Häufig gestellt Fragen zum Abschluss des Master-Studiengangs „Turkologie“
Bitte lesen Sie sich diesen Leitfaden genau durch bevor Sie Ihren Studienabschluss planen. Bei offenen Fragen wenden Sie sich gern an die stellv. Masterbeauftragte: Sophie Luisa Nientimp-Yakut.
Zeitplan:
- Wann muss ich anfangen, mir Gedanken über die Masterarbeit zu machen?
- Wann besuche ich das Colloquium?
- Wie komme ich zu einem Thema für die Masterarbeit?
- Wie finde ich eine/n Betreuer/in und Bewerter/in für die Masterarbeit?
- Was hat es mit dem/der zweiten Bewerter/in und ggf. Prüfer/in auf sich?
- Wer darf erste/r und zweite/r Bewerter/in und Prüfer/in sein?
- Wie und wo melde ich mich für die Masterarbeit und die mündliche Prüfung an?
- Was ist die Voraussetzung für die Anmeldung zur Masterarbeit?
- Was ist die Voraussetzung für die Anmeldung zur mündlichen Prüfung?
- Wie lang ist die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit?
- Wann beginnt die Bearbeitungszeit?
- Ist festgelegt, ob zuerst die Masterarbeit geschrieben oder die mündliche Prüfung abgelegt wird?
Masterarbeit:
- Wie lang (wie umfangreich) soll bzw. darf die Masterarbeit sein?
- Was mache ich, wenn ich merke, dass ich mit dem Thema nicht zurechtkomme?
- Wo und in welcher Form gebe ich die Masterarbeit ab?
- Wie lange dauert es bis zur Benotung?
- Was ist, wenn die beiden Bewerter/innen der Masterarbeit unterschiedliche Noten vorschlagen?
- Was ist, wenn die Masterarbeit „nicht bestanden“ ist?
Wiederholung von Prüfunsgleistungen
Studienabschluss:
Masterzeugnis:
Zeitplan
• Wann muss ich anfangen, mir Gedanken über die Masterarbeit zu machen?
Es ist nicht verkehrt, sich bereits ab Beginn des Master-Studiums Gedanken über die Masterarbeit zu machen. Allerspätestens jedoch sollte das Thema zum Ende des 3. Semesters ungefähr feststehen, da man sich zum einen beim Prüfungsbüro rechtzeitig für die Masterarbeit anmelden muss und zum anderen das darauffolgende Forschungscolloquium im 4. Semester als ein begleitendes Seminar zu der Masterarbeit betrachtet wird. Darin hat jeder Teilnehmer die Gelegenheit, Fragen zur eigenen Arbeit zu stellen, weitere Gedankenanstöße anzunehmen sowie über ein spezielles Problem in der Gruppe zu diskutieren.
• Wann besuche ich das Colloquium?
Das Colloquium wird im 4. und somit im letzten Semester des Masterstudiums „Turkologie“ besucht. Das Colloquium findet jeweils nur zum Sommersemester statt.
• Wie komme ich zu einem Thema für die Masterarbeit?
Überlegen Sie, welches Thema Sie besonders interessiert. Welche bisherige Lehrveranstaltung fanden Sie spannend, welche/r Dozent/in hat Sie besonders angesprochen? Überlegen Sie, ob Sie das Thema einer besonders gut gelungenen Hausarbeit aufgreifen können und es zur Masterarbeit ausbauen wollen. Sie können sich ein Thema schon sehr präzise überlegen und es dann mit dem/der Betreuer/in absprechen. Im Prinzip ist jedes Thema möglich, unter der Voraussetzung, dass Sie dafür eine Betreuungszusage erhalten! Sie können auch mit einer ungefähren Vorstellung eine/n Betreuer/in ansprechen: „Mich interessiert dieses Thema, welche Aspekte oder Fragestellungen könnte ich in meiner Masterarbeit bearbeiten?“ Sie können die Arbeit auch aus jedem Modul bzw. jeder Lehrveranstaltung entwickeln, oder auch Thema und Betreuer/in ganz frei wählen, ohne einen Zusammenhang mit einer von Ihnen besuchten Lehrveranstaltung. Das Thema gibt der Prüfungsausschuss aus.
• Wie finde ich eine/n Betreuer/in und Bewerter/in für die Masterarbeit?
Sprechen Sie eine/n prüfungsberechtigten/e Dozenten/in an oder wenden Sie sich an die Lehrenden des Moduls, aus dem Sie Ihre Arbeit entwickeln möchten, sofern diese prüfungsberechtigt sind. Wenn Sie sich ein Thema frei überlegen und nicht wissen, welche/r Dozent/in dafür von Kompetenzen und Interessen her am besten in Frage kommt, dann erkundigen Sie sich, ggf. bei der stellv. Masterbeauftragten Sophie Luisa Nientimp-Yakut.
• Was hat es mit dem/der zweiten Bewerter/in und ggf. Prüfer/in auf sich?
Damit es fair zugeht, ist eine zweite Benotung erforderlich. Sie können selber eine/n zweite/n Bewerter/in und Prüfer/in Ihres Wunsches ansprechen.
• Wer darf erste/r und zweite/r Bewerter/in und Prüfer/in sein?
Der/die Bewerter/in (i. d. R. Erstprüfer/in, s. o.), aber auch der/die Zweitbewerter/in müssen „prüfungsberechtigte Lehrkräfte“ sein. Prüfungsberechtigt in diesem Sinne sind in der Regel „Hochschullehrer/innen“, d. h. Professor/innen, Honorarprofessor/innen, Privatdozent/innen. Angehörige des akademischen „Mittelbaus“ gehören also in der Regel nicht dazu. Bitte vergewissern Sie sich (ggf. durch eine direkte Frage), wenn Sie einen/e möglichen/e Prüfer/in ansprechen. Sonst würde das Prüfungsbüro Sie bei der Anmeldung darauf aufmerksam machen, und Sie müssten neu suchen.
• Wie und wo melde ich mich für die Masterarbeit und die mündliche Prüfung an?
Die Zulassung zur Masterarbeit und zur mündlichen Prüfung sind jederzeit zu den Sprechzeiten des Prüfungsbüros oder per Post möglich. Die Formulare finden Sie online auf den Serviceseiten des Fachbereichs Geschichts- und Kulturwissenschaften.
• Was ist die Voraussetzung für die Anmeldung zur Masterarbeit?
Für die Anmeldung der Masterarbeit sind nachzuweisen:
1. die Immatrikulation im Master-Studiengang „Turkologie“ an der Freien Universität Berlin.
2. Die Unterschrift beider prüfungsberechtigter Dozenten/in über die Bereitschaft zur Bewertung der Master-Arbeit.
3. Erfolgreiches Bestehen der Module „Türkische Sprachgeschichte“, „Islamwissenschaftliche Theorie und Methodik für Turkologen und Turkologinnen“ oder „Phonetik, Morphologie und Syntax einer mongolischen oder tungusischen Sprache“ sowie mindestens zwei der vier Module „Einheit und Vielfalt der Türksprachen und Türkvölker“, „Türkische Literatur“, „Iran und Turan“ und „Osmanisch“ (Amtsblatt (50/2011)).
• Was ist die Voraussetzung für die Anmeldung zur mündlichen Prüfung?
Für die Anmeldung der mündlichen Prüfung sind nachzuweisen:
1. die Immatrikulation im Master-Studiengang „Turkologie“ an der Freien Universität Berlin.
2. die Unterschrift des/der prüfungsberechtigten Dozenten/in über die Bereitschaft zur Abnahme der mündlichen Prüfung, ggf. auch die Unterschrift der/des Zweitprüferin/s.
3. die Benotung der Masterarbeit mit mindestens „ausreichend“ (4,0).
• Wie lang ist die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit?
Die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit beträgt inklusive Colloquium 22 Wochen. Die Bearbeitungszeit und die Abgabefrist sind identisch.
• Wann beginnt die Bearbeitungszeit?
Als Beginn der Bearbeitungszeit gilt das Datum der Ausgabe des Themas durch den Prüfungsausschuss. Zwischen der vollständigen Anmeldung der Masterarbeit beim Prüfungsbüro und der per Post versandten Ausgabe des Themas liegen ca. vier Wochen Bearbeitungszeit. Sie sollten allerdings schon bei der Anmeldung darauf vorbereitet sein, mit der Arbeit zu beginnen. (Früheste Abgabe: nach 11 Wochen nach der Mitteilung durch das Prüfungsbüro.)
• Ist festgelegt, ob zuerst die Masterarbeit geschrieben oder die mündliche Prüfung abgelegt wird?
Die mündliche Prüfung schließt sich so bald wie möglich der Masterarbeit an. Der Termin ist so zu organisieren, dass das Studium bis zum Ende des 4. Semesters abgeschlossen werden kann. Der Prüfungstermin wird der Studentin bzw. dem Studenten rechtzeitig bekannt gegeben.
Masterarbeit
Die Masterarbeit soll zeigen, dass die Studentin oder der Student in der Lage ist, eine disziplinäre Fragestellung im gewählten Fachgebiet auf fortgeschrittenem wissenschaftlichen Niveau selbstständig zu bearbeiten und die Ergebnisse angemessen darzustellen, wissenschaftlich einzuordnen und zu dokumentieren.
• Wie lang (wie umfangreich) soll bzw. darf die Masterarbeit sein?
Die Masterarbeit soll ca. 50 Seiten mit etwa 15.000 Wörtern umfassen. Als Beginn der Bearbeitungszeit gilt das Datum der Ausgabe des Themas durch den Prüfungsausschuss. Das Thema kann einmalig innerhalb der ersten drei Wochen je nach Studien- und Prüfungsordnung zurückgegeben werden und gilt dann als nicht ausgegeben. Bei der Abgabe hat die Studentin bzw. der Student schriftlich zu versichern, dass sie bzw. er die Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat. Die Masterarbeit ist von zwei Prüfungsberechtigten zu bewerten, die vom Prüfungsausschuss bestellt werden (unter Berücksichtigung Ihres Vorschlages) und von denen eine bzw. einer die Betreuerin bzw. der Betreuer der Masterarbeit sein soll.
• Was mache ich, wenn ich merke, dass ich mit dem Thema nicht zurechtkomme?
Das Thema kann je nach Studien- und Prüfungsordnung einmalig innerhalb der ersten drei Wochen zurückgegeben werden und gilt dann als nicht ausgegeben. Wenn Sie das Thema gut vorbereiten und mit dem/der Betreuer/in sorgfältig absprechen, ist dieser Fall extrem unwahrscheinlich.
• Wo und in welcher Form gebe ich die Masterarbeit ab?
Die Masterarbeit wird im Prüfungsbüro des Fachbereichs Geschichts- und Kulturwissenschaften innerhalb der Sprechzeiten fristgemäß eingereicht. Wird die Masterarbeit per Post versandt, muss das Paket mit dem Tagesstempel der Post versehen werden. Es sind drei gebundene Exemplare vorzulegen. Bei der Abgabe müssen Sie schriftlich versichern, dass Sie die Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt haben. Diese Erklärung muss als letzte Seite in die Masterarbeit eingebunden sein.
• Wie lange dauert es bis zur Benotung?
Das Prüfungsbüro leitet die Arbeit an die beiden Bewerter/innen weiter. Sie haben zusätzlich die Möglichkeit, die Arbeit nach der Vorlage beim Prüfungsbüro den Bewerter/innen zuzustellen. Die Bewerter/innen haben vier Wochen Zeit für die Begutachtung, nach Aufforderung durch das Prüfungsbüro.
• Was ist, wenn die beiden Bewerter/innen der Masterarbeit unterschiedliche Noten vorschlagen?
Laut Satzung für Allgemeine Prüfungsangelegenheiten der Freien Universität Berlin (FU-Mitteilungen 27/2006 vom 31.03.2006) wird die Note als arithmetisches Mittel gebildet.
• Was ist, wenn die Masterarbeit „nicht bestanden“ ist?
Die Masterarbeit ist nicht bestanden, wenn sie nicht mindestens mit „ausreichend“ (4,0) bewertet wird. Ein intensiver Kontakt mit dem/der Betreuer/in in der Vorbereitungs- und Schreibphase hilft diese Situation zu vermeiden! Die Masterarbeit darf dann einmal wiederholt werden.
Wiederholung von Prüfungsleistungen
Im Falle des Nichtbestehens dürfen sowohl die Masterarbeit als auch die mündliche Prüfung oder die Gesamtprüfung jeweils einmal wiederholt werden. Mit „ausreichend“ (4,0) oder besser bewertete Prüfungsleistungen dürfen nicht wiederholt werden.
Studienabschluss
• Wie zählt die Masterarbeit für die Abschlussnote?
Die Masterarbeit ist mit 30 Leistungspunkten gewichtet und geht entsprechend in die Gesamtnote ein.
• Wie beende ich mein Master-Studium?
Ihr Abschlusszeugnis erhalten Sie, wenn Sie im Prüfungsbüro einen Antrag auf Studienabschluss stellen. Für die Ausstellung des Zeugnisses sind die gemäß der Prüfungsordnung geforderten Leistungen (120 LP, davon 30 LP für die Masterarbeit) nachzuweisen. Alle Studien- und Prüfungsleistungen des Schwerpunktes müssen vollständig in SLCM dokumentiert sein. Das Ausstellen der Dokumente dauert ca. vier Wochen nach Einreichen der vollständigen Nachweise. Die Dokumente werden Ihnen dann nach ca. 4 Wochen postalisch zugesandt.
Masterzeugnis
Die Studierenden erhalten ein Prüfungszeugnis und eine Urkunde über den erworbenen Hochschulgrad eines Master of Arts - M.A. Außerdem erhalten sie ein Diploma Supplement mit den Angaben der Studieninhalte, die mit dem Abschluss erworbenen akademischen und beruflichen Qualifikationen und der verleihenden Hochschule. Eine Übersetzung des Zeugnisses und der Urkunde ins Englische ist auf Wunsch möglich und muss schriftlich, unter Nennung des übersetzten Titels der MA-Arbeit in englischer Sprache, beantragt werden.
• An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Bitte wenden Sie sich je nach Art Ihrer Fragen an den/die Betreuer/in Ihrer Arbeit, an das Prüfungsbüro des Fachbereichs oder an die stellv. Masterbeauftragte Sophie Luisa Nientimp-Yakut.