Springe direkt zu Inhalt

Allgemein: Bewerbungsunterlagen und Stipendien

Konkrete Informationen zu den Bewerbungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte den Profilen der jeweiligen Partneruniversitäten!

Bewerbungsunterlagen für alle Partneruniversitäten

Reichen Sie bitte folgende Unterlagen in einfacher Ausfertigung ein (nicht zusammengeheftet, nicht doppelseitig):

  1. Eine Immatrikulationsbescheinigung (mit Angabe der Studienfächer und Semesterzahl)
  2. Das auf Deutsch ausgefüllte Bewerbungsformular. 
  3. Einen tabellarischen Lebenslauf in englischer Sprache mit einem Passfoto (bitte jeweils rechts oben auf den Lebenslauf kleben oder einscannen).
  4. Eine ausführliche Darstellung des Studienvorhabens in englischer Sprache (Darlegung Ihres fachlichen Interesses sowie der Notwendigkeit und Durchführbarkeit des Auslandsaufenthalts) auf bis zu 2 Seiten.
  5. Eine tabellarische Kursauflistung in deutscher und englischer Sprache (transcript of records),
    d. h. eine unbeglaubigte Übersicht über alle besuchten Seminare, Übungen, Vorlesungen, Praktika etc. Bitte gliedern Sie die Aufstellung nach Semestern (einschließlich des Semesters, in dem Sie sich bewerben) und geben Sie die Themen der Lehrveranstaltungen mit der ggf. erhaltenen Note an (Muster und Vorlage). Die Richtigkeit der Angaben bzgl. Anzahl und Benotung der besuchten Kurse wird von uns nach abgeschlossener Auswahl überprüft. Bei falschen oder unvollständigen Angaben ziehen wir die Nominierung an der Partneruniversität sofort zurück.
    Masterstudierende: Kopie des BA-Abschlusszeugnisses mit transcript of records.
  6. Für die Bewerbung ist ein Nachweis von Sprachkenntnissen in Englisch und Japanisch bzw. Koreanisch zwingend. Ein Ausdruck aus dem Campusmanagment für belegte und bestandene Sprachkurse reicht aus.
  7. Studierende, die OAKG als 30-LP -Fach studieren, reichen bitte ein Fachgutachten einer oder eines Dozierenden aus ihrem Kernfach in englischer Sprache ein. Bitte geben Sie den Gutachtenden das beiliegende Merkblatt "Hinweise zur Erstellung eines Gutachtens" (Download). Die Fachgutachten sollten Ihren Unterlagen in verschlossenen Umschlägen beigefügt werden. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens verbleiben die Gutachten bei uns, eine Rückgabe an die Bewerber/innen sowie die Weiterleitung an Stellen außerhalb der Freien Universität Berlin ist i. d. R. ausgeschlossen. 

Bewerbungsverfahren

Mit Nachdruck weisen wir darauf hin, dass die Freie Universität den für ein Direktaustauschstipendium nominierten Bewerberinnen und Bewerbern eine Zulassung an der ausländischen Partneruniversität nicht garantieren kann, da die endgültige Entscheidung über die Annahme der vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten ausschließlich bei dieser liegt.



Stipendienleistungen

Die Partneruniversitäten gewähren den Studierenden der Freien Universität den Erlass der Studiengebühren. Die Laufzeit der Stipendien erstreckt sich über ein oder zwei Semester, beginnend im September/Oktober oder März/April. Es besteht die Möglichkeit, sich zusätzlich um finanzielle Förderung beim DAAD oder über PROMOS zu bewerben. 
Im Rahmen unserer Austauschvereinbarungen ist grundsätzlich eine Zulassung als non-degree student für die Dauer der Stipendienlaufzeit vereinbart worden. Ein Abschluss an der Partneruniversität ist daher nicht möglich. Die Anrechenbarkeit der im Ausland belegten Kurse muss mit der OAKG an der Freien Universität geklärt werden. Die Studierenden können sich für das Auslandsstudium für ein oder zwei Semester beurlauben lassen.


Die Daten von Bewerberinnen und Bewerbern werden in Übereinstimmung mit dem "Gesetz zum Schutz vor Missbrauch personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung" gespeichert, soweit sie zur Bearbeitung der Bewerbung bzw. des Stipendiums nötig sind. Die Unterlagen nicht erfolgreicher Bewerber/innen werden nach einer angemessenen Frist vernichtet.