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Studienabschluss

Im Folgenden finden sich wichtige Informationen zum Studienabschluss:

Themenfindung

Überlegen Sie, welches Thema Sie besonders interessiert. Welche bisherige Lehrveranstaltung fanden Sie spannend, welche/r Dozent/in hat Sie besonders angesprochen? Überlegen Sie, ob Sie das Thema einer besonders gut gelungenen Hausarbeit aufgreifen können und es zur Masterarbeit ausbauen wollen. Sie können sich ein Thema schon sehr präzise überlegen und es dann mit dem/der Betreuer/in absprechen. Im Prinzip ist jedes Thema möglich, unter der Voraussetzung, dass Sie dafür eine Betreuungszusage erhalten! Sie können auch mit einer ungefähren Vorstellung eine/n Betreuer/in ansprechen: „Mich interessiert dieses Thema, welche Aspekte oder Fragestellungen könnte ich in meiner Masterarbeit bearbeiten?“ Sie können die Arbeit auch aus jedem Modul bzw. jeder Lehrveranstaltung entwickeln, oder auch Thema und Betreuer/in ganz frei wählen, ohne einen Zusammenhang mit einer von Ihnen besuchten Lehrveranstaltung. Das Thema gibt der Prüfungsausschuss aus.

Eine Liste von Masterarbeitsthemen, die in den vergangenen Jahren an der Arabistik abgeschlossen wurden, findet sich hier.

Wer kann meine Masterarbeit betreuen?

Der/die Bewerter/in (i. d. R. Erstprüfer/in, s. o.), aber auch der/die Zweitbewerter/in müssen „prüfungsberechtigte Lehrkräfte“ sein. Prüfungsberechtigt in diesem Sinne sind in der Regel „Hochschullehrer/innen“, d. h. Professor/innen, Honorarprofessor/innen, Privatdozent/innen. Angehörige des akademischen „Mittelbaus“ gehören also in der Regel nicht dazu. Bitte vergewissern Sie sich (ggf. durch eine direkte Frage), wenn Sie einen/e möglichen/e Prüfer/in ansprechen. Sonst würde das Prüfungsbüro Sie bei der Anmeldung darauf aufmerksam machen, und Sie müssten neu suchen.

Hier findet sich eine Liste der prüfungsberechtigten Dozierenden der Arabistik mit ihren jeweiligen Schwerpunkten

Prof. Dr. Beatrice Gründler

vormoderne arabische Literatur

Paläographie und Buchkultur

Prof. Dr. Islam Dayeh

Koran und Hadith

arabisch-islamische Geistesgeschichte bis in die Moderne

Geschichte der Wissenschaft

Prof. Dr. Refqa Abu-Remaileh

palästinensische Literatur und Kultur

moderne arabische Literatur 

arabisches Kino

PD Dr. Isabel Toral Geschichte und Literatur von Al-Andalus
vormoderne Prosa, Enzyklopädien und Anthologien
Kulturkontakt und transkulturelle Verflechtungen in der arabischen Welt
Übersetzungsbewegungen, -literatur

Prof. Dr. Gotthard Strohmaier

Graeco-Arabica

Prof. Dr. Renate Jacobi

vorislamische und klassische arabische Dichtung (bis zum 9. Jhd.)

Sufismus (Mittelalter)

Dr. Monsterrat Rabadan 

(nur nach vorherigem Antrag)

arabische Sprache

arabische Folklore und oral culture

Literatur aus Al-Andalus

Für die Themen arabische und jüdische Philosophie steht u. U. Prof. Dr. Lukas Mühlethaler (Judaistik) zur Verfügung. Themen zur arabischen Sprachwissenschaft und Dialektologie können u. U. auch von Prof. Dr. Shabo Talay (Semitistik) betreut werden. 

Formulare rund um den Studienabschluss

Promotion

Der Abschluss im Masterstudiengang Arabistik qualifiziert zur Aufnahme eines Promotionsstudiums.

Berufsperspektiven

Die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten qualifizieren zu Tätigkeiten in staatlichen und nichtstaatlichen Einrichtungen und Organisationen, die sich mit der arabischssprachigen Welt und mit arabischsprachigen Bevölkerungsgruppen befassen. In Frage kommen unter anderem folgende Bereiche: Internationale Organisationen, Nichtregierungsorganisationen, deutsche Niederlassungen von Firmen und Firmenvertretungen im Vorderen Orient, Behörden, Politikberatung, Medien, Verlagswesen, Museen, Erwachsenen- und Weiterbildung, Arbeit mit Migrantinnen und Migranten, Tourismus.

Häufig gestellte Fragen

Nein, in der Studien- und Prüfungsordnung des Masterstudienganges Arabistik ist kein verpflichtendes Kolloquium für die Masterarbeit vorgeshene. Es besteht aber die Möglichkeit, an verschiedenen laufenden Kolloquien teilzunehmen. Darin haben Teilnehmende die Gelegenheit, Fragen zur eigenen Arbeit zu stellen, weitere Gedankenanstöße anzunehmen sowie über ein spezielles Problem in der Gruppe zu diskutieren.

Nein, laut der aktuellen Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Arabistik gibt es keine mündliche Abschlussprüfung.

Nein, laut aktueller Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Arabistik gibt es eine mündliche Verteidigung der Abschlussarbet.

Als Beginn der Bearbeitungszeit gilt das Datum der Ausgabe des Themas durch den Prüfungsausschuss. Das Thema kann einmalig innerhalb der ersten zwei Wochen zurückgegeben werden und gilt dann als nicht ausgegeben.

Zwischen der vollständigen Anmeldung der Masterarbeit beim Prüfungsbüro und der per Post versandten Ausgabe des Themas liegen ca. vier Wochen Bearbeitungszeit. Sie sollten allerdings schon bei der Anmeldung darauf vorbereitet sein, mit der Arbeit zu beginnen.

Es ist nicht verkehrt, sich bereits ab Beginn des Masterstudiums Gedanken über die Masterarbeit zu machen. Allerspätestens jedoch sollte das Thema zum Ende des dritte Semesters ungefähr feststehen, da man sich zum einen beim Prüfungsbüro rechtzeitig für die Masterarbeit anmelden muss und zum anderen das vierte Semester alleinig für das Schreiben der Masterarbeit vorgesehen ist. Es besteht die Möglichkeit, an verschiedenen laufenden Kolloquien teilzunehmen. Darin haben Teilnehmende die Gelegenheit, Fragen zur eigenen Arbeit zu stellen, weitere Gedankenanstöße anzunehmen sowie über ein spezielles Problem in der Gruppe zu diskutieren.

Die Studierenden erhalten ein Prüfungszeugnis und eine Urkunde über den erworbenen Hochschulgrad eines Master of Arts – M.A. Außerdem erhalten sie ein Diploma Supplement mit den Angaben der Studieninhalte, die mit dem Abschluss erworbenen akademischen und beruflichen Qualifikationen und der verleihenden Hochschule. Eine Übersetzung des Zeugnisses und der Urkunde ins Englische ist auf Wunsch möglich und muss schriftlich, unter Nennung des übersetzten Titels der Masterarbeit in englischer Sprache, beantragt werden.

Damit es fair zugeht, ist eine zweite Benotung erforderlich. Sie können selber eine/n zweite/n Bewerter/in und Prüfer/in Ihres Wunsches ansprechen.

Laut aktueller Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Arabistik werden Studierende auf Antrag zur Masterarbeit zugelassen, wenn sie bei Antragstellung nachweisen, dass sie im Masterstudiengang zu- letzt an der Freien Universität Berlin immatrikuliert gewesen sind.

Die Zulassung zur Masterarbeit ist jederzeit zu den Sprechzeiten des Prüfungsbüros oder per Post und ggf. per E-Mail möglich. Die Formulare finden Sie online auf den Serviceseiten des Fachbereichs Geschichts- und Kulturwissenschaften.

Laut Satzung für Allgemeine Prüfungsangelegenheiten der Freien Universität Berlin (FU-Mitteilungen 27/2006 vom 31.03.2006) wird die Note als arithmetisches Mittel gebildet.

Die Masterarbeit ist nicht bestanden, wenn sie nicht mindestens mit „ausreichend“ (4,0) bewertet wird. Ein intensiver Kontakt mit dem/der Betreuer/in in der Vorbereitungs- und Schreibphase hilft, diese Situation zu vermeiden! Die Masterarbeit darf dann einmal wiederholt werden.

Das Thema kann je nach Studien- und Prüfungsordnung einmalig innerhalb der ersten drei Wochen zurückgegeben werden und gilt dann als nicht ausgegeben. Wenn Sie das Thema gut vorbereiten und mit dem/der Betreuer/in sorgfältig absprechen, ist dieser Fall extrem unwahrscheinlich.

Der/die Bewerter/in (i. d. R. Erstprüfer/in, s. o.), aber auch der/die Zweitbewerter/in müssen „prüfungsberechtigte Lehrkräfte“ sein. Prüfungsberechtigt in diesem Sinne sind in der Regel „Hochschullehrer/innen“, d. h. Professor/innen, Honorarprofessor/innen, Privatdozent/innen. Angehörige des akademischen „Mittelbaus“ gehören also in der Regel nicht dazu. Bitte vergewissern Sie sich (ggf. durch eine direkte Frage), wenn Sie einen/e möglichen/e Prüfer/in ansprechen. Sonst würde das Prüfungsbüro Sie bei der Anmeldung darauf aufmerksam machen, und Sie müssten neu suchen.

Ihr Abschlusszeugnis erhalten Sie, wenn Sie im Prüfungsbüro einen Antrag auf Studienabschluss stellen. Für die Ausstellung des Zeugnisses sind die gemäß der Prüfungsordnung geforderten Leistungen (120 LP, davon 30 LP für die Masterarbeit) nachzuweisen. Alle Studien- und Prüfungsleistungen müssen vollständig in Campus Management dokumentiert sein. Das Ausstellen der Dokumente dauert ca. vier Wochen nach Einreichen der vollständigen Nachweise. Die Dokumente werden Ihnen dann postalisch zugesandt.

Sprechen Sie eine/n prüfungsberechtigten/e Dozenten/in an oder wenden Sie sich an die Lehrenden des Moduls, aus dem Sie Ihre Arbeit entwickeln möchten, sofern diese prüfungsberechtigt sind. Wenn Sie sich ein Thema frei überlegen und nicht wissen, welche/r Dozent/in dafür von Kompetenzen und Interessen her am besten in Frage kommt, dann erkundigen Sie sich, ggf. bei der stellvertretenden Masterbeauftragten.

Überlegen Sie, welches Thema Sie besonders interessiert. Welche bisherige Lehrveranstaltung fanden Sie spannend, welche/r Dozent/in hat Sie besonders angesprochen? Überlegen Sie, ob Sie das Thema einer besonders gut gelungenen Hausarbeit aufgreifen können und es zur Masterarbeit ausbauen wollen. Sie können sich ein Thema schon sehr präzise überlegen und es dann mit dem/der Betreuer/in absprechen. Im Prinzip ist jedes Thema möglich, unter der Voraussetzung, dass Sie dafür eine Betreuungszusage erhalten! Sie können auch mit einer ungefähren Vorstellung eine/n Betreuer/in ansprechen: „Mich interessiert dieses Thema, welche Aspekte oder Fragestellungen könnte ich in meiner Masterarbeit bearbeiten?“ Sie können die Arbeit auch aus jedem Modul bzw. jeder Lehrveranstaltung entwickeln, oder auch Thema und Betreuer/in ganz frei wählen, ohne einen Zusammenhang mit einer von Ihnen besuchten Lehrveranstaltung. Das Thema gibt der Prüfungsausschuss aus.

Die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit beträgt 20 Wochen.

Die Masterarbeit ist innerhalb von acht Wochen von zwei vom Prüfungsausschuss bestellten Prüfungsberechtigten mit einer schriftlichen Begründung zu bewerten. Dabei soll die Betreuerin oder der Betreuer der Masterarbeit eine oder einer der Prüfungsberechtigten sein. Mindestens eine der beiden Bewertungen soll von einer prüfungsberechtigten Lehrkraft sein, die am Fachbereich Geschichts- und Kulturwissenschaften der Freien Universität Berlin hauptberuflich tätig ist.

Die Masterarbeit soll zwischen 15 000 und 18 000 Wörter umfassen.

Die Zulassung zur Masterarbeit und zur mündlichen Prüfung sind jederzeit zu den Sprechzeiten des Prüfungsbüros oder per Post möglich. Die Formulare finden Sie online auf den Serviceseiten des Fachbereichs Geschichts- und Kulturwissenschaften.

Die Masterarbeit ist mit 30 Leistungspunkten gewichtet und geht entsprechend in die Gesamtnote ein.

Die Masterarbeit ist in drei gebundenen Exemplaren sowie in elektronischer Form im Portable-Document- Format (PDF) abzugeben. Bei der Abgabe hat die Studentin oder der Student schriftlich zu versichern, dass sie oder er die Masterarbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat.

Mentoring
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