Judaistik
Der Weg zum Bachelor-Abschluss im Kernfach Judaistik:
Leitfaden für Studierende im 5. und 6. Semester
Verbindlich sind die Ordnungen der Freien Universität Berlin: Die Prüfungsordnungen für den Bachelorstudiengang „Judaistik“ (Kernfach 90 LP; FU-Mitteilungen 43/2003 vom 30.09.2003) wird zum WiSe 2007/08 nicht mehr angeboten) und die Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang „Judaistik“ (Kernfach 120 LP; ab WiSe 2007/08) sowie die Satzung für allgemeine Prüfungsangelegenheiten (SfAP) in der jeweils gültigen Fassung.
Studentinnen und Studenten, die vor Beginn des Wintersemesters 2007/2008 an der Freien Universität Berlin für den Bachelorstudiengang Judaistik immatrikuliert worden sind, setzen das Studium auf der Grundlage der Prüfungs- und der Studienordnung vom 30. September 2003 fort (90 LP Kernfach) fort, sofern sie nicht die Fortsetzung des Studiums auf der Grundlage der neuen Studienordnung und Prüfungsordnung (120 LP Kernfach) bei dem zuständigen Prüfungsausschuss zum SoSe 2008 beantragen. Für Studierende im fünften oder in einem höheren Semester besteht die Möglichkeit zum Wechsel nicht mehr.
Wenn die Angaben für beide Ordnungen gilt, wird in folgenden Angaben keine Unterscheidung getroffen.
- Wann muss ich anfangen, mir Gedanken über die Bachelorarbeit zu machen?
- Was ist die Voraussetzung für die Anmeldung zur Bachelorarbeit?
- Wie lang ist die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit? Wann beginnt die Bearbeitungszeit?
- Gibt es im Bachelor- Kernfach Judaistik auch eine mündliche Bachelorprüfung?
Wann muss ich anfangen, mir Gedanken über die Bachelorarbeit zu machen?
Sie sollten Sie sich gegen Mitte des 5. Semesters – also etwa eineinhalb Semester vor Ende Ihres Studiums Gedanken über die Arbeit, das Thema und die Betreuung machen.
Was ist die Voraussetzung für die Anmeldung zur Bachelorarbeit?
90 LP Kernfach:
Gemäß § 7 der Prüfungsordnung des Bachelorstudiengang „Judaistik“ (FU-Mitteilungen 43/2003) müssen alle in § 4 genannten Module erfolgreich absolviert sein;
120 LP Kernfach:
Gemäß § 6 (vorbehaltlich endgültiger Verabschiedung) der Prüfungsordnung des Bachelorstudiengang „Judaistik“ ab WiSe 2007/ 08 müssen alle Module der Einführungs- und der Aufbauphase (1. bis 4. Semester) erfolgreich absolviert sein.
Wie lang ist die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit? Wann beginnt die Bearbeitungszeit?
Die Bearbeitungszeit beträgt laut beiden Prüfungsordnungen acht Wochen. Als Beginn der Bearbeitungszeit gilt das Datum der Ausgabe des Themas durch den Prüfungsausschuss. Sie erhalten darüber schriftliche Nachricht durch das Prüfungsbüro. (Frühestens nach Einreichung der vollständigen Unterlagen.). Überlegen Sie sich also vor der Anmeldung zur Bachelorarbeit, ob Sie mit der Vorbereitung weit genug sind. Wie früh Sie parallel zum Studium mit der Vorbereitung beginnen, ist Ihnen überlassen.
120 LP Kernfach: die Bearbeitungszeit kann in begründeten Ausnahmefällen um vier Wochen verlängert werden.
Gibt es im Bachelor Kernfach „Judaistik“ auch eine mündliche Bachelorprüfung?
Ja. Die mündliche Prüfung dauert 30 Minuten. Voraussetzung ist eine Bewertung der Bachelorarbeit mit mindestens der Note „ausreichend“ (4,0).
- Wie melde ich mich für die Bachelorarbeit an?
- Wann und wo melde ich die Bachelorarbeit an?
Wie melde ich mich für die Bachelorarbeit an?
Sie müssen sich für die Bachelorarbeit schriftlich anmelden. Die Formulare erhalten auf der Seite "Anträge und Formulare" zum Ausdrucken.
Sie benötigen den Nachweis der Immatrikulation an der Freien Universität Berlin sowie Nachweise über die bisher erbrachten Studienleistungen (vorläufig auch „in Papierform“, solange noch nicht alle Leistungen in Campus Management erfasst sind). Sie benötigen auch die Unterschrift (Einverständniserklärung) der beiden Prüfer/innen.
nur 120 LP Kernfach: Wird keine entsprechende Bescheinigung vorgelegt, ernennt der zuständige Prüfungsausschuss eine Betreuerin/einen Betreuer.
Auf dem Formular „Anlage 1“ tragen Sie das Thema für die Bachelorarbeit ein und lassen es durch die Unterschrift des/ der Erstprüfer/in bestätigen. Praktischer Tipp: Frühzeitig die Formulare abholen, damit in die Gespräche mit den möglichen Prüfern/innen gehen!
Wann und wo melde ich die Bachelorarbeit an?
Die Anmeldung ist jederzeit zu den Sprechzeiten des Prüfungsbüros oder per Post möglich.
- Wie komme ich zu einem Thema für die Bachelorarbeit?
- Wie finde ich eine/n Betreuer/in für die Bachelorarbeit?
- Was ist der Unterschied zwischen „Betreuer/in“ und „Prüfer/in“?
- Was hat es mit dem/der zweiten Prüfer/in auf sich?
- Wer darf erste/r und zweite/r Prüfer/in sein?
- Was mache ich, wenn ich merke, dass ich mit dem Thema nicht zurechtkomme?
Wie komme ich zu einem Thema für die Bachelorarbeit?
90 LP Kernfach:
Sie müssen ein Thema aus dem von Ihnen gewählten Spezialisierungsmodul vorschlagen, also aus einem der drei Bereiche Antike, Mittelalter oder Neuzeit. Wählen Sie aus diesem Bereich das Thema, das Sie besonders interessiert. Welche Lehrveranstaltung in der Spezialisierungsphase fanden Sie besonders spannend, welche/r Dozent/in hat Sie besonders angesprochen? Überlegen Sie, ob Sie das Thema eines besonders gut gelungenen Essays aufgreifen können und dieses Thema zur Bachelorarbeit ausbauen wollen.
120 LP Kernfach:
Überlegen Sie, welches Gebiet des Studiengangs, welches Thema Sie besonders interessiert. Welche bisherige Lehrveranstaltung fanden Sie besonders spannend, welche/r Dozent/in hat Sie besonders angesprochen? Überlegen Sie, ob Sie das Thema eines besonders gut gelungenen Essays aufgreifen können und dieses Thema zur Bachelorarbeit ausbauen wollen. Möglich ist auch ein Thema, das im Zusammenhang mit einem Praktikum an einem Museum, einer Bibliothek oder einem Archiv, ihr persönliches Interesse geweckt hat, dem/der Betreuer/in vorzuschlagen. Sie können sich ein Thema schon sehr präzise überlegen und es dann mit dem/ der Betreuer/in absprechen. Im Prinzip ist jedes Thema möglich, unter der Voraussetzung, dass Sie dafür eine Betreuungszusage erhalten! Sie können auch mit einer ungefähren Vorstellung eine/n Betreuer/in ansprechen: „Mich interessiert …; was genau könnte ich da bearbeiten?“ Sie können die Arbeit aus jedem Modul bzw. jeder Lehrveranstaltung entwickeln, das Thema ganz frei wählen, ohne einen Zusammenhang mit einer von Ihnen besuchten Lehrveranstaltung. Thema und Aufgabenstellung müssen jedoch so beschaffen sein, dass die Bearbeitung innerhalb der acht Wochen Bearbeitungszeit abgeschlossen werden kann.
Wie finde ich eine/n Betreuer/in für die Bachelorarbeit?
Sie können jede/n prüfungsberechtigte/n Dozentin oder Dozenten kontaktieren.
120 LP Kernfach: Ihnen wird zudem ein die Bachelorarbeit begleitendes Colloquium angeboten; Sie sind nicht zur Teilnahme verpflichtet, im Blick auf den erfolgreichen Abschluss der Arbeit wird diese Ihnen jedoch sehr anempfohlen.
Was ist der Unterschied zwischen „Betreuer/in“ und „Prüfer/in“?
Der/ die Betreuer/In ist Ihr Ansprechpartner vor und während Verfassen der Bachelorarbeit bis Abgabe. In der Regel ist der / die Betreuer/in auch erste/r Prüfer/in.
Was hat es mit dem/der zweiten Prüfer/in auf sich?
Damit es fair zugeht, ist eine zweite Benotung erforderlich. Ihr/e Betreuer/in wird einen Vorschlag für den/die zweiten Prüfer/in machen.
Wer darf erste/r und zweite/r Prüfer/in sein?
Der / die Betreuer/in (i. d. R. Erstprüfer/in, s. o.), aber auch der / die Zweitprüfer/in müssen „prüfungsberechtigte Lehrkräfte“ sein. Prüfungsberechtigt in diesem Sinne sind in der Regel „Hochschullehrer/innen“, d. h. Professor/innen, Honorarprofessor/innen, Privatdozent/innen. Angehörige des akademischen „Mittelbaus“ gehören also in der Regel nicht dazu. Bitte vergewissern Sie sich (ggf. durch eine direkte Frage), wenn Sie einen/e möglichen/e Prüfer/in ansprechen. Sonst würde das Prüfungsbüro Sie bei der Anmeldung darauf aufmerksam machten, und Sie müssten neu suchen.
Was mache ich, wenn ich merke, dass ich mit dem Thema nicht zurechtkomme?
Wenn Sie das Thema gut vorbereiten und mit dem / der Betreuer/in sorgfältig absprechen, ist dieser Fall extrem unwahrscheinlich.
120 LP Kernfach: Sie können das Thema einmalig innerhalb der ersten zwei Wochen zurückgeben, es gilt dann nicht als ausgegeben.
- Wie lang (wie umfangreich) soll bzw. darf die Bachelorarbeit sein?
- Wo und in welcher Form gebe ich die Bachelorarbeit ab?
- Wie lange dauert es bis zur Benotung?
Wie lang /wie umfangreich soll bzw. darf die Bachelorarbeit sein?
90 LP Kernfach: etwa 20 Seiten.
120 LP Kernfach: ca. 9.000 Wörter, also etwa 30 Seiten.
Der Umfang der Arbeit versteht sich einschließlich Anmerkungen und Literaturverzeichnis. Es sind immer themenspezifische Sonderfälle denkbar, z. B. Anhänge von Dokumenten. Bitte sprechen Sie das in jedem Fall individuell mit Ihrem/r Betreuer/in ab.
Wo und in welcher Form gebe ich die Bachelorarbeit ab?
Die Bachelorarbeit wird im Prüfungsbüro des Fachbereichs Geschichts- und Kulturwissenschaften innerhalb der Sprechzeiten fristgemäß eingereicht. Wird die Bachelorarbeit per Post versandt, muss das Paket mit dem Tagesstempel der Post versehen werden.
Es sind drei gebundene Exemplare vorzulegen. Bei der Abgabe müssen Sie schriftlich versichern, dass Sie die Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt haben. Diese Erklärung muss als letzte Seite in die Bachelorarbeit eingebunden sein.
Wie lange dauert es bis zur Benotung?
Das Prüfungsbüro leitet die Arbeit an die beiden Prüfer/innen weiter. Sie haben zusätzlich die Möglichkeit, die Arbeit nach der Vorlage beim Prüfungsbüro den Prüfern/innen zuzustellen.
Die Prüfer/innen haben vier Wochen Zeit für die Begutachtung.
- Was ist, wenn die beiden Prüfer/innen unterschiedliche Noten vorschlagen?
- Was ist, wenn die Bachelorarbeit „nicht bestanden“ ist?
- Wie zählt die Bachelorarbeit für die Bachelor-Note?
- Ist damit mein Bachelor-Studium fertig?
- Wie beende ich mein Bachelor-Studium? Bekomme ich mein Zeugnis automatisch zugeschickt?
- An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Was ist, wenn die beiden Prüfer/innen unterschiedliche Noten vorschlagen?
Laut Satzung für Allgemeine Prüfungsangelegenheiten der Freien Universität Berlin (FU-Mitteilungen 27/2006 vom 31.03.2006) wird die Note als arithmetische Mittel gebildet.
Was ist, wenn die Bachelorarbeit „nicht bestanden“ ist?
Die Bachelor-Arbeit ist nicht bestanden, wenn sie nicht mindestens mit „ausreichend“ (4,0) bewertet wird. Ein intensiver Kontakt mit dem / der Betreuer/in in der Vorbereitungs- und Schreibphase hilft diese Situation zu vermeiden! Die Bachelorarbeit darf dann einmal wiederholt werden.
Wie zählt die Bachelorarbeit für die Bachelor-Note?
Die Bachelorarbeit ist mit 9 Leistungspunkten gewichtet und geht entsprechend in die Gesamtnote ein.
Ist damit mein Bachelor-Studium fertig?
Nicht automatisch. Nach der Prüfungsordnung für den 120 LP Kernfach Judaistik müssen Sie die Module des dritten Studienjahres erfolgreich abschließen. Nach der 90 LP Kernfach Studienordnung ist die Anmeldung zur BA-Arbeit erst bei Nachweis aller Module möglich.
Zweitens interessiert für die Bachelorarbeit nur Ihr Kernfach. Nach der Bachelorarbeit müssen Sie noch die mündliche Prüfung erfolgreich absolvieren. Für den Abschluss des BA-Studiums aber müssen Sie auch Ihre anderen Studienanteile erfolgreich abschließen:
90 LP Kernfach: Ihr 60 LP Bereich aus einem weiteren Fach bzw. zwei weiteren Fächern
120 LP Kernfach: 30 LP-Modulangebot
UND (gilt für 90 LP und 120 Kernfach Judaistik) die 30 LP im Bereich Allgemeine Berufsvorbereitung.
Wie beende ich mein Bachelor-Studium? Bekomme ich mein Zeugnis automatisch zugeschickt?
Ihr Abschlusszeugnis erhalten Sie, wenn Sie im Prüfungsbüro einen Antrag auf Studienabschluss stellen. Das Ausstellen der Dokumente dauert mindestens vier Wochen nach Einreichen der vollständigen Nachweise. Bitte fragen Sie vor der Abholung der Dokumente im Prüfungsbüro nach.
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Bitte wenden Sie sich je nach Art Ihrer Fragen an den/ die Betreuer/in Ihrer Arbeit, an das Prüfungsbüro des Fachbereichs, an die Studentische Studienberatung oder an den Bachelor-Beauftragten für den Bachelor-Studiengang Judaistik, Dr. Klaus Herrmann, der zugleich Vorsitzender des Bachelor/Master-Prüfungsausschusses des Fachbereichs Geschichts- und Kulturwissenschaften ist.