Das Ablegen von Prüfungen ist erst nach Eröffnung des Verfahrens durch die/den Vorsitzende(n) /Stellvertreter(in) des Magisterprüfungsausschusses möglich.
1. Antragsformulare herunterladen (mit Anlage 1, Anlage 2 und Anlage 3). Anlage 3 wird nur beim Magisterkompaktverfahren benötigt.
2. Unterlagen im Original zusammenstellen, alle notwendigen Kopien anfertigen. Beachten Sie, dass Sie jetzt auch die Unterschriften Ihres Prüfers oder ihrer Prüferin benötigen. Im Formular müssen die Themen der Magister(teil)prüfung und der Magisterarbeit exakt formuliert werden!
3. Sollten Sie das zweite Hauptfach oder eines der Nebenfächer nicht an der FU studieren:
Bitte holen Sie die Bestätigung des jeweiligen Prüfungsbüros, dass alle Voraussetzungen für die Zulassung zur Magisterprüfung in diesem Fach erfüllt sind, ein. Dies gilt nur für die Anmeldung zu einem Kompaktverfahren oder wenn Sie das letzte Fach an der FU ablegen.
4. Unterlagen vollständig (mit allen notwendigen Unterschriften und Kopien) und am besten persönlich einreichen.