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Reinhard Scheffer d. Ä.

Reinhard Scheffer d. Ä.

1.1. Name, Tätigkeiten und Positionen

Reinhard Scheffer d. Ä.

Jurist; landgräfl. hess. Kanzler; prot.; verh.

1.2. Geburts- und Todesjahr und -ort

* 17. 02. 1529 Homberg

+ 10. 05. 1587 Marburg

1.3. Herkunft, Lebensbeschreibung, Konfession

Eltern Schneider Johannes Scheffer und Margarethe Weitzel, die Mutter stammte aus einer Gerichtssekretärsfamilie; er besuchte zunächst die Homberger, dann die Kasseler Schule, ging dann an die Univ. in Marburg und betrieb philos. und theologische Studien, v.a. aber studierte er Jura bei Ferrarius und Oldendorp; nach einiger Zeit vertrat er Oldendorp in Vorlesungen, wenn dieser als fürstl. Berater abwesend war; schon während seines Studiums von Lgf. Philipp stark gefördert und für den hess. Staatsdienst ausersehen; drei Jahre Studium in Italien mit Hilfe eines landgfl. Stipendiums, v.a. in Padua und Ferrara; in Venedig vor seiner Rückreise traf er mit Jakob Lersner zusammen, der im Auftrag des hess. Landgrafen jurist. Probleme mit it. Kollegen erörtern sollte; RSch machte dabei auf Lersner solchen Eindruck, daß er ihn dem Ldgf. empfahl und dieser ihn 1553 zum geh. Hofrat und Diener von Haus aus ernannte; 1553-57 Rat; 1557 Vizekanzler; 1559 Heirat mit Christine Feyge, Tochter des ehem. Kanzlers, in dieser Ehe elf Kinder, und Nachfolger des Kanzlers Heinrich Lersner; die ersten acht Jahre wohnte das Ehepaar bei RSchs Schwiegermutter und begann erst danach, auf eigene Kosten im eigenen Haushalt zu leben; 1567 von Philipps Nachfolger Wilhelm IV. im Amt bestätigt, 1570 als Nachfolger von Heinrich Lersner zum Kanzler ernannt; 1582 legte er sein Amt nieder; auf Bitten RSchs wurde sein gleichnamiger Sohn ab 1583 am hess. Samthofgericht beschäftigt, ab 1585 erscheint RSch d.J. unter den Räten; RSch verstand es, durch umsichtige Verhandlungen Besitz und Rechte seines Fürsten zu sichern und zu mehren, u.a. in den aus der schmalkaldischen Niederlage entstehenden jurist. Problemen; Abfassung eines gemeinsamen hessischen Landrechts, praktische Umsetzung scheiterte zunächst an Interessenkonflikten, wurde aber 120 Jahre später unter Landgf. Karls Namen veröffentlicht; auch Sohn und Enkel RSchs waren hohe landgräfl. Beamte: der Sohn ebenfalls Kanzler, der Enkel Regierungspräsident

1.4. Literatur zur Person

ADB 30 (1890) 682f. (Reimer); Strieder ed. (s.u. 2.1.) 266-272; Christoph v. Rommel, Geschichte von Hessen. 8 Bde. Marburg/Kassel 1820-1858, Bd. 3 (1827), 271 Anm. 32. 272 Anm. 34. 310 Anm. 58. 322 Anm. 64; Bd. 4 (1830), 406; Bd. 5 (1835), 30. 40. 64. 65. 108. 138. 171. 199. 240. 288; 6 (1837), 135. 390. 624; Karl Ernst Demandt, Amt und Familie. Eine soziologisch-genealogische Studie zur hessischen Verwaltungsgeschichte des 16. Jahrhunderts. In: Hss. Jb f Landesgeschichte 2 (1952) 79-133: 91. 92. 94-96. 98. 99. 101. 102. 103. 108. 109. 112f. 114. 120. 124. 128. 132; ders., Geschichte des Landes Hessen. 2., neubearb. und erw. Aufl. Kassel/Basel 1972, 229f. (zur Beamtenschaft unter Landgf. Philipp: „Nicht minder hervorragend entwickelte sich die innere Landesverwaltung, zunächst in der Zentrale, da die Hofordnung von 1522 immer stärker auf den Ausbau des kollegialen Charakters des fürstlichen Rätegremiums einwirkte, in dem sich eine hochbefähigte, leistungsstarke Beamtenschaft zusammengefunden hatte. Sie bildete eine einflußreiche, ja beherrschende Gruppe gleichgerichteter, gelehrter Männer humanistischer Bildung und kämpferischer, protestantischer Glaubensgemeinschaft, die auch nach ihrer Herkunft (aus dem Patriziat der hessischen Städte) und ihren Aufgaben (der Entwicklung eines ,modernen‘, vom Fürsten beherrschten Territorialstaates) einheitlich und geschlossen auftrat und wirkte. Diese Beamtenschaft kam aus einem Kreis von etwa 25 Familien. Eng miteinander verwandt, stellten sie eine förmliche Sippe dar, deren Angehörige fast alle leitende Stellen innehatten. An ihrer Spitze standen die bedeutenden Kanzlerfamilien der Feige, Scheffer, Lersner und Nußpicker.“). 256 (unter den wichtigsten beamteten Helfern des Landgf. im 30j. Krieg wird Kanzler Reinhard Scheffer [d. J.] genannt [Enkel RSchs d. Ä.]); Gerhard Menk, Die Rekrutierung der Eliten in der Landgrafschaft Hessen bzw. Hessen-Kassel und Waldeck im 16. und 17. Jahrhundert. In: Klaus Malettke/Jürgen Voss (Hgg.), Humanismus und höfisch-städtische Eliten im 15. Jahrhundert/Humanisme et Elites des cours et des villes au XVIe siècle. 23. Deutsch-französisches Historikerkolloquium des Deutschen Historischen Instituts Paris in Verbindung mit dem Fachbereich Geschichtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg 6.-9. April 1987. (= Pariser Hist Studien 27). Bonn 1989, 61-90

2.1. Quelle: benutzte Edition, Länge (Druckseiten)

RSch, Autobiographie in: Friedrich Wilhelm Strieder, Grundlage zu einer hessischen Gelehrten- und Schriftsteller-Geschichte seit der Reformation bis auf gegenwärtige Zeiten. Bd. 1-18. Kassel 1780 - Marburg 1819. Bd. 12 (1799) 272-282

2.2. Beschreibung der Edition, Bemerkungen

keine Editionsprinzipien angegeben, nichts zu Ort und Aussehen der Hs.

2.3. Literatur zur Quelle bzw. Edition

-

2.4. weitere Editionen; Auszüge, Übersetzungen

-

3.1. Abfassungszeit

27. 10. 1586 in Kassel

3.2. Funktion und Zweck der Quelle

eigene Leistungen im Fürstendienst, mit denen sich die Eltern (!) das Erworbene redlich verdient haben, aufzählen, damit die Kinder angesichts von Verdächtigungen und von Vergessen dieser Leistungen am Hof über ausreichend Informationen verfügen, um sich nicht an den Eltern und an der Rechtmäßigkeit von deren sozialer und materieller Position irremachen zu lassen; letztlich geht es hierbei um soziales Kapital als Erbe für die Kinder, die im gleichen sozialen Umfeld und im gleichen Beziehungsnetz wie die Eltern nach diesen für sich selbst eigene Positionen finden und behaupten müssen, wobei das Ansehen der Eltern als Kapital oder als Hypothek wirksam gemacht werden kann; „... so hab ich ihnen zur nachrichtung diß kurtz wahrhafftige Verzeignu(e)ß nicht mir zu ruemb, sondern allein uf den fal zu nottwendiger errettung meyner ehren und guten nahmens stellen wollen.“ (272, Textanfang); die Vorwürfe richten sich darauf, daß er (a) den Landgrafen übermäßige Belohnungen „abgegeilt“ (272. 281), (b) dafür keine entspr. Leistungen erbracht habe; RSch sucht diese Vorwürfe zu entkräften mit (1) ausführlicher Darlegung seiner Leistungen für die Landgrafen sowie deren Anerkennung durch Philipp und Wilhelm, (2) Aufzählung seiner Belohnungen, sofern sie über sein reguläres Gehalt hinausgingen, (3) Zurückführung seines Wohlstandes auf sparsame Wirtschaftsführung und Lebenshaltung

3.3. AdressatInnen

Kinder

3.4. Medium (hsl.; gedr.); Überlieferung; Ort der Hs.

hsl.; Überl. und Ort unklar

4.1. Berichtszeitraum

1553-Gegenwart

4.2. Form der Quelle

dt., Ich-Form, Prosa; Einleitung zu Anlass, Zweck und Adressaten des Textes; Bilanz seiner höfischen Beamtentätigkeit mit Akzent auf den Punkten (als Punkte einzeln aufgezählt), aus denen sich dauerhafte Vorteile für die Landesherren ergeben

4.3. Inhalt

Leistungen im Hofdienst: Aufzählung einzelner Leistungen für seine jwl. Dienstherren Philipp und Wilhelm, durch die diese ihre Rechte und Einkünfte als Landesherren dauerhaft ausbauen konnten (u.a. Streichung des Lehnserbrechts f. Töchter der Grafen von Ritberg); Aufzählung der erhaltenen außerordentlichen Belohnungen und Betonung eigener, freiwilliger Initiative der Dienstherren dabei; Differenzierung der Quellen seines Wohlstands in (1) reguläres Gehalt, (2) außerordentliche Belohnungen, (3) sparsame Wirtschaftsführung und Lebenshaltung

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