Springe direkt zu Inhalt

Elsa-Neumann-Stipendien für Promovierende

News vom 23.02.2023

Ziele der Elsa-Neumann-Stipendien

Nach dem Gesetz zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses werden Stipendien zur Vorbereitung der Promotion und zum Abschluss einer weit fortgeschrittenen Dissertation, die an einer der Berliner Hochschulen angefertigt wird, vergeben.

Bewerbungstermin

Bewerbungen sind bis zum 24. März 2023, 12:00 Uhr (Mittag) ausschließlich über das Webportal möglich. Bewerbungen, die via E-Mail, Post oder auf einem anderen Weg eingereicht werden, können nicht akzeptiert werden.

Hinweise zum Bewerbungsprozess

Bitte beachten Sie folgende Schritte bei der Bewerbung:

  1. Füllen Sie das Antragsformular (www.nafoeg.ecampus.fu-berlin.de) online aus und schließen mit "submit" ab. Drucken, scannen und speichern Sie das Formular im PDF-Format.
  2. Melden Sie sich über die DRS-Plattform (www.drs.fu-berlin.de/user/register?field_i_want_to_apply_for=737) an.
  3. Dort tragen Sie zunächst Ihre eigenen und die Angaben zu Ihrer Erstbetreuung ein und senden die E-Mail-Anfrage für ein unterstützendes Gutachten ab.
  4. Erst nach dem Versenden der E-Mail können die notwendigen Dokumente (z.B. Antragsformular, Lebenslauf, etc.) im PDF-Format hochgeladen werden.
  5. Zum Abschluss reichen Sie den digitalen Stipendienantrag über die Funktion „submit“ ein.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte nur telefonisch oder per E-Mail an die NaFöG-Geschäftsstelle. Telefonische Sprechzeiten: Di. und Do. von 10-13 Uhr!

Förderungsbedingungen

Antragstellende müssen weit über dem Durchschnitt liegende Leistungen, insbesondere beim Hochschulabschluss, nachweisen. Das wissenschaftliche Vorhaben muss einen wichtigen Beitrag zur Forschung erwarten lassen. Dem Antrag sind Nachweise der Qualifikation, eine Stellungnahme der Betreuungsperson, sowie ein Arbeitsplan beizufügen, in dem die Gründe für die Auswahl des Vorhabens, der Stand der Vorarbeiten, eine Darstellung des Forschungsvorhabens und ein Zeitplan zur Durchführung darzulegen sind. Promovierende dürfen für dasselbe Vorhaben nicht bereits früher mit öffentlichen Mitteln gefördert worden sein.

Nach Ablehnung eines Stipendienantrages ist eine erneute Antragstellung nur einmal möglich.

Antragstermine

Regulär gibt es 2 Termine im Jahr: im April und November. Die genauen Termine (Ausschlussfristen) gibt die Geschäftsstelle bekannt. Förderungsbeginn ist jeweils der 1. April bzw. der 1. Juli eines Jahres. Während der COVID19-Pandemie kann es zu Abweichungen kommen.

Förderumfang

Der Stipendien-Grundbetrag beträgt 1.350,- Euro pro Monat, dazu kommt eine Sachkostenpauschale von 100,- Euro. Familienzuschläge und die Bewilligung von Sonderzuwendungen für Reisekosten sind möglich. Das Stipendium wird zunächst für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren gewährt. Zum Ende des ersten und des zweiten Jahres der Förderung ist ein Arbeitsbericht und eine Stellungnahme der wissenschaftlichen Erstbetreuung vorzulegen. Die Förderung endet spätestens nach drei Jahren. Das Promotionsabschlussstipendium wird für maximal ein Jahr ohne Verlängerungsmöglichkeit gewährt. Stipendiaten müssen sich ganz überwiegend der Arbeit, für die die Förderung vorgesehen ist, widmen.

Vergabemodus

Über die Stipendienvergabe entscheidet die hochschulübergreifende Kommission zur Vergabe von Promotionsstipendien, die von dem für die Hochschulen zuständigen Mitglied des Senats von Berlin bestellt wird.

Kontakt zur Geschäftsstelle

Freie Universität Berlin
DRS-NaFöG
Hittorfstr. 16
14195 Berlin

Bitte beachten Sie, dass derzeit keine Sprechstunden vor Ort stattfinden.

Telefonische Sprechzeiten: Di. und Do. von 10-13 Uhr!

Telefon: 838-50447, -52877, -60279
E-Mail: nafoeg-stipendium@zuv.fu-berlin.de
Internet: Hinweise für Gutachterinnen und Gutachter (PDF-Datei), Informationsblatt (PDF-Datei)

1 / 2
Fachbereich Geschichts- und Kulturwissenschaften