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Studienordnung Magister

Studienordnung Indische Kunstgeschichte, Magisterstiudiengang

Quelle: Studienhandbuch der Freien Universität Berlin 2000, S. 433 ff

Abschluss und Regelstudienzeit

1. Magister bzw. Magistra Artium (M.A.) im Hauptfach (M1, M2);
2. Nebenfach (M3) im Magisterstudiengang;

Regelstudienzeit im Magisterstudiengang neun Semester einschließlich Prüfung.

Gegenstand des Faches

Indische Kunstgeschichte befasst sich mit der handwerklich-künstlerischen Überlieferung Indiens seit ältester Zeit. Dazu gehören auch solche Bereiche, die in der abendländischen Wissenschaftssystematik als Archäologie erfasst sind. Indien wird als historischer Kulturraum unter Einschluss Alt-Indoirans, Pakistans, Bangla Deshs, der Himalaya-Staaten und Sri Lankas verstanden. Schwerpunkt des Studiums ist die religiöse Kunst der drei großen Religionen, des Hinduismus, Buddhismus und Jainismus, ihre formale und inhaltliche Erfassung und ihre deutende Einbettung in die kulturelle Gesamtüberlieferung.

Fächerkombination

Als Teilstudiengang im Rahmen des Magisterstudiums wird Indische Kunstgeschichte als Hauptfach (M1, M2) oder als Nebenfach (M3) in einer Kombination aus zwei Hauptfächern oder einem Hauptfach und zwei Nebenfächern studiert. Indische Kunstgeschichte gilt als nahe verwandt mit Indischer Philologie, mit Kunstgeschichte, Klassischer Archäologie und Vorderasiatischer Altertumskunde und darf mit einem dieser Fächer nur in Kombination mit einem dritten, nicht nahe verwandten Fach studiert werden. Empfohlen wird eine Kombination des Hauptfachs Indische Kunstgeschichte mit Indischer Philologie als Nebenfach (und einem weiteren nicht verwandten Nebenfach).

Sprachkenntnisse

Für ein erfolgreiches Studium sind gute Englischkenntnisse erforderlich. Spätestens im 3. Fachsemester müssen alle Studierenden in der Lage sein, die englischsprachige Fachliteratur in vollem Umfang zu nutzen. Vertrautheit mit dem Französischen und ggf. dem Italienischen ist erwünscht. Für die Erarbeitung der für die indische Kunst bedeutsamen Textquellen empfehlen sich Grundkenntnisse in Sanskrit. Für die Zulassung zur Promotion in Indischer Kunstgeschichte ist der Nachweis ausreichender Sanskrit-Kenntnisse Bedingung.

1. Indische Kunstgeschichte als 1. oder 2. Hauptfach (M1, M2)

Das Hauptfachstudium gliedert sich in ein je viersemestriges Grundund Hauptstudium mit insgesamt mindestens 60 Semesterwochenstunden (SWS).

1.1 Grundstudium

Das Grundstudium umfasst insgesamt mindestens 30 SWS, die im Verlauf von vier Semestern zu belegen sind. Es dient der Hinführung zu sachgemäßer Benennung, funktionaler Bestimmung und Beschreibung der handwerklich-künstlerischen Gegenstände Indiens im Hinblick auf deren gattungsmäßige und individuelle Eigentümlichkeiten. Damit verbindet sich eine Einführung in die Fachliteratur.

Lehrveranstaltungen

Einführung (Gegenstand, Methoden, Probleme des Faches) 2 SWS
Vorlesungen zu Epochen/Regionen der Indischen Kunstgeschichte 6 SWS
Indische Miniaturenmalerei I und II 4 SWS
Ikonographie (Buddhismus, Hinduismus, Jainismus) 6 SWS
Indische Archäologie I 6 SWS
Grundlagen des kunstgeschichtlichen Studiums I 6 SWS

1.2 Zwischenprüfung

Zulassungsvoraussetzungen

• Belegungsminimum von 30 SWS

• Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an den obligatorischen Lehrveranstaltungen des Grundstudiums

• sechs Leistungsnachweise aus dem Grundstudium, davon drei benotet

Prüfung

§§ 11ff Magisterprüfungsordnung (abgedruckt in Teil III des Studienhandbuchs)

• ggf. etwa halbstündige mündliche Prüfung (je nach den Bestimmungen der noch zu erlassenden Studienordnung)

1.3 Hauptstudium

Nähere Informationen gibt die Studienfachberatung

Das Hauptstudium umfasst insgesamt mindestens 30 SWS. Es setzt Erfahrung im Umgang mit der einschlägigen Fachliteratur voraus, so dass sich die Studierenden selbständig in bestimmte Teilgebiete einarbeiten können. Neben der Ergänzung des inhaltlichen Überblicks über die Indische Kunstgeschichte sollen Probleme der Methode, der Deutung künstlerischer Objekte in ihrem kulturhistorischen Zusammenhang und die Analyse neuerer Forschungsergebnisse im Vordergrund stehen.

Lehrveranstaltungen

Vorlesungen zu Epochen/Regionen der Indischen Kunstgeschichte 6 SWS

Indische Architekturgeschichte 4 SWS

Stein- und Bronzeplastik 4 SWS

Indische Miniaturenmalerei III oder Wandmalerei 2 SWS

Epigraphik und Paläographie 2 SWS

Indische Archäologie II 6 SWS

Exkursionsvorbereitung 2 SWS

Indienexkursion (6 Wochen) 4 SWS

1.4 Magisterprüfung

Zulassungsvoraussetzungen

• Belegungsminimum von insgesamt 60 SWS (Grund-/Hauptstudium)

• Zwischenprüfung

• Nachweis der obligatorischen Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums

• vier Leistungsnachweise aus Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums, davon drei benotet

Bestandteile der Prüfung

• schriftliche Abschlussarbeit (Magisterarbeit) im ersten Hauptfach

• vierstündige Klausurarbeit

• einstündige mündliche Prüfung §§ 18ff Magisterprüfungsordnung (abgedruckt in Teil III des Studienhandbuchs)

2. Indische Kunstgeschichte als Nebenfach (M3)

Das Nebenfachstudium umfasst insgesamt mindestens 30 Semesterwochenstunden (SWS)

2.1 Grundstudium

Das Grundstudium umfasst insgesamt 16 SWS. Lehrveranstaltungen

Einführung (Gegenstand, Methoden, Probleme des Faches) 4 SWS

Vorlesung zu Epochen/Regionen der Indischen Kunstgeschichte 2 SWS

Ikonographie (Buddhismus, Hinduismus, Jainismus) 4 SWS

Indische Archäologie I 4 SWS

Grundlagen des kunstgeschichtlichen Studiums 2 SWS

2.2 Zwischenprüfung

Zulassungsvoraussetzungen

• Belegungsminimum von 16 SWS

• Nachweis der obligatorischen Lehrveranstaltungen des Grundstudiums

• mindestens zwei benotete Leistungsnachweise

Prüfung

• ggf. etwa 20-minütige mündliche Prüfung (je nach den Bestimmungen der noch zu erlassenden Studienordnung)

§§ 11ff Magisterprüfungsordnung (abgedruckt in Teil III des Studienhandbuchs)

Nähere Informationen gibt die Studienfachberatung Indische Kunstgeschichte

2.3 Hauptstudium

Das Hauptstudium umfasst insgesamt 14 SWS.

Lehrveranstaltungen

Vorlesungen zu Epochen/Regionen der Indischen Kunstgeschichte 4 SWS
Indische Architekturgeschichte 2 SWS
Stein- und Bronzeplastik 2 SWS
Indische Miniaturenmalerei oder Wandmalerei 2 SWS
Indische Archäologie II 2 SWS
Exkursionsvorbereitung 2 SWS
Indienexkursion (6 Wochen) 4 SWS

Über die Möglichkeiten des Ablegens einzelner Fachprüfungen (ohne formellen Hochschulabschluss oder akademischen Grad) informieren die entsprechenden Abschnitte in Teil I sowie die Satzung für Allgemeine Prüfungsangelegenheiten in Teil III des Studienhandbuchs.

2.4 Magisterprüfung (Nebenfach)

Zulassungsvoraussetzungen

• Belegungsminimum von insgesamt 30 SWS (Grund– und Hauptstudium)

• Zwischenprüfung

• Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an den obligatorischen Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums

• mindestens zwei benotete Leistungsnachweise aus Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums, davon einer aus

einem Hauptseminar

Bestandteile der Prüfung

• vierstündige Klausurarbeit

• halbstündige mündliche Prüfung

§§ 18ff Magisterprüfungsordnung (abgedruckt in Teil III des Studienhandbuchs)

Promotion (Dr. phil.)

Allgemeine Informationen zur Promotion gibt Teil I des Studienhandbuchs.
Die Promotionsordnung zum Dr. phil. der Freien Universität Berlin vom 21. Oktober 1985 in der Fassung vom 8. Juli 1998 (FU-Mitteilungen 25/1998 vom 21. Dezember 1998), ist erhältlich im Prüfungsbüro, von der CD– ROM zum Studienhandbuch und aus dem Internet.

Standortvorteile

Das Institut kooperiert mit der im deutschen Sprachraum einzigartigen Sammlung des Museums für Indische Kunst Berlin, das zudem über eine reichhaltige Bibliothek zur südasiatischen Kunstgeschichte verfügt. Die Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz bietet sonst nicht erreichbare Literatur zur Indischen Kunstgeschichte.

Beruf

Das Studium qualifiziert für Tätigkeiten in Forschung und Lehre und in Museen mit Sammlungen zum Raum Südasien. Der erforderliche Abschluss ist die Promotion. Tätigkeitsfelder können sich auch auftun im Auswärtigen Dienst, in der Erwachsenenbildung und im Medienbereich.

Informationen

Beyer, H.J.: Studienführer Geschichts-, Kunst- und Altertumswissenschaften. Würzburg 1998³

Über die Möglichkeiten des Freiversuchs (Abschlussprüfung vor Ablauf der Regelstudienzeit) und des Ablegens einzelner Fachprüfungen (ohne formellen Hochschulabschluss oder akademischen Grad) informieren die entsprechenden Abschnitte in Teil I sowie die Satzung für Allgemeine Prüfungsangelegenheiten in Teil III des Studienhandbuchs.

 Quelle: Studienhandbuch der Freien Universität Berlin 2000, S. 433 ff

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