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Zulassung

Die Bewerbungsfristen werden auf der zentralen Website des Studienganges veröffentlicht.

Im Folgenden finden sich Informationen zu:

Zugangsvoraussetzungen

Für den Zugang zum Masterstudiengang müssen Bewerberinnen und Bewerber die folgenden Voraussetzungen nachweisen:

  • Bachelorabschluss im Studiengang Geschichte und Kultur des Vorderen Orients der Freien Universität Berlin oder ein gleichwertiger anderer Hochschulabschluss, der dem Inhalt und der Struktur des genannten Bachelorstudiengangs entspricht,
  • Nachweis von schriftlichen Arabischkenntnissen (Niveau B1 GER),
  • Nachweis von Kenntnissen in Altgriechisch, Französisch, Hebräisch, Italienisch, Latein, Neupersisch, Russisch, Spanisch, Syrisch-Aramäisch oder Türkisch entsprechend der Niveaustufe B 1 GER oder mündliche Kenntnisse eines neuarabischen Dialekts (Niveau C2 GER)
  • Nachweis von Englischkenntnissen (Niveau B2 GER), falls der Hochschulabschluss nicht an einer Bildungsstätte erworben wurde, in der Englisch Unterrichtssprache ist.

Bei Bewerberinnen und Bewerbern, die ihren Studienabschluss an einer ausländischen Hochschule oder gleichgestellten Einrichtung erworben haben, ist der Nachweis von Deutschkenntnissen zu erbringen. Dies kann durch das Bestehen der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) oder durch Nachweis eines gleichwertigen Kenntnisstandes gemäß der Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerberinnen und Studienbewerber an der Freien Universität Berlin erfolgen.

Weitere Informationen enthält die Zugangssatzung für den Masterstudiengang Arabistik und die erste Satzung zur Änderung der Zugangssatzung für den Masterstudiengang Arabistik (pdf-Datei).

Einschlägige erste Hochschulabschlüsse

Sie können sich mit einem beliebigen ersten Hochschulabschluss (z. B. Bachelor) bewerben, der in Inhalt und Struktur dem Bachelorstudiengang Geschichte und Kultur des Vorderen Orients mit dem Schwerpunkt Arabistik entspricht. Idealerweise wurde dieser erste Hochschulabschluss im Fach Arabistik erworben. Dazu können unter anderem auch Studiengänge gehören mit Bezeichnungen wie:

Arabische Sprache und Literatur
Christlicher Orient
Geschichte des Nahen/Mittleren Ostens
Islamische Zivilisation und Gesellschaften
Islamischer Orient
Islamische Theologie
Kulturen der islamischen Welt
Kulturen des Nahen/Mittleren Ostens
Linguistik mit Arabisch
Moderne arabische Kulturen
Moderne islamische Welt
Nahost-Studien
Nordafrika-Studien
Pluralität im Nahen Osten
Orientalistik
Orientalische Sprachen und Kulturen
Semitistik
Sprachen der islamischen Welt
Sprachen des Nahen/Mittleren Ostens
...

Unter Umständen ist auch eine Zulassung mit einem Bachelorabschluss aus dem Bereich der allgemeinen und vergleichenden Literatur- oder Sprachwissenschaft oder den Area Studies Asien/Afrika möglich. 

Nachweis von Englischkenntnissen

Die Unterrichtssprachen in unserem Programm sind Deutsch, Englisch und ggf. Arabisch. Wir müssen betonen, dass ein hohes Maß an Deutsch- und Englischkenntnissen erforderlich ist, um unseren Masterstudiengang erfolgreich zu studieren. Auch wenn Sie die Sprachanforderungen formal erfüllen, empfehlen wir Ihnen, über Ihre persönlichen Sprachkenntnisse nachzudenken. Von den Studierenden wird erwartet, dass sie akademische Texte lesen und verstehen, dass sie in den Lehrveranstaltungen fortgeschrittene wissenschaftliche Fragestellungen diskutieren und präsentieren und dass sie ihre Gedanken in einem akademischen Stil artikulieren, wenn sie Aufgaben einreichen oder Forschungsarbeiten und ihre Masterarbeit schreiben.

Bewerber müssen zusammen mit ihrer Bewerbung einen Nachweis über englische Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 (GER) einreichen.

Zum Nachweis der englischen Sprachkenntnisse können Sie eines der folgenden Zertifikate einreichen:

  • IELTS (Academic): Gesamtpunktzahl mindestens 5,0
  • TOEFL: Paper 500 oder Computer 170 oder Internet (oder TOEFL iBT Special Home) 80
  • Cambridge Examinations: First Certificate (FCE), Advanced (CAE), Proficiency (CPE)
  • UNIcert® (Stufe II oder höher)

Diese Nachweise dürfen zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als drei Jahre sein.

Weitere Optionen

Ein Nachweis über ein mindestens einjähriges Studium an einer englischsprachigen Hochschule in einem anglophonen Land und die erfolgreiche Teilnahme an mehreren regulären, sprachlich anspruchsvollen Kursen ist ebenfalls ausreichend (wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Hochschule dafür in Frage kommt, fragen Sie bitte per E-Mail nach), ebenso wie ein Bachelor-Abschluss (der in Deutschland anerkannt werden muss) aus einem Studiengang, der B2 als Zulassungsvoraussetzung setzt, oder ein Ergebnis von mindestens 12 Punkten in der schriftlichen Abiturprüfung in Englisch ("Leistungskurs").

Außerdem kann das Niveau B2 durch sechs Jahre Englischunterricht in der Schule (im Sekundarbereich 1 und Sekundarbereich 2, wenn Sprachniveau auf dem Zeugnis nicht ausgewiesen ist, vgl. dazu Beschluss KMK 08.12.2011: Fremdsprachenkompetenz) nachgewiesen werden.

Nachweis von Arabischkenntnissen

Sie können Ihre Kenntnisse im Arabischen auf dem Niveau B1 (GER) nachweisen, indem Sie eines der folgenden Dokumente einreichen:

  • ein Transcript of Records, das das Sprachniveau als B1 (GER) angibt; wenn das Sprachniveau nicht im Transcript of Records dokumentiert ist, legen Sie bitte Modulbeschreibungen vor, die das Sprachniveau angeben;
  • ein von einem universitären Sprachenzentrum ausgestelltes Dokument, das das Sprachniveau als B1 (GER) bescheinigt. Das Dokument kann nur akzeptiert werden, wenn es mit einem offiziellen Briefkopf der Universität und/oder einem Stempel der entsprechenden Einrichtung und einer Unterschrift des entsprechenden Sprachlehrers vorgelegt wird;
  • Bescheinigungen von Sprachzentren und Sprachinstituten, die das Sprachniveau als B1 (GER) angeben.

Diese Nachweise dürfen zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als drei Jahre sein.

Sollte das Sprachniveau B1 (GER) in Ihren Unterlagen nicht angegeben sein, dokumentieren Sie bitte die Dauer und Intensität der Kurse, die Sie in den jeweiligen Sprachen belegt haben.

Sie können diese Voraussetzungen auch erfüllen, wenn Sie

a) Ihren Bachelor-Abschluss (der in Deutschland anerkannt werden muss) an einer Hochschule erworben haben, deren Unterrichtssprache Arabisch ist, oder

b) die allgemeine Hochschulreife an einem Gymnasium (das in Deutschland anerkannt sein muss) erworben haben, dessen Unterrichtssprache Arabisch ist.

Bitte legen Sie Ihrer Bewerbung entsprechende Nachweise bei, z. B. ein offizielles Diploma Supplement mit Angabe der Unterrichtssprache, vor.

Nachweis von weiteren Fremdsprachenkenntnissen

Für den Nachweis von Kenntnissen in Altgriechisch, Französisch, Hebräisch, Italienisch, Latein, Neupersisch, Russisch, Spanisch, Syrisch-Aramäisch oder Türkisch entsprechend der Niveaustufe B1 GER ODER mündliche Kenntnisse eines neuarabischen Dialekts (Niveau C2 GER) gelten die zuvor aufgeführten Nachweismöglichkeiten für Englisch- bzw. Arabischkenntnisse.

Wann und wo müssen Sie die Sprachnachweise erbringen?

Bewerberinnen und Bewerber müssen alle notwendigen Sprachkenntnisse bei der Bewerbung nachweisen – eine vorläufige Zulassung ist nicht möglich. Wenn Sie unsicher sind, wie Sie Ihre Sprachkenntnisse nachweisen können, wenden Sie sich bitte an die Studiengangsbeauftragten unseres Programms.

Senden Sie Ihre Nachweise nicht an die Studiengangsbeauftragten unseres Programms, sondern laden Sie diese direkt im entsprechenden Bewerbungsportal hoch.

Bewerbung mit einem Abschluss aus Deutschland

Wenn Sie Ihren ersten Hochschulabschluss in Deutschland erworben haben, müssen Sie sich über das Online-Formular der Freien Universität Berlin bewerben.

Bewerbung mit einem Abschluss aus einem anderen Land als Deutschland

Wenn Sie Ihren ersten Hochschulabschluss in einem anderen Land als Deutschland erworben haben, müssen Sie sich über uni-assist bewerben, einem deutschlandweiten Verein, der die Bearbeitung und Bewertung von internationalen Studienbewerbungen übernimmt. Die Freie Universität Berlin nimmt solche Bewerbungen nur an, wenn sie über das Online-Portal uni-assist eingereicht werden. Uni-assist prüft, ob die Bewerbung – d. h. Ihr Abschluss und Ihr Zeugnis – den formalen Voraussetzungen der Freien Universität Berlin entspricht. Uni-assist prüft nicht die fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen; diese werden von Auswahlbeauftragten des Masterstudienganges Arabistik vorgenommen.

Bitte beachten Sie, dass die Studienberatung unseres Studiengangs keine Anfragen zum formalen Bewerbungsverfahren über die Freie Universität und/oder uni-assist beantworten kann (z.B. notwendige Unterlagen, Bescheinigungen). Bitte wenden Sie sich in diesen Angelegenheiten an die Zulassungsstelle der Freien Universität Berlin (info-service@fu-berlin.de).

Studienkosten und Finanzierung

Der Masterstudiengang Arabistik ist gebührenfrei. Die Gebühren für die Immatrikulation an der Freien Universität Berlin liegen derzeit bei ca. 300 € pro Semester (inkl. kostenloser Nutzung des Berliner Nahverkehrs).

Allgemeine Informationen zur Finanzierung Ihres Studiums finden Sie hier.

Für den Masterstudiengang Arabistik gibt es keine spezifischen Stipendien, aber Studierende können sich eigenständig um eine Förderung bewerben. Eine Reihe von deutschen Organisationen und Stiftungen bieten Stipendien für internationale Studierende in Deutschland an. Jedes Jahr bewerben sich mehrere internationale Studierende der Freien Universität erfolgreich um eine Förderung aus solchen Programmen. Die folgenden Seiten können Ihnen helfen, ein Programm zu finden, das zu Ihrem persönlichen Profil passt:

DAAD

Studieren in Deutschland

Studierendenwerk Berlin

Häufig gestellte Fragen

Für den Masterstudiengang Arabistik gibt es keine spezifischen Stipendien, aber Studierende können sich eigenständig um eine Förderung bewerben. Eine Reihe von deutschen Organisationen und Stiftungen bieten Stipendien für internationale Studierende in Deutschland an. Jedes Jahr bewerben sich mehrere internationale Studierende der Freien Universität erfolgreich um eine Förderung aus solchen Programmen. Die folgenden Seiten können Ihnen helfen, ein Programm zu finden, das zu Ihrem persönlichen Profil passt:

DAAD

Studieren in Deutschland

Studierendenwerk Berlin

Studierende mit einem Abschluss an einer Hochschule außerhalb Deutschlands müssen sich über uni-assist bewerben. Für weitere Informationen klicken Sie hier.

Nein, die Zulassung ist nicht beschränkt. 

Unter normalen Bedingungen setzt das Programm voraus, dass Sie am Unterricht auf dem Campus der Freien Universität Berlin teilnehmen. 

Nein, Bewerberinnen und Bewerber müssen alle notwendigen Sprachkenntnisse bei der Bewerbung nachweisen – eine vorläufige Zulassung ist nicht möglich. Wenn Sie unsicher sind, wie Sie Ihre Sprachkenntnisse nachweisen können, wenden Sie sich bitte an die Studiengangsbeauftragten unseres Programms.

Senden Sie Ihre Nachweise nicht an die Studiengangsbeauftragten unseres Programms, sondern laden Sie diese direkt im entsprechenden Bewerbungsportal hoch.

Ja, wenn Sie einen offiziellen, vorläufigen Nachweis des Prüfungsamtes oder Prüfungsbüros Ihrer Hochschule, Fakultät oder Ihres Fachbereichs vorlegen, der eine vorläufige Endnote enthält und bescheinigt, dass Sie bereits mindestens zwei Drittel der erforderlichen Leistungspunkte erworben haben. Es ist nicht ausreichend, die vorläufige Endnote selbst zu berechnen. Die Bescheinigung muss bis zum Bewerbungsschluss eingereicht werden, sonst wird Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt.

Ja. Bitte beachten Sie jedoch, dass es sich um einen konsekutiven Masterstudiengang handelt; daher müssen Sie sich auf Basis Ihres Bachelorabschlusses bewerben.

Ja, Sie können zwei gleichwertige Anträge für das erste Fachsemester stellen, aber nur einen Antrag für das höhere Fachsemester.

Beim Masterstudiengang Arabistik handelt es sich um einen konsekutiven Masterstudiengang. Für ein erfolgreiches Studium sind Vorkenntnisse im Bereich der (arabistischen) Literatur-, Sprach- oder Kulturwissenschaft unerlässlich. Wenn Sie keinen entsprechenden Abschluss haben, reichen Sie mir Ihrer Bewerbung ein Transcript of Records ein, das belegt, dass Sie entsprechende Vorkenntnisse aus dem Bereich der Arabistik erworben haben; dies können auch methodologische Kenntnisse in Sachen Literatur-, Sprach- oder Kulturwissenschaft sein. 

Bitte beachten Sie, dass wir bei einer Bewerbung mit einem ersten Hochschulabschluss, der keinen Bezug zur Arabistik hat, Sprachkurse nicht anrechnen können, um zwei unterschiedliche Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen, nämlich die Fachverwandtschaft UND die Arabischkenntnisse (mindestens Niveau B1 GER).

Beim Masterstudiengang Arabistik handelt es sich um einen konsekutiven Masterstudiengang. Für ein erfolgreiches Studium sind Vorkenntnisse im Bereich der (arabistischen) Literatur-, Sprach- oder Kulturwissenschaft unerlässlich. Wenn Sie keinen entsprechenden Abschluss haben, reichen Sie mir Ihrer Bewerbung ein Transcript of Records ein, das belegt, dass Sie entsprechende Vorkenntnisse aus dem Bereich der Arabistik erworben haben; dies können auch methodologische Kenntnisse in Sachen Literatur-, Sprach- oder Kulturwissenschaft sein. 

Bitte beachten Sie, dass wir bei einer Bewerbung mit einem ersten Hochschulabschluss, der keinen Bezug zur Arabistik hat, Sprachkurse nicht anrechnen können, um zwei unterschiedliche Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen, nämlich die Fachverwandtschaft UND die Arabischkenntnisse (mindestens Niveau B1 GER).

Ja, Sie müssen Ihre Kenntnisse im Arabischen auf dem Niveau B1 (GER) nachweisen, indem Sie eines der folgenden Dokumente einreichen:

  • ein Transcript of Records, das das Sprachniveau als B1 (GER) angibt; wenn das Sprachniveau nicht im Transcript of Records dokumentiert ist, legen Sie bitte Modulbeschreibungen vor, die das Sprachniveau angeben;
  • ein von einem universitären Sprachenzentrum ausgestelltes Dokument, das das Sprachniveau als B1 (GER) bescheinigt. Das Dokument kann nur akzeptiert werden, wenn es mit einem offiziellen Briefkopf der Universität und/oder einem Stempel der entsprechenden Einrichtung und einer Unterschrift des entsprechenden Sprachlehrers vorgelegt wird;
  • Bescheinigungen von Sprachzentren und Sprachinstituten, die das Sprachniveau als B1 (GER) angeben.

Sollte das Sprachniveau B1 (GER) in Ihren Unterlagen nicht angegeben sein, dokumentieren Sie bitte die Dauer und Intensität der Kurse, die Sie in den jeweiligen Sprachen belegt haben.

Sie können diese Voraussetzungen auch erfüllen, wenn Sie

a) Ihren Bachelor-Abschluss (der in Deutschland anerkannt werden muss) an einer Hochschule erworben haben, deren Unterrichtssprache Arabisch ist, oder

b) die allgemeine Hochschulreife an einem Gymnasium (das in Deutschland anerkannt sein muss) erworben haben, dessen Unterrichtssprache Arabisch ist.

Bitte legen Sie Ihrer Bewerbung entsprechende Nachweise bei, z. B. ein offizielles Diploma Supplement mit Angabe der Unterrichtssprache, vor.

Der Masterstudiengang Arabistik ist gebührenfrei. Die Gebühren für die Immatrikulation an der Freien Universität Berlin betragen derzeit ca. 300 € pro Semester (inklusive der kostenlosen Nutzung des Berliner Nahverkehrs). Weitere Informationen zu den genauen Gebühren finden Sie auf der Website der Studierendenverwaltung.

Nein, Ihre Bewerbung wird ausschließlich auf der Grundlage Ihrer Qualifikationen geprüft. 

Bewerberinnen und Bewerber müssen alle notwendigen Sprachkenntnisse bei der Bewerbung nachweisen – eine vorläufige Zulassung ist nicht möglich. Wenn Sie unsicher sind, wie Sie Ihre Sprachkenntnisse nachweisen können, wenden Sie sich bitte an die Studiengangsbeauftragten unseres Programms.

Senden Sie Ihre Nachweise nicht an die Studiengangsbeauftragten unseres Programms, sondern laden Sie diese direkt im entsprechenden Bewerbungsportal hoch.

Sie können Ihre Kenntnisse im Arabischen auf dem Niveau B1 (GER) nachweisen, indem Sie eines der folgenden Dokumente einreichen:

  • ein Transcript of Records, das das Sprachniveau als B1 (GER) angibt; wenn das Sprachniveau nicht im Transcript of Records dokumentiert ist, legen Sie bitte Modulbeschreibungen vor, die das Sprachniveau angeben;
  • ein von einem universitären Sprachenzentrum ausgestelltes Dokument, das das Sprachniveau als B1 (GER) bescheinigt. Das Dokument kann nur akzeptiert werden, wenn es mit einem offiziellen Briefkopf der Universität und/oder einem Stempel der entsprechenden Einrichtung und einer Unterschrift des entsprechenden Sprachlehrers vorgelegt wird;
  • Bescheinigungen von Sprachzentren und Sprachinstituten, die das Sprachniveau als B1 (GER) angeben.

Sollte das Sprachniveau B1 (GER) in Ihren Unterlagen nicht angegeben sein, dokumentieren Sie bitte die Dauer und Intensität der Kurse, die Sie in den jeweiligen Sprachen belegt haben.

Sie können diese Voraussetzungen auch erfüllen, wenn Sie

a) Ihren Bachelor-Abschluss (der in Deutschland anerkannt werden muss) an einer Hochschule erworben haben, deren Unterrichtssprache Arabisch ist, oder

b) die allgemeine Hochschulreife an einem Gymnasium (das in Deutschland anerkannt sein muss) erworben haben, dessen Unterrichtssprache Arabisch ist.

Bitte legen Sie Ihrer Bewerbung entsprechende Nachweise bei, z. B. ein offizielles Diploma Supplement mit Angabe der Unterrichtssprache, vor.

Die Unterrichtssprachen in unserem Programm sind Deutsch, Englisch und ggf. Arabisch. Wir müssen betonen, dass ein hohes Maß an Deutsch- und Englischkenntnissen erforderlich ist, um unseren Masterstudiengang erfolgreich zu studieren. Auch wenn Sie die Sprachanforderungen formal erfüllen, empfehlen wir Ihnen, über Ihre persönlichen Sprachkenntnisse nachzudenken. Von den Studierenden wird erwartet, dass sie akademische Texte lesen und verstehen, dass sie in den Lehrveranstaltungen fortgeschrittene wissenschaftliche Fragestellungen diskutieren und präsentieren und dass sie ihre Gedanken in einem akademischen Stil artikulieren, wenn sie Aufgaben einreichen oder Forschungsarbeiten und ihre Masterarbeit schreiben.

Bewerber müssen zusammen mit ihrer Bewerbung einen Nachweis über englische Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 (GER) einreichen.

Zum Nachweis der englischen Sprachkenntnisse können Sie eines der folgenden Zertifikate einreichen:

  • IELTS (Academic): Gesamtpunktzahl mindestens 5,0
  • TOEFL: Paper 500 oder Computer 170 oder Internet (oder TOEFL iBT Special Home) 80
  • Cambridge Examinations: First Certificate (FCE), Advanced (CAE), Proficiency (CPE)
  • UNIcert® (Stufe II oder höher)

Diese Nachweise dürfen zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als drei Jahre sein.

Diese Nachweise sollten nicht älter als drei Jahre sein.

Weitere Optionen

Ein Nachweis über ein mindestens einjähriges Studium an einer englischsprachigen Hochschule in einem anglophonen Land und die erfolgreiche Teilnahme an mehreren regulären, sprachlich anspruchsvollen Kursen ist ebenfalls ausreichend (wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Hochschule dafür in Frage kommt, fragen Sie bitte per E-Mail nach), ebenso wie ein Bachelor-Abschluss (der in Deutschland anerkannt werden muss) aus einem Studiengang, der B2 als Zulassungsvoraussetzung setzt, oder ein Ergebnis von mindestens 12 Punkten in der schriftlichen Abiturprüfung in Englisch ("Leistungskurs").

Außerdem kann das Niveau B2 durch sechs Jahre Englischunterricht in der Schule (im Sekundarbereich 1 und Sekundarbereich 2, wenn Sprachniveau auf dem Zeugnis nicht ausgewiesen ist, vgl. dazu Beschluss KMK 08.12.2011: Fremdsprachenkompetenz) nachgewiesen werden.

Für den Nachweis von Kenntnissen in Altgriechisch, Französisch, Hebräisch, Italienisch, Latein, Neupersisch, Russisch, Spanisch, Syrisch-Aramäisch oder Türkisch entsprechend der Niveaustufe B1 GER ODER mündliche Kenntnisse eines neuarabischen Dialekts (Niveau C2 GER) gelten die zuvor aufgeführten Nachweismöglichkeiten für Englisch- bzw. Arabischkenntnisse.

Wir empfehlen einen Blick in die anabin-Datenbank – ein Portal, das über die Anerkennung ausländischer Abschlüsse in Deutschland informiert. 

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