Studien- und Prüfungsordnungswechsel
Neue StO und PO
Mit dem Wintersemester 2011/12 ist für das 60 LP-Modulangebot „Ethik“ eine reformierte Studien- und Prüfungsordnung in Kraft getreten. Die Reform der Studien- und Prüfungsordnung ist hauptsächlich durch Veränderungen der StO und PO im 30 LP-Modulangebot „ Philosophie“ bedingt, welches gewissermaßen einen Teil des Ethikstudiums darstellt. Die neue StO und PO gelten automatisch für alle, die im Wintersemester 2011/12 oder später mit der Aufnahme ihres Ethikstudiums begonnen haben. Für alle, die ihr Ethikstudium vor dem Wintersemester 2011/12 begonnen haben, gelten die neue Studien- und Prüfungsordnung nur dann, wenn aktiv gewechselt wurde.
Gründe, zu wechseln
Die Angleichung an das Angebot der Philosophie wurde zum Anlass genommen, einige Verbesserungen an den Ethik-Modulen vorzunehmen, welche sämtlich Erleichterungen darstellen. Deshalb empfehlen wir Ihnen, den „Antrag auf Fortsetzung des Studiums auf der Grundlage der Studien- und der Prüfungsordnung von 2011“ zu stellen. Sie finden diesen Antrag sowie alle weiteren notwendigen Formulare auf unserer Homepage unter Studium und Lehre --> Studienorganisation.
Was hat sich geändert?
-1.- Vom Institut für Philosophie wird – statt des bisherigen Moduls „Philosophische Argumentation und Gesprächsführung“ – das 5-LP-Modul „Philosophisches Argumentieren“ angeboten. Dieses wird gleichermaßen von Ethik-Studierenden des 3. Fachsemesters und Philosophie-Studierenden des 1. Fachsemesters besucht werden.
-2.- Das philosophische Modul „Aufbaumodul Ethik“ wird durch das 10-LP-Modul „Mündliche Kompetenzen im Philosophieren“ ersetzt.
-3.- Die Module „Sinnentwürfe und das gute Leben“ und „Weltbilder, Menschenbilder, Gottesbilder“ werden zu einem 5-LP-Modul zusammengefasst: „Sinnentwürfe und Lebensformen“. Folglich gibt es hier auf der Modul-Ebene keine Wahlmöglichkeit mehr, sondern nur noch auf der Ebene der Lehrveranstaltungen.
-4.- Das Modul „Die Entwicklung des moralischen Bewusstseins“ wird im exemplarischen Studienverlaufsplan in das 5. Semester verschoben und zu dem Modul „Entwicklung und Förderung des moralischen Bewusstseins“ verändert. Hier kann fortan auch das Seminar „Sokratische Gesprächsführung“ belegt werden.
-5.- Das Modul „Berufsbezogene Selbsterfahrung“ wird unbenotet abgeschlossen. Um das Modul abzuschließen, werden nur noch Formen aktiver Teilnahme verlangt.
-6.- Die Portfolioprüfung, mit der das Modul „Einführungsmodul: Fragen nach Orientierung“ abgeschlossen wird, gilt es nur noch zu bestehen. Eine Notengebung entfällt hier nach neuer PO.
Wie wird gewechselt?
Um in die neue StO und PO zu wechseln, reichen Sie beim Prüfungsbüro des Fachbereichs Geschichts- und Kulturwissenschaften den „Antrag auf Fortsetzung des Studiums auf der Grundlage der Studien- und der Prüfungsordnung von 2011“ ein. Gleichsam geben Sie im Mitarbeiterbüro des Instituts für Vergleichende Ethik den Anrechnungsbogen über die bislang erbrachten Leistungen und Teilleistungen in Ethik ab. Beides finden auf der Homepage des Instituts unter Studium und Lehre --> Studienorganisation zum Herunterladen als PDF.
Regelungen für den Übergang
Beim Wechsel in die neue StO werden alle im Rahmen der alten StO erbrachten Leistungen auf die neue StO angerechnet. Module der neuen StO gelten demnach als abgeschlossen, wenn entsprechende Module der alten StO abgeschlossen wurden. Wenn nur "Teilleistungen" in einem Modul der alten StO erbracht wurden (Teilnahme an Veranstaltungen, [Teil]-Prüfungen o. ä.), werden diese im entsprechenden "neuen" Modul anerkannt. Was dann noch zum Abschluss des Moduls fehlt, bestimmt die neue StO.
Bsp.: Wenn im Modul „Berufsbezogene Selbsterfahrung“ am zweistündigen Theorieseminar und am Praxisseminar regelmäßig teilgenommen wurde, braucht beim Wechsel in die neue StO die nach der alten StO verlangte Prüfung nicht mehr gemacht zu werden, da die neue StO nur die Teilnahme vorsieht.