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Leitfaden zum Studienabschluss

Leitfaden zum Studienabschluss

Bitte lesen Sie sich diesen Leitfaden genau durch bevor Sie Ihren Studienabschluss planen. Bei offenen Fragen wenden Sie sich bitte an den Studiengangsbeauftragten: Prof. Dr. Paul Nolte (paul.nolte@fu-berlin.de).

Allgemeine Fragen zu Prüfungen und Abschlussarbeiten
Zeitplan

Masterarbeit
Wiederholung von Prüfungsleistungen
Studienabschluss
Masterzeugnis

Allgemeine Fragen zu Prüfungen und Abschlussarbeiten

• Wo finde ich allgemeine Informationen zu Prüfungen und Abschlussarbeiten?

Seit August 2013 gilt die Rahmenstudien- und -prüfungsordnung (RSPO) der Freien Universität. Sie regelt allgemeine Fragen, die nicht studiengansspezifisch in der Prüfungsordnung (ab 2011/ab 2023) Public History geregelt sind.

Zeitplan

Wann muss ich anfangen, mir Gedanken über die Masterarbeit zu machen?

Spätestens zu Beginn des 4. Fachsemesters sollten Sie erste Überlegungen zu Themen angestellt und mit möglichen Betreuer/innen Kontakt aufgenommen haben. Sie sollten jedoch bereits während des Studiums erste Vorbereitungen für Ihre fachwissenschaftliche oder projektbezogene Abschlussarbeit treffen, indem Sie bestimmte Schwerpunkte in Ihren Hausarbeiten und Referatsthemen bzw. im Projektseminar oder Praktikum setzen.

• Wann besuche ich das Colloquium?

Ein speziell für Studierende des Masterstudiengangs Public History konzipiertes Colloquium findet semesterbegleitend im 4. Fachsemester statt. Im Colloquium präsentieren und erörtern Sie Planung und Zwischenergebnisse der Masterarbeit. Die Teilnahme ist verpflichtend.

• Wie komme ich zu einem Thema für die Masterarbeit?

Überlegen Sie, welches Thema Sie besonders interessiert. Welche bisherige Lehrveranstaltung fanden Sie spannend, welche/r Dozent/in hat Sie besonders angesprochen? Überlegen Sie, ob Sie das Thema einer besonders gut gelungenen Hausarbeit aufgreifen können und es zur Masterarbeit ausbauen wollen. Sie können sich ein Thema schon sehr präzise überlegen und es dann mit dem/der Betreuer/in absprechen. Im Prinzip ist jedes Thema möglich, unter der Voraussetzung, dass Sie dafür eine Betreuungszusage erhalten! Sie können auch mit einer ungefähren Vorstellung eine/n Betreuer/in ansprechen: „Mich interessiert dieses Thema, welche Aspekte oder Fragestellungen könnte ich in meiner Masterarbeit bearbeiten?“. Sie können die Arbeit auch aus jedem Modul bzw. jeder Lehrveranstaltung entwickeln, oder auch Thema und Betreuer/in ganz frei wählen, ohne einen Zusammenhang mit einer von Ihnen besuchten Lehrveranstaltung.

Falls Sie lieber eine projektbezogene Masterarbeit einreichen möchten, sollten Sie bereits in Ihrem Praktikum oder Projektseminar entsprechende Schwerpunkte setzen. In der projektbezogenen Masterarbeit können Sie beispielsweise ein eigenständiges Ausstellungskonzept erarbeiten, eine App oder einen Internetauftritt für ein Museum entwickeln.

Auf einem Formular, das Sie mit der Anmeldung einreichen, formulieren Sie in Absprache mit der / dem Betreuer/in der Masterarbeit das Thema (vorgesehener Titel / Untertitel der Arbeit). Das in der Anmeldung formulierte Thema ist verbindlich.

Beispiele von Masterarbeiten aus den vergangenen Semestern sind zudem hier zu finden: Abschlussarbeiten Public History Master (Stand: 9.2.2021)

• Wie finde ich eine/n Betreuer/in und Bewerter/in für die Masterarbeit?

Sprechen Sie eine/n prüfungsberechtigten/e Dozenten/in an oder wenden Sie sich an die Lehrenden des Moduls, aus dem Sie Ihre Arbeit entwickeln möchten, sofern diese prüfungsberechtigt sind. Wenn Sie sich ein Thema frei überlegen und nicht wissen, welche/r Dozent/in dafür von Kompetenzen und Interessen her am besten in Frage kommt, dann erkundigen Sie sich, ggf. beim Masterbeauftragten Prof. Dr. Paul Nolte oder bei der Koordination des Studiengangs.

• Was hat es mit dem/der zweiten Bewerter/in und ggf. Prüfer/in auf sich?

Damit es fair zugeht, ist eine zweite Benotung erforderlich. Sie können selber eine/n zweite/n Bewerter/in und Prüfer/in Ihres Wunsches ansprechen.

• Wer darf erste/r und zweite/r Bewerter/in und Prüfer/in sein?

Der/die Bewerter/in (i. d. R. Erstprüfer/in, s. o.), aber auch der/die Zweitbewerter/in müssen „prüfungsberechtigte Lehrkräfte“ sein. Prüfungsberechtigt in diesem Sinne sind in der Regel „Hochschullehrer/innen“, d. h. Professor/innen, Honorarprofessor/innen, Privatdozent/innen. Angehörige des akademischen „Mittelbaus“ und externe Lehrkräfte / Lehrbeauftragte gehören i. d. R. nicht dazu. Bitte vergewissern Sie sich (ggf. durch eine direkte Frage), wenn Sie einen/e mögliche/n Prüfer/in ansprechen. Sonst würde das Prüfungsbüro Sie bei der Anmeldung darauf aufmerksam machen, und Sie müssten neu suchen.

• Wie und wo melde ich mich für die Masterarbeit an?

Für die Anmeldung gibt es keine besonderen Fristen oder Stichtage. Die Zulassung zur Masterarbeit ist jederzeit zu den Sprechzeiten des Prüfungsbüros oder per Post möglich. Die Formulare finden Sie online auf den Serviceseiten des Fachbereichs Geschichts- und Kulturwissenschaften.

• Was ist die Voraussetzung für die Anmeldung zur Masterarbeit?

Für die Anmeldung der Masterarbeit sind nachzuweisen:

1. Nachweis über die Immatrikulation an der Freien Universität lt. Prüfungsordnung.

2. Erfolgreicher Abschluss der Module 1 bis 4.

3. Die Unterschrift beider prüfungsberechtigter Dozenten/in über die Bereitschaft zur Bewertung der Masterarbeit.

• Wie lang ist die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit?

Die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit beträgt 23 Wochen.

• Wann beginnt die Bearbeitungszeit?

Als Beginn der Bearbeitungszeit gilt das Datum der Ausgabe des Themas durch den Prüfungsausschuss. Zwischen der vollständigen Anmeldung der Masterarbeit beim Prüfungsbüro und der per Post versandten Ausgabe des Themas an Sie liegt eine Bearbeitungszeit von einigen Tagen bis wenigen Wochen. Sie sollten allerdings schon bei der Anmeldung darauf vorbereitet sein, mit der Arbeit zu beginnen.

Masterarbeit

Die Masterarbeit soll zeigen, dass Sie in der Lage sind, eine spezielle Thematik auf dem Gebiet der Public History bzw. der Zeitgeschichte auf fortgeschrittenem wissenschaftlichen Niveau selbstständig zu bearbeiten und die Ergebnisse angemessen darzustellen, wissenschaftlich einzuordnen und zu dokumentieren.

• Wie lang (wie umfangreich) soll bzw. darf die Masterarbeit sein?

Die Masterarbeit soll ca. 50-60 Seiten mit ca. 150.000 bis 180.000 Zeichen umfassen. Wenn Sie beim Schreiben merken, dass die Arbeit deutlich länger wird, besprechen Sie das mit dem/der Betreuer/in.

• Was mache ich, wenn ich merke, dass ich mit dem Thema nicht zurechtkomme?

Das Thema kann je nach Studien- und Prüfungsordnung einmalig innerhalb der ersten vier Wochen zurückgegeben werden und gilt dann als nicht ausgegeben. Wenn Sie das Thema gut vorbereiten und mit dem/der Betreuer/in sorgfältig absprechen, ist dieser Fall extrem unwahrscheinlich.

• Wo und in welcher Form gebe ich die Masterarbeit ab?

Die Masterarbeit muss digital per E-Mail (als PDF-Datei) in der beantragten Sprache im Prüfungsbüro eingereicht werden.
Wichtig ist, dass bei der digital eingereichten Version Ihre eingescannte Unterschrift auf der Plagiatserklärung enthalten ist. Die Masterarbeit und die Plagiatserklärung müssen zusammen in einer Datei an das Prüfungsbüro gesandt werden.

• Wie lange dauert es bis zur Benotung?

Das Prüfungsbüro leitet die Arbeit an die beiden Bewerter/innen weiter. Sie haben zusätzlich die Möglichkeit, die Arbeit nach der Vorlage beim Prüfungsbüro den Bewerter/innen zuzustellen. Die Bewerter/innen haben vier Wochen Zeit für die Begutachtung, nach Aufforderung durch das Prüfungsbüro.

• Was ist, wenn die beiden Bewerter/innen der Masterarbeit unterschiedliche Noten vorschlagen?

Wird eine Prüfungsleistung von mehreren Prüferinnen oder Prüfern bewertet, wird die Note als ein arithmetisches Mittel errechnet. (Beispiel: „2,0“ im Erstgutachten und „2,3“ im Zweitgutachen ergibt „2,15“.)

• Was ist, wenn die Masterarbeit „nicht bestanden“ ist?

Die Masterarbeit ist nicht bestanden, wenn sie nicht mindestens mit „ausreichend“ (4,0) bewertet wird. Ein intensiver Kontakt mit dem/der Betreuer/in in der Vorbereitungs- und Schreibphase hilft diese Situation zu vermeiden! Die Masterarbeit darf dann einmal wiederholt werden.

Wiederholung von Prüfungsleistungen

Die Masterarbeit ist bestanden, wenn die Note mindestens „ausreichend“ (4,0) ist; andernfalls darf die Prüfung einmal wiederholt werden. Mit „ausreichend“ (4,0) oder besser bewertete Prüfungsleistungen dürfen nicht wiederholt werden.

Studienabschluss

• Wie zählt die Masterarbeit für die Abschlussnote?

Die Masterarbeit ist mit 30 Leistungspunkten gewichtet und geht entsprechend in die Gesamtnote ein.

• Wie beende ich mein Master-Studium?

Ihr Abschlusszeugnis erhalten Sie, wenn Sie im Prüfungsbüro einen Antrag auf Studienabschluss stellen. Für die Ausstellung des Zeugnisses sind die gemäß der Prüfungsordnung geforderten Leistungen (120 LP) nachzuweisen. Alle Studien- und Prüfungsleistungen müssen vollständig im CM dokumentiert sein. Das Ausstellen der Dokumente dauert ca. vier Wochen nach Einreichen der vollständigen Nachweise. Die Dokumente werden Ihnen dann nach ca. 4 Wochen postalisch zugesandt.

Masterzeugnis

Sie erhalten ein Prüfungszeugnis und eine Urkunde über den erworbenen Hochschulgrad eines Master of Arts – M.A. Außerdem erhalten Sie ein Diploma Supplement mit den Angaben der Studieninhalte, die mit dem Abschluss erworbenen akademischen und beruflichen Qualifikationen und der verleihenden Hochschule. Eine Übersetzung des Zeugnisses und der Urkunde ins Englische ist auf Wunsch möglich und muss schriftlich, unter Nennung des übersetzten Titels der MA-Arbeit in englischer Sprache, beantragt werden.

• An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Bitte wenden Sie sich je nach Art Ihrer Fragen an den/die Betreuer/in Ihrer Arbeit, an das Prüfungsbüro des Fachbereichs oder an die Master-Beauftragten. Die/den für den Masterstudiengang Public History zuständigen Ansprechpartner erreichen Sie unter public-history@fu-berlin.de.

 

(Stand: November 2023)

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