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Kommentar zur Mediengesetz-Entscheidung des südkoreanischen Verfassungsgerichts

Gewaltige Teilung über politische Konflikte

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Hannes B. Mosler, M.A.

Institut für Koreastudien (FU Berlin)

 

Das südkoreanische Verfassungsgericht kam am 29. Oktober zu einem strittigen Urteil über die Frage, ob die Verabschiedung der sogenannten Mediengesetze durch das Parlament rechtens sei. Am 22. Juli dieses Jahres hatte die regierende rechtskonservative Partei Hannaradang (Grand National Party - GNP) unter großem Protest der Öffentlichkeit und der Oppositionsparteien ein Gesetzespaket in der Nationalversammlung durchgebracht, das unter anderem großen Unternehmen und Zeitungshäusern den Einstieg in den Fernsehmarkt ermöglicht.

Die Gegner der Gesetze befürchten hauptsächlich, dass mit dem neuen Gesetz einschlägigen Großkonzernen, den jaebeol, und großen rechtskonservativen Zeitungshäusern, wie Chosun Ilbo, Joongang Ilbo oder Donga Ilbo, die mittels finanzieller Mittel bzw. hohen Auflagen bereits die öffentliche Meinungsbildung stark beeinflussen, noch größere Einflussnahme ermöglicht würde. Das, so das Argument, würde den ohnehin schon verzerrten Medienmarkt vollends entdemokratisieren.

Verfassungsklage gegen Regierungspartei

Während der Abstimmung im Plenarsaal im Sommer war es nicht nur zu Handgreiflichkeiten zwischen den Abgeordneten gekommen, sondern auch zu Unregelmäßigkeiten beim Abstimmen. Sowohl Abgeordnete der Hannaradang als auch Oppositionspolitiker wurden von CCTV-Kameras dabei gefilmt, wie sie die elektronischen Wahlknöpfe anderer Abgeordneter drückten, um das Ergebnis entsprechend zu beeinflussen. Gleich am Folgetag reichte die größte Oppositionspartei Minjudang (Democratic Party – DP) eine Verfassungsbeschwerde beim höchsten Gericht ein. Hauptargument war, dass man beim Prozedere der Abstimmung über die Gesetze gegen das Parlamentsgesetz verstoßen habe.

Das Verfassungsgericht kam nach mehreren Monaten der Prüfung am 29. Oktober schließlich zu dem Ergebnis, dass der Abstimmungsprozess tatsächlich nicht rechtens gewesen sei.

Abstimmung über Gesetze “illegal”

Die Auswertung des Videomaterials ergab, dass bei mindestens acht Abgeordneten der Abstimmknopf von einem Kollegen „missbraucht“ worden war. Des Weiteren entschied das Verfassungsgericht, dass auch die wiederholte Abstimmung gegen das geltende Gesetz verstoßen hatte.

Nach dem Parlamentsgesetz Südkoreas darf über denselben Vorschlag nur einmal pro Tag abgestimmt werden. Der Vizepräsident des Parlaments jedoch hatte zum erneuten Abstimmen gerufen, nachdem beim ersten Gang nicht hinreichend Abgeordnete anwesend waren.

Schließlich hatte das höchste Gericht außerdem am Abstimmungsprozess bemängelt, dass vor der Abstimmung zum Zeitungsgesetz, das Teil des Pakets war, die eigentlich vorgeschriebene Frage- und Diskussionsrunde ausgespart worden war.

Unrecht, aber gültig?

Umso überraschender wurde die Entscheidung des Verfassungsgerichts aufgenommen, dass durch diesen damit eindeutig illegalen Prozess verabschiedete Gesetz trotzdem gültig sein solle!

Viele sehen darin eine politische Entscheidung des Verfassungsgerichts zu Gunsten der Regierungspartei, die schon vor den Präsidentschaftswahlen 2007 und Parlamentswahlen 2008 im Sinne ihres Hauptklientels angekündigt hatte, den Medienmarkt liberalisieren zu wollen. Kritiker befürchten, dass nach der vierten Gewalt, den Medien, nun auch die dritte Gewalt, die Judikative, zum Strohmann der Regierung mutieren würde.

Das Verfassungsgericht hingegen behauptet, diese widersprüchliche Entscheidung gerade deshalb getroffen zu haben, um die Gewaltenteilung zu stärken! Denn wenn das Verfassungsgericht, so die Logik, jedes Mal, wenn es prozedurale Probleme im Parlament gibt, darüber entscheiden würde, eine Gewaltenteilung zwischen Judikative und Legislative nicht mehr gegeben wäre. Man wolle lediglich die Autonomie der Legislative nicht beeinträchtigen und die Abgeordneten dazu anhalten, die Sache selbst zu klären.

Wiederholung der Geschichte?

Schon einmal vor 13 Jahren hatte das Verfassungsgericht nach dieser Logik entschieden. Damals hatte die Vorgängerpartei der Hannaradang, die Sinhangukdang (New Korea Party – NKP), ein neues Arbeitsgesetz im Parlament durchgepeitscht. Auch damals hatte die Oppositionspartei, die Vorgängerpartei der heutigen Oppositionpartei Minjudang, Klage beim Verfassungsgericht eingelegt – mit demselben Ergebnis.

Die Argumentation des Verfassungsgerichts scheint mehr als merkwürdig, folgt aber einer sehr einfachen Logik. Das einseitige Durchsetzen eines Gesetzes bedeute zwar die Verletzung der Rechte der Abgeordneten der Oppositionsparteien, aber da die Mehrheit der Anwesenden dafür gestimmt habe, kann man in Hinblick auf die Verfassung nicht davon sprechen, dass das Majoritätsprinzip verletzt worden sei.

Und solange nicht gegen Prinzipien der Verfassung verstoßen wurde und wenn das Gesetz bereits verabschiedet ist, auch wenn im Verabschiedungsprozess das Parlamentsgesetz dabei verletzt wurde, habe das Verfassungsgericht nicht die Befugnis, diese Entscheidung für ungültig zu erklären.

“Gewählt, aber nicht Präsident!”

In Zeitungen und im Internet herrschte daraufhin große Aufruhr. Nur 24 Stunden nach dem Urteil zählte die sonst spärlich besuchte Kommentarseite des Verfassungsgerichts nicht weniger als 1 500 neue Einträge – die große Überzahl davon kritisch.

Überwiegend geht es um die Widersprüchlichkeit der Entscheidung. Das sei so, “als wenn man entscheidet, es wäre Abseits, aber das Tor trotzdem gelten lässt.” Oder “als wenn man die Medaille behalten darf, obgleich festgestellt wurde, dass man gedopt war.” Ein Netizen mit der ID “An Jun Geun”, womit offensichtlich auf den gleichnamigen Freiheitskämpfer angespielt wird, schrieb in seinem Eintrag, “Ist dann also auch die [von Japan zwecks Kolonialisierung erzwungene] Vereinigung Koreas und Japans [Anfang des 20. Jahrhunderts] zwar verfassungswidrig, aber im Resultat gültig?”

Unterdessen wurde vor dem Blauen Haus, dem Sitz des Präsidenten, ein junger Mann fotografiert, der dort eine Ein-Personen-Demonstration abhielt. Auf seinem Schild stand: “Sie sind zwar gewählt, aber nicht Präsident!”

Reaktionen bei Regierung und Opposition konträr

Während die großen Zeitungshäuser, die sich von der Verabschiedung des Gesetzespakets Vorteile erhoffen, die Entscheidung in ihren Editorials und Kolumnen begrüßen, kritisieren progressive Zeitungen das Urteil umso schärfer. Die Regierungspartei spricht davon, dass man die Entscheidung des Verfassungsgerichts anerkennen und aufhören solle, durch weitere Kritik an den Gesetzen zu politisieren. Die Oppositionsparteien sind sich einig, dass die Entscheidung eine politische im Sinne der Regierung gewesen sei.

Wer hat Recht? Im äußersten Zweifelsfall entscheidet gerade darüber die letzte Instanz des Staates – das Verfassungsgericht.

Nach offizieller Bekundung erfüllt das südkoreanische Verfassungsgericht die Rolle, „die gesellschaftliche Ordnung friedlich aufrecht zu erhalten, indem es die Verfassung konkret in die Realität umsetzt, den Missbrauch von öffentlicher Gewalt Einhalt gebietet, die Grundrechte der Bürger, die durch die öffentliche Gewalt verletzt worden sind, wiederherstellt und außerdem extremen Auseinandersetzungen zwischen politischen Kräften vorbeugt.“ (Internetseite des Verfassungsgerichts)

Beim deutschen Bundesverfassungsgericht ist neben solchen grundlegenden Aufgabendefinition zusätzlich angefügt: „Das Gericht ist aber kein politisches Organ. Sein Maßstab ist allein das Grundgesetz. Fragen der politischen Zweckmäßigkeit dürfen für das Gericht keine Rolle spielen. Es bestimmt nur den verfassungsrechtlichen Rahmen des politischen Entscheidungsspielraums. Die Begrenzung staatlicher Macht ist ein Kennzeichen des Rechtsstaats.“ Man kann davon ausgehen, dass dies auch für das südkoreanische Verfassungsgericht gilt.

Fazit

Letztlich hat das Verfassungsgericht sich selbst keinen Gefallen mit der Entscheidung getan. Da hiermit das Misstrauen, dass es politische Entscheidungen fälle, weiter gewachsen ist, hat sich das Gericht damit immens geschadet. In demokratischen Rechtsstaaten ist das Verfassungsgericht die höchste Instanz. Wenn sich jedoch dieses höchste Gericht in der Ausübung dieser so fundamental wichtigen Rolle selbst so eindeutig widerspricht, erschüttert dies seine Integrität erheblich. Denn das Verfassungsgericht ist in der Verantwortung, schwerwiegende Entscheidungen zu treffen, und zwar (zumindest juristisch) widerspruchslos.

Auch für keine der beiden Seiten des Konflikts ist die widersprüchliche Entscheidung hilfreich. Die Regierung(spartei) sieht sich neben der Kritik, die Medien zu manipulieren zu wollen, mit dem Vorwurf konfrontiert, die vierte Instanz zu ihren Gunsten manipuliert zu haben. Die Oppositionsparteien haben offensichtlich allen Grund, die Entscheidung in Zweifel zu ziehen. Nur die potentiellen Interessensgruppen, Zeitungshäuser und (andere) Investoren, haben nun faktisch freie Hand und freuen sich als Dritte.

Trotzdem muss man die Begründung des Verfassungsgerichts, dass man die Parteien damit auffordern wolle, die Verantwortung selbst zu übernehmen und eine Lösung zu finden, ernstnehmen. Während es nicht von der Hand zu weisen ist, dass das Verfassungsgericht, insbesondere in Zeiten der Diktatur, Entscheidungen politisch gefällt hat, und selbst von vielen Staatsrechtlern wegen zweifelhalfter Entscheidungen immer wieder scharf kritisiert wird, ist es mindestens ebenso offensichtlich, dass in Südkorea eine regelrechte Verfassungsklagen-Inflation herrscht. Insbesondere Parteien in der Opposition neigen dazu, bei Streitfragen unterhalb der Verfassungsgrenze die Latte zu hoch zu legen, um ihren Forderungen den nötigen dramatischen Nachdruck zu verleihen. Gleiches gilt für die sehr extrem physisch ausgelebte Protestkultur innerhalb der Nationalversammlung, die dem bereits sehr angeschlagenen Ansehen des Parlaments – national wie international - wenig zuträglich ist.

Zusammenfassend kann man folglich festhalten, wenn die Parteien im Parlament ihre Arbeit vernünftig machen würden, müssten sie nicht das Verfassungsgericht anrufen, und hätten sich auf demokratisch und juristisch einwandfreiem Weg auf einen Kompromiss geeinigt. Und wenn das Verfassungsgericht durch überzeugende, widerspruchsfreie Entscheidungen die nötige Autorität genießen würde, hätte man sich im Parlament erst gar nicht zu so einer Eskalation des Konflikts hinreißen lassen, weil man sich bewusst gewesen wäre, dass man in der letzten Instanz damit nicht durchkommen würde – einmal ganz abgesehen von den zu erwartenden kritischen Reaktionen der Öffentlichkeit und/oder Wählerschaft.

Die Opposition fordert auch nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts eine Revision der Mediengesetze - wie auch die große Mehrheit der Bevölkerung. Die Regierung ist bisher stur geblieben. Auch in anderen großen Streitfragen stehen sich die Kräfte derzeit wieder einmal an verhärteten Fronten gegenüber.

Hätte das Verfassungsgericht konsequent entschieden, wären die Parlamentsparteien zu einem erneuten Kompromiss quasi gezwungen – so liegt es nun allein in den Händen der Regierung, auf die Forderungen der Opposition zu reagieren.