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Japanstudien

Der Weg zum Bachelor-Abschluss im Kernfach Japanstudien / Ostasienwissenschaften: Leitfaden für Studierende im 5. und 6. Semester

Informationen zu Studienorganisation und Studienabschluss nach der aktuellen Studienordnung (seit 2012) finden Sie hier.

Die folgenden Hinweise sollen den Weg durch die Bachelorarbeit erleichtern – vor allem, was die „formalen“ Aspekte betrifft. Wie Sie die Arbeit vorbereiten und schreiben (wissenschaftliches Arbeiten; Erstellung wissenschaftlicher Texte) erfahren Sie hier nicht. – Diese Hinweise sind nicht rechtsverbindlich. Sie sind nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, ersetzen aber nicht die Lektüre der Prüfungsordnung.

Verbindlich sind die Ordnungen der Freien Universität Berlin, hier v. a.: Die Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Japanstudien / Ostasienwissenschaften (Amtblatt 87/2005 sowie Amtsblatt 49/2009)und die Satzung für allgemeine Prüfungsangelegenheiten (SfAP) in der jeweils gültigen Fassung.

  • Wann muss ich anfangen, mir Gedanken über die Bachelorarbeit zu machen?
  • Was ist die Voraussetzung für die Anmeldung zur Bachelorarbeit?
  • Wie lang ist die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit? Wann beginnt die Bearbeitungszeit?
  • Gibt es im Bachelor Kernfach Chinastudien auch eine mündliche Bachelorprüfung?

Wann muss ich anfangen, mir Gedanken über die Bachelorarbeit zu machen?

Sie sollten sich gegen Ende des 5. Semesters – also etwa eineinhalb Semester vor Ende Ihres Studiums – Gedanken über die Arbeit, das Thema und die Betreuung machen.

 

Was ist die Voraussetzung für die Anmeldung zur Bachelorarbeit?

Die folgenden Module müssen bis zur Anmeldung erfolgreich absolviert sein: Japanisch I-IV; Japankunde I und II; Geschichte Ostasiens sowie entweder Kulturen oder Politik und Wirtschaft Ostasiens; Sozialwissenschaftliche bzw. Kulturwissenschaftliche Japanologie I. Außerdem sollten Sie genug von Japanisch V und dem noch verbleibenden Modul der Allgemeinen Ostasienkunde absolviert haben, um diese Module zum Ende des Folgesemesters abschließen zu können. (Vgl. Prüfungsordnung Japanstudien, § 5 Abs. 2. Amtsblatt 87/2005 und § 5 Amtsblatt 49/2009)

 

Wie lang ist die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit? Wann beginnt die Bearbeitungszeit?

Die Bearbeitungszeit beträgt laut Prüfungsordnung acht Wochen. Als Beginn der Bearbeitungszeit gilt das Datum der Ausgabe des Themas durch den Prüfungsausschuss. Sie erhalten darüber schriftliche Nachricht durch das Prüfungsbüro, frühestens nach Einreichung der vollständigen Unterlagen).

 

Gibt es im Bachelor Kernfach Japanstudien / Ostasienwissenschaften auch eine mündliche Bachelorprüfung?

Nein. In Japanstudien / Ostasienwissenschaften besteht die Prüfung nur aus der schriftlichen Hausarbeit (Bachelorarbeit). In anderen Studiengängen / Fächern unseres Fachbereiches ist das jedoch anders, deswegen ist auf manchen Formularen (siehe unten) von einer mündlichen Prüfung die Rede. Nicht verwirren lassen, das können Sie ignorieren!

  • Wie melde ich mich für die Bachelorarbeit an?
  • Wann und wo melde ich die Bachelorarbeit an?

Sie müssen sich für die Bachelorarbeit schriftlich anmelden. Die Formulare erhalten auf der Seite "Anträge und Formulare" zum Ausdrucken.

Sie benötigen den Nachweis der Immatrikulation an der Freien Universität Berlin sowie Nachweise über die bisher erbrachten Studienleistungen (vorläufig auch „in Papierform“, solange noch nicht alle Leistungen in Campus Management erfasst sind). Sie benötigen auch die Unterschrift (Einverständniserklärung) der beiden Prüfer/innen (siehe unten). Auf dem Formular „Anlage 1“ tragen Sie das Thema für die Bachelorarbeit ein und lassen es durch die Unterschrift des/ der Erstprüfer/in bestätigen. – Praktischer Tipp: Frühzeitig die Formulare abholen, damit in die Gespräche mit den möglichen Prüfer/inne/n gehen!

 

Wann und wo melde ich die Bachelorarbeit an?

Die Anmeldung ist jederzeit zu den Sprechzeiten des Prüfungsbüros oder per Post möglich.

  • Wie komme ich zu einem Thema für die Bachelorarbeit?
  • Wie finde ich eine/n Betreuer/in für die Bachelorarbeit?
  • Was ist der Unterschied zwischen „Betreuer/in“ und „Prüfer/in“?
  • Was hat es mit dem/der zweiten Prüfer/in auf sich?
  • Wer darf erste/r und zweite/r Prüfer/in sein?
  • Was mache ich, wenn ich merke, dass ich mit dem Thema nicht zurechtkomme?

Wie komme ich zu einem Thema für die Bachelorarbeit?

Überlegen Sie, welches welcher Schwerpunkt des Studienganges (Literatur und Kulturwissenschaft oder Politik und Volkswirtschaft) und welches Thema Sie besonders interessiert. Welche bisherige Lehrveranstaltung fanden Sie besonders spannend, welche/r Dozent/in hat Sie besonders angesprochen? Überlegen Sie, ob Sie das Thema einer besonders gut gelungenen Hausarbeit aufgreifen können und es zur Bachelorarbeit ausbauen wollen. Sie können sich ein Thema schon sehr präzise überlegen und es dann mit dem/ der Betreuer/in absprechen. Im Prinzip ist jedes Thema möglich, unter der Voraussetzung, dass Sie dafür eine Betreuungszusage erhalten! – Sie können auch mit einer ungefähren Vorstellung eine/n Betreuer/in ansprechen: "Mich interessiert die japanische Bauwirtschaft/ das Thema Krieg in der japanischen Literatur“; was genau könnte ich da bearbeiten?“ – Um eine Bachelor-Arbeit zu entwickeln, bieten sich die Module der Sozialwissenschaftlichen bzw. Kulturwissenschaftlichen Japanologie an. Wenn Sie sich noch im 5. Semester befinden, können Sie erst Japanologie I absolviert haben, und so müssen Sie entweder auf diese Veranstaltung zurückgreifen, oder aber den/die Dozenten/in eines Lehrangebots in Japanologie II fragen, ob aus diesem noch bevorstehenden Modul ein Thema in Frage kommt. Sie können die Arbeit auch aus jedem anderen Modul bzw. jeder anderen Lehrveranstaltung entwickeln, oder auch Thema und Betreuer/in ganz frei wählen, ohne einen Zusammenhang mit einer von Ihnen besuchten Lehrveranstaltung. – Laut Prüfungsordnung haben Sie ein Vorschlagsrecht für das Thema; ein Anspruch darauf besteht nicht; offiziell gibt der Prüfungsausschuss das Thema aus. Aber wenn Sie ein Thema plausibel entwickeln und vernünftig absprechen, ist es normalerweise auch als Prüfungsthema akzeptabel.

 

Wie finde ich eine/n Betreuer/in für die Bachelorarbeit?

Das ergibt sich fast schon aus der vorigen Frage. Sprechen Sie einen prüfungsberechtigten/e Dozenten/in an. Wenn Sie die Arbeit aus der Sozial- oder Kulturwissenschaftlichen Japanologie I oder II heraus entwickeln, sprechen Sie die Lehrenden dieses Moduls an. Wenn Sie sich ein Thema frei überlegen und nicht wissen, welche/r Dozent/in dafür von Kompetenzen und Interessen her am besten in Frage kommt, dann ist es empfehlenswert, Ratschläge von Dritten einzuholen. Ältere Kommiliton/inn/en, die Fachschaftsinitiative oder Dozenten, mit denen Sie schon vertraut sind, kommen hier in Frage.

 

Was ist der Unterschied zwischen „Betreuer/in“ und „Prüfer/in“? Was hat es mit dem/ der zweiten Prüfer/in auf sich?

Die „Betreuung“ ist in der Prüfungsordnung ausdrücklich vorgesehen. In der Regel ist der / die Betreuer/in auch erste/r Prüfer/in, der/die im "Antrag auf Bachelorarbeit" angegeben werden soll.

Damit es fair zugeht, ist ein zweites Gutachten / eine zweite Benotung erforderlich. Sie können selber eine/n zweite/n Prüfer/in Ihres Wunsches ansprechen, aber bitte in Rücksprache mit dem/ der Erstprüfer/in. Wenn Sie niemanden wissen: Ihr/e Betreuer/in wird einen Vorschlag machen.

 

Wer darf erste/r und zweite/r Prüfer/in sein?

Der/ die Betreuer/in (i. d. R. Erstprüfer/in, s. o.), aber auch der/ die Zweitprüfer/in müssen „prüfungsberechtigte Lehrkräfte“ sein. Prüfungsberechtigt in diesem Sinne sind in der Regel „Hochschullehrer/innen“, d. h. Professor/innen und Privatdozent/innen (PD). Angehörige des akademischen „Mittelbaus“ gehören also in der Regel nicht dazu. Bitte vergewissern Sie sich (ggf. durch eine direkte Frage), wenn Sie einen/e möglichen/e Prüfer/in ansprechen. Sonst würde das Prüfungsbüro Sie bei der Anmeldung darauf aufmerksam machten, und Sie müssten neu suchen. 

 

Was mache ich, wenn ich merke, dass ich mit dem Thema nicht zurechtkomme?

Wenn Sie das Thema gut vorbereiten und mit dem / der Betreuer/in sorgfältig absprechen, ist dieser Fall extrem unwahrscheinlich.

Hinweis: Sie können das Thema einmalig innerhalb der ersten zwei Wochen zurückgeben.

  • Wie lang (wie umfangreich) soll bzw. darf die Bachelorarbeit sein?
  • Wo und in welcher Form gebe ich die Bachelorarbeit ab?
  • Wie lange dauert es bis zur Benotung?

Wie lang (wie umfangreich) soll bzw. darf die Bachelorarbeit sein?

Nach der Prüfungsordnung „soll“ die Bachelorarbeit „etwa 25 Seiten und etwa 7500 Wörter umfassen“. Es sind immer themenspezifische Sonderfälle denkbar, z. B. Anhänge von Dokumenten, eigene Übersetzungen et al. Bitte sprechen Sie das in jedem Fall individuell mit Ihrem/r Betreuer/in ab.

Wo und in welcher Form gebe ich die Bachelorarbeit ab?

Die Bachelorarbeit wird im Prüfungsbüro des Fachbereichs Geschichts- und Kulturwissenschaften innerhalb der Sprechzeiten fristgemäß eingereicht. Wird die Bachelorarbeit per Post versandt, muss das Paket mit dem Tagesstempel der Post versehen werden, der das Abgabedatum dokumentiert.

Es sind drei gebundene Exemplare vorzulegen.

Bei der Abgabe müssen Sie schriftlich versichern, dass Sie die Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt haben. – Muster für diese Erklärung finden sich in den Leitlinien für Hausarbeiten der beiden Studienschwerpunkte auf der Homepage der Japanologie und dürften Ihnen von den Hausarbeiten schon vertraut sein. Die Erklärung muss als letzte Seite in die Bachelorarbeit eingebunden sein.

Wie lange dauert es bis zur Benotung?

Das Prüfungsbüro leitet die Arbeit an die beiden Prüfer/innen weiter. Sie haben zusätzlich die Möglichkeit, die Arbeit nach der Vorlage beim Prüfungsbüro den Prüfer/innen zuzustellen. Diese haben vier Wochen Zeit für die Begutachtung.


Nach der Prüfungsordnung „soll“ die Bachelorarbeit „etwa 25 Seiten und etwa 7500 Wörter umfassen“. Es sind immer themenspezifische Sonderfälle denkbar, z. B. Anhänge von Dokumenten, eigene Übersetzungen et al. Bitte sprechen Sie das in jedem Fall individuell mit Ihrem/r Betreuer/in ab.


  • Was ist, wenn die beiden Prüfer/innen unterschiedliche Noten vorschlagen?
  • Was ist, wenn die Bachelorarbeit „nicht bestanden“ ist?
  • Wie zählt die Bachelorarbeit für die Bachelor-Note?
  • Ist damit mein Bachelor-Studium fertig?
  • Wie beende ich mein Bachelor-Studium? Bekomme ich mein Zeugnis automatisch zugeschickt?
  • An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Was ist, wenn die beiden Prüfer/innen unterschiedliche Noten vorschlagen?

Laut Satzung für Allgemeine Prüfungsangelegenheiten der Freien Universität Berlin (FU-Mitteilungen 27/2006 vom 31.03.2006) wird die Note als arithmetische Mittel gebildet.

 

Was ist, wenn die Bachelorarbeit „nicht bestanden“ ist?

Die Bachelor-Arbeit ist nicht bestanden, wenn sie nicht mindestens mit „ausreichend“ (4,0) bewertet wird. Ein intensiver Kontakt mit dem / der Betreuer/in in der Vorbereitungs-und Schreibphase hilft diese Situation zu vermeiden! Die Bachelorarbeit darf dann einmal wiederholt werden.

 

Wie zählt die Bachelorarbeit für die Bachelor-Note?

Die Bachelorarbeit ist mit 10 Leistungspunkten gewichtet und geht entsprechend in die Gesamtnote ein. Beachten Sie beim Nachrechnen, dass der ABV-Bereich in diesem Studiengang nicht in die Gesamtnote eingeht; allerdings wird er auf dem Zeugnis ausgewiesen.

Die Bachelor-Arbeit macht dann also ein Fünfzehntel der Gesamtnote aus (10 von 150 LP, oder 6,67 %). Die Note der Bachelorarbeit, auch das Thema, wird jedoch auf dem Zeugnis separat ausgewiesen.

 

Ist damit mein Bachelor-Studium fertig?

Nicht automatisch. Erstens müssen Sie die Module des 3. Studienjahres in Ihrem Kernfach Japanstudien/Ostasienwissenschaften erfolgreich abschließen. In der Regel sind das das Modul Sozialwissenschaftliche bzw. Kulturwissenschaftliche Japanologie II sowie noch verbleibenden Lehrveranstaltungen aus den Modulen Japanisch V und Kulturen bzw. Politik und Wirtschaft Ostasiens. Zweitens interessiert für die Bachelorarbeit nur Ihr Kernfach. Für den Abschluss des Bachelor-Studiums aber müssen Sie auch Ihre Studienanteile in den anderen 60 LP erfolgreich abschließen: 30 LP in Ihrem Zweitfach (Modulangebot) bzw. in Affinen Modulen sowie die 30 LP in ABV.

 

Wie beende ich mein Bachelor-Studium? Bekomme ich mein Zeugnis automatisch zugeschickt?

Für die Ausstellung des Zeugnisses sind die gem. § 4 Abs. 1 und 2der Prüfungsordnung geforderten Leistungen nachzuweisen. Ihr Abschlusszeugnis erhalten Sie, wenn Sie im Prüfungsbüro einen Antrag auf Studienabschluss stellen.Das Ausstellen der Dokumente dauert mindestens vier Wochen nach Einreichen der vollständigen Nachweise. Bitte fragen Sie vor der Abholung der Dokumente im Prüfungsbüro nach.

 

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Bitte wenden Sie sich je nach Art Ihrer Fragen an den / die Betreuer/in Ihrer Arbeit, an das Prüfungsbüro des Fachbereichs oder an den Bachelor-Beauftragten des Studiengangs Japanstudien / Ostasienwissenschaften.

Viel Erfolg bei der Bachelorarbeit und beim Studienabschluss!

Ihre Fachrichtung Japanologie

gez.
Prof. Dr. Irmela Hijiya-Kirschnereit & Prof. Dr. Verena Blechinger-Talcott

Stand: 15.10.2007

Mentoring
Tutoring