Koreastudien
Der Weg zum Bachelor-Abschluss im Kernfach Koreastudien: Leitfaden für Studierende im 5. und 6. Semester
Hier erhalten Sie Hinweise zum Ablauf. Wie Sie die Arbeit vorbereiten und schreiben (wissenschaftliches Arbeiten, Erstellung wissenschaftlicher Texte, Literaturverzeichnis usw.) – darüber haben Sie das Wesentlichste bereits in der LV „Wissenschaftliche Methoden der Koreastudien“ im Rahmen des Einführungsmoduls im 1. FS erfahren. Verbindlich sind die Ordnungen der Freien Universität Berlin, hier vor allem die Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Koreastudien/Ostasienwissenschaften und die Satzung für allgemeine Prüfungsangelegenheiten (SfAP) in der jeweils gültigen Fassung.
- Wann muss ich anfangen, mir Gedanken über die Bachelorarbeit zu machen?
- Was ist die Voraussetzung für die Anmeldung zur Bachelorarbeit?
- Wie lang ist die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit? Wann beginnt die Bearbeitungszeit?
- Gibt es im Bachelor Kernfach Koreastudien auch eine mündliche Bachelorprüfung?
Wann muss ich anfangen, mir Gedanken über die Bachelorarbeit zu machen?
Sie sollten sich gegen Ende des 5. Semesters – also etwa eineinhalb Semester vor Ende Ihres Studiums – Gedanken über die Arbeit, das Thema und die Betreuung machen.
Was ist die Voraussetzung für die Anmeldung zur Bachelorarbeit?
Sie müssen 75 LP in den Modulen des Kernfachs erreicht haben, darunter alle Module, die laut „Exemplarischem Studienverlaufsplan“ (Anl. 2 der Studienordnung) bis Ende des 2. FS abgeschlossen sein sollen. Das sind die Module Koreanisch I und II, die beiden Einführungsmodule in die Koreastudien sowie das Aufbaumodul, insges. 65 LP. Weitere 10 LP müssen Sie also entweder durch ein Ostasien-Modul oder durch ein Vertiefungsmodul erwerben.
Wie lang ist die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit? Wann beginnt die Bearbeitungszeit?
Die Bearbeitungszeit beträgt laut Prüfungsordnung zwölf Wochen. Als Beginn der Bearbeitungszeit gilt das Datum der Ausgabe des Themas durch den Prüfungsausschuss. Sie erhalten darüber schriftliche Nachricht durch das Prüfungsbüro. (Frühestens nach Einreichung der vollständigen Unterlagen.)
Überlegen Sie sich also vor der Anmeldung zur Bachelorarbeit, ob Sie mit der Vorbereitung weit genug sind.
Gibt es im Bachelor Kernfach Koreastudien auch eine mündliche Bachelorprüfung?
Nein. Bei den Koreastudien besteht die Prüfung nur aus der schriftlichen Hausarbeit (Bachelorarbeit). In anderen Studiengängen/ Fächern unseres Fachbereiches ist das jedoch anders, deswegen ist auf manchen Formularen (siehe unten) von einer mündlichen Prüfung die Rede. Nicht verwirren lassen, das können Sie ignorieren!
- Wie melde ich mich für die Bachelorarbeit an?
- Wann und wo melde ich die Bachelorarbeit an?
Wie melde ich mich für die Bachelorarbeit an?
Sie müssen sich für die Bachelorarbeit schriftlich anmelden. Die Formulare erhalten auf der Seite "Anträge und Formulare" zum Ausdrucken.
Überprüfen Sie, ob alle erbrachten Leistungen im Campus Management erfasst sind. Dann benötigen Sie den Nachweis der Immatrikulation an der Freien Universität Berlin sowie die Unterschrift (Einverständniserklärung) der beiden Prüfer/innen (siehe unten. – Praktischer Tipp: Frühzeitig die Formulare ausdrucken, und damit in die Gespräche mit den möglichen Prüfer/inne/n gehen!
Wann und wo melde ich die Bachelorarbeit an?
Die Anmeldung ist jederzeit zu den Sprechzeiten des Prüfungsbüros oder per Post möglich.
- Wie komme ich zu einem Thema für die Bachelorarbeit?
- Wie finde ich eine/n Betreuer/in für die Bachelorarbeit?
- Was ist der Unterschied zwischen „Betreuer/in“ und „Prüfer/in“?
- Was hat es mit dem/ der zweiten Prüfer/in auf sich?
- Wer darf erste/r und zweite/r Prüfer/in sein?
- Was mache ich, wenn ich merke, dass ich mit dem Thema nicht zurechtkomme?
Wie komme ich zu einem Thema für die Bachelorarbeit?
Überlegen Sie, welches Gebiet der Koreastudien, welches Thema Sie besonders interessiert. Welche bisherige Lehrveranstaltung fanden Sie besonders spannend, welche/r Dozent/in hat Sie besonders angesprochen? Überlegen Sie, ob Sie das Thema einer besonders gut gelungenen Hausarbeit aufgreifen können und dieses Thema zur Bachelorarbeit ausbauen wollen. Sie können sich ein Thema schon sehr präzise überlegen und es dann mit dem / der Betreuer/in absprechen. Im Prinzip ist jedes Thema möglich, unter der Voraussetzung, dass Sie dafür eine Betreuungszusage erhalten! – Sie können auch mit einer ungefähren Vorstellung eine/n Betreuer/in ansprechen: „Mich interessiert die Silhak-Bewegung, was genau könnte ich da bearbeiten?“ – Die beiden Vertiefungsmodule sind in besonderer Weise als ein Angebot gedacht, daraus die Bachelor-Arbeit zu entwickeln. Sie können die Arbeit auch aus jedem anderen Modul bzw. jeder anderen Lehrveranstaltung entwickeln, oder auch Thema und Betreuer/in ganz frei wählen, ohne einen Zusammenhang mit einer von Ihnen besuchten Lehrveranstaltung. – Laut Prüfungsordnung haben Sie ein Vorschlagsrecht für das Thema; ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht, denn offiziell gibt der Prüfungsausschuss das Thema aus. Aber wenn Sie ein Thema plausibel entwickeln und vernünftig absprechen, wird Ihnen selbstverständlich auch kein anderes Thema zugewiesen!
Wie finde ich eine/n Betreuer/in für die Bachelorarbeit?
Das ergibt sich fast schon aus der vorigen Frage. Sprechen Sie eine/n prüfungsberechtigten/e Dozenten/in an. Wenn Sie die Arbeit aus einem Vertiefungsmodul heraus entwickeln, sprechen Sie die Lehrenden dieses Moduls an. Wenn Sie sich ein Thema frei überlegen und nicht wissen, welche/r Dozent/in dafür von Kompetenzen und Interessen her am besten in Frage kommt, dann erkundigen Sie sich, ggf. auch bei der Studentischen Studienberatung.
Was ist der Unterschied zwischen „Betreuer/in“ und „Prüfer/in“? Was hat es mit dem/der zweiten Prüfer/in auf sich?
Die „Betreuung“ ist in der Prüfungsordnung ausdrücklich vorgesehen. In der Regel ist der/ die Betreuer/in auch erste/r Prüfer/in. Damit es fair zugeht, ist eine zweite Benotung erforderlich. Sie können selber eine/n zweite/n Prüfer/in Ihres Wunsches ansprechen, aber bitte in Rücksprache mit dem/ der Erstprüfer/in. Wenn Sie niemanden wissen: Ihr/e Betreuer/in wird einen Vorschlag für den/die zweite/n Prüfer/in machen.
Wer darf erste/r und zweite/r Prüfer/in sein?
Der/ die Betreuer/in (i. d. R. Erstprüfer/in, s. o.), aber auch der/ die Zweitprüfer/in müssen „prüfungsberechtigte Lehrkräfte“ sein. Prüfungsberechtigt in diesem Sinne sind in der Regel „Hochschullehrer/innen“, d.h. Professor/innen, Privatdozent/innen. Angehörige des akademischen „Mittelbaus“ gehören also in der Regel nicht dazu. Bitte vergewissern Sie sich (ggf. durch eine direkte Frage), wenn Sie einen/e möglichen/e Prüfer/in ansprechen. Sonst würde das Prüfungsbüro Sie bei der Anmeldung darauf aufmerksam machen, und Sie müssten neu suchen.
Was mache ich, wenn ich merke, dass ich mit dem Thema nicht zurechtkomme?
Wenn Sie das Thema gut vorbereiten und mit dem / der Betreuer/in sorgfältig absprechen, ist dieser Fall extrem unwahrscheinlich.
Hinweis: Sie können das Thema einmalig innerhalb der ersten zwei Wochen zurückgeben.
- Wie lang/ wie umfangreich soll bzw. darf die Bachelorarbeit sein?
- Wo und in welcher Form gebe ich die Bachelorarbeit ab?
- Wie lange dauert es bis zur Benotung?
Wie lang/ wie umfangreich soll bzw. darf die Bachelorarbeit sein?
Nach der Prüfungsordnung „soll“ die Bachelorarbeit „etwa 25 Seiten und etwa 7.500 Wörter umfassen“. Der Umfang der Arbeit versteht sich einschließlich Anmerkungen und Literaturverzeichnis. Es sind immer themenspezifische Sonderfälle denkbar, z. B. Anhänge von Dokumenten. Bitte sprechen Sie das in jedem Fall individuell mit Ihrem/r Betreuer/in ab.
Wo und in welcher Form gebe ich die Bachelorarbeit ab?
Die Bachelorarbeit wird im Prüfungsbüro des Fachbereich Geschichts- und Kulturwissenschaften innerhalb der Sprechzeiten fristgemäß eingereicht. Wird die Bachelorarbeit per Post versandt, muss das Paket mit dem Tagesstempel der Post versehen werden.
Es sind drei gebundene Exemplare vorzulegen. Bei der Abgabe müssen Sie schriftlich versichern, dass Sie die Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt haben. Diese Erklärung muss als letzte Seite in die Bachelorarbeit eingebunden sein.
Wie lange dauert es bis zur Benotung?
Das Prüfungsbüro leitet die Arbeit an die beiden Prüfer/innen weiter. Sie haben zusätzlich die Möglichkeit, die Arbeit nach der Vorlage beim Prüfungsbüro den Prüfern/innen zuzustellen. Diese haben vier Wochen Zeit für die Begutachtung.
- Was ist, wenn die beiden Prüfer/innen unterschiedliche Noten vorschlagen?
- Was ist, wenn die Bachelorarbeit „nicht bestanden“ ist?
- Wie zählt die Bachelorarbeit für die Bachelor-Note?
- Ist damit mein Bachelor-Studium fertig?
- Wie beende ich mein Bachelor-Studium? Bekomme ich mein Zeugnis automatisch zugeschickt?
- An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Was ist, wenn die beiden Prüfer/innen unterschiedliche Noten vorschlagen?
Laut Satzung für Allgemeine Prüfungsangelegenheiten der Freien Universität Berlin (FU-Mitteilungen 27/2006 vom 31.03.2006) wird die Note als arithmetisches Mittel gebildet.
Was ist, wenn die Bachelorarbeit „nicht bestanden“ ist?
Die Bachelor-Arbeit ist nicht bestanden, wenn sie nicht mindestens mit „ausreichend“ (4,0) bewertet wird. Ein intensiver Kontakt mit dem / der Betreuer/in in der Vorbereitungs- und Schreibphase hilft diese Situation zu vermeiden! Die Bachelorarbeit darf dann einmal wiederholt werden.
Wie zählt die Bachelorarbeit für die Bachelor-Note?
Die Bachelorarbeit ist mit 10 Leistungspunkten gewichtet und geht entsprechend in die Note des Kernfachs ein. Da die Noten des ABV-Bereichs nicht in die Gesamtnote eingehen, wird die Gesamtnote also folgendermaßen ermittelt: Die Note des Kernfachs wird mit 120 und die Noten des affinen Bereichs werden mit 30 LP multipliziert und anschließend wird die Summe dieser Produkte durch 150 LP dividiert. Die Bachelor-Arbeit macht demnach ein Fünfzehntel der Gesamtnote aus (10 von 150 LP, oder 6,67 %). Die Note der Bachelorarbeit, auch das Thema, wird jedoch auf dem Zeugnis separat ausgewiesen.
Ist damit mein Bachelor-Studium fertig?
Nicht automatisch. Erstens müssen Sie die Module des 3. Studienjahres in Ihrem Kernfach erfolgreich abschließen. In der Regel sind das die Module Koreanisch III und die Vertiefungsmodule. Zweitens interessiert für die Bachelorarbeit nur ihr Kernfach. Für den Abschluss des Bachelor-Studiums aber müssen Sie auch Ihre Studienanteile in den anderen 60 LP erfolgreich abschließen: Ihren affinen Bereich mit 30 LP und die 30 LP in ABV.
Wie beende ich mein Bachelor-Studium? Bekomme ich mein Zeugnis automatisch zugeschickt?
Für die Ausstellung des Zeugnisses sind die gem. § 4 Abs. 1 der Prüfungsordnung geforderten Leistungen nachzuweisen.
Ihr Abschlusszeugnis erhalten Sie, wenn Sie im Prüfungsbüro einen Antrag auf Studienabschluss stellen. Das Ausstellen der Dokumente dauert mindestens vier Wochen nach Einreichen der vollständigen Nachweise. Bitte fragen Sie vor der Abholung der Dokumente im Prüfungsbüro nach.
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Bitte wenden Sie sich je nach Art Ihrer Fragen an den / die Betreuer/in Ihrer Arbeit, an das Prüfungsbüro des Fachbereichs, an die Studentische Studienberatung oder an Ihren Bachelor-Beauftragten.
Ihr Institut für Koreastudien, gez. Dr. Holmer Brochlos (BA-Beauftragter)
[Stand: 01.01.2017]