Studienberatung
Mag es bei der Organisation des Geschichtsstudiums auch viele offene Fragen geben, so werden doch einige Möglichkeiten geboten, Antworten auf diese Fragen zu finden. Jeder sollte sich besonders am Beginn seines Studiums umfassend beraten lassen, um Probleme wie fehlende Scheine oder Sprachnachweise von vornherein zu vermeiden. Die obligatorische Studienberatung will ein bestimmtes Mindestmaß an Informationen vermitteln, auf Studienordnungen hinweisen und den Start ins Studium erleichtern.
Das Beratungsangebot: (Sprechstunden auf der jeweiligen Homepage)
Studienfachberatung (BA und MA- Studierende)
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Studienfachberatung Geschichte Lehramt (BA/MoE) |
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BA-Beauftragte
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Prof. Dr. Daniela Hacke (Für die Nachnamen mit den Buchstaben A - M) Prof. Dr. Alexander Schunka (Für die Nachnamen mit den Buchstaben N - Z) |
BA/MoE-Beauftragter Lehramt
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MA-Beauftragter Geschichtswissenschaft
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MA-Beauftragte Global History
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Dr. Minu Haschemi Yekani |
MA-Beauftragter Public History
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Prof. Dr. Paul Nolte |
ABV-Beauftragte |
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Offene Sprechstunden in den support-points für alle Fragen zu mentaler Gesundheit |
Johanna Lubig |
Dezentrale Frauenbeauftragte des Fachbereichs Geschichts- und Kulturwissenschaften |
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Bafög - Beratung | |
Allgemeine Studienfachberatung der hauptamtlichen Professoren/innen und der Hochschuldozenten/innen |
Die Dozierenden und ihre Sprechzeiten finden Sie hier. |
Das Studien- und Prüfungsbüro des Fachbereichs Geschichts- und Kulturwissenschaften |
Das Studien- und Prüfungsbüro und seine Sprechzeiten fidnen Sie hier und hier. |
Verfahrensregelungen im Fachbereich Geschichts- und Kulturwissenschaften für Studiengangbeauftragte der BA- und MA-Studiengänge
1. Verantwortlichkeit und Statusgruppenzugehörigkeit
Verantwortlich für jeden BA- und MA-Studiengang bzw. der an dem Studiengang beteiligten Studienfächer sind mindestens ein/e Studiengangbeauftragte/r. In Studiengängen und –fächern mit einer/m Studiengangbeauftragten muß mindestens ein/e Stellvertreter/in benannt werden.
Die/Der Studiengangbeauftragte gehört der Gruppe der Professor/inn/en an oder der Gruppe der promovierten wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen mit unbefristeter Anstellung.
Die/Der Stellvertreter/in kann der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen angehören.
2. Benennung
Die/Der Studiengangbeauftragte und die/der Stellvertreter/in werden dem Fachbereichsrat von den an dem Studiengang beteiligten Fachvertretern vorgeschlagen.
Die/Der Studiengangbeauftragte und die/der Stellvertreter/in werden vom Fachbereichsrat für dessen Amtszeit auf zwei Jahre ernannt.
Bei vorzeitigem Dienstende oder im Falle einer längeren Beurlaubung muß ein/e Nachfolger/in benannt werden.
3. Aufgaben
Bachelorstudiengänge
Die/Der Studiengangbeauftragte und die/der Stellvertreter/in des BA-Studiengangs sind verantwortlich für
- die Durchführung von Informationsveranstaltungen zum Studiengang, u.a. im Rahmen der studiengangbezogenen Einführungsveranstaltung für die Erstsemester und der zentralen Begrüßungsveranstaltung für die BA-Studierenden des Fachbereichs am Beginn eines jeden Wintersemesters,
- die Präsentation des Studiengangs im Rahmen der inFU-Tage,
- die allgemeine Beratung der Studierenden in allen Fragen der Studienorganisation und des Studienverlaufs,
- die Beratung der Langzeitstudierenden,
- die Einstufung von Studienorts- oder Studienfachwechselnden,
- die Empfehlung der Anrechnung von Leistungen, die an anderen Hochschulen, Studiengängen und Studienfächern erbracht wurden,
- die Weiterentwicklung und die Reform des Studiengangs und der Studien- und Prüfungsordnung,
- in Mono-Bachelorstudiengängen inhaltliche Beratung hinsichtlich der affinen Bereiche,
- Beratung der Studierenden hinsichtlich des Übergangs in Masterstudiengänge.
Zu den Aufgaben der/des Studiengangbeauftragten und der Stellvertreter/in gehören desweiteren
- die Vertretung für Campusmanagement von nicht mehr an der Universität tätigen Lehrenden,
- die Kooperation mit dem/der Studiendekan/in, dem Prüfungs- und Studienbüro, Abt. V: Lehr- und Studienangelegenheiten etc.,
- die regelmäßige Teilnahme an den mindestens einmal pro Semester stattfindenden Beratungs- oder Informationsrunden des Studiendekanats,
- Beratung der Lehrenden des Studiengangs hinsichtlich der Prüfungsmodalitäten. Die/Der Studiengangbeauftragte und die Stellvertreter/in sind ferner Ansprechpartner/in
- für die Studierendenverwaltung,
- für die Fachbereichsverantwortlichen für Qualitätssicherung Studium und Lehre sowie für das Mentoringreferat,
- für die Mentoren und Tutoren des Studiengangs bzw. Studienfachs.
Die Erreichbarkeit der/des Studiengangbeauftragten bzw. der Stellvertreter/innen insbesondere in der vorlesungsfreien Zeit ist zu gewährleisten.
Die Zuständigkeit für sämtliche Belange des Erasmusprogramms und von Bafög liegt bei der/dem Erasmusbeauftragten des Studienganges oder des Studienfaches bzw. den Bafög-Beauftragten des Fachbereichs.
Masterstudiengänge
Die/Der Studiengangbeauftragte und die Stellvertreter/in des MA-Studiengangs sind verantwortlich für
- die Auswahl der Bewerber/innen in den Masterstudiengang,
- die Durchführung von Informationsveranstaltungen zum Studiengang, u.a. im Rahmen der studiengangbezogenen Einführungsveranstaltung für die Erstsemester,
- die allgemeine Beratung der Studierenden in allen Fragen der Studienorganisation und des Studienverlaufs,
- die Beratung der Langzeitstudierenden,
- die Einstufung von Studienorts- oder Studienfachwechselnden,
- die Empfehlung der Anrechnung von Leistungen, die an anderen Hochschulen, Studiengängen und Studienfächern erbracht wurden,
- die Weiterentwicklung und die Reform des Studiengangs und der Studien- und Prüfungsordnung.
Zu den Aufgaben der/des Studiengangbeauftragten und der Stellvertreter/in gehören desweiteren
- die Vertretung für Campusmanagement von nicht mehr an der Universität tätigen Lehrenden,
- die Kooperation mit dem/der Studiendekan/in, dem Prüfungs- und Studienbüro, Abt. V: Lehr- und Studienangelegenheiten etc.,
- die regelmäßige Teilnahme an den mindestens einmal pro Semester stattfindenden Beratungs- oder Informationsrunden des Studiendekanats,
- Beratung der Lehrenden des Studiengangs hinsichtlich der Prüfungsmodalitäten,
- Beratung der Studierenden hinsichtlich des Übergangs in Masterstudiengänge. Die/Der Studiengangbeauftragte und die Stellvertreter/in sind ferner Ansprechpartner/in
- für die Studierendenverwaltung,
- für die Fachbereichsverantwortlichen für Qualitätssicherung Studium und Lehre.
Die Erreichbarkeit der/des Studiengangbeauftragten bzw. der Stellvertreter/innen insbesondere in der vorlesungsfreien Zeit ist zu gewährleisten.
Die Zuständigkeit für sämtliche Belange des Erasmusprogramms und von Bafög liegt bei der/dem Erasmusbeauftragten des Studienganges bzw. den Bafög-Beauftragten des Fachbereichs.