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Hinweise für Gutachten

Diejenigen, die im Zusammenhang mit Stipendien, Stellenausschreibungen oder ähnlichen Angelegenheiten Gutachten oder Befürwortungen wünschen, werden gebeten, Folgendes zu beachten:

Sie sollten zunächst das grundsätzliche Einverständnis der betreffenden Person (bitte nur eine Person anprechen) einholen. In der Regel werden Sie gern mit den entsprechenden Unterlagen unterstützt.

Es bedarf allerdings dazu auch Ihrer Mitarbeit :

  1. Bitte geben Sie der Person Ihrer Wahl dafür mindestens 3 Wochen Zeit. Melden Sie sich also rechtzeitig und teilen Sie klar mit, bis wann Sie das Schreiben brauchen und an wen das Gutachten geschickt werden soll (genaue Adresse, Ansprechpartner).

  2. Bitte reichen Sie Ihre vollständigen Bewerbungs-Unterlagen, einschließlich Lebenslauf, studienrelevante Informationen (besuchte Lehrveranstaltungen und Noten), ggf. Motivationsschreiben und Forschungsvorhaben, auch bei der/dem jeweiligen Gutachter/in ein, damit der Befürwortungstext/das Gutachten auf Ihre Bewerbung abgestimmt werden kann. Informieren Sie uns bitte auch, falls Sie sich ehrenamtlich engagieren oder außeruniversitäre Aktivitäten mit Japanbezug ausüben und möchten, dass dies in Ihrem Gutachten steht. Bedenken Sie, dass ein Antrag umso erfolgreicher ist, je konkreter die Befürwortung ausformuliert werden kann. Umgekehrt gilt: Je allgemeiner der Text, desto nichtssagender.

Wir bitten um Verständnis, dass wir nicht tätig werden, solange Sie nicht von sich aus rechtzeitig die Informationen zu Punkt 1 und 2 geliefert haben.

Ausführliche Informationen für ein Fachgutachten für den Direktaustausch finden Sie hier.

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