzung.

Finanzierung

Die ausländischen Partneruniversitäten gewähren den Studierenden der Freien Universität den Erlass der Studiengebühren. Wenn möglich, nominiert die Freie Universität die Teilnehmer/innen für die japanischen Stipendienprogramme JASSO oder Monbukagakusho.

Es besteht die Möglichkeit, sich zusätzlich um finanzielle Förderung beim DAAD oder über PROMOS zu bewerben. Zu beachten ist, dass der DAAD Jahresstipendien meist nur noch einmal im Jahr ausschreibt. Bitten informieren Sie sich rechtzeitig.

Weitere Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie hier.

Bewerbungsunterlagen

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung als PDF möglichst frühzeitig ein, damit Fragen rechtzeitig geklärt werden können. Sie erhalten innerhalb von drei Werktagen eine Eingangsbestätigung. Falls das nicht der Fall sein sollte, bitten wir um eine kurze Mitteilung.

Folgende Unterlagen müssen in fünf verschiedenen PDF-Dokumenten nach untenstehender Auflistung spätestens bis zum Bewerbungstermin vollständig am Institut für Japanologie per E-Mail (japanexchange@geschkult.fu-berlin.de) eingegangen sein:

Dokumentengruppe 1
Eine Immatrikulationsbescheinigung mit Angabe der Studienfächer und Semesterzahl aus dem aktuellen Semester - diesen können Sie im Portal der Studierendenverwaltung herunterladen.

PDF-Bezeichnung: Name.Vorname.Persönliche Informationen.pdf
Dokumentengruppe 2
Das ausgefüllte Bewerbungsformular, welches ca. 4 Wochen vor der Bewerbungsfrist hier freigeschaltet wird.
PDF-Bezeichnung: Name.Vorname.Bewerbungsformular.pdf
Dokumentengruppe 3
Eine ausführliche Darstellung des Studienvorhabens (BA) oder Forschungsvorhabens (MA) in deutscher Sprache (Darlegung Ihres fachlichen Interesses sowie der Notwendigkeit und Durchführbarkeit des Auslandsaufenthalts bzw. bei Forschungsaufenthalten Darstellung des Forschungsvorhabens). Näheres hier: Bewerbungen im Bachelor (Studienvorhaben), Bewerbungen im Master (Forschungsvorhaben)

PDF-Bezeichnung: Name.Vorname.Studienvorhaben.pdf
Dokumentengruppe 4
  1. Ein Ausdruck aus Campus Management; "Leistungsübersicht über begonnene und abgeschlossene Modulleistungen" - diesen können Sie im Campus Management unter dem Reiter "Noten & Punkte" herunterladen.
  2. (nur für Masterstudierende) Eine Kopie des Abschlusszeugnisses inklusive Transcript of Records mit einer Übersicht aller abgeschlossenen Module. Die Kopie muss nicht beglaubigt werden.
PDF-Bezeichnung: Name.Vorname.Kursauflistung.pdf
Dokumentengruppe 5
Ein Fachgutachten einer oder eines Dozierenden der Freien Universität Berlin in englischer Sprache

Bitte geben Sie den Gutachtenden das beiliegende Merkblatt "Hinweise zur Erstellung eines Gutachtens" (Download auf deutsch oder englisch). Das Empfehlungsschreiben sollte als PDF-Dokument direkt von dem Dozierenden an das Büro für Internationale Studierendenmobilität geschickt werden. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens verbleibt das Empfehlungsschreiben bei uns; eine Rückgabe an die Bewerber*innen sowie die Weiterleitung an Stellen außerhalb der Freien Universität Berlin ist i. d. R. ausgeschlossen.

PDF-Bezeichnung: Name.Vorname.Fachgutachten.pdf


Weitere Informationen

Erlass der Studiengebühren

Die Nominierung an einer Partneruniversität beinhaltet immer den Erlass der dortigen Studiengebühren; Informationen zu eventuellen Stipendienangeboten finden Sie auf den einzelnen Uniseiten.

Zulassung als non-degree student

Im Rahmen unserer Austauschvereinbarungen ist grundsätzlich eine Zulassung als non-degree student für die Dauer der Stipendienlaufzeit vereinbart worden. Ein Abschluss an der Partneruniversität ist daher generell nicht möglich.

Anrechenbarkeit von Kursen

Die Anrechenbarkeit der im Ausland belegten Kurse muss mit dem eigenen Institut an der Freien Universität geklärt werden. Wir empfehlen Ihnen, dies vor bereits Antritt des Auslandsaufenthaltes zu regeln.

Beurlaubung

Die Studierenden können sich für das Auslandsstudium für ein oder zwei Semester beurlauben lassen.

Aktualität der Ausschreibungen

Bitte beachten Sie, dass aufgrund der erforderlichen Reziprozität erst im Herbst endgültige Informationen zur genauen Anzahl der Austauschplätze sowie zu den teilnehmenden Universitäten zur Verfügung stehen werden.


Die Daten von Bewerber_innen werden in Übereinstimmung mit dem "Gesetz zum Schutz vor Missbrauch personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung" gespeichert, soweit sie zur Bearbeitung der Bewerbung bzw. des Stipendiums nötig sind. Die Unterlagen nicht erfolgreicher Bewerber_innen werden nach einer angemessenen Frist vernichtet.

Bei weiteren Fragen zum Austausch wenden Sie sich bitte an die Japansprechstunde (japanexchange@geschkult.fu-berlin.de) oder an Frau Prof. Dr. Verena Blechinger-Talcott (vblechin@zedat.fu-berlin.de) sowie Prof. Dr. Steffen Heinrich (steffen.heinrich@fu-berlin.de). 

Mentoring
Tutoring