Der Weg zum Bachelor-Abschluss im Kernfach Altertumswissenschaften: Leitfaden für Studierende im 5. und 6. Semester
Die folgenden Hinweise sollen den Weg durch die Bachelorarbeit erleichtern – vor allem, was die „formalen“ Aspekte betrifft. Hinweise zum wissenschaftlichen Arbeiten erfahren Sie hier nicht. Der Leitfaden ist nicht rechtsverbindlich, ist nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, und ersetzt nicht die Lektüre der Prüfungsordnung. Verbindlich sind die Ordnungen der Freien Universität Berlin, hier v.a.: Die Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Altertumswissenschaften und die Satzung für allgemeine Prüfungsangelegenheiten (SfAP) in der jeweils für Sie gültigen Fassung.
Basierend auf der Studienordnung des Amtsblatts 52/2005 vom 30. 09. 2005 (A-Ordnung):
- Kernfach Ägyptologie (mit Modulangeboten)
- Kernfach Altorientalistik (mit Modulangeboten)
- Kernfach Klassische Archäologie (mit Modulangeboten)
- Kernfach Vorderasiatische Archäologie (mit Modulangeboten)
- Kernfach Prähistorische Archäologie (mit Modulangeboten)
- Religionswissenschaft
Basierend auf der Studienordnung des Amtsblatts 72/2007 vom 21. 11. 2007 (B-Ordnung):
- Kernfach Ägyptologie
- 60LP und 30LP-Modulangebot
- Ägyptologie
- Kernfach Altorientalistik
- 60LP-Modulangebot Altorientalistik
- 30LP-Modulangebot Altorientalistik: Sprachlicher Schwerpunkt
- 30LP-Modulangebot Altorientalistik: Kulturhistorischer Schwerpunkt
- Kernfach Klassische Archäologie
- 60LP-Modulangebot Klassische Archäologie
- 30LP-Modulangebot Klassische Archäologie
- Kernfach Prähistorische Archäologie
- 60LP-Modulangebot Prähistorische Archäologie
- 30LP-Modulangebot Prähistorische Archäologie
- Kernfach Vorderasiatische Archäologie
- 30LP-Modulangebot Vorderasiatische Archäologie
Basierend auf der Studienordnung des Amtsblatts 85/2012 vom 30. 09. 2005 (C-Ordnung):
- Wann muss ich anfangen, mir Gedanken über die Bachelorarbeit zu machen?
- Was ist die Voraussetzung für die Anmeldung zur Bachelorarbeit?
- Habe ich alle Voraussetzungen für die Zulassung zum Studienabschluss erbracht?
- Wie lang ist die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit? Wann beginnt die Bearbeitungszeit?
Wann muss ich anfangen, mir Gedanken über die Bachelorarbeit zu machen?
Sie sollten sich gegen Ende des 5. Semesters – also etwa eineinhalb Semester vor Ende Ihres Studiums - Gedanken über die Arbeit, das Thema und die Betreuung machen.
Was ist die Voraussetzung für die Anmeldung zur Bachelorarbeit?
Vorraussetzung ist die erfolgreiche Absolvierung derjenigen Module des Kernfachs, die gemäß der Exemplarischen Studienverlaufspläne (ab Seite 34 im hinterlegten pdf) bis zum 4. Semester abgeschlossen sein sollen.
Habe ich alle Voraussetzungen für die Anmeldung zum Studienabschluss erbracht?
Bitte überprüfen Sie, ob Sie alle von der Prüfungsordnung für die Anmeldung geforderten Leistungen erbracht haben und über die entsprechenden Nachweise verfügen (§ 7, Prüfungsordnung Altertumswissenschaften vom 21.11.2007). Als Hilfestellung können Sie auch die vorgefertigten Checklisten verwenden (siehe Liste am Anfang dieser Seite). Diese dienen lediglich zu Ihrer eigenen Information und ersetzen nicht die Eintragungen im Campus Management.
Wie lang ist die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit? Wann beginnt die Bearbeitungszeit?
Die Bearbeitungszeit beträgt laut Prüfungsordnung sechs Wochen. Als Beginn der Bearbeitungszeit gilt das Datum der Ausgabe des Themas durch den Prüfungsausschuss. Sie erhalten darüber schriftliche Nachricht durch das Prüfungsbüro. (Frühestens nach Einreichung der vollständigen Unterlagen.)
Überlegen Sie sich also vor der Anmeldung zur Bachelorarbeit, ob Sie mit der Vorbereitung weit genug sind.
- Wie melde ich mich für die Bachelorarbeit an?
- Wann und wo melde ich die Bachelorarbeit an?
Wie melde ich mich für die Bachelorarbeit an?
Sie müssen sich für die Bachelorarbeit schriftlich anmelden. Die Formulare erhalten auf der Seite "Anträge und Formulare" zum Ausdrucken.
Sie benötigen den Nachweis der Immatrikulation an der Freien Universität Berlin sowie Nachweise über die bisher erbrachten Studienleistungen (vorläufig auch „in Papierform“, solange noch nicht alle Leistungen in Campus Management erfasst sind). Sie benötigen auch die Unterschrift (Einverständniserklärung) der beiden Gutachter/innen (siehe unten). Auf einem zusätzlichen Formular („Anlage 1“) tragen Sie das Thema für die Bachelorarbeit ein und lassen es durch die Unterschrift des / der Erstgutachter/in bestätigen. – Praktischer Tipp: Frühzeitig die Formulare abholen und sie in die Gespräche mit den möglichen Prüfer/inne/n mitbringen!
Wann und wo melde ich die Bachelorarbeit an?
Die Anmeldung ist jederzeit zu den Sprechzeiten des Prüfungsbüros oder per Post möglich.
- Wie komme ich zu einem Thema für die Bachelorarbeit?
- Wie finde ich eine/n Betreuer/in für die Bachelorarbeit?
- Was ist der Unterschied zwischen „Betreuer/in“ und „Prüfer/in“?
- Was hat es mit dem/der zweiten Prüfer/in auf sich?
- Wer darf erste/r und zweite/r Prüfer/in sein?
- Was mache ich, wenn ich merke, dass ich mit dem Thema nicht zurechtkomme?
Wie komme ich zu einem Thema für die Bachelorarbeit?
Überlegen Sie, welches Thema im Gebiet ihres Profilbereichs Sie besonders interessiert. Welche bisherige Lehrveranstaltung fanden Sie besonders spannend, welche/r Dozent/in hat Sie besonders angesprochen? Überlegen Sie, ob Sie das Thema einer besonders gut gelungenen Hausarbeit aufgreifen können und dieses Thema zur Bachelorarbeit ausbauen wollen. Ihr Thema kann auch einen interdisziplinären Bezug zu anderen im Bachelor Altertumswissenschaften vertretenen Profilbereichen haben. Sie können sich ein Thema schon sehr präzise überlegen und es dann mit dem / der Betreuer/in absprechen. Sie können auch mit einer ungefähren Vorstellung eine/n Betreuer/in ansprechen und mit ihm / ihr im Detail klären, wie sich daraus ein Thema für eine Bachelorarbeit entwickeln lässt.
Laut Prüfungsordnung haben Sie ein Vorschlagsrecht für das Thema; ein Anspruch darauf besteht nicht; offiziell gibt der Prüfungsausschuss das Thema aus. Aber wenn Sie ein Thema plausibel entwickeln und vernünftig absprechen, wird Ihnen selbstverständlich auch kein anderes Thema zugewiesen!
Wie finde ich eine/n Betreuer/in für die Bachelorarbeit?
Das ergibt sich fast schon aus der vorigen Frage: Aus dem Interessengebiet ergeben sich die Dozenten aus dem betreffenden Bereich.
Sprechen Sie einen prüfungsberechtigten/e Dozenten/in an. Wenn Sie die Arbeit aus einer Lehrveranstaltung heraus entwickeln, sprechen Sie die Lehrenden dieses Moduls an.
Der / die Betreuer/in muss eine „prüfungsberechtigte Lehrkraft“ sein. Prüfungsberechtigt in diesem Sinne sind in der Regel „Hochschullehrer/innen“, d. h. Professor/innen, Privatdozent/innen. Angehörige des akademischen „Mittelbaus“ gehören also in der Regel nicht dazu. Bitte vergewissern Sie sich (ggf. durch eine direkte Frage), wenn Sie einen/e möglichen/e Prüfer/in ansprechen. Sonst würde das Prüfungsbüro Sie bei der Anmeldung darauf aufmerksam machten, und Sie müssten neu suchen.
Was ist der Unterschied zwischen „Betreuer/in“ und „Prüfer/in“?
Der/ die Betreuer/In ist Ihr Ansprechpartner vor und während Verfassen der Bachelorarbeit bis Abgabe. Die „Betreuung“ ist in der Prüfungsordnung ausdrücklich vorgesehen. In der Regel ist der/ die Betreuer/in auch erste/r Prüfer/in (so sagt die Prüfungsordnung).
Die Arbeit wird von zwei Prüfungsberechtigten bewertet, die vom Prüfungsausschuss bestellt werden. Eine/r dieser Prüfungsberechtigten ist ihr/e Betreuer/in. (§ 5 Abs. 5 der Prüfungsordnung):
Was hat es mit dem/der zweiten Prüfer/in auf sich?
Damit es fair zugeht, ist eine zweite Benotung erforderlich. Ihr/e Betreuer/in wird einen Vorschlag für den/die zweite/n Prüfer/in machen.
Wer darf erste/r und zweite/r Prüfer/in sein?
Der/ die Betreuer/in (i. d. R. Erstprüfer/in, s. o.), aber auch der/ die Zweitprüfer/in müssen „prüfungsberechtigte Lehrkräfte“ sein. Prüfungsberechtigt in diesem Sinne sind in der Regel „Hochschullehrer/innen“, d. h. Professor/innen, Honorarprofessor/innen, Privatdozent/innen. Angehörige des akademischen „Mittelbaus“ gehören also in der Regel nicht dazu. Bitte vergewissern Sie sich (ggf. durch eine direkte Frage), wenn Sie einen/e möglichen/e Gutachter/in ansprechen. Sonst würde das Prüfungsbüro Sie bei der Anmeldung darauf aufmerksam machten, und Sie müssten neu suchen.
- Wie lang (wie umfangreich) soll bzw. darf die Bachelorarbeit sein?
- Wo und in welcher Form gebe ich die Bachelorarbeit ab?
- Wie lange dauert es bis zur Benotung?
Wie lang (wie umfangreich) soll bzw. darf die Bachelorarbeit sein?
Nach der Prüfungsordnung „soll“ die Bachelorarbeit „etwa 20 Seiten (etwa 6000 Wörter) umfassen“. Der Umfang der Arbeit versteht sich einschließlich Anmerkungen und Literaturverzeichnis. Es sind immer themenspezifische Sonderfälle denkbar, z. B. Anhänge von Dokumenten. Bitte sprechen Sie das in jedem Fall individuell mit Ihrem/r Betreuer/in ab.
Wo und in welcher Form gebe ich die Bachelorarbeit ab?
Die Bachelorarbeit wird im Prüfungsbüro des Fachbereichs Geschichts- und Kulturwissenschaften innerhalb der Sprechzeiten fristgemäß eingereicht. Wird die Bachelorarbeit per Post versandt, muß das Paket mit dem Tagesstempel der Post versehen werden.
Es sind drei gebundene Exemplare vorzulegen.
Bei der Abgabe müssen Sie schriftlich versichern, dass Sie die Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt haben. Diese Erklärung muß als letzte Seite in die Bachelorarbeit eingebunden sein.
Wie lange dauert es bis zur Benotung?
Das Prüfungsbüro leitet die Arbeit an die beiden Bewerter/innen weiter. Sie haben zusätzlich die Möglichkeit, die Arbeit nach der Vorlage beim Prüfungsbüro den Bewerter/innen zuzustellen. Diese haben vier Wochen Zeit für die Begutachtung.
- Was ist, wenn die beiden Prüfer/innen unterschiedliche Noten vorschlagen?
- Was ist, wenn die Bachelorarbeit „nicht bestanden“ ist?
- Wie zählt die Bachelorarbeit für die Bachelor-Note?
- Ist damit mein Bachelor-Studium fertig?
- Wie beende ich mein Bachelor-Studium? Bekomme ich mein Zeugnis automatisch zugeschickt?
- An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Was ist, wenn die beiden Bewerter/innen unterschiedliche Noten vorschlagen?
Laut Satzung für Allgemeine Prüfungsangelegenheiten der Freien Universität Berlin (FU-Mitteilungen 27/2006 vom 31.03.2006, Art.1 § 13,8) wird die Note als arithmetisches Mittel gebildet.
Was ist, wenn die Bachelorarbeit „nicht bestanden“ ist?
Die Bachelor-Arbeit ist nicht bestanden, wenn sie nicht mindestens mit „ausreichend“ (4,0) bewertet wird. Ein intensiver Kontakt mit dem / der Betreuer/in in der Vorbereitungs- und Schreibphase hilft diese Situation zu vermeiden! Die Bachelorarbeit darf dann einmal wiederholt werden.
Wie zählt die Bachelorarbeit für die Bachelor-Note?
Die Bachelorarbeit ist mit 9 Leistungspunkten zusätzlich der 3 Leistungspunkte für die mündliche Prüfung gewichtet und geht entsprechend in die Gesamtnote ein. (Der Bereich allgemeine Berufsvorbereitung wird nicht benotet). Die Bachelor-Arbeit macht dann also gut 1/12 der Gesamtnote aus (12/150 LP). Die Note der Bachelorarbeit, auch das Thema, wird jedoch auf dem Zeugnis separat ausgewiesen.
Ist damit mein Bachelor-Studium fertig?
Nicht automatisch. Erstens müssen Sie die Module des 3. Studienjahres in Ihrem Kernfach erfolgreich abschließen. Zweitens interessiert für die Bachelorarbeit nur Ihr Kernfach. Für den Abschluss des Bachelor-Studiums aber müssen Sie auch Ihre Studienanteile in den anderen 60 LP erfolgreich abschließen: 30 LP im affinen Bereich und 30 LP im Studienbereich Allgemeine Berufsvorbereitung.
Wie beende ich mein Bachlor-Studium? Bekomme ich mein Zeugnis automatisch zugeschickt?
Für die Ausstellung des Zeugnisses sind die gem. § 4 der Prüfungsordnung geforderten Leistungen und Nachweise nachzuweisen.
Das Ausstellen der Dokumente dauert mindestens vier Wochen nach Einreichen der vollständigen Nachweise. Bitte fragen Sie vor der Abholung der Dokumente im Prüfungsbüro nach.
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Bitte wenden Sie sich je nach Art Ihrer Fragen an den / die Betreuer/in Ihrer Arbeit, an das Prüfungsbüro des Fachbereichs, an die Studentische Studienberatung oder an den Bachelor-Beauftragten für den Studiengang Altertumswissenschaften, siehe hier. Ihr Abschlusszeugnis erhalten Sie, wenn Sie im Prüfungsbüro einen Antrag auf Studienabschluss stellen.
gez. Prof. Dr. Dominik Bonatz [Stand: 23.07.2007]