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Module komplementärer Fächer


Laut Studienverlaufsplänen (Variante A oder Variante B) der Master-Studienordnung vom 18. Juli 2012 (64/2012) soll im dritten Semester des Masterstudiengangs Kunstgeschichte im globalen Kontext in allen drei Schwerpunkten entweder ein Modul (10LP) oder zwei Module (20LP) aus einem oder mehreren komplementären Fächern belegt werden.

Laut Studienverlaufsplan der neuen Master-Studienordnung vom 08. Juli 2021 (15/2021) soll im dritten Semester des Masterstudiengangs Kunstgeschichte im globalen Kontext in allen drei Schwerpunkten ein Modul (10LP) aus einem oder mehreren komplementären Fächern belegt werden.

Diese Module können im Rahmen der Studienordnung des jeweils studierten Schwerpunkts (Europa und Amerika, Ostasien, Kunst Afrikas) z.B. aus dem Angebot eines anderen Schwerpunkts, aber auch aus dem Angebot anderer Fächer des Fachbereichs gewählt werden. Zudem kommen Module der Fächer anderer Fachbereiche dafür in Frage (z.B. Sprachwissenschaften, Theaterwissenschaft, etc.). Nach der Master-Studienordnung vom 18. Juli 2012 (64/2012) sind auch Praktika anrechenbar (Hierfür setzen Sie sich bitte vorab mit den Masterbeauftragten in Verbindung). Für die Master-Studienordnung vom 08. Juli 2021 (15/2021) gilt dies nicht. Hier werden Praktika im Modul "Berufspraxis" angerechnet (Auch hierfür setzen Sie sich bitte vorab mit den Masterbeauftragten in Verbindung).

Da die Veranstaltungen dieser Module nicht über Campus Management verwaltet und gebucht werden können, sollen die Studentinnen und Studenten die Lehrveranstaltungen der Module (Seminare und Vorlesungen) nach Zustimmung der Dozentinnen und Dozentinnen besuchen.
Die geforderten und erbrachten Leistungen werden schriftlich bescheinigt (benutzen Sie möglichst die Modulbescheinigung des Fachbereich Geschichts- und Kulturwissenschaften und achten Sie auf den Eintrag von LP und Note). Wenn Sie ein komplettes Modul angemeldet und absolviert haben, werden Ihre Leistungen in der Regel nach Abschluss des Semesters durch das Prüfungsbüro im Campus Management eingetragen. Einzelne Leistungen können nur vom Masterbeauftragten angerechnet werden.
Können die Leistungen nicht eingetragen werden, gelten Ihre Modulbescheinigungen auch für den Studienabschluss und müssen also gut aufbewahrt werden.

Bitte beachten Sie genau die in der Studienordnung festgelegten Anforderungen ihres Studienschwerpunkts an das komplementäre Modul (z.B. Sprachen) und wenden Sie sich bei Problemen rechtzeitig an die Studienberatung.

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