Geschichte und Kultur des Vorderen Orients
Der Weg zum Bachelor-Abschluss im Kernfach Geschichte und Kultur des Vorderen Orients (120 LP-Studiengang)
Leitfaden für Studierende im 5. und 6. Semester
Verbindlich sind die Ordnungen der Freien Universität Berlin, hier v. a.: Die aktuelle Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang „Geschichte und Kultur des Vorderen Orients“ und die relevanten allgemeinen Richtlinien, Satzungen und Ordnungen der Freien Universität Berlin in der jeweils gültigen Fassung.
- Wann muss ich anfangen, mir Gedanken über die Bachelorarbeit zu machen?
- Wie komme ich zu einem Thema für die Bachelorarbeit?
- Wie finde ich eine/n Betreuer/in für die Bachelorarbeit?
- Was ist der Unterschied zwischen „Betreuer/in“ und „Gutachter/in“?
- Was hat es mit dem/der zweiten Gutachter/in auf sich?
- Wer darf erste/r und zweite/r Gutachter/in sein?
- Was mache ich, wenn ich merke, dass ich mit dem Thema nicht zurechtkomme?
Wann muss ich anfangen, mir Gedanken über die Bachelorarbeit zu machen?
Sie sollten Sie sich gegen Mitte des 5. Semesters – also etwa eineinhalb Semester vor Ende Ihres Studiums Gedanken über die Arbeit, das Thema und die Betreuung machen.
Wie komme ich zu einem Thema für die Bachelorarbeit?
Überlegen Sie, welches Gebiet des Studiengangs, welches Thema Sie besonders interessiert. Welche bisherige Lehrveranstaltung fanden Sie besonders spannend, welche/r Dozent/in hat Sie besonders angesprochen? Überlegen Sie, ob Sie das Thema eines besonders gut gelungenen Referats oder Essays aufgreifen können und dieses Thema zur Bachelorarbeit ausbauen wollen. Sie können sich ein Thema schon sehr präzise überlegen und es dann mit dem/ der Betreuer/in absprechen. Im Prinzip ist jedes Thema möglich, unter der Maßgabe, dass das Thema zum Studienfach passt bzw. der fächerspezifische Blick einen Mehrwert für die Frage hat und unter der Voraussetzung, dass Sie dafür eine Betreuungszusage erhalten.
Sie können auch mit einer ungefähren Vorstellung eine/n Betreuer/in ansprechen: „Mich interessiert …; was genau könnte ich da bearbeiten?“ Sie können die Arbeit aus jedem Modul bzw. jeder Lehrveranstaltung entwickeln oder auch das Thema ganz frei wählen, ohne direkten Zusammenhang mit einer von Ihnen besuchten Lehrveranstaltung. Einen Anspruch darauf, ein bestimmtes Thema bearbeiten zu dürfen, besteht nicht; offiziell gibt der Prüfungsausschuss das Thema aus. Aber wenn Sie ein Thema plausibel entwickeln und vernünftig absprechen, wird Ihnen selbstverständlich auch kein anderes Thema zugewiesen!
Wie finde ich eine/n Betreuer/in für die Bachelorarbeit?
Sie können jede „prüfungsberechtigte“ Lehrkraft kontaktieren (siehe dazu unten). Er oder sie wird Ihre Arbeit betreuen, wenn das Thema nicht allzu weit von ihren oder seinen Arbeitsgebieten entfernt ist. Informieren Sie sich daher vorab auf der Homepage des Instituts, ob Ihr/e gewünschte/r Betreuer/in Ihr Themengebiet abdeckt. Sie sollten außerdem schon eine erste Recherche unternommen und einen Eindruck vom Forschungsstand haben, bevor Sie sich an die betreffende Person wenden.
Was ist der Unterschied zwischen „Betreuer/in“ und „Gutachter/in“?
Der/ die Betreuer/In ist Ihr Ansprechpartner vor und während Verfassen der Bachelorarbeit bis Abgabe. In der Regel ist der / die Betreuer/in auch Erstgutachter/in. Die „Betreuung“ ist in der Prüfungsordnung ausdrücklich vorgesehen und umfasst vornehmlich die Besprechung des Themas, der Gliederung und eventueller Probleme. Um einen möglichst reibungslosen Ablauf zu fördern, wird empfohlen, die Betreuung im Laufe der Vorlesungszeit zu klären, da die Prüfungsberechtigten in der vorlesungsfreien Zeit unter Umständen durch Forschungs- und Dienstreisen oder Ähnliches verhindert sind.
Was hat es mit dem/der Zweitgutachter/in auf sich?
Damit es fair zugeht, ist eine zweite Benotung erforderlich. Ihr/e Betreuer/in wird einen Vorschlag für den/die zweiten Zweitgutachter/in machen.
Wer darf Erstgutachter/in und Zweitgutachter/in sein?
Der / die Betreuer/in (i. d. R. Erstgutachter/in, s. o.), aber auch der / die Zweitgutachter/in müssen „prüfungsberechtigte Lehrkräfte“ sein. Prüfungsberechtigt in diesem Sinne sind in der Regel „Hochschullehrer/innen“, d. h. Professor/innen, Honorarprofessor/innen, Privatdozent/innen. Angehörige des akademischen „Mittelbaus“ gehören also in der Regel nicht dazu. Bitte vergewissern Sie sich (ggf. durch eine direkte Frage), wenn Sie einen/e möglichen/e Gutachter/in ansprechen. Sonst würde das Prüfungsbüro Sie bei der Anmeldung darauf aufmerksam machten, und Sie müssten neu suchen
Was mache ich, wenn ich merke, dass ich mit dem Thema nicht zurechtkomme?
Wenn Sie das Thema gut vorbereiten und mit dem / der Betreuer/in sorgfältig absprechen, ist dieser Fall extrem unwahrscheinlich. Sie sollten das Thema also erst anmelden, wenn Sie es mit dem / der Betreuer/in abgeklärt haben und sich Ihrer Sache sicher sind.
Hinweis: Sie können das Thema einmalig innerhalb der ersten zwei Wochen (nach Zulassung durch das Prüfungsbüro) zurückgeben.
- Wie melde ich mich für die Bachelorarbeit an? Und welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?
- Wann und wo melde ich die Bachelorarbeit an?
Wie melde ich mich für die Bachelorarbeit an?
Sie müssen sich für die Bachelorarbeit schriftlich anmelden. Die Formulare erhalten auf der Seite "Anträge und Formulare" zum Ausdrucken. Es muss vom Erstbetreuer / der Erstbetreuerin und dem Zweitbetreuer / der Zweitbetreuerin sowie von Ihnen selbst unterschrieben werden.
Zum Zeitpunkt der Anmeldung müssen Module im Umfang von mindestens 80 LP im Kernfach des Bachelorstudiengangs erfolgreich abgeschlossen worden sein. Dem Antrag muss eine Erklärung gemäß RSPO ³23 Abs. 1 Satz 2 (Anlage 1 = Plagiatserklärung) beigefügt werden.
Wann und wo melde ich die Bachelorarbeit an?
Die Anmeldung ist jederzeit zu den Sprechzeiten des Prüfungsbüros oder per Post möglich.
- Wie lang (wie umfangreich) soll bzw. darf die Bachelorarbeit sein?
- Wie lang ist die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit? Wann beginnt die Bearbeitungszeit?
- Wo und in welcher Form gebe ich die Bachelorarbeit ab?
- Wie lange dauert es bis zur Benotung?
- Gibt es im Bachelor Kernfach Geschichte und Kultur des Vorderen Orients auch eine mündliche Bachelorprüfung?
- Wann muss ich meine Arbeit spätestens anmelden, um problemlos in einen Master-Studiengang zu wechseln?
Wie lang (wie umfangreich) soll bzw. darf die Bachelorarbeit sein?
Die Bachelorarbeit soll etwa 9.000 Wörter umfassen. Die Wortzählung beginnt mit der Einleitung und endet mit dem letzten Satz des Fazits, inkl. Fußnoten. Deckblatt, Inhalts- und Literaturverzeichnis werden nicht mitgezählt.
Wie lang ist die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit? Wann beginnt die Bearbeitungszeit?
Die Bearbeitungszeit beträgt laut Prüfungsordnung 16 Wochen. Als Beginn der Bearbeitungszeit gilt das Datum der Ausgabe des Themas durch den Prüfungsausschuss. Sie erhalten darüber schriftliche Nachricht durch das Prüfungsbüro. (Frühestens nach Einreichung der vollständigen Unterlagen.) Stellen Sie also sicher, dass die Freie Universität Ihre aktuelle Postadresse hat.
Überlegen Sie sich vor der Anmeldung zur Bachelorarbeit, ob Sie mit der Vorbereitung weit genug sind. Wie früh Sie parallel zum Studium mit der Vorbereitung beginnen, ist Ihnen überlassen.
Wo und in welcher Form gebe ich die Bachelorarbeit ab?
Die Bachelorarbeit muss fristgemäß im Prüfungsbüro des Fachbereichs Geschichts- und Kulturwissenschaften innerhalb der Sprechzeiten eingereicht werden. Es müssen drei gebundene Exemplare sowie je eine maschinenlesbare PDF-Version auf CD abgegeben werden. „Gebunden“ bedeutet, dass die Seiten untrennbar miteinander verbunden sein müssen; ein Schnellhefter oder Ringbuch reicht daher nicht.
Bei der Abgabe müssen Sie schriftlich versichern, dass Sie die Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt haben. Diese Erklärung muss als letzte Seite in die Bachelorarbeit eingebunden sein.
Wird die Bachelorarbeit per Post versandt, muss das Paket mit dem Tagesstempel der Post versehen werden.
Wie lange dauert es bis zur Benotung?
Das Prüfungsbüro leitet die Arbeit an die beiden Gutachter/innen weiter. Sie haben zusätzlich die Möglichkeit, die Arbeit nach der Vorlage beim Prüfungsbüro den Prüfern/innen zuzustellen.
Die Bewerter/innen haben vier Wochen Zeit für die Begutachtung.
Gibt es im Bachelor Kernfach Geschichte und Kultur des Vorderen Orients auch eine mündliche Bachelorprüfung?
Nein, die mündliche Bachelorprüfung entfällt für alle, die seit dem Wintersemester 2014/15 immatrikuliert wurden.
Wann muss ich meine Arbeit spätestens anmelden, um problemlos in einen Master-Studiengang zu wechseln?
Siehe hierzu die Infoseite „Vom Bachelor zum Master“ des Fachbereichs Geschichts- und Kulturwissenschaften.
- Was ist, wenn die beiden Gutachter/innen unterschiedliche Noten vorschlagen?
- Was ist, wenn die Bachelorarbeit „nicht bestanden“ ist?
- Wie zählt die Bachelorarbeit für die Gesamtnote?
Was ist, wenn die beiden Gutachter/innen unterschiedliche Noten vorschlagen?
Laut Rahmenstudien- und -prüfungsordnung (RSPO) (ab 10/2013) wird aus den beiden Noten ein arithmetisches Mittel errechnet.
Wann gilt die Bachelorarbeit als „nicht bestanden“? Und was passiert dann?
Die Bachelor-Arbeit ist nicht bestanden, wenn sie nicht mindestens mit „ausreichend“ (4,0) bewertet wird. Ein intensiver Kontakt mit dem / der Betreuer/in während der Vorbereitungs- und Schreibphase hilft diese Situation zu vermeiden! Sollte es am Ende doch dazu kommen, darf die Bachelorarbeit einmal wiederholt werden.
Wie zählt die Bachelorarbeit für die Gesamtnote?
Die Bachelorarbeit ist mit 10 Leistungspunkten gewichtet und geht entsprechend in die Gesamtnote ein.
- Wie beende ich mein Bachelor-Studium?
- Wie komme ich an mein Zeugnis?
Wie beende ich mein Bachelor-Studium?
Neben den Modulen des Kernfaches und der Bachelorarbeit müssen vor Abschluss des Studiums natürlich auch der Affine Bereich (30 LP) sowie der ABV-Bereich erfolgreich absolviert werden. Sobald Sie alle 180 LP gesammelt haben, können Sie mit dem entsprechenden Formular einen Antrag auf Studienabschluss stellen.
Wie komme ich an mein Zeugnis?
Ihr Abschlusszeugnis erhalten Sie, nachdem Sie im Prüfungsbüro den Antrag auf Studienabschluss gestellt haben. Das Ausstellen der Dokumente dauert mindestens vier Wochen nach Einreichen der vollständigen Nachweise. Bitte fragen Sie vor der Abholung der Dokumente im Prüfungsbüro nach.
Bitte wenden Sie sich je nach Art Ihrer Fragen an den / die Betreuer/in Ihrer Arbeit, an das Prüfungsbüro des Fachbereichs, an das Tutoring oder an die jeweiligen Bachelor-Beauftragten Ihres Studienschwerpunktes.