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Bachelor-Abschluss im Kernfach Chinastudien / Ostasienwissenschaften

Formalitäten zur Anmeldung sowie Erläuterungen zur Notengebung finden Sie hier.

Weitere Tipps:
  • Wann muss ich anfangen, mir Gedanken über die Bachelorarbeit zu machen?

Sie sollten sich gegen Ende des 5. Semesters – also etwa eineinhalb Semester vor Ende Ihres Studiums – Gedanken über die Arbeit, das Thema und die Betreuung machen.

  • Wie komme ich zu einem Thema für die Bachelorarbeit?

Überlegen Sie, welches Thema Sie besonders interessiert. Können oder wollen Sie vielleicht das Thema einer besonders gut gelungenen Hausarbeit aufgreifen und zur Bachelorarbeit ausbauen? Besonders geeignet hierfür sind Seminare des Vertiefungsmoduls II!

Sie können sich ein Thema schon sehr präzise überlegen und es dann mit dem / der Betreuer/in absprechen. Im Prinzip ist jedes Thema möglich, unter der Voraussetzung, dass es wissenschaftlich zu bearbeiten ist und dass Sie dafür eine Betreuungszusage erhalten. Sie können auch mit einer ungefähren Vorstellung eine/n Betreuer/in ansprechen: „Mich interessiert dieses Thema, welche Aspekte oder Fragestellungen könnte ich in meiner Bachelorarbeit bearbeiten?“

Laut Prüfungsordnung haben Sie das Recht, ein Thema vorzuschlagen; ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht; offiziell gibt der Prüfungsausschuss das Thema aus. Wenn Sie aber ein Thema plausibel entwickeln und vernünftig absprechen, wird Ihnen selbstverständlich auch kein anderes Thema zugewiesen!

  • Wie finde ich eine/n Betreuer/in für die Bachelorarbeit?

Wenn Sie sich ein Thema überlegen und nicht wissen, welche/r Dozent/in dafür hinsichtlich ihrer/seiner Kompetenzen und Interessen am besten in Frage kommt, dann erkundigen Sie sich ggf. auch bei der Studienberatung.

  • Was mache ich, wenn ich merke, dass ich mit dem Thema nicht zurechtkomme?

Sie können das Thema einmalig innerhalb der ersten zwei Wochen zurückgeben. Wenn Sie das Thema gut vorbereiten und mit dem/ der Betreuer/in sorgfältig absprechen, ist dieser Fall jedoch unwahrscheinlich.

  • Was ist, wenn die Bachelorarbeit „nicht bestanden“ ist?

Die Bachelor-Arbeit ist nicht bestanden, wenn sie nicht mindestens mit „ausreichend“ (4,0) bewertet wird. Ein intensiver Kontakt mit dem / der Betreuer/in in der Vorbereitungs- und Schreibphase hilft dabei diese Situation zu vermeiden! Die Bachelorarbeit darf dann einmal wiederholt werden.

  • An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

  Bitte wenden Sie sich je nach Art Ihrer Fragen an den/ die Betreuer/in Ihrer Arbeit, an das Prüfungsbüro des Fachbereichs, an die Studentische Studienberatung oder an den Bachelor-Beauftragten.

 Viel Erfolg bei der Bachelorarbeit und beim Studienabschluss! 

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