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Studien- und Prüfungsordnungen

B.A.-Studien- und Prüfungsordnung Altertumswissenschaften vom 15.09.2012 finden Sie hier.

Master-Studien-und Prüfungsordnung Ägyptologie vom 11. Juni 2012 finden Sie hier.

Master- Studien- und Prüfungsordnung Ägyptologie vom 26. Juni 2019 finden Sie hier.

    

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Prüfungsbüro
Die Seiten des Prüfungsbüros des FB Geschichts- und Kulturwissenschaften finden Sie hier.

   

Erläuterung

In der Studien- und Prüfungsordnung, die sozusagen die fachspezifischen Grundlagen des Vertrages darstellen, den Studierende und Universität miteinander eingehen, sind Aufbau und Ablauf des Studiums geregelt.

Der Unterricht wird in unterschiedlichen Lehrformen abgehalten (Vorlesungen, Sprachkurse Seminare, Übungen etc.). Die einzelnen Unterrichtseinheiten gehören zu bestimmten Modulen. Ein Modul besteht aus mindestens zwei verschiedenen Lehr- und Lernformen (z.B. Seminar + Übung). Um ein Modul abschließen zu können, müssen beide Lehreinheiten erfolgreich absolviert worden sein. Erklärungen zu den verschiedenen Unterrichtsformen (z.B.: was unterscheidet eine Sprachpraktische Übung von einer Methodenübung?) liefert die Studienordnung unter §2.

Die Studienordnung enthält detaillierte Beschreibungen jedes einzelnen Moduls, in denen zum einen der Inhalt des Unterrichts umrissen wird (worum geht es in dieser Veranstaltung?) als auch die Qualifikationsziele dargelegt werden (was soll der Student/die Studentin können, wenn er/sie dieses Modul erfolgreich absolviert hat?). Der exemplarische Studienverlaufsplan (siehe unten) gibt eine ideale Reihenfolge der zu leistenden Module vor, die es ermöglicht, das BA-Studium in Regelstudienzeit abzuschließen. Größere Abweichungen von diesem exemplarischen Studienverlaufsplan sind nicht zu empfehlen, da die Module z.T. aufeinander aufbauen und somit die Reihenfolge, in der sie zu studieren sind, festgelegt ist. 

Idealer Studienverlaufsplan BA Altertumswissenschaften.

Quelle: Schematischer Studienverlaufsplan

Idealer Studienverlaufsplan Profilbereich Ägyptologie 

Die Prüfungsordnung definiert Art und Anforderungen der Prüfungsleistungen der Module. Das können schriftliche Ausarbeitungen von Referaten, Klausuren oder mündliche Prüfungen sein.

Um ein Modul erfolgreich abzuschließen, genügt nicht allein das Bestehen der Prüfung. Auch die sogenannte aktive Teilnahme muss vom Dozenten/ von der Dozentin bestätigt werden. Die aktiven Teilnahme schließt die Präsenzpflicht, also die regelmäßige Teilnahme am Unterricht, und die Ausarbeitung von Referaten, Hausaufgaben oder andere kleinere schriftliche Arbeiten ein.

In den Ordnungen sind die LP für jedes Modul bzw. jede Veranstaltung sowie der Arbeitsaufwand in Zeitstunden für das gesamte Studium angegeben. Um einen LP zu erwirtschaften, investieren Studierende pro Semester etwa 30 Stunden an Vorbereitung, Nachbereitung, Recherche etc. Nur ein Teil des Studiums findet also im Kursraum statt, der größere Anteil geschieht in der Bibliothek und am Schreibtisch, also im Selbststudium, das für die Aneignung von Fachwissen und die Vor- und Nachbereitung von Seminaren von entscheidender Bedeutung ist.

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