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Häufig gestellte Fragen zum Abschluss des Master-Studiengangs "Kunstgeschichte im globalen Kontext"

Bitte lesen Sie die Informationen des Fachbereichs (Studienbüro) zum Master-Abschluß:

https://www.geschkult.fu-berlin.de/studium/master/studienabschluss

Den Abschluss des Studiums bildet die Masterprüfung, die aus der Masterarbeit besteht. Bitte lesen Sie sich diesen Leitfaden genau durch bevor Sie Ihren Studienabschluss planen. Bei offenen Fragen wenden Sie sich gern an den Masterbeauftragten Dr. Maximilian Benker.

Zeitplan

• Wann muss ich anfangen, mir Gedanken über die Masterarbeit zu machen?

Sie sollten Sie sich zu Beginn des 3. Semesters – also etwa zwei Semester vor Ende Ihres Studiums Gedanken über die Arbeit, das Thema und die Betreuung machen.

• Wann besuche ich das Colloquium?

Zur Vorbereitung der Masterarbeit wird der parallele Besuch des Absolventencolloquiums bei der Betreuerin oder dem Betreuer der Masterarbeit dringend empfohlen. Diese Empfehlung gilt unabhängig von dem in der Studienordnung vorgeschriebenen Besuch eines Colloquiums. Das Colloquium sollte idealerweise in den beiden letzten Studiensemestern besucht werden.

• Wie komme ich zu einem Thema für die Masterarbeit?

Überlegen Sie, welches Gebiet der Kunstgeschichte, welches Thema Sie besonders interessiert. Welche bisherige Lehrveranstaltung fanden Sie spannend, welche/r Dozent/in hat Sie besonders angesprochen? Überlegen Sie, ob Sie das Thema einer besonders gut gelungenen Hausarbeit aufgreifen können und es zur Masterarbeit ausbauen wollen. Sie können sich ein Thema schon sehr präzise überlegen und es dann mit dem / der Betreuer/in absprechen. Im Prinzip ist jedes Thema möglich, unter der Voraussetzung, dass Sie dafür eine Betreuungszusage erhalten! Sie können auch mit einer ungefähren Vorstellung eine/n Betreuer/in ansprechen: „Mich interessiert dieses Thema, welche Aspekte oder Fragestellungen könnte ich in meiner Masterarbeit bearbeiten?“ Sie können die Arbeit auch aus jedem Modul bzw. jeder  Lehrveranstaltung entwickeln, oder auch Thema und Betreuer/in ganz frei wählen, ohne einen Zusammenhang mit einer von Ihnen besuchten Lehrveranstaltung. Laut Prüfungsordnung haben Sie ein Vorschlagsrecht für das Thema; ein Anspruch darauf besteht nicht; offiziell gibt der Prüfungsausschuss das Thema aus. Aber wenn Sie ein Thema plausibel entwickeln und vernünftig absprechen, wird Ihnen selbstverständlich auch kein anderes Thema zugewiesen!

 • Wie finde ich eine/n Betreuer/in für die Masterarbeit?

Sprechen Sie eine/n prüfungsberechtigten/e Dozenten/in an oder wenden Sie sich an die Lehrenden des Moduls, aus dem Sie Ihre Arbeit entwickeln möchten, sofern diese prüfungsberechtigt sind. Wenn Sie sich ein Thema frei überlegen und nicht wissen, welche/r Dozent/in dafür von Kompetenzen und Interessen her am besten in Frage kommt, dann erkundigen Sie sich, ggf. bei den Masterbeauftragten (Dr. Maximilian Benker).

Was hat es mit dem/der zweiten Prüfer/in auf sich?

Damit es fair zugeht, ist eine zweite Benotung erforderlich. Sie können selber eine/n zweite/n Prüfer/in Ihres Wunsches ansprechen, aber bitte in Rücksprache mit dem/ der ersten Prüfer/in. Wenn Sie niemanden wissen: Ihr/e Betreuer/in wird einen Vorschlag machen.

Wer darf erste/r und zweite/r Prüfer/in sein?

Der/ die Betreuer/in (i. d. R. Erstprüfer/in, s. o.), aber auch der / die Zweitprüfer/in müssen „prüfungsberechtigte Lehrkräfte“ sein. Prüfungsberechtigt in diesem Sinne sind in der Regel „Hochschullehrer/innen“, d. h. Professor/innen, Honorarprofessor/innen, Privatdozent/innen. Angehörige des akademischen „Mittelbaus“ gehören also in der Regel nicht dazu. Bitte vergewissern Sie sich (ggf. durch eine direkte Frage), wenn Sie einen/e möglichen/e Prüfer/in ansprechen. Sonst würde das Prüfungsbüro Sie bei der Anmeldung darauf aufmerksam machten, und Sie müssten neu suchen.

• Wie und wo melde ich mich für die Masterarbeit an?

Die Zulassung zur Masterarbeit ist jederzeit zu den Sprechzeiten des Prüfungsbüros oder per Post möglich.

Die Formulare finden Sie online auf den Serviceseiten des Fachbereichs Geschichts- und Kulturwissenschaften.

• Was ist die Voraussetzung für die Anmeldung zur Masterarbeit?

 Für die Anmeldung der Masterarbeit sind nachzuweisen:

1. die erfolgreiche Absolvierung  von mindestens 60 Leistungspunkten aus den  im Rahmen des Masterstudiums des jeweiligen Schwerpunkts zu absolvierenden Module

2. die Bescheinigung einer/s prüfungsberechtigten Dozenten/in über die Bereitschaft zur Betreuung der Masterarbeit. Diese ist in der Anmeldung zur Masterarbeit enthalten. Die prüfungsberechtigten Dozenten/innen müssen dort unterschreiben.

• Wie lang ist die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit?

Die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit beträgt 20 Wochen.

• Wann beginnt die Bearbeitungszeit?

Als Beginn der Bearbeitungszeit gilt das Datum der postalischen Ausgabe des Themas durch den Prüfungsausschuss. Zwischen der Anmeldung der Masterarbeit beim Prüfungsbüro und der per Post versandten Ausgabe des Themas liegen ca. vier Wochen Bearbeitungszeit. Sie sollten allerdings schon bei der Anmeldung darauf vorbereitet sein mit der Arbeit zu beginnen.

• Ist festgelegt, ob zuerst die Masterarbeit geschrieben oder das Fachgespräch als Modulleistung des Moduls Forschungspraxis II abgelegt wird?

Das Fachgespräch hat als Modulprüfung zwar formal nichts mit der Masterprüfung zu tun, ist aber inhaltlich verknüpft, da diese 30 minütige Modulprüfung zwei Themenbereiche umfasst, wobei das eine Thema die Masterarbeit ist. Prinzipiell ist die Reihenfolge von Masterarbeit und Fachgespräch nicht festgelegt. Das Fachgespräch kann zeitlich völlig unabhängig von der Masterarbeit stattfinden.

Masterarbeit

Die Masterarbeit soll zeigen, dass die Studentin oder der Student in der Lage ist, eine kunstwissenschaftliche Fragestellung im gewählten Fachgebiet auf fortgeschrittenem wissenschaftlichen Niveau selbstständig zu bearbeiten und die Ergebnisse angemessen darzustellen, wissenschaftlich einzuordnen und zu dokumentieren.

• Wie lang (wie umfangreich) soll bzw. darf die Masterarbeit sein?

Die Masterarbeit soll 60 bis 70 Seiten mit 18 000 bis 21 000 Wörtern umfassen.

Als Beginn der Bearbeitungszeit gilt das Datum der Ausgabe des Themas durch den Prüfungsausschuss. Das Thema kann einmalig innerhalb der ersten drei Wochen zurückgegeben werden und gilt dann als nicht aus- gegeben. Bei der Abgabe hat die Studentin bzw. der Student schriftlich zu versichern, dass sie bzw. er die Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat.

Die Masterarbeit ist von zwei Prüfungsberechtigten zu bewerten, die vom Prüfungsausschuss bestellt werden und von denen eine bzw. einer die Betreuerin bzw. der Betreuer der Masterarbeit sein soll.

• Was mache ich, wenn ich merke, dass ich mit dem Thema nicht zurechtkomme?

Das Thema kann einmalig innerhalb der ersten drei Wochen zurückgegeben werden und gilt dann als nicht aus- gegeben. Wenn Sie das Thema gut vorbereiten und mit dem / der Betreuer/in sorgfältig absprechen, ist dieser Fall extrem unwahrscheinlich.

• Wo und in welcher Form gebe ich die Masterarbeit ab?

Die Abgabe der Masterarbeit erfolgt ausschließlich digital. Beachten Sie, dass die Arbeit am Tag der Abgabe spätestens um 16 Uhr digital im Prüfungsbüro eingegangen sein muss.

Bei der Abgabe müssen Sie schriftlich in einer Eigenständigkeitserklärung versichern, dass Sie die Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt haben. Diese Erklärung muss als letzte Seite in die Masterarbeit eingebunden sein.

• Wie lange dauert es bis zur Benotung?

Das Prüfungsbüro leitet die Arbeit an die beiden Prüfer/innen weiter. Die Prüfer/innen haben sechs Wochen Zeit für die Begutachtung nach Mitteilung durch das Prüfungsbüro.

• Was ist, wenn die beiden Gutachter/innen der Masterarbeit  unterschiedliche Noten vorschlagen?

Laut Satzung für Allgemeine Prüfungsangelegenheiten der Freien Universität Berlin (FU-Mitteilungen 27/2006 vom 31.03.2006) wird die Note als arithmetisches Mittel gebildet.

• Was ist, wenn die Masterarbeit „nicht bestanden“ ist?

Die Masterarbeit ist nicht bestanden, wenn sie nicht mindestens mit „ausreichend“ (4,0) bewertet wird. Ein intensiver Kontakt mit dem / der Betreuer/in in der Vorbereitungs- und Schreibphase hilft diese Situation zu vermeiden! Die Masterarbeit darf dann einmal wiederholt werden.

Wiederholung von Prüfungsleistungen

Im Falle des Nichtbestehens darf die Masterarbeit einmal wiederholt werden.

Mit „ausreichend“ (4,0) oder besser bewertete Prüfungsleistungen dürfen nicht wiederholt werden.

Studienabschluss

• Wie zählt die Masterarbeit für die Abschlussnote?

Die Masterarbeit ist mit 25 Leistungspunkten gewichtet und geht entsprechend in die Gesamtnote ein.

• Wie beende ich mein Master-Studium?

Ihr Abschlusszeugnis erhalten Sie, wenn Sie im Prüfungsbüro einen Antrag auf Studienabschluss stellen. Für die Ausstellung des Zeugnisses sind die gemäß der Prüfungsordnung geforderten Leistungen (120 LP, davon 25 LP für die Masterarbeit) nachzuweisen. Alle Studienleistungen des Schwerpunktes müssen vollständig in SLCM dokumentiert sein.

Das Ausstellen der Dokumente dauert ca. vier bis sechs Wochen nach Einreichen der vollständigen Nachweise. Die Dokumente werden Ihnen dann in ca. 4 Wochen postalisch zugesandt..

Masterzeugnis

Die Studierenden erhalten ein Prüfungszeugnis und eine Urkunde über den erworbenen Hochschulgrad eines Master of Arts - M.A. Außerdem erhalten sie ein Diploma Supplement mit den Angaben der Studieninhalte, die mit dem Abschluss erworbenen akademischen und beruflichen Qualifikationen und die verleihende Hochschule. Eine Übersetzung ins Englische ist auf Wunsch möglich.

• An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Bitte wenden Sie sich je nach Art Ihrer Fragen an den / die Betreuer/in Ihrer Arbeit, an das Prüfungsbüro des Fachbereichs oder an den Master-Beauftragten der Kunstgeschichte, Dr. Maximilian Benker.

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